Protokoll über den Schulhausbau 1900

 

Interessante Ergänzung:

 

Auszug aus dem Protokoll Regierungsrat 1901:                                                                                                          §166

 

 Landesbeitrag an den Schulhausneubau Sool.

 

Unterm 10. November 1901 hat der Schulrat Sool folgendes Gesuch an den Regierungsrat gerichtet:

 

Auf Ihren Bericht und Antrag wurde durch die h. Landsgemeinde unterm 2. Mai 1901 der Schulgemeinde Sool an die Kosten der projektierten Schulhausbaute ein ausserordentlicher Landesbeitrag im Betrage von Fr. 13'000 zuerkannt. Der Rohbau für erwähntes Schulhaus geht nun demnächst seiner Vollendung entgegen.

 

 

Wie durch die öffentliche Presse bekannt gemacht wird, soll durch Ihre Organe die Ausbezahlung vorerwähnten Landesbeitrages im laufenden Jahre erfolgen. Wir erlauben uns daher, an die Tit. die Frage zu richten, ob letztere Angaben auf Richtigkeit beruhen, um  darauf entschiedene Dispositionen treffen zu können.

 

 

Beschluss: Es sei auf Rechnung des Jahres 1901 der von der Landsgemeinde vom 5. Mai 1901 für den Schuhausneubau Sool bewilligte ausserordentliche Landesbeitrag von Fr. 13'000 am 31. Dezember 1901 auszubezahlen

         Auszug an die Erziehungsdirektion, an die Staatskasse und an den Schulrat Sool.

 

 

Quelle: August Berlinger, Glarus

 

 

 

 

(Landesarchiv Glarus, Gemeindearchiv):

 

 

 

Protokoll über den Schulhausbau der Gemeinde

Sool

 

geführt von

Jakob Jenny, Gemeindeschreiber

 

 

 

Angefangen im August

1900

originalgetreu abgeschrieben von Fridolin Baumgartner, 2009/2010

 

 

Vorwort

 

 

Kund und zu wissen sei mit Gegenwärtigem, dass durch die Gemeindeversammlung vom April des Jahres 1900 der Bau eines Schulhauses beschlossen wurde.

Für den diesbezüglichen Antrag, welcher vom Schulrate in Mehrheit gestellt wurde stimmten 50, gegen denselben 46 Bürger. Besondere Erwähnung verdienen die in vorliegender Frage gehaltenen Voten, welche, was ehrend hervorgehoben werden kann, allgemein sachlich gehalten wurden. Für den Antrag sprechen sich fünf Redner, ebensoviele gegen denselben aus. Jene erörtern in bezeichnender Art und Weise die Mängel des bestehenden Schulhauses, sowohl als Schul- Gemeindeversammlungs- und Gemeinderatslokal, als auch als Feuerwehrutensilien- und Werkzeuglokal. Sämmtliche betonen, dass dasselbe nun seit 68 Jahren benutzt worden (Im Jahre 1832 erbaut) in Folge dessen in verschiedener Hinsicht nicht mehr seinem Zweck entspreche und somit ein neues Schulhaus erbaut werden sollte. – Gegnerischerseits macht sich besonders aus finanziellen Gründen, die Ansicht geltend, dass mit dem Bauen noch einige Jahre zugewartet, d.h. es sei vorliegender Antrag vorläufig zu verschieben. Zu bemerken ist ferner noch, dass keiner der Gegner die Nothwendigkeit eines Neubaus irgendwie bestritten hätte.

 

Mit Rücksicht auf die finanzielle Tragweite vorliegenden Beschluss betreffend, mag es hier am Platze sein die finanzielle Situation des Tagwens zu skizziren. An die Baukosten, welche voraussichtlich auf zirka 50 – 60‘000 Fr. sich belaufen werden, ist eine Landessubvention von 20% in Aussicht gestellt. Ferner besitzt der Tagwen einen Baufond von 11‘000 Fr. welcher ausschliesslich durch freiwillige Beiträge gesteuert wurde. Gründer desselben Hr. Kaspar Jenny sel. z. Soolerbogen in Glarus im Jahre 1878. Ein weiterer schöner Beitrag von Fr. 5000 vergabte zu diesem Zweke Hr. Dr Schaeppi in Mitlödi. Es wäre somit nach Abzug dieser beiden Aktivposten durch den Tagwen noch zirka Fr. 30‘000 zu amortisieren. Die Tagwensschuld selber beträgt gegenwärtig 15‘000 Fr. Allein mit Rücksichtnahme auf die, infolge hohen Unterhaltungskosten unseres Strassennetzes vermehrten Ausgaben und die zurükgegangenen Lehenerträge namentlich unserer Alpen reduzierten Einnahmen, kann die finanzielle Lage keineswegs eine rosige genannt werden. Ist daher die starke Opposition gegen das Bauprojekt aus diesen Ursachen leicht zu erklären. Und doch wenn wir einen Blik auf die Vergangenheit punkto Gemeindeverhältnisse werfen, wie viel haben unsere Vorväter erkämpft und erstrebt zum Vortheil für uns. Wie waren Sie von edlem Opfersinn belebt, wo es galt das Gebiet, das Besitztum unseres kleinen Gemeindewesens zu erweitern und zu mehren. Schufen sie nicht ein ausgedehntes Strassennetz durch ihrer Hände Arbeit zu unserer Bequemlichkeit? Und wir – sollten wir sich liebloser gegen unsere Nachkommen sich zeigen, als jene gegen uns? Nein. Wir wollen unverzagt auf unsere Kraft vertrauen, in die  Zukunft bliken und ein jeder nach Vermögen Hand ans Werk legen, jeder an seinem Platze, damit dasselbe seiner glücklichen Vollendung entgegen gehe, zum Segen für die gegenwärtige und zukünftige Generationen.

Ist es doch das Ideal jedes denkenden Menschen, jedes Familienvaters seine Kinder in einem hellen geräumigen Schullokal untergebracht zu wissen, der Stolz jedes Bürgers ein für die Zukunft entsprechendes Gemeindehaus zu besitzen, um darin über Wohl und Wehe, Rechte und Gesetze zu beraten. Möge dasselbe je und je seinem edlen Zweke erhalten bleiben. Damit Gott befohlen. 

 

 

 

Personalien

 

a.   Baukommission

 

 

Dieselbe wird vorläufig aus den Mitgliedern des Gemeindrates gebildet, nämlich: Hr. Rudolf Jenni, Gemeindepräsident

Hr. Samuel Blesi, Steuergutsverwalter

Hr. Joh. Ulrich Luchsinger, Schulgutsverwalter Hr. Peter Dürst, Gemeindrat

Hr. Jakob Jenny, Tagwensverwalter

Hr. Jakob Jenny, Gemeindeschreiber als Aktuar

 

Im Weitern wird die Bestimmung getroffen event nach Bedürfnis eine erweiterte Kommission zu ernennen. Prot.kollauszug v. 9. Juni 1900 §10

 

 

b.  Expertenkommission

 

 

Laut Gemeinderatsbeschluss vom 9. Juni 1900 wird, um womöglich betr. Platz- und anderweitiger Fragen eine glückliche Lösung zu erzielen, eine Expertenkommission ernannt, welche aus 4 Mitgliedern besteht, die mit Recht in dieser Angelegenheit als Fachmänner bezeichnet werden können, nämlich

 

Hr. Hauptmann Alfred Tschudi, Schwanden Hr. Sekundarlehrer Conrad Auer, Schwanden Hr. Fabrikant Dr. Henry Schaeppi, Mitlödi

Hr. alt Schulinspektor Heinrich Heer, Mitlödi

 

Sämmtliche Herren erklären sich, auf die unserseitigen Anfragen als mit der Wahl einverstanden.

 

 

Vergebung der architektonischen Arbeiten

 

 

Für Übernahme dieser Arbeiten haben sich angemeldet:

 

a)     Hr. Architekt Felix Jenni in Glarus anerbietet sich, sämtliche einschlägigen Arbeiten a 3% der Kostensumme zu übernehmen.

 

b)     Hr. Architekt Josef Schmid in Glarus unter Honoraranspruch von 4% der Kostensumme falls diese weniger als 50‘000 Fr. betragen sollte, andernfalls 3 ½ %. Auf schriftliche Anfrage erklärt sich Letzterer fragliche Arbeiten zu den nämlichen Konditionen wie Hr. Jenni zu übernehmen. Mit Berücksichtigung der einbezogenen beidseitigen Referenzen wird diese Arbeit von der Baukommission in Mehrheit a 3% der definitiven Bausumme übertragen.


Hrn. Architekt J. Schmid in Glarus

 

 

Kommission den 18. Juni 1900

betr. Besprechung der Vorfragen z. Schulhausbau, ausgeführt von sämtl. Mitgliedern der Bau-   kommission u.

Hrn Architekt J. Schmid 

 

Nachmittags halb Drei Uhr finden sich sämmtliche Herren auf dem Schulhaus zusammen ein, um vorerst gemeinsam eine Besichtigung der zwei, vorläufig in Aussicht genommenen Bauplätze (alter Schulhausplatz und sogen. Scheibenhügel) vorzunehmen.

Nachdem dies bewerkstelligt, äussert sich Hr. Schmid sehr beifällig über dieselben, und eröffnet zugleich, dass er demnächst deren Vermessung vorzunehmen gedenke, um für jeden derselben spezielle Planaufnahmen machen zu können, indem solches in Bezug auf die Stellung des Gebäudes absolut nothwendig sei. Den weitern Verhandlungen vorausgängig, verdankt Hr. Schmid das ihm, durch Übertragung dieser Arbeit, zutheil gewordene Zutrauen, und spricht den Wunsch aus, fragliche Arbeit, ohne Rüksichtnahme auf die etwas karge Honorierung, zur allgemeinen Zufriedenheit ausführen zu können. Im weitern wünscht er, die gegenseitigen Verpflichtungen vertraglich zu regeln, welchem Wunsche seitens der Baukommission einstimmig entsprochen wird. Die weiter sich ergebenden Fragen den Bau im allgemeinen und speziellen betreffend, werden nach reiflicher Erwägung (allfällige Abänderungen vorbehalten) folgendermassen normiert:

 

 

Schulhausbau - Vorfragen

a)     Allgemeine Bestimmungen:

Einfache Konstruktion in Mauerwerk auszuführen Dachstuhl aufsteigend mit Estrich. Zimmerhöhe 3 – 3 ½ mtr Warmwassercentralheizung

 

b)     Baueintheilung (speziell)

1.  Im Erdgeschoss: Spritzenlokal, Werkzeuglokal Gemeindearchiv u. Heizungsraum.

 

2.  I Stok: Zwei Schulzimmer für 70 oder mehr und 50 oder weniger Schulkinder berechnet nebst Korridor und Abort (getrennt)

  

3.  II Stok: Gemeinderatszimmer, Arbeitslokal, ein grösseres Schulzimmer event für Gemeindezweke benutzbar u. Abort.

 

4.  Estrich

 

Auf Grundlage obiger Baueintheilung wird Hr. Architekt J. Schmid durch die Baukommission beordert bis Ende Juli oder Anfangs August Skizzenaufnahmen anzufertigen.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

den 25  August 1900

 

 Geschenk an den Schulhausbau.

Unterm 4. dies wurde per Post an Hrn. Präsident R. Jenny anonym ein Geschenk von Fr. 100 an den Schulhausbau übermittelt, begleitet von dem edlen, hochherzigen Wunsche, dass recht viele solcher Bausteine zu diesem Zweke nachfolgen möchten. Dem generösen Geber wurde die schöne Gabe Namens dem Schulrate durch die Presse gebührend verdankt und sei an dieser Stelle dafür Dank und Anerkennung gezollt. Das Geschenk selber wird durch den Präsidenten dem Schulgutsverwalter übergeben, und darüber die Bestimmung getroffen, solches dem Schulhausbaufond einzuverleiben.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

den 8. Sept. 1900

 

 

Mittheilung über eine Besprechung mit Hrn. Architekt J. Schmid. Hierüber erstattet Hr. Gemeindepräsident R. Jenny, als Präsident der Baukommission, den Mitgliedern derselben Bericht über eine Besprechung betr. dem Schulhausbau mit Hrn. Architekt Schmid, welche unterm 6. dies mit einem geschmakvoll ausgearbeiteten Entwurfe bei ihm vorgesprochen habe: derselbe aber zufolge näherer Prüfung, namentlich betr. räumlicher Einrichtungen seiner Ansicht nach, etwelche Abänderungen erheische. Hr. Schmid habe ihm nun hierauf erklärt, falls die gesammte Baukommission Abänderung des Entwurfs nach dem Antrag von Präsident Jenni wünsche er bis 20 Sept solchen abliefern könnte. Als Grund der Verzögerung sei namentlich auf einen Krankheitsfall und nun wieder auf Abwesenheit betr. Militärdienst seines Mitarbeiters zurückzuführen.

Nach einlässlicher Prüfung in Sachen, wird

1.     Abänderung des Entwurfs u.

2.     Einberufung sämmtlicher Mitglieder der Baukommission zu einer Sitzung mit dem Architekten, auf Donnerstag, den 20 September, nachmittags halb 2 Uhr, beschlossen.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

den 15. Sept. 1900

 

1.     Abänderung betr. dem unterm 8 Sept gefassten Beschluss über eine Sitzung der Baukommission.

Hierüber wird durch ein Mitglied der Baukommission folgender Antrag gestellt: Indem Hr. Gmdrat P. Dürst als Mitglied der Baukommission nächsten Donnerstag den 20. dies vom Militärdienste zurückkehre, bezügl Sitzung um einen Tag zu verschieben,

d.h. auf Freitag, den 21. dies nachmittags halb 2 Uhr festzusetzen. Wird derselbe einstimmig zum Beschluss erhoben.

 

2.     Erweiterung der Expertenkommission.

Einem von Mitgliedern obiger Baukommission, geäusserten Wunsche Rechnung tragend, wird zuhanden der Baukommission beantragt, den Mitgliederbestand der Expertenkommission von 4 auf 5 zu erhöhen.

Ein gestellter Gegenantrag dahingehend, event als fünftes Mitglied, Hrn. Architekt J. Schmid zu bestimmen, verbleibt in Minderheit, indem derselbe allerdings bei den Vorberatungen zugegen sein müsse, anderweitig dagegen nicht. Wird somit von der Baukommission in Mehrheit die Mitgliederzahl der Expertenkommission von 4 auf 5 zu erhöhen beschlossen. Als weiteres Mitglied wird Hr. Kantonsingenieur N. Hefti in Aussicht genommen.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

v. 21. Sept. 1900

 

 

Nachmittags halb 2 Uhr fanden sich sämmtliche Mitglieder beim Schulhause ein, um die von Hrn. Architekt J. Schmid ausgearbeiteten Entwürfe zum Schulhausbau in Augenschein zu nehmen und einer Prüfung zu unterwerfen. Obiger legt vor mit Skizze I bezeichnet entsprechend dem ihm von der Baukommission ertheilten Auftrag, mit Grundriss 17,2 auf 15,5 mtr event für beide in Aussicht genommenen Bauplätze benutzbar. Kostenvoranschlag, Erdarbeiten, innere Ausstattung, Heizung etc. inbegriffen Fr. 51‘000.

Skizze II trifft gegenüber Skizze I die Abänderung, dass das Arbeitsschulzimmer im ersten Stok plaziert würde, infolge dessen erweiterter Grundriss von 19 auf 18 mtr. (ebenfalls für beide Bauplätze geeignet) mit Kostenvoranschlag von 60‘000 Fr. Diesbezüglich erklärt Hr. Schmid, dass die Dimension dieser Vorlage auf Wunsch event etwas reduziert und dementsprechend die Baukosten um zirka 4 – 5000 Fr herabgemindert werden könnten. Im Weitern macht derselbe namentlich betr. Beleuchtung, Heizung u. Höhe der Schulzimmer zu handen der Baukommission Erläuterungen und will auf Grundlage des einen oder andern Entwurfes zur Einsichtnahme der Bau oder Expertenkommission eine vollständige Planaufnahme anfertigen, wogegen aber das vorbefindliche Material als vorläufig vollauf genügend bezeichnet wird. Um ein gründliches Studium in Sachen zu ermöglichen wird Hr. Schmid sogen. Abrisse von beiden Bauplätzen den Mitgliedern der Baukommission anfertigen und bis Ende September zusenden.

 

 

Vertrag

zwischen

 

 

dem Tit Gemeindrat, Namens dem Tagwen Sool einerseits u. Hrn. Architekt Josef Schmid in Glarus andrerseits

 

 

Art. 1

Hrn. Josef Schmid wird übertragen und er übernimmt die sämmtlichen architektonischen Arbeiten – als – Skizzen, Baupläne, Arbeiterrisse und Details, Kostenvoranschlag, Ausführung und Revision, sowie die Spezialaufsicht für das von der Tit Gemeinde Sool zu errichtende Schulhaus nebst Terrainarbeiten, innerer Einrichtungen u. Wasserleitungen (event  Abbruch des alten Schulhauses)

 

Art. 2

Als Entschädigung für seine in Art. 1 näher bezeichneten Verrichtungen jeder Art sind dahin und daweg 3 % - sage drei von Hundert – der effektiven Baukosten samt Abbruch des alten Schulhauses, Terrainarbeiten, sämmtliche Bauarbeiten, innerer Ausbau u. Einrichtungen, Wasserleitungen etc. festgesetzt, ohne dass für spezielle Bauaufsicht, Lokalbesichtigungen, Abnahmen, schriftliche Arbeiten, Taggelder und dergleichen, irgendwelche weitere Leistungen von der Tit Gemeinde Sool zu machen sind.

Art. 3

Zahlungsbedingungen: 1/3 nach Fertigstellung der Pläne, 1/3 nachdem der Bau unter Dach ist und der Rest nach Revision sämmtlicher Arbeiten.

 

 

Glarus – Sool, den 1. Oct. 1900

 

 

Namens der Gemeinde Sool                                                Der Architekt:

Der Präsident:                                                                       sig. Josef Schmid

 

Sig. Rud. Jenny

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom  29. Sept. 1900

 

 

 

1.     Eine Zuschrift von Hrn Kantonsingenieur N. Hefti wird belesen, womit er eine Wahl in die Expertenkommission unter bester Verdankung ablehnt, indem ihm zufolge geschäftlicher Überbürdung nicht wohl möglich sei, die ihm zugedachte Mission zu vollführen. Dementsprechend wird beantragt die Zahl der Mitglieder auf 4 zu belassen, falls Hr. Hefti durch mündliche Unterredung zur Mitwirkung nicht bewegt werden könnte. Wird in diesem Sinn mit Mehrheit beschlossen und Präsident R.

 

 

 

Jenni beauftragt mit Obigem nächstens über diese Angelegenheit sich ins Einvernehmen zu setzen.

 

2.     Kenntnisgabe betr. Skizzen zum Schulhausbau. Vorsitzender macht zu handen der Baukommission Mittheilung, dass über Projekt II nun eine entsprechende Anzahl Entwürfe bei ihm eingegangen und den Mitgliedern der Baukommission zur Einsichtnahme zugesandt worden sei. Ein weiteres Exemplar zu Diensten der Expertenkommission, wird vorläufig der Gemeindekanzlei einverleibt. Vormerkung.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

v. 4. Oktober 1900

 

 

1.     Kenntnisgabe über eine Unterredung mit Hrn. Kantonsingenieur N. Hefti betr. Wahl in die Expertenkommission.

Vorsitzender gibt den Mitgliedern der Baukommission bekannt, dass er unterm 1. Oct mit Hrn Hefti Rücksprache betr. dessen Mitwirkung bei Beratung der Vorfragen zum Schulhausbau genommen hätte, ihm derselbe erklärt, dass er infolge Überhäufung mit geschäftlichen Arbeiten unserm Gesuche absolut nicht entsprechen könne, u. überhaupt inskünftig keine ausseramtlichen Geschäfte mehr übernehmen werde.

Mit allgemeinem Bedauern seitens der Baukommission muss von dieser Erklärung Notiz genommen werden, wäre doch jedenfalls Hr Hefti, vermöge seiner reichen Erfahrungen auf dem Gebiete der Bautechnik berufen gewesen zu Nutz und Frommen der Gemeinde bei Bewertung der Vorfragen praktische Rathschläge zu ertheilen. Zufolge Beschluss der Baukommission vom 29 Sept ist nun die Mitgliederzahl der Expertenkommission definitiv auf 4 bestimmt.

 

2.     Bestimmung der Abhaltung einer Sitzung der Expertenkommission.

Mit Rücksicht auf den vorgerükten Zeitpunkt wird von der Baukommission beschlossen, gemeinsam mit den Mitgliedern erstgenannter Kommission Samstag, den 13 Oktober eine Sitzung zu veranstalten. Besammlung nachmittags 1 Uhr beim Schulhaus.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom  12. Okt. 1900

 

1.     Vorlage einer Zuschrift von C. Auer Sekundarlehrer wodurch Obiger zuhanden der Baukommission mittheilt, dass es ihm leider unmöglich sei, an der unterm 13 Okt. anberaumten Sitzung der Expertenkommission theilzunehmen, indem er benannten Tages einer Versammlung schweiz. Turnlehrer in Lugano beiwohnen müsse. Daran anschliessend eröffnet der Vorsitzende der Baukommission, dass er unter Rücksichtnahme auf den nun vorgerückten Zeitpunkt betr Anforderungen der Bewertungen zu den Schulhausbauvorfragen zufolge obiger Mittheilung nun auf Dienstag, den 16. Oktober nachmittags halb 2 Uhr die übrigen Mitglieder habe avisieren lassen. – Einstimmig wird die getroffene Verfügung verifizirt

 

 

 

2.     Wiedererwägungsantrag betr, Theilnahme an der Sitzung der Expertenkommission. Ein Mitglied der Baukommission beantragt entgegen dem unterm 4. Okt. Gefassten Beschluss, anstatt Theilnahme sämtlicher Mitglieder an der Sitzung der Expertenkommission nur eine Abordnung von 2 Mitgliedern zu bestimmen. Namentlich mit Rücksicht darauf, indem obiger Kommission nur das nöthige Material an Handen gegeben werden müsse, wird durch Stichentscheid des Präsidenten vorliegender Antrag zum Beschluss erhoben und als Abgeordnete Präsident R. Jenny

u. Steuervogt G. Blesi bezeichnet. Zur Theilnahme wird Hr. Lehrer J. Zimmermann beigezogen.

 

3.     Vorlage einer Skizze III zum Schulhausbau.

Auf Antrag von Präsident R. Jenni hat Hr Architekt J Schmid einen weitern Entwurf angefertigt, welcher den Dimensionen nach dem Projekt I beinahe gleichkommt.

Derselbe weist 17,2 – 17,7 mtr. auf und trifft gegenüber diesem die Abänderung dass je im ersten u. zweiten Stok ein grösseres Schulzimmer für zirka 100 Kinder berechnet eingerichtet würde, wovon das einte oder andere durch Anbringen einer Mittelwandung event nach Bedürfnis in zwei Schulzimmer umgewandelt werden könnte. Allgemein wird über die geschmakvolle Ausführung Anerkennung gezollt.

 

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom 20 Okt. 1900

1.     Berichtgabe der Abgeordneten betr. Sitzung der Expertenkommission.

Hierüber berichtet Vorsitzender, dass nun unterm 16. dies obige Kommission an Ort und Stelle besammelt, um in Sachen des Schulhausbaus zu tagen. Vorerst sei durch deren Mitglieder folgende Wünsche laut geworden:

 

1.  In die Expertenkommission sei ein fünftes Mitglied event in der Person von Hrn M Luchsinger Landrat im Thon-Schwanden zu ernennen.

 

2.  Es möchte ihnen Vollmacht ertheilt werden, betr. Anfertigung der Baupläne, und Eintheilung der Räumlichkeiten persönlich mit Hrn Architekt Schmid zu verkehren, indem darauf Bedacht genommen werden müsste, nur sogenannte Zweiplätzerbänke zu verwenden.

 

3.  Für beide in Aussicht genommenen Bauplätze seien Situationspläne anzufertigen, sowie allfällige Differenzen in Bezug auf die Baukosten möglichst genau zu bestimmen.

 

4.  Sei ein Finanzplan zu entwerfen.

 

Mit Rüksicht darauf, da der endgültige Entscheid immerhin der Tagwensversammlung zustehe, wird seitens der Baukommission beschlossen: Es möge nun die Expertenkommission von selbst in Sachen vorgehen, und seien vorstehende Wünsche somit ohne Weiteres, ausgenommen Finanzplan, zu berüksichtigen.

Die Ausstekung der Strasse nach dem Kauf, so wie Vermessung der Bauplätze womöglich genaue Berechnung der Kosten derselben und Ausarbeitung der Situationspläne werden einstimmig Hrn Architekt Schmid übertragen. Zur Mithilfe bei fraglichen Arbeiten werden Präsident R Jenni und Tagwenvogt J. Jenni beordert.

 

 

 

Breite der Strasse wird vorläufig mit 3,2 mtr in Aussicht genommen. Anschliessend wird seitens Mitgliedern der Baukommission die Anregung gemacht sich vorläufig zu informiren, ob für Erstellung der Zufahrtswege so z. B. auf den „Kauf“ allfällig Anspruch auf Landessubventionen gemacht werden könnte und bezügl dem Bauplatz auf dem Kauf; derselbe könnte vom Tagwen gegen Bezahlung der Schulgemeinde abgetreten werden, worauf diese wieder einen Beitrag seitens dem Kanton zu beziehen hätte. Diese Gedanken werden für heute ad acta gelegt, jedoch Traktandum späterer Sitzungen bilden.

 

2.     Vorlage u. Belesung einer Zuschrift von Hrn Landrat M. Luchsinger, dass er eine Wahl in die Expertenkommission unter bester Verdankung des geschenkten Zutrauens annehme. Hiezu ergänzt Vorsitzender, dass hierüber dem Präsidenten der Expertenkommission Hr Heer Mitlödi Kenntniss gegeben worden sei. Vormerkung.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

v.  1 Nov. 1900

 

1.     Vorlage einer Zuschrift von Architekt J. Schmid enthaltend zu handen der Baukommission die Mittheilung, dass er den 2 Nov. ac zur Vornahme der Vermessungen vormittags 9 Uhr in hier eintreffen werde.

 

2.     Es wird zu handen der Baukommission die Anregung gemacht, nun die Angelegenheiten, welche noch betr Vorarbeiten zu erledigen sind, beförderlichst vorzunehmen, und event die Finanzfrage gelegentlich in Beratung zu ziehen. Was erstere Angelegenheit anbetrifft macht Präsident R Jenni die Bemerkung, dass es nun Sache der Expertenkommission sei, diese Fragen zu erledigen, bezügl Finanzplan glaubt er, dass dies für unsere Verhältnisse nicht absolut nothwendig erscheine, oder zum mindesten gegenwärtig noch verfrüht sei, diese Frage zu lösen. Von entscheidenden Beschlüssen wird vorläufig Umgang genommen.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom 17  November 1900

1. Vorlage und Belesung einer Zuschrift von Hrn Architekt J. Schmid nebst einer provisorischen Kostenberechnung betr. Bearbeitung der beiden Bauplätze, den Wert des erforderlichen Bodens nicht inbegriffen.

Obiger theilt nun zu handen der Baukommission mit, dass es nun unsere Sache sei, die Taxation des zu erwerbenden Bodens vorzunehmen.

Zufolge Mittheilung von Hrn Gemeindepräsident R. Jenny ist Hr Schmid von ihm neuerdings beauftragt, einen Entwurf zu einem Bauplan auszuarbeiten, worin namentlich Bedacht auf Reduktion der Dimensionen von Bauprojekt III zu nehmen wäre. Durch diese Verfügung wird naturgemäss eine nochmalige Ausstekung des Gebäudes erforderlich. Es wird demzufolge seitens der Baukommission beschlossen: Es sei im Laufe nächster Woche mit Hrn Architekt Schmid eine Sitzung anzuordnen um 1. den obenerwähnten Entwurf einer Prüfung zu unterziehen, u. 2. die

 

 

 

obbezeichnete Bodenvermessung und Taxation desselben vorzunehmen, damit betr. Situationsplan und Kostenberechnung der beiden Bauplätze annähernd ein Bild erzielt werden könnte. Hievon ist Obiger in Kenntniss zu setzen, zugleich mit dem Wunsche, dass die Vornahme dieser Arbeit baldmöglichst erfolgen möchte.

Schreiben v. 18 dies.

 

 

 

 

Sitzung der Baukommission

vollzählig besammelt mit Hrn Architekt J. Schmid Samstag den 24 Nov.

Geschäfte

1.     Vermessung u Ausstekung des Bauplatzes beim Schulhaus nach Grundriss IV 16,2 auf 16,5 mtr messend.

 

2.     Aufnahme einer Kostenberechnung die beiden Bauplätze betreffend. Dieselbe weist folgende Zahlen auf.

 

 

A alter Schulhausplatz

1.     Kosten des zu erwerbenden Privatbodens

172 mtr2   a 15 Fr macht                                                        2580 Fr.

2.     Minderwert der benachbarten Gebäude                               1000 Fr.

3.     Stützmauern für Süd u. Ostseite                                           1600 Fr.

4.     Abschreibung resp Wert der alten Gebäude                        6000 Fr.

5.     Mietzins für Schulräumlichkeiten

während der Bauzeit (2 Jahre)                                               800 Fr.

6.     Erstellung eines Behälter für die Löschgeräte

und Werkzeuge während der Bauzeit                                  1000 Fr.

 

Summa                                                                                12‘980 Fr.

 

B Bauplatz auf dem Kauf

1.     Schaffung des Bauplatzes: Erdaushub

800 mtr3  a 1 Fr 10 Rp                                                           880 Fr.

2.     Abtragung der Grenzmauer resp. Erstellung

einer Ciklopenmauer (?) samt Böschung                           1450 Fr.

3.     Erstellung der Strasse vom Dorf nach dem

Bauplatz, Breite 3,3 mtr, Länge zirka 125 mtr                    1200 Fr.

4.     Ankauf des zu erwerbenden Privatbodens

550 mtr2                                                                                                                                   3000 Fr.

5.     Erstellung der Brunnenleitung zirka 160 mtr lang

abzüglich des Landesbeitrages                                            500 Fr.

6.     Brunnenbett samt Zweigleitung                                            100 Fr.

 

Summa                                                                                7‘130 Fr.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

v. 27  Nov. 1900

 

Mittheilung über die Funktionen der Expertenkommission.

Hr. Präsident R Jenny erstattet zu handen der Baukommission zufolge einer mit Hrn Sekundarlehrer C. Auer gemachten Unterredung Bericht, dass sich erstere Kommission über die Platzfrage entschieden hätte und demnächst ein Gutachten darüber zur Vertheilung der Schulgemeinde, sowie auswärtiger Schulfreunde im Druke zirka 200 Exemplare erscheine. Die daraus entstehenden Kosten seien in bereitwilliger und verdankenswerter Weise von Hrn Dr  Schaeppi in Mitlödi übernommen worden.

Bevor nun die Platzfrage definitiv entschieden sei, betrachte sich die Expertenkommission vorläufig als ihrer Aufgabe entledigt u. sei es später unsrer Institution anheimgestellt, event zur Bewertung betr. Planaufnahme, dieselbe beizuziehen. Was die letztere Angelegenheit anbetrifft, habe sich Hr Auer dahin geäussert, dass nach Ansicht der HH Experten, es vermutlich mit Rücksicht auf die Finanzfrage ratsam wäre, womöglich auf Reduktion der Dimensionen des Baus Bedacht zu nehmen.

Weiterhin sei zu empfehlen zu handen des HH Regierungs u Landrates an das nächstjährige Memorial einen Antrag auf Erhöhung des Landesbeitrages für Schulhausbauten zu stellen, oder aber eine Motion zu unterbreiten, wonach der HH. Regierungsrat ermöglichen würde, an ärmere Schulgemeinden an die Kosten für grössere Reparaturen oder Neubauten von Schulhäusern Spezialbeiträge zu verabfolgen.

Vorderhand wurden seitens der Baukommission die aus Obigem sich ergebenden Fragen verschoben, bis die nächste Gemeindeversammlung betreffend Bauplatz entschieden hat.

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom 8.  Dezember 1900

 

1.     Vorlage des Gutachtens der Expertenkommission über die Lösung der Schulhausbaufragen, verfasst von deren Aktuar Hr Sekundarlehrer C. Auer, in Schwanden. Es wird hierüber, die sofortige Vertheilung der nötigen Exemplare an die Stimmberechtigten, seitens der Baukommission angeordnet, und im Weitern diese zur Einsichtnahme an Schulbehörden, Lehrer und auswärtige Schulfreunde versandt. Über das Werk selber wird die Baukommission bei Beratung der Tagwenstraktanden Stellung nehmen, werden daher die Mitglieder zu gründlichem Studium des vorliegenden Gutachtens aufgefordert.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom 15.  Dezember 1900

 

Stellungnahme gegenüber dem Gutachten der Expertenkommission betr. Schulhausbau. Vermittelst gedrukter Broschüre wurde das Gutachten betitelt „Lösung der Schulhausbaufrage in Sool“ dem Schulrate als Baukommission zur Verfügung in zirka 200 Exemplaren zugestellt. Dasselbe, in 4 Abschnitte getheilt, behandelt in ausführlicher Art und Weise a Platzfrage b Schulfrage, c Baufrage u d Finanzfrage. Letztere wird vorläufig ausser

 

 

 

Betracht gelassen und kommt man bezügl. des Platzes zum Schulhausbau ohne Opposition nach einlässlicher Prüfung zum Schlusse: Es sei mit Rücksicht auf den unzulänglichen Raum beim jetzigen Schulhaus, denjenigen Platz auf dem Scheibenbüchel auf der Liegenschaft Kauf der Gemeindeversammlung zur Annahme zu empfehlen. Wird somit dem Antrag der Expertisen zugestimmt. Einzig wird hierüber betont, dass voraussichtlich der Kostenvoranschlag in Bezug auf Strasse, Wasserleitung u Platz bedeutende Überschreitungen aufweisen werde.

Bezüglich der Baufrage und Schulfrage äussert sich die Expertenkommission dafür: Es sei darauf Bedacht zu nehmen, die Schule in zwei Lehrkräfte zu theilen, und seien zu diesem Zwecke zwei Schulzimmer für 40 und 50 Kinder in Aussicht zu nehmen, dadurch werden die Baukosten um den Betrag den ein zweiter Lehrer nach Abzug des Landesbeitrages die Gemeinde koste, resp deren Zinsertrag niedriger und sei damit einem dringenden Bedürfniss entsprochen.

Hierüber wird seitens der Baukommission eine Reduktion betr. der Baukosten stark in Zweifel gezogen, dagegen glaubt man das Richtige getroffen zu haben, in diesem Sinn d.h. nach Antrag der Experten den Bau betr. der 2 Schulzimmer zu empfehlen. Bezügl. Schaffung einer zweiten Lehrstelle wird es sich mit Vollendung des Schulgebäudes fragen, ob wirklich Bedürfnis hiefür vorhanden sei. Wenn die Schule, wie voraussichtlich, wachsen wird, ist es nach Ansicht der Baukommission nicht daran zu zweifeln, dass auch die Schulgemeinde zustimmen, d.h. die Anstellung eines zweiten Lehrers beschliessen wird. Beschluss der Baukommission vorderhand eine zweite Lehrstelle in Aussicht zu nehmen. Im Weitern macht die Expertenkommission zu handen der Baukommission angesichts gegebener Verhältnisse, den Vorschlag, sich in Bezug auf die Finanzierung des Werkes, um einen Spezialbeitrag an das nächstjährige Memorial einen Antrag zu stellen, oder aber eine Erhöhung des Landesbeitrages für Schulhausbauten zu beantragen. In richtiger Würdigung eines derartigen Antrages wird seitens der Baukommission eine Formulierung desselben auf eine spätere Sitzung verschoben.

Ferner ist es zufolge Beschluss der Baukommission durch die Gemeindeversammlung Compedenz zu gütlicher oder rechtlicher Erwerbung des nöthigen Bodens einzuholen.

 

NB Vorstehende Vorschläge der Expertenkommission von der Gemeindeversammlung v. 23 Dez. 1900 in zustimmendem Sinn erledigt. Siehe Gemeindeprotk Seite 455

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

v. 24. Dezember 1900

 

1.     Formulierung des Antrages an das nächstjährige Memorial zu handen der h. Landsgemeinde. Es soll derselbe vorläufig als Motion eines Spezialbeitrages gehalten werden. Zu einer Unterredung diesbezügl mit Hrn. Landamann E. Blumer erklärt sich Hr. Steuervogt G. Blesi bereit, soll event nochmals über diese Frage eingetreten werden.

 

2.     Ein weiterhin gestellter Antrag, die Bewertung betr. Bauskizzen der Expertenkommission mit Beizug von Hrn Architekt J. Schmid zu übertragen, wird einstimmig zum Beschluss erhoben, immerhin mit der Bestimmung, dass sich hierüber endgültig die Baukommission schlüssig zu machen habe.

 

3.     Eine gestellte Anfrage, betr. theilweise Auszahlung des Honorars an Hrn. Architekt J. Schmid wird mit Rüksicht auf die vertraglichen Bestimmungen dahin beantwortet, dass Solches erst mit Fertigstellung der Baupläne zu geschehen habe.

 

 

 

4.     Da sich die Schulgemeinde vom 23 dies über die verschiedenen Baufragen entschieden, soll nun zufolge Beschluss der Baukommission unverzüglich die Vermessung des Bodens zur Strasse auf den Kauf, sowie die Planierung derselben vorgenommen werden. Fragliche Arbeiten werden Hrn Jngenieur Hch. Luchsinger in Glarus übertragen und zur Mithilfe bei den Vermessungen Hr. Präsident R Jenni u Tagwenvogt J. Jenny bestimmt.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

v. 29  Dezember 1900

 

1.  Beratung und Genehmigung des Memorialantrages. Derselbe lautet:

 

 

Memorialseingabe der Schulgemeinde Sool

 

 

Herrn Landamann E. Blumer, Schwanden Tit!

Im Namen und Auftrage der Schulgemeinde Sool beehren wir uns, an das Memorial zu handen der hohen Landsgemeinde des Jahres 1901 den Antrag zu stellen:

Es möchte der Schulgemeinde Sool an die Kosten des zu erstellenden Schulhauses, neben dem gewöhnlichen Landesbeitrag von 20% der Gesammtkosten, noch eine ausserordentliche Staatsunterstützung gewährt werden.

 

Gestatten Sie uns, diesen Antrag zu begründen und Ihnen die Erwägungen vorzuführen, aus denen er hervorgegangen ist.

In erster Linie haben wir den Nachweis zu leisten, dass die Erstellung eines neuen Schulhauses auf Sool eine dringliche, unausweichliche Aufgabe ist. Wir dürfen uns dabei sehr kurz fassen; denn es ist jedermann, den Landesbehörden vorab, bekannt, dass unser Schulhaus seinen Zweck weder in sanitarischer, noch in räumlicher Beziehung leisten kann und in dieser Hinsicht seit Jahrzehnten vereinzelt dasteht. Schon der frühere Kantonsschulrat hat sich wiederholt bemüht, unsere Gemeinde zu veranlassen, für die Schule zweckentsprechende Räumlichkeiten zu erstellen. Als Beweis führen wir eine Stelle auf Seite 96 des Amtberichtes über das glarnerische Schulwesen in den Jahren 1884 – bis 1887 an.

Sie lautet: „Nunmehr hat einzig noch Sool ein höchst ungeeignetes, allen Anforderungen der Hygieine(!) hohn sprechendes Schullokal; es darf aber der Hoffnung Raum gegeben werden, dass der schulfreundliche Sinn einer Anzahl Schulgenossen zum Durchbruche kommen werde, wenn die zuständige kantonale Amtsstelle das mahnende Vorgehen des Kantonsschulrates fortsetzt.“

Diese grossen, unbestreitbaren Übelstände, die nach dem Begehren der obersten kantonalen Erziehungsbehörden schon vor Jahrzehnten hätten beseitigt werden sollen, sind bis auf den heutigen Tag die nämlichen geblieben, weil es an den Mitteln fehlte, wirksame Abhilfe zu schaffen.

Am Verständniss für die hohe Aufgabe der Jugenderziehung und den grossen Wert einer tüchtigen Schulbildung, an der Einsicht das Schulwesen in Sool müsse auf eine andere

 

 

 

Grundlage gestellt werden und am guten Willen, für diesen Zweck die grössten Opfer zu bringen, fehlte es unsrer Bevölkerung nicht. Sie hat dies durch die That bewiesen und willig das Maximum der Steuern für die verschiedenen Gemeindezweke bezahlt. Diesem Umstand und der grössten Sparsamkeit in unserm Gemeindehaushalt ist es zu verdanken, dass sich die drükende Gemeindeschuld im Laufe der Jahre allmählich verringerte. Die Gemeinde hat dabei die Erstellung eines neuen Schulhauses als Ziel fest im Auge behalten und einen Baufond gegründet, der die Höhe von 11‘600 Fr. erreicht hat, dank vor allem dem hochherzigen Geschenk eines schulfreundlichen Industriellen aus einer Nachbargemeinde.

Letzten Frühling endlich hat unsere Gemeinde den entscheidenden Schritt gewagt; sie hat grundsätzlich beschlossen, ein neues Schulhaus zu erstellen und der unterzeichneten Schulbehörde den Auftrag ertheilt, genaue Pläne mit einer Kostenberechnung anfertigen zu lassen.

Der Schulrat unterbreitet diese ganze Angelegenheit vorerst einer aus 5 Mitgliedern bestehenden Expertenkommission mit Hrn. Schulinspektor J. Heer an der Spitze, zur Prüfung und sprach den Wunsch aus, sie möchte ihren Befund in einem ausführlichen, schriftlichen Gutachten niederlegen. Dieses ist Anfang Dezember gedrukt erschienen. Wir haben Ihnen, hochgeachteter Herr Landamann, sowie den übrigen Mitgliedern des hohen Regierungsrates und des hohen Landrates, je ein Exemplar übermittelt. In diesem Gutachten, mit dessen Inhalt wir uns vollkommen einverstanden erklären, ist die Frage des Schulhausbaus auf Sool vom baulichen, pädagogischen und finanziellen Standpunkt so erschöpfend behandelt, dass wir, um Wiederholungen zu vermeiden, lediglich an diese gedrukt vorliegenden Ausführungen erinnern und an dieser Stelle darauf beschränken, Ihnen die Vorschläge der Expertenkommission zur Kenntniss zu bringen.

Sie lauten:

I  Platzfrage. Wir warnen mit aller Entschiedenheit davor, das neue Schulhaus auf dem Platz des alten zu erstellen und empfehlen als Bauplatz den Scheibenhügel in der Tagwensliegenschaft „Kauf“, weil dieser Platz allen Anforderungen entspricht und nur halb so hoch zu stehen kommt als der andere.

II  Schulfrage. Die Primarschule Sool zählt doppelt so viele Schüler als die übrigen glarnerischen Schulen mit einem Lehrer und wird voraussichtlich vom Frühjahr 1903 an das gesetzliche Maximum von 70 Schülern dauernd überschreiten. Unter diesen Umständen ist es dem Lehrer trotz der angestrengten Arbeit nicht möglich, mit den sieben Klassen der Alltagsschule das gesetzliche Lehrziel in allen Fächern zu erreichen und den schwach begabten Schülern die nötige Aufmerksamkeit zu schenken.

Wir raten Ihnen daher dringend an, die Theilung Ihrer überfüllten Gesammtschule in Aussicht zu nehmen und auf den Zeitpunkt da das neue Schulhaus bezogen wird, eine zweite Lehrstelle zu errichte; Sool hat als Defizitgemeinde in diesem Falle nur ¼ der Lehrerbesoldung zu übernehmen. Wir betrachten die vorgeschlagene Änderung in der Organisation der Schule für ebenso wichtig und dringlich, wie die Erstellung eines neuen Schulhauses.

III    Baufrage. Wir schlagen Ihnen vor, in dem neuen Schulhaus drei Schulzimmer zu erstellen, ein grosses für 50, ein mittleres für 40 Schüler und ein geräumiges Arbeitsschullokal. Diese Räumlichkeiten werden sich auch dann gross genug erweisen, wenn die Schülerzahl vom Jahre 1906 an nochmals steigen und das achte Schuljahr eingeführt werden sollte.

Im obern Stok sind die nöthigen Räumlichkeiten für die Bedürfnisse der Schulgemeinde zu erstellen, nämlich: ein Sitzungszimmer für den Schulrat und ein Saal zur Abhaltung der Schulgemeindeversammlungen.

IV     Finanzfrage. Falls Sie bei Prüfung Ihrer Finanzlage zum Schlusse kommen sollten, Sool dürfe die Ausführung des Schulhausbaus bei den gegenwärtig zur Verfügung stehenden Mitteln – Schulhausbaufond und Landesbeitrag von 20% - nicht wagen, weil die Gemeinde dadurch allzusehr mit Schulden belastet und ihr geordneter Haushalt gefährdet würde, so empfehlen wir Ihnen, vermittelst einer Memorialeingabe an die Landsgemeinde das Gesuch um Gewährung einer ausserordentlichen Unterstützung zu stellen.

V  Das weitere Vorgehen. Weil Sool im Vergleich mit den übrigen glarnerischen Gemeinden seit Jahrzehnten die mangelhaftesten Schulräumlichkeiten und die ungünstigsten Schuleinrichtungen besitzt, ist die Erstellung eines neuen, zweckentsprechenden Schulhauses und die Theilung der überfüllten Gesammtschule eine höchst dringliche Aufgabe, die nicht länger hinausgeschoben werden darf.

Wir geben Ihnen dafür den Rat, die Vorarbeiten derart zu beschleunigen, dass der Rohbau nächsten Sommer unter Dach gebracht und das neue Schulhaus spätestens im Herbst 1902 bezogen werden kann.

 

Das gedrukte Gutachten der Expertenkommission ist allen Gemeindebürgern zugestellt worden und hat seinen Zwek vollständig erreicht. Unsere Bevölkerung wurde dadurch aufgeklärt und zur Überzeugung gebracht, dass der Schulhausbau ungesäumt in Angriff genommen und unsere überfüllte Gesammtschule durch Anstellung eines zweiten Lehrers getheilt werden müsse. In wenigen Jahren hat nämlich unsere Primarschule, wie auch dem Expertenberichte zu entnehmen ist, das gesetzliche Maximum von 70 Kindern überschritten. Schon bei der gegenwärtigen grossen Kinderzahl aber ist es dem Lehrer trotz der angestrengten Arbeit nicht möglich, mit jeder der sieben Klassen der Alltagsschule in allen Hauptfächern das gesetzliche Lehrzil zu erreichen, und den schwachen Schülern die nöthige besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Man wird begreifen, dass es der Schulgemeinde schwer fallen müsste, neben dem Bau eines neuen Schulhauses noch die Errichtung einer zweiten Lehrstelle, die eine beträchtliche jährliche Mehrausgabe zur Folge hat, bestimmt in Aussicht zu nehmen. Dennoch hat sie in ihrer am 23 Dezember 1900 abgehaltenen, stark besuchten Versammlung die fünf Vorschläge der Expertenkommission nach ruhiger sachlicher Diskusion sozusagen einstimmig gutgeheissen und damit bekundet, dass sie die grössten Opfer bringen will, um ihr Schulwesen endlich auf die von den übrigen glarnerischen Gemeinden längst erreichte Höhe zu bringen. Wir betrachten diesen für unsere Bürgerschaft ehrenvollen Gemeindebeschluss als  ein gutes Anzeichen für das Gelingen des Schulhausbaus.

Der Schulrat hat nun den Auftrag erhalten, diesen Gemeindebeschluss zur Ausführung zu bringen und an die hohe Landsgemeinde das Gesuch um Verabfolgung eines ausserordentlichen Staatsbeitrages an die Kosten des Schulhausbaus zu richten.

Die blosse Darlegung der ökonomischen Verhältnisse unseres Gemeinwesens genügt, um Ihnen zu beweisen, dass unser Begehren gerechtfertigt ist. Bekanntlich besitzt Sool von allen glarnerischen Gemeinden weitaus das kleinste Steuerkapital. Es beträgt gegenwärtig Fr 92‘000. Da seit einer Reihe von Jahren das Maximum der Gemeindesteuern erhoben wurde, so ist eine Vermehrung der Einnahmen durch Erhöhung der gesetzlichen Steuern ausgeschlossen. Unsere Haupteinnahmequellen sind nach wie vor die Tagwensliegenschaften. In den letzten zehn Jahren haben wir die Ausgaben auf allen Gebieten möglichst eingeschränkt und dessenungeachtet in unserer Gemeinderechnung einen durchschnittlichen jährlichen Vorschlag von Fr 640.- erzielt. Während der Zeit ist der Ertrag unserer Liegenschaften und Alpen um ein volles Drittel zurückgegangen, die Ausgaben für den Unterhalt und die Erweiterung unseres ausgedehnten Strassennetzes aber sind stark gestiegen. Grössere Einnahmen aus dem Ertrag der Wälder sind auf Jahrzehnte hinaus nicht zu hoffen. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen ist die Gemeinde Sool somit im stande, mit Benutzung sämmtlicher ihr zu Gebote stehender Mittel, bei Erhebung des Maximums der Steuern und Anwendung grösster Sparsamkeit ihre gewöhnlichen Bedürfnisse zu befriedigen und zur Bestreitung von ausserordentlichen Ausgaben jährlich einen Betrag von 600 bis 700 Fr. zu erübrigen.

Wie gestaltet sich unsere Finanzlage nach Erstellung des neuen Schulhauses? Eine genaue Kostenberechnung konnte begreiflicherweise erst nach den grundlegenden Beschlüssen der letzten Gemeindeversammlung erstellt werden und wird gegenwärtig angefertigt. Voraussichtlich werden sich die Gesammtkosten, Platz und Zufahrtsstrasse inbegriffen auf Fr. 65‘000 bis 70‘000 belaufen. Hievon können der Schulhausbaufond mit rund 12‘000 Fr und der gesetzliche Landesbeitrag von 20% der Gesammtkosten = 13‘000 bis 14‘000 Fr, zusammen also Fr  25‘000 bis 26‘000.- in Abzug gebracht werden, so dass  unsere Schulhausbaurechnung mit einem Defizit von Fr 40‘000 bis 44‘000 abschliessen dürfte. 

 

Der Vorschlag in der laufenden Gemeinderechnung, der in den letzten 10 Jahren durchschnittlich Fr. 640.- betragen hat, reicht gerade hin, um die jährlichen Mehrausgaben zu deken, die der Gemeinde nach Bezug des Neubaus aus Anstellung des zweiten Lehrers und aus dem Unterhalt des neuen Schulhauses erwachsen. Damit ist die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Gemeinde im Rahmen der bestehenden Gesetze vollständig erschöpft. Für die Verzinsung und Amortisierung der Schulhausbauschuld, die vielleicht der Hälfte unseres Steuerkapitals gleichkommen wird, müssen neue Einnahmequellen gesucht werden. Als solche fallen neue Auflagen auf die Tagwensrechte, freiwillige Beiträge begüterter Schulfreunde in allererster Linie aber eine ausserordentliche kräftige Unterstützung des Staates in Betracht.

Die Sorge für die Jugenderziehung, sowie die Hebung der allgemeinen Volksbildung gilt mit Recht als eine der schönsten und wichtigsten Aufgaben des Staates. Er stellt gesetzliche Bestimmungen über die Gestaltung des Schulwesens in den Gemeinden auf und überzeugt sich durch seine Schulorgane, ob diese Vorschriften befolgt werden. Ist eine arme Gemeinde trotz Erschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausser Stand, die vorgeschriebenen zweckentsprechenden Schuleinrichtungen zu schaffen, so ist es die selbstverständliche Pflicht des Staates, ihr dies durch Gewährung eines ausserordentlichen den jeweiligen Verhältnissen angemessenen Beitrages zu ermöglichen. Die gesammte Jugend einer Dorfschaft darf es doch nicht in ihrer Erziehung und Ausbildung lebenslänglich entgelten, dass sie einer steuerschwachen Gemeinde angehört. Nach unserer Überzeugung hat die Gemeinde Sool das gute moralische Recht, einen ausserordentlichen Beitrag an die Kosten des neuen Schulhauses zu verlangen, dessen Erstellung ja durch die kantonalen Schulorgane schon vor Jahrzehnten immer und immer wieder verlangt worden ist.

Andrerseits geben wir gerne zu, dass der Staat auf Grund der gegenwärtigen einschlägigen Gesetzgebung nur verpflichtet ist an Schulhausbauten einen Beitrag von höchstens 20% der Gesammtkosten zu leisten. Die in Betracht fallende Bestimmung von §62 des Schulgesetzes enthält aber eine Härte gegenüber steuerschwachen Gemeinden. Das natürliche Gerechtigkeits- und Billigkeitsgefühl verlangt, dass eine arme Gemeinde stärker unterstützt werde, als eine reiche. In andern Kantonen ist dies der Fall; da werden die Staatsbeiträge an Schulhausbauten nach dem Stand des Schulgutes, des Gemeindevermögens und des Steuerkapitals, nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der betreffenden Gemeinde überhaupt bemessen. Im Kanton Zürich z.B sind für die Berechnung des Staatsbeitrages nicht weniger als 10 verschiedene Klassen aufgestellt; die Höhe derselben richtet sich nach dem Durchschnitt des Gesammtsteuerfusse in der betreffenden Gemeinde der letzten 5 Jahre und steigt von 5 bis 50% der Bausumme. Überdies gewährt der Staat noch Zuschüsse, und zwar so oft mal 1%, als halbe %o Steuerauflage mehr erforderlich wären, behufs Tilgung der ganzen Bausumme in 10 gleichen Raten; mit andern Worten: Im Kanton Zürich werden die Schulhäuser in den Gemeinden, die ähnliche Verhältnisse aufweisen wie Sool, d.h. ein minimes Steuerkapital besitzen und bereits das Maximum der Gemeindesteuern erheben, sozusagen auf Staatskosten erstellt.

Wir hoffen, der hohe Regierungsrat und der hohe Landrat werden aus dieser ausführlichen, wahrheitsgetreuen Vorlegung unserer Verhältnisse, die Überzeugung gewinnen, dass der Staat die moralische Pflicht besitzt, unserer Eingabe zu entsprechen. Im festen Vertrauen, unsere obersten Landesbehörden werden dieser Frage, deren gedeihliche Lösung für die Gemeinde Sool eine Lebensfrage ist, ihr warmes Interesse entgegenbringen, unterbreiten wir Ihnen unsern Memorialsantrag zur Prüfung und empfehlen ihn aus voller Überzeugung zur Begutachtung in zustimmendem Sinne. Wir überlassen es ganz Ihrem Ermessen die Höhe der von uns gewünschten ausserordentlichen Staatsunterstützung festzusetzen und die Form zu bestimmen, in welcher unserm Begehren entsprochen werden soll, sei es durch eine Änderung von §62 des Schulgesetzes oder durch einen blossen Landsgemeindebeschluss. Auch wenn das Letztere geschieht, wird niemand im geringsten benachtheiligt; jeder andern Gemeinde, die in den Fall kommen wird, ein Schulhaus zu bauen, steht der Weg offen, den wir mit unserer Memorialeingabe betreten haben.

Wir sehen auch dem Entscheid der hohen Landsgemeinde vertrauensvoll entgegen.

Zu allen Zeiten hat sie Jugenderziehung und Volksbildung mit starker Hand gefördert; sie wird auch diesmal der Bitte einer kleinen, schwachen Gemeinde mit einer unbemittelten, soliden Abeiterbevölkerung Gehör schenken. Das Glarnervolk wird erklären: Die überfüllte Gesammtschule auf Sool ist ein Jahrhundert lang in einem engen, niedrigen, dunklen Lokal unterrichtet worden. Die Gemeinde will nun ein neues Schulhaus erstellen, ihre Schule besser einrichten und zu diesem Zwek das mögliche leisten; mehr kann man von ihr nicht verlangen. Das Glarnervolk ist freudig bereit, ein Übriges zu thun, damit die Kinder auf Sool im neuen Jahrhundert endlich gesunde, geräumige, sonnige Schulzimmer erhalten, darin ebensogut unterrichtet werden und ebenso viel lernen können, wie in allen übrigen Gemeinden des Landes.

 

Genehmigen Sie, hochverehrter Herr Landammann, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Im Namen und Auftrage der Schulgemeinde u. des Schulrates Sool

 

 

Sool, den 29. Dezember 1900 Der Präsident:

Sig. R Jenni

 

Der Aktuar:

J. Jenny

 

 

Vorliegender Antrag wurde nach einlässlicher Prüfung wörtlich in diesem Sinn gutgeheissen

u.  zwar mit wenigen Abänderungen des Manuskriptes, welches von Hrn Sekundarlehrer C. Auer Schwanden angefertigt wurde. Obiger erklärt auf eine gestellte Anfrage, dass er für die Abfassung desselben keine Entschädigung beanspruche, dagegen für das Kopiren desselben dem Hrn Lehrer Heiz in Ennenda ein Entgeld bewilligt werden möchte. Wird von der Baukommission dem Letztern 10 Fr., sowie Hrn Lehrer Auer für Porto und anderweitige Baarauslagen ebenfalls 10 Fr zuerkennt und demselben für seine grossen Opfer an Zeit und Mühe, welche er in erwähnter Angelegenheit im Interesse der Gemeinde gebracht, durch den Präsidenten den besten Dank ausgesprochen.

 

 

2.  Beschlussfassung betr, Vermessung der Strasse nach dem Kauf.

Vorsitzender teilt zu handen der Baukommission mit: Hr Ingenieur Leuzinger habe sich auf die unserseitige Anfrage schriftlich erklärt, die Vermessung & Ausstekung der Strasse nach dem Schulhausbauplatz erst in der zweiten Woche im Januar, insofern die Witterung solches gestattet, vornehmen zu können. Es wird nach Antrag eines Mitgliedes von der Baukommission in Mehrheit beschlossen, um die Ausmündung der Strasse endgültig festsetzen zu können, bei Vornahme dieser Arbeiten auch Hr. Architekt J. Schmid beizuziehen.

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom  6 Januar 1900

 

 

1.     Vorlage u. Lesung einer Zuschrift des Gemeindevorstandes Arosa, enthaltend die Mittheilung, dass zurzeit dem Begehren der Baukommission betr. Übersendung der Baupläne des dortigen Schulhauses nicht entsprochen werden könne; indem dieselben auf der Weltausstellung in Paris sich befinden; dagegen Copien bei Hrn Architekt Braun in Chur event. zu beziehen wären.

 

 

Da die Initiation hiefür vom Aktuar der Expertenkommission ergriffen worden, wird das Schreiben an diesen weitergeleitet und Vormerkung genommen.

 

2.     Vorlage einer Zuschrift v. 30 dies von Hrn Dr H. Schaeppi, worin er seiner Freude über den Gemeindebeschluss vom 23 Dez. lebhaften Ausdruk gibt und unsere bezügl. Zuschrift verdankt. Vormerkung

 

 

3.     Geschenke an den Schulhausbau.

a Unterm 5 Januar 1901 wurde durch Hr. Schulrat F. Jenny in Schwanden namens einem seiner Anverwandten, an Hrn Präsident R Jenni ein Geschenk von Fr  100 -, als Beitrag an die Kosten des Schulhausbaues übermittelt. Zufolge Beschluss der Baukommission ist derselbe im Namen des hochherzigen Spenders dem Überbringer bestens zu verdanken. Der Betrag wird durch Hrn Schulvogt J.U. Luchsinger dem Schulhausbaufond einverleibt.

b Unterm 9. dies durch Hrn Schulvogt J.U. Luchsinger wird, namens der Erben von Anna Jenni-Wyttenwyler sel an die Schulhausbaukosten eine Vergabung von Fr. 200.- übermacht. Wird ebenfalls durch Obigen dem Schulhausbaufond zugewendet, und den generösen Gebern in deren Namen Hrn R….(?) Wyttenwyler in Richelschwand Gemeinde Nesslau, Kanton St Gallen im Auftrag der Baukommission bezw. Gemeinderat herzlichen Dank ausgesprochen. Schreiben v. 10 dies

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

v. 9  dies (Schulexamen)

 

betr. eine Zuschrift von Hrn Ingenieur Hch. Luchsinger, enthaltend Kenntnissgabe, dass er unterm 10 dies vormittags neun Uhr eintreffen werde, um die Vermessungen der ProjektStrasse nach dem „Kauf“ vorzunehmen. Zufolge Beschlussfassung der Baukommission unterm 29. Dez. 1900 ist hiezu Hr. Architekt Schmid auch beizuziehen. Wird daher der Aktuar beauftragt Letzteren beförderlichst zu avisieren. Durch Schreiben v. 9.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

v. 12 Januar 1901

 

betrifft die Mittheilung, dass unterm 10. Dies durch Hrn. Ingenieur Leuzinger im Beisein von Hrn Architekt J. Schmid die Vermessung des Bodens zur Strasse vorgenommen worden.

Plan hiezu soll beförderlichst erstellt und zugesandt werden.

Die Beschlussfassung betr. Einreichung eines Subventionsgesuches an den hohen Regierungsrat wird von der Baukommission, da zugleich Pläne eingereicht werden müssen, auf eine spätere Sitzung verschoben.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom 15  Januar 1901

 

 

1.     Vorlage u. Belesung einer Zuschrift von Hrn Schulinspektor Hrch. Heer in Mitlödi, enthaltend die Mittheilung, dass die Mitglieder der Expertenkommission auf Samstag den 19. Januar zu einer Sitzung im Schwanderhof in Schwanden einzuberufen wären Beginn nachmittags 4 Uhr. Hierüber wird von der Baukommission deren Aktuar beauftragt die Herren Experten, sowohl Hr Architekt J. Schmid zu dieser Sitzung zu avisieren.

 

2.     Vorlage von Bauplänen. Auf Initiation von Hrn Sekundarlehrer C Auer, als Aktuar der Expertenkommission wurden durch Hr Architekt J. Braun in Chur Plankopien vom Gemeindehaus Arosa, sowie vom Schulhaus Maladers zu handen der Baukommission übermittelt, und wird von letzteren Einsicht hievon genommen. Im Allgemeinen gewinnt man hievon den Eindruk: Der einte wie der andere Bauplan sei für unsere Verhältnisse und Baustile unzutreffend. Übrigens wurden dieselben beförderlichst dem Initianten zu handen der Experten übermittelt.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

                    v.  3 Febr 1901

 

1.     Unter Hinweis auf den vom HH. Regierungsrat dekretierten, freiwilligen Beitrag an den Kostenbetrag für den Schulhausbau, wird der Baukommission beantragt, falls v. h. Landrate benannter Beitrag von Fr. 13‘000 unserer Gemeinde zugesprochen werde, sei ein Anspruch auf spezielle Subvention für die Strasse nach dem Bauplatz Umgang zu nehmen. Eine definitive Beschlussfassung wird auf eine spätere Sitzung verschoben.

 

2.     Ein Antrag, bei dem gegenwärtig sehr geeigneten Zeitpunkt mt dem Zurüsten der Steine zum Schulhausbau demnächst zu beginnen, resp fragliche Arbeit zur Konkurrenz auszuschreiben, wird zur  Zeit noch unentschieden belassen.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom 6  Februar 1901

 

1.     Subventionierung der nach dem Bauplatz projektierten Strasse.

Vermutlich mit Rüksicht darauf, da der h. Landrat ohne Opposition in heutiger Sitzung sich für die Leistung eines ausserordentlichen Landesbeitrages an den Schulhausbau im Betrage von Fr. 13‘000 ausgesprochen und derselbe sozusagen auch von der h.

Landsgemeinde zugesichert werden möchte, wird hierüber zu handen der Baukommission beantragt, von Nachsuchung von spezieller Subvention Umgang nehmen zu wollen, was einstimmig zum Beschluss erhoben wird.

 

2.     In Berüksichtigung des ziemlich rauhen Winterwetter bezügl an Handnahme von Vorarbeiten zum Schulhausbau speziell das Steinerüsten, wird von der      Baukommission erkennt, die Arbeiten vorläufig bis auf Weiteres zu verschieben.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

den 9  Februar 1901

 

Auf Veranlassung von Hrn Architekt J. Schmid fanden sich die Mitglieder nachmittags 2 Uhr auf dem Schulhause ein, um die von der Expertenkommission beratenen Bauskizzen zu prüfen und darüber Einsicht zu nehmen. Worauf dem Architekt nach unwesentlichen Abänderungen, namentlich dem Umfang des Gebäudes, sowie der Rauminhalt des Sitzungszimmer der Schulgemeinde betreffend, Auftrag ertheilt wird detaillirte Baupläne anzufertigen. Ebenso wird Hr. Schmid beauftragt über die Lieferung und das Rüsten der Steine zum Schulhausbau einen Vertrag aufzustellen.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

den 16  Februar 1901

 

 

1.     Vorlage von Bauskizzen zum Schulhausbau. Die Expertenkommission für den Schulhausbau wurde Ende Dezember beauftragt Normalskizzen durch zu beraten und von Hrn Architekt J. Schmid ausarbeiten zu lassen. Dieselbe ist dem Auftrage nachgekommen und wurde daher durch deren Aktuar der Wunsch geäussert, anstatt bezügliches Gutachten in einem schriftlichen Bericht niederzulegen, mit der Baukommission mündlich besprechen zu können, welchem Wunsche durch das Präsidium entsprochen worden. Hr. Auer führt seine durch die ihm von der Expertenkommission ertheilten Aufgaben in trefflicher Weise aus, indem er zu handen der Baukommission in jeder Beziehung über das vorliegende Projekt mit den nötigen Angaben bereit ist. Was der Entwurf anbetrifft ähnelt derselbe dem von der Baukommission seinerzeit durchberatenen Entwurf III und ist jedenfalls dazu geeignet für viele Jahre den Bedürfnissen der Gemeinde Genüge leisten zu können. Zur gründlichen Prüfung der Angelegenheit wird sich die Baukommission nächsten Montag auf ½ 2 Uhr versammeln, um namentlich in Bezug auf die Stellung des Gebäudes eine Besprechung mit Hrn Architekt J. Schmid vornehmen zu können.

 

2.     Da es an der Zeit wäre, mit den beiden Eigenthümern des Bodens zu der nach dem Bauplatz führenden Strasse unterhandeln zu können, wird von der Baukommission beschlossen, sich nach den, von Hrn Ingenieur H. Leuzinger anzufertigenden Plänen und Kostenberechnung, zu erkundigen. Durch Schreiben vom 17. Dies

 

 

 

 Sitzung der Baukommission v. 22 Februar 1901

anwesend sind:

Gemeindepräsident R. Jenni, Steuervogt G. Blesi, Tagwenvogt J. Jenni, Gemeindeschreiber J. Jenni u

Architekt J. Schmid

 

 

Geschäfte

 

1.     Vorlage des von der Expertenkommission wiederholt durchberatenen, und zufolge Mittheilung von Herrn Architekt Schmid einstimmig genehmigten Entwurfes zum Schulhausbau. Derselbe repräsentiert gegenüber dem unterm 16. dies vorliegenden einzig die Abänderung, dass für den zweiten Stok resp in demselben der Abort gänzlich wegfällt und der sich dadurch ergebende Raum dem Gemeindesaal einverleibt wird, so dass derselbe eine Bodenfläche von zirka 120 mtr2 entfällt. Mit dieser erwähnten Abänderung ist die Baukommission einstimmig einverstanden und wird endgültig die Eintheilung der Zimmer in globo genehmigt und Hr Schmid beauftragt auf Grundlage dieses Entwurfes detaillirte Pläne anzufertigen. Die Prüfung derselben soll voraussichtlich den 26 März nächsthin stattfinden.

Eine eingehende Debatte entspinnt sich im Schosse der Baukommission in Bezug auf die Stellung des Baus bezw. Anbringung des Portals, worüber durch Architekt Schmid betont wird, dass diese Frage am rationellsten an Ort und Stelle vermittelst Markierung gelöst werden könnte. Einstimmig wird erwähnte Wegleitung zum Beschluss erhoben.

 

2.     Die von Hrn Architekt J. Schmid aufgestellten, vertraglichen Bestimmungen, das Liefern und Zurüsten der Bausteine betreffend, werden mit unwesentlichen Ergänzungen gutgeheissen und sollen demnächst im Doppel angefertigt zur Dispossition der Baukommission eingereicht werden.

 

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom 27.  Februar 1901

 

1.     Von Hrn Architekt J. Schmid angefertigt liegen die vertraglichen Bestimmungen vor. Dieselben lauten folgendermassen:

 

 

Schulhaus in Sool

Steinlieferung

 

Bedingungen & Vertrag

 

1.

 

Die Lieferung sämmtlichen Bruchsteinmaterials – rote Bruchsteine – für das neue Schulhaus in Sool werden von der Tit. Baukommission in Akord vergeben und hat der Unternehmer beziehungsweise die Unternehmer dafür zu sorgen, dass auf Anzeige der Baukommission welche vom 1. Mai 1901 erfolgen kann bis zur Fertigstellung der Maurerarbeiten immer genügend grosse, lagerhafte Bausteine auf den Bauplatz geführt werden, damit der Unternehmer der Maurerarbeiten in seinen Arbeiten nie gehemmt ist.

 

2.

 

Die Bausteine, welche beim Abtragen des Hügels zum Vorschein kommen, werden vom Unternehmer der Erdarbeiten auf einen von der Bauleitung bestimmten Platz aufgeschichtet. Diese Steine werden an Haufen gemessen und sind die Steinlieferanten verpflichtet dieselben zu einem ihrem Angebot für die übrige Steinlieferung entsprechenden Preise entgegen zu nehmen. Mass und Preis bestimmt die Bauleitung.

 

3.

 

Die Bausteine, welche auf den Platz geführt werden, müssen auf den, von der Bauleitung bestimmten Platz aufgeschichtet werden.

 

4.

 

Sollte der Unternehmer, den in §1 gestellten Bedingungen nicht nachkommen, d.h. die Steinlieferung trotz den Weisungen der Bauleitung derart betreiben, dass nach Ermessen derselben in Bezug auf genügende rechtzeitige Steinlieferung nicht Genüge geleistet würde, so bliebe der Baukommission das Recht vorbehalten, auf Kosten des Unternehmers alle diejenigen Massnahmen zu ergreifen, welche zur Erfüllung der demselben vertragsmässig obliegenden Verpflichtungen erforderlich wären, sei es dass sie die Arbeiten in Regie ausführen liesse, oder einem andern Unternehmer, ohne an die Preise des Übernahmevertrages gebunden zu sein, übertragen würde. Die sämmtlichen durch solche Massregeln verursachten Kosten, als: erhöhte Taglöhne, Bezahlung von Werkführern, Aufbesserung der kontraktierten Preise, gegenüber dem neuen Unternehmer, u.s.w. würden dem ersten Unternehmer zur Last fallen.

 

 

5.

 

 

Bei gemeinschaftlicher Übernahme der Steinlieferung durch mehrere Unternehmer, haften solche solidarisch für ihre Verpflichtungen. Einer von ihnen vertritt als Organ der Gesellschaft dieselbe bei der Bauleitung.

 

6.

 

Das Ausmass der gelieferten Steine geschieht an den fertigen Mauern und werden dem Unternehmer für den mtr3  Mauerwerk Fr. 3 u. 50 Rappen bezahlt.

 

 

 

7.

 

Bei vorschriftsgemässem Betriebe der Arbeiten, werden dem Unternehmer Abschlagszahlungen bis auf 80% des Betrages der auf den Bauplatz geführten Steine entrichtet und zwar nach Massgabe eines vom Unternehmer mindestens 14 Tage vorher einzureichenden und durch die Bauleitung zu verifizirenden Situationsetats. Der Rest wird nach Ausmass der Maurerarbeiten bezahlt.

 

8.

Doppelt angefertigt und beidseitig unterzeichnet

 

 

Sool, den.. Unterschriften:

 

 

Für die Baukommission:                                        Die Unternehmer:

Der Präs. R. Jenni                                                 sig. J. Jenni, Tagwv.   D. Jenni z. Bären

B. Jenni  Wart

 

 

Weitere Bedingungen: Die erstmalige Instandstellung der Strasse vom Bezugsort der Bausteine bis zur „Rüfeliplatten“ geschieht auf Kosten des Tagwens. Der weitere Unterhalt dieser Strassenstreke während der Bauzeit wird den Steinlieferanten überbunden .

 

Vorstehender Vertrag wird belesen und von der Baukommission, die örtliche und objektive Festsetzung betr. Steinbezug vorbehalten, einstimmig genehmigt. Vorderhand wird als Bezugsort des Steinmaterials das „Rüfeli“ ausschliesslich in Aussicht genommen. Über das Steinebrechen selbst wird sich die Baukommission bei Vergabung dieser Arbeiten schlüssig zu machen haben.

 

 

2.  Unterhalt der Zufahrtsstrassen zum Steinbruch. Zufolge Beschluss der Baukommission als Gemeinderat, sollen die vorbezeichneten Strassen vom Tagwen in seinen Kosten in möglichst fahrbarem Zustand erhalten und übrigens die Frage betr. Fortsetzung eines Strassentheils auf Tagwenskosten untersucht und entschieden werden.

 

3.  Konkurrenzeröffnung über die Steinlieferung zum Schulhausbau. In Bezug auf vorliegende Frage beschliesst die Baukommission, benannte Arbeit unter den Tagwensbürgern zur freien Konkurrenz vermittelst Anschläge auszuschreiben. Anmeldungstermin bis 8. März nächsthin. Eingaben sind an den Präsident der Baukommission zu handen derselben verschlossen einzureichen.

 

4.  Vorlage v. Bauplänen. Unterm 26. Februar werden zu handen der Baukommission durch Hrn Ingenieur H. Leuzinger Glarus die technischen Vorlagen über die vom Dorfe nach dem Schulhausplatz auf dem Scheibenhügel zuführenden Strasse, sowie für die Erstellung einer Wasserleitung zum Schulhaus in Verbindung mit Erstellung von zwei neuen Hydranten, bestehend in Situationsplan, Längen u. Querprofile, Kostenvoranschläge und Bericht.  Vormerkung.

 

5.  Subventionsgesuch betr. Hydrantenleitung. Zufolge Beschluss des Gemeindrates als Baukommission soll über die planierte Hydrantenerweiterung und gestützt auf §1a über das Löschwesen zu handen der Militär u Polizeidirektion bezw. des HH. Regierungsrates das Gesuch um Bewilligung des gesetzlichen Landesbeitrages aus der Brandassekurranzkasse eingereicht werden.  Schreiben v. 28. Febr.

 

 

 

6.  Bestimmung einer Kommissionssitzung auf 3 März nachmittags 2 Uhr. Um den Liegenschaftsbesitzern Kaspar Jenni Bauer als Eigenthümer der Liegenschaft „Hoschet“ und Hrn Peter Jenni Druker als Eigenthümer des Hausplatzes, über welche Liegenschaften die projektierte Strasse gebaut werden soll, Gelegenheit zu bieten, vom diesbezügl Plan Einsicht zu nehmen und über den Bodenpreis sich schlüssig zu machen, sollen dieselben auf die vorerwähnte Sitzung eingeladen werden.

 

 

 

 

Sitzung der Baukommission

vollzählig besammelt den 3. März nachm 2 Uhr

 

 

1.     Auf die heutige Sitzung werden die H.H. Bauer K. Jenni und Druker P. Jenni behufs Unterhandlungen über den von denselben zur Strasse abzutretenden Boden vorbeschieden.

Einleitend bemerkt der Vorsitzende, dass Hr. K. Jenni auf heute nicht erschien, indem derselbe auf dem Viehhandel landesabwesend sei. P. Jenni erklärt auf wiederholte Vorladung dem Weibel: er sei nicht im stande nach dem vorliegenden Plan sich zu orientieren, sondern zuerst wünsche die Profile aufgestellt zu wissen, bevor er eine Forderung stelle. (Ist daher auch nicht erschienen) Da es namens der Baukommission bezügl. des vorgerükten Zeitpunktes als wünschbar erscheint in Sachen vorzugehen und diese Angelegenheit baldmöglichst zu erledigen, wird Hr. Präsident R. Jenny ersucht mit den beiden Liegenschaftsbesitzern demnächst zu unterhandeln d.h. denselben die Pläne vorzulegen und dieselbe zur Bestimmung des Bodenpreises auf zu fordern.

 

2.     Abordnung zur Prüfung betr. Hydrantenerweiterung. Da voraussichtlich eine Abordnung des Regierungsrates das bereits zur Subventionierung eingereichte Projekt prüfen wird, wird als Abordnung des Gemeindrates Hr. Präsident R. Jenny bestimmt.

 

 

3.     Beschaffung der Rohrleitung. Das Legen und Liefern derselben soll zufolge Mehrheitsbeschluss der Baukommission in den Gl. Nachrichten und Glarner Zeitung zur Konkurrenz ausgeschrieben und samthaft einem Unternehmer übertragen werden, mit der Bestimmung vorderhand noch zu verschieben.

 

 

4.     Erstellung der Strasse. Ob im Taglohn oder Akord wird zur Zeit diese Frage noch unentschieden belassen, dagegen dem Tagwenvogt Auftrag ertheilt, für genügend Dachlatten zur Profilierung der Strasse sorgen zu wollen.

 

5.     Antrag betr. Entschädigung der Heutheilbesitzer auf dem Bauplatz. Bezügl. Antrag geht dahin, die Besitzer von Heutheilen vorzubescheiden, um mit denselben zu unterhandeln event die betr, Heutheile, welche für oder durch den Schulhausbau in Anspruch genommen werden müssen, gegen andere umzutauschen oder den Zins dafür zu entrichten. Mit Rüksicht darauf, da gegenwärtig der Boden mit Schnee bedeckt und man auch über den Bedarf noch nicht im klaren ist, wird diese Frage verschoben, dagegen Hr Tagwenvogt J. Jenni beauftragt ein Verzeichniss der betreffenden Besitzer aufzunehmen, welchen auf diesem Gelände ihr Antheil zugetheilt wurde, und zwar soll  mit Gelegenheit Hr. Architekt J. Schmid um Auskunft angegangen werden, sobald die Schneedeke entfernt ist.

 

6.     Nach Schluss der Verhandlungen wird von der Baukommission in Mehrheit dem Bezugsort der Bausteine ein Besuch erstattet, wobei man sich männiglich von der enormen Quantität an Steinmaterial und der vorzüglichen Qualität derselben, überzeugen konnte.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

               v. 9. März 1901

 

1.     Berichtgabe von Hrn. Gemeindepräsident R. Jenni über die Unterhandlungen betr. Bodenankauf mit Bauer Kasp. Jenni und Peter Jenni beim Schulhaus. Obiger Berichterstatter erklärt zu handen der Baukommission, dass er unterm 6 dies den beiden Liegenschaftsbesitzern die Planaufnahme zur Strasse zur Einsicht vorgelegt hätte mit der Bemerkung, dass die Masse nach dem Kauf als Gemeindestrasse zu qualifizieren wären und der Grund und Boden dazu ohne spezielle Bedingungen dem Tagwen  abzutreten wäre. Die beiden Vorgeladenen haben hierüber erwiedert dass sie sich vorerst zu orientieren gedächten, in wie weit der Tagwen das Recht hätte, die Expropriation  über ihr Eigenthum zu verlangen und hätten sich bereit erklärt, nächsten Dienstag den 14. Febr behufs weitern Unterhandlungen mit der Baukommission auf der Schulstube sich einzufinden. Dieser Erklärung wird von der Baukommission einstimmig beigepflichtet.

 

2.     Vorlage und Belesung des Verzeichnisses derjenigen Heutheilbesitzer, deren Theile durch den Schulhausbau dem Tagwen abzutreten sind, nämlich 14 an der Zahl. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird sich diese Zahl namentlich durch das Ablagern von Erde, Steine Baumaterial erheblich steigern, jedoch muss eine definitive Bezeichnung in Sachen auf später verschoben werden und ist hievon Vormerkung zu nehmen.

 

3.     Schulhausbaurechnung. Die Führung derselben namens der Schulgemeinde wird von der Baukommission einstimmig Hrn Tagwensverwalter Jak. Jenni übertragen.

 

4.     Vergebung der Steinlieferungen zum Schulhausbau.

Auf die erfolgte Ausschreibung hin, haben sich zur Ausführung dieser Arbeiten angemeldet:

a)  Jakob Zimmermann Bühl    Forderung per mtr3        Fr. 4.50 Rp

b)  Gabriel Dürst Loch             Forderung per mtr3              4.60, evt 4.50

c) Jakob Marti, z. Freihof Wart

4.25

d) Caspar Jenni, Fuhrhalter

3.80

e) Gabr. Juon u. Mathias Jenni Brändlen

3.75

f) Jak. Jenni Tagwenvogt, D. Jenni z Löwen u

 

Balth. Jenni Wart

3.50

 

5.     Mit Rüksicht auf die enorme Preisdifferenz und namentlich darauf da letztere Unternehmer Gewähr für vorschriftsgemässe Ausführung der Steinlieferung bietet, wird von der Baukommission (Hr. Tagwenvogt J. Jenni als Antheilhaber im Ausstand) diese Arbeit den letztern übertragen.

 

6.     Kenntnissgabe über Geschenke an den Schulhausbau. Hr. Tagwenvogt Blesi meldet zu handen der Baukommission, dass zufolge Mittheilung von Herrn Hauptmann A. Tschudi demnächst ein Geschenk von Fr. 1000 durch Fr. Ratsherr Zopfi in Ranicaübermittelt werde, worüber von innigstem Dankesgefühl beseelt, Vormerkung genommen wird.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

v. 14. März 1901

 

 

1. Auf die heutige Sitzung sind behufs Unterhandlungen betr. Bodenverkauf zur Strasse nach dem „Kauf“ vorgeladen die H.H. Kaspar Jenni, Hoschet u. Peter Jenni beim Schulhaus. Diese haben Hrn. Präsident R. Jenni die Erklärung abgegeben, auf diese Sitzung zu erscheinen, was aber wiederholt nicht befolgt wurde. Mit Rüksicht auf den vorgeschrittenen Zeitpunkt, wird durch die Baukommission einstimmig folgender Beschluss in erwähnter Angelegenheit gefasst: Es seien die Obigen endgültig durch das Präsidium aufzufordern, betr. Entschädigungsforderung sich schlüssig zu machen, nicht erfolgenden Falls den Entscheid bezügl Expropriationsrecht dem H. Regierungsrats zu unterbreiten, und zwar letzteres aus dem Grunde, da dem Tagwen das Recht der Bodenerwerbung für das Schulhaus anerkennt wird, dagegen für die Benützung auf die übrigen Tagwensliegenschaften nicht.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

v. 17. März 1901

 

 

1.     Kenntnisgabe in Bezug auf Unterhandlung betr. Bodenerwerbung zur Strasse auf den Kauf. Zu handen der Baukommission wird durch Hrn. Gemeindepräsident R. Jenni in Sachen Bericht erstattet, dass er unterm 15 dies mit Hrn. Kaspar Jenni Hoschet und Peter Jenni beim Schulhaus unterhandelt hätte, demzufolge werden von Kaspar Jenni für Abtretung von Boden zur Strasse, soweit es dessen Liegenschaft betrifft, (in Pauschalsumme) gefordert Fr. 10‘000. Hr. P. Jenni für Anlegung der Strasse über dessen Hausplatz dahin und daweg Fr. 4‘500. Die Baukommission findet einstimmig diese Forderungen als zu übertrieben hoch und beschliesst von einem Angebote abzustehen, dagegen an den Regierungsrat eine Petition auf Anwendung der Zwangsentäusserung in vorliegendem Falle einzureichen und event die Grenzbereinigungen gegen den „Kauf“ hin resp Austausch von Grund und Boden mit Kaspar Jenni so weit thunlich ebenfalls der kant Schatzungskommission zu übertragen.

 

 

2.     Verhandlung betr. Abtragung des Hügels zum Bauplatz. Diese Frage wird von der Baukommission nach reiflicher Erwägung zur Zeit noch unentschieden belassen, dagegen Hr. Tagwenvogt J. Jenni beauftragt namentlich am Südabhange des Hügels an einigen Stellen Bohrungen vorzunehmen um dessen Beschaffenheit resp. Inhalt einigermassen ermitteln zu können.

 

3.     Vorlage eines Geschenkes von Fr. 1000 an den Schulhausbau. Durch Hrn. Hauptmann A. Tschudi in Schwanden wird von Fr. Ratsherr Zopfi in Ranica Italien vorliegendes Geschenk übermittelt und Hrn. Schulgutsverwalter J.U. Luchsinger zur Aufbewahrung übergeben. Alle Ehre solchem Opfersinn. Des weitern Beschluss der Baukommission in Folgendem enthalten:

Schreiben an Fr. Ratsherr Zopfi in Ranica b. Bergamo, Italien Verehrteste Frau!

 

Von innigstem Dankgefühl durchdrungen, nehmen wir Notiz von Ihrem hochherzigen Geschenk von Fr. 1000, welches uns dieser Tage & mit der Bestimmung für den Schulhausbau durch Hrn. Hauptmann A. Tschudi übermittelt wurde. Wir erachten es als angenehme Pflicht Ihnen hiefür sowohl namens der Gemeinde als auch deren Behörde den verbindlichsten Dank auszusprechen.

Verehrteste Frau. Wie schon oft ist es Ihre w. Person, welche zu einem gemeinnützigen einem edeln Zweke geweihten Werke ihre milde Hand öffnet. Dass wir uns namens der Gemeinde d.h. deren bedrängter Lage nicht vergeblich an wohltätige Menschen wendeten, beweist in hohem Masse Ihr fürstliches Geschenk. Möge Ihnen Gott lohnen all die Gutthaten und Ihnen ein wahrhaft freudenreicher, glüklicher Lebensabend beschieden sein. Indessen zeichnet mit dankbarer Hochachtung: Namens dem Gemeinderat Sool: J. Jennni Gmschbr.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

Vom 28. März 1901

 

1.     Abtretung des Scheibenhügels resp. Herrichtung des Bauplatzes. Die sich dadurch ergebenden Erdarbeiten sollen zufolge Entschluss der Baukommission demnächst in Angriff genommen werden das Niveau des Schulhausplatzes wurde unterm 23 dies durch Hrn Architekt J. Schmid endgültig festgestellt. Wie von den vorgenommenen Bohrungen anzunehmen ist, dürfte bei Abtragung des Hügels eine beträchtliche Menge Sand, Steine etc zum Vorschein kommen. Um nun die verschiedenen, sehr wertvollen Baumaterialien, rationell auseinander halten zu können, wird von der Baukommission einstimmig beschlossen, diese Arbeiten im Taglohn ausführen zu lassen. Eine weiterhin gestellte Anfrage, ob dabei in hiesiger Gemeinde Niedergelassene als Arbeiter anzunehmen seien, wird mit Rüksicht darauf, da ein solches Werk als ein öffentliches zu qualifizieren wäre und die Niedergelassenen den Bürgern gleich, für Schulzweke Steuern zu entrichten haben, in bejahendem Sinne entschieden. Im weitern wird Hr. Tagwenvogt J. Jenni beauftragt für die nöthigen Werkzeuge zu sorgen.

 

 

2.     Ein Antrag auf Lohnerhöhung für die Erdarbeiten beim Schulhausbau um damit eine möglichst hohe Arbeitsleistung zu erzielen, soll in einer spätern Sitzung entschieden werden.

 

3.     Vorlage u. Belesung einer Zuschrift der Regierungskanzlei enthaltend Kenntnissgabe, dass der h. Regierungsrat unterm 21 dies bezüglich unserm unterm 18 März eingereichten Gesuch betr. Zwangsentäusserung des nöthigen Bodens zur Strassenanlage auf den „Kauf“ in dem Sinne entschieden, indem die Prüfung in Sachen einer dreigliedrigen regierungsrätlichen Kommission übertragen wurde. In diese Kommission sind H.H. Baudirektor P. Zweifel in Linthal, Regierungsrat Dr. P. Hefti in Schwanden u Regierungsrat D. Legler in Glarus ernannt. Zur Theilnahme an der sich ergebenden Augenscheinnahme soll zufolge Mehrheitsbeschluss der Baukommission, der Gemeinderat in corpore sich einfinden. Im Weitern wird die Anregung gemacht, zur Erziehlung einer wo möglich raschen Erledigung der pendenten Fragen, sich schriftlich an die Baudirektion zu wenden. Es wird dies grundsätzlich beschlossen.  Schreiben vom

31. dies

 

 

 

Kommission den 4 April

ausgeführt von

Hrn. Gemeindepräsident R. Jenni, Steuervogt G. Blesi, Schulvogt J.U. Luchsinger, Tagwenvogt J. Jenni u.

Gemeindeschreiber J. Jenny

 

Mit dem Mittagszuge trafen die Mitglieder der regierungsrätlichen Abordnung in hier ein, um eine Prüfung des unsrerseitig eingereichten Expropriationsbegehren betr Erwerbung von Grund u. Boden für die Strassenanlage nach dem „Kauf“ vorzunehmen. Zu den Unterhandlungen sind die gegnerischen Parteien, Hr. Kaspar Jenni, Hoschet, Peter Jenni beim Schulhaus und David Jenni, Druker vorgeladen und sämmtliche erschienen.

Nach üblicher Einleitung durch die Abgeordneten des Regierungsrates bestehend aus den HH Regierungsrat P. Zweifel. Linthal, Hr Regierungsrat Dr. P. Hefti in Schwanden u Regierungsrat D. Legler in Begleitung von Ratsschreiber B. Trümpi u Ratsweibel J. Jenni wurden durch das Präsidium Hr. Ständerat P. Zweifel die Privatparteien aufgefordert, ihre Gründe geltend zu machen, welche gegen das vom Gemeinderat namens dem Tagwen Sool beim Regierungsrate eingereichte Expropriationsbegehren sprechen. Gegen dasselbe wird namentlich aufgeführt

 

a)     von Peter u Kaspar Jenni, dass Ihnen vom Gemeinderat auf Ihre gestellte Entschädigungsforderung kein Angebot gemacht worden wäre und sie nicht pflichtig seien dem Tagwen für den Verkehr auf dessen als auch anderweitiger Privatliegenschaften d.h. für Erweiterung von Rechtsamen und zur Anlage einer Strasse ausser für Schulzweke Boden abzutreten.

 

b)     Von David Jenny wird gegenüber dem Gemeinderat als Vertretung des Tagwens der Vorwurf gemacht, er sei nicht einmal bezügl einer Entschädigungsforderung angegangen worden, weist im Weitern auf gestellte Profile hin, indem er den betreffenden Boden unmittelbar vor dessen Wohnhaus zum Bau eines Hauses erworben haben will.

 

Zur Begründung für das gestellte Begehren wird seitens dem Gemeinderate darauf hingewiesen, durch die Lösung der Schulhausbaufragen sei dem Tagwen das Bedürfnis einer Strassenanlage nach der Liegenschaft „Kauf“ erwachsen und als geradezu hohnsprechend wäre es, wenn die bisherige sehr beschränkte Rechtsame auf die Liegenschaften durch eine solch kostspielige Strasse nicht eine Erweiterung derselben bezweken würde. Was die Entschädigungsforderung anbelange, so sei diese so gestellt worden, dass eine gütliche Einigung zum vorneherein als ausgeschlossen zu betrachten sei und es daher im Interesse sowohl der Bürgerschaft, als auch des Tagwens gelegen wäre, wenn erwähnte Strasse als Gemeindestrasse erklärt und die Bodenentschädigung, sowie die Grenzbereinigung mit Kasp. Jenni der kompetenten Schatzungskommission übertragen werde. Bezüglich dem von David Jenny gemachten Vorwurf, er sei um keine Forderung angegangen worden, wird seitens der Gemeindeorgane eingewendet, dass man es vorderhand nicht für nothwendig erachtet, wegen der Kleinigkeit von einigen mtr2 mit ihm speziell zu unterhandeln, bezügl des von ihm angeblich gekauften Bauplatzes aus dem Grunde, da dem Gemeinderat ein solcher Kauf unbekannt gewesen und die Profilierung erst seit 1. April erstellt wurde.

 

Nachdem von einem Mitglied des Regierungsrates beantragter Vermittlungsvergleich einmütig abgelehnt wird, wird noch eine Besichtigung der umliegenden Liegenschaften vorgenommen und hierauf durch das Präsidium Schluss der Verhandlungen erklärt.

 

Das Resultat der Prüfung wird nun Freitag den 13. April dem Regierungsrate zum Entscheid unterbreitet.

 

 

Weitere Verhandlungen der Baukommission

 

1.     Kenntnisgabe zu handen der Baukommission durch Vorsitzenden, dass nächsten Samstag den 6. April die Profilierung der Strasse nach dem „Kauf“ durch Hrn Ingenieur H. Leuzinger vorgenommen werde. Zur Mithülfe werden Hr Gemeindepräsident R. Jenny u Gemeinderat G. Blesi und zur Tragung der Aufsicht über die Erdarbeiten beim Schulhausplatz Hr. Schulvogt J.U. Luchsinger oder event Gemeinderat P. Dürst, Tagwenvogt J. Jenni u. Gememeindeschreiber J. Jenny werden mit Ausstekung der Gantsaaten beauftragt.

 

2.     Geschenk für die elektrische Beleuchtung im neuen Schulhaus. Durch Vermittlung von Hrn Hauptmann A Tschudi, Schwanden wird von Fr. Ratsherr Zopfi in Ranica Kenntnis von einem Geschenk von 1000 Fr für oben erwähnten Zwek übermittelt. Wenn auch zur Zeit angesichts anderweitiger Ausgaben noch nicht an die Ausführung der elektrischen Anlage gedacht werden kann, bildet doch das hochherzige Geschenk einen respektablen Grundstok, welcher dazu geeignet ist, mit einem Schlage uns dem ersehnten Ziele um ein Bedeutendes näher zu bringen. Ganz besonders erwähnenswert ist es, wie die edle Wohltäterin durch die beiden Geschenke von je 1000 Fr. die sie im Zeitraum von einigen Wochen der Gemeinde gespendet, nicht nur das geistige, sondern auch das körperliche Wohl derselben gefördert und dankerfüllt möchten wir mit dem Psalmsänger ausrufen: Wie ist doch der Herr in schwachen Menschen mächtig.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom 12. April 1901

 

 

1. Verfügung betr. Bodenerwerbung von Kaspar Jenni Hoschet. Wie durch die Presse bekanntgemacht wird hat der Regierungsrat in seiner heutigen Sitzung, das Namens dem Tagwen eingereichte Expropriationsgesuch in jeder Beziehung gutgeheissen. Um nun bezüglich den von Kaspar Jenni resp in dessen Liegenschaft Hoschet aufgestellten Profilen ein weiteres Vorgehen zu verhindern, wird der Gemeinderat als Baukommission beantragt Solches durch ein Rechtbot zu verbieten und zwar für so lange, als waltende Anstände erledigt sein werden. In Mehrheit wird der Antrag zum Beschluss erhoben und Hrn Tagwensverwalter J. Jenny mit der Ausführung in Sachen betreut.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

Vom 14 April 1901

 

1.     Hr Tagwensverwalter J. Jenni erstattet zu handen der Baukommission Bericht, dass er sich kompetenten Orts über die Angelegenheit betr. Rechtbotertheilung an Kasp. Jenni in Bezug auf den in die Strassenlinie nach dem Kauf entfallenden Boden erkundigt hätte und daselbst ein solches Vorgehen zwar nicht für unausweichlich nothwendig, doch als berechtigt empfohlen worden wäre, worauf er nun Solches wie vorliegt anfertigen lassen habe. (Seite       der Urkundensammlung) Der Gemeinderat als Baukommission beschliesst nun nach reiflicher Erwägung das Rechtbot durch Gemeindeweibel Anton Juon als Unpartheiischer unterzeichnet, Hrn. Kaspar Jenni zustellen zu lassen. Eine Kopie des Rechtbots wird den Akten einverleibt.

 

2.     Vorlage und Belesung einer Zuschrift von Hr. Ingenieur H. Leuzinger in Glarus enthaltend zu handen der Baukommission das Gesuch, es möchte ihm, behufs Aufstellung der Bauvorschriften und Bedingungen für die projektierte Strassenanlage, die nöthigen Aufschlüsse und Bestimmungen nach beiliegendem Fragebogen ertheilt werden. Dem Gesuch wird entsprochen. Die Ausfüllung des Fragebogens auf Grundlage der Beschlüsse durch die Baukommission wird dem Aktuar übertragen u durch Schreiben v. 14 dies dem Gesuchsteller übermittelt.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

                     v. 18.  April 1901

 

 

1.     Vorlage u. Belesung v der Bauvorschriften und Akkordbedingungen für die Strassenanlage nach dem „Kauf“ ausgearbeitet von Hrn Ingenieur H. Leuzinger in Glarus. Wie sich durch Prüfung in Sachen ergibt enthalten dieselben gänzlich keine Spezialbestimmungen in Bezug auf das Graben der Hydrantenleitung, welche Arbeiten unausweichlich mit dem Strassenbau verknüpft werden müssen, indem die erwähnte Leitung durchwegs der Strasse nach sich hinzieht. Es soll daher zufolge Beschluss der Baukommission ein bezüglicher Zusatz in den Bauvorschriften neu aufgenommen und dieselben bezügl. der Strassenbreite zwischen Wohnhaus und Stall des Peter Jenni, sowie ob der Strasse nach z. Theil eine Wandmauer erstellt werden soll, vervollständigt werden. Die Erledigung der sich ergebenden Fragen wird auf Sonntag den 21. April vertagt.

 

2.     Belesung einer Zuschrift der Regierungskanzlei enthaltend Protokollauszug des Regierungsrates, wonach derselbe in seiner Sitzung unterm 12 dies die unserseitig eingereichte Petition bezüglich Expropriation von Grund und Boden zur Anlegung einer öffentlichen Gemeindestrasse nach der Liegenschaft Kauf, sowie Arrondierung des Schulhausplatzes in jeder Beziehung guthiess. Durch vorliegenden Beschluss ist es nun Sache der kantonalen Schatzungskommission die Entschädigung an die betreffenden Liegenschaftsbesitzer nämlich Kaspar Jenni Bauer Hoschet, David Jenni Druker u. Peter Jenni beim Schulhaus festzustellen. Ein Antrag den Versuch betr gütliche Verständigung mit denselben zu machen, wird von der Baukommission, weil aussichtslos abgelehnt, dagegen beschlossen, an das Präsidium des Regierungsrates, Herrn Landammann E. Blumer das Gesuch auf Einleitung des Schätzungsverfahren zu stellen.  Schreiben v. 18 dies.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom 21 April 1901

 

 

1.     Vorlage von Bauskizzen betr. Gesammtansicht des Schulhauses in 2 Exemplaren. Auf eine Besprechung in Sachen wird für heute nicht eingetreten, indem im Laufe dieser Woche Hr. Architekt J. Schmid in hier zur Markierung betr. Stellung des Baues und Profilierung desselben erscheinen wird.

 

2.     Zu handen der Baukommission wird beantragt, um das Trasse der Strasse auf den Kauf namentlich bei der Kurve zwischen Haus und Stall von Peter Jenni genau zu bezeichnen, daher auf Montag event Dienstag Hr. Ingenieur Leuzinger in Glarus zu avisieren. Ferner wird bezügl der Profilierung des Hydrantenstokes in der Hoschet Abänderung beantragt, nämlich in dem Sinne, dass derselbe zwischen Profil No. 17 – 25 anstatt No. 32 – 25 zu stehen kommt. Es werden diese Anträge zum Beschluss erhoben und bezügl des Friedes ausserhalb der Hoschet der Strasse auf der obern Seite nach anstatt Röhrenzaun eine Friedmauer aufzuführen, beschlossen. Zu diesem Zweke ist daher eine Ergänzung der Bauvorschriften namentlich betreffend Graben der Hydrantenleitung nothwendig. Einestheils um nöthige Aufschlüsse zu ertheilen und anderntheils um Mithülfe zu leisten wird zur Kommission mit Hrn Ingenieur H. Leuzinger Hr. Präsident R Jenni abgeordnet.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

                        v. 26.  April 1901

 

1.     Kenntnisgabe betr. Abänderung der Strassenkurve beim Wohnhaus u Stall von Peter Jenni u Profilierung der Wandmauer in der Hoschet von Kasp. Jenni. Hierüber erstattet Gemeindepräsident R Jenni Bericht, dass durch Hrn. Ingenieur Leuzinger unterm 24 dies vorerwähnte Abänderungen resp die bezügl. Profilierung vorgenommen und in den Planaufnahmen entsprechend eingezeichnet worden sei. Dadurch ist eine Ergänzung der Bauvorschriften nothwendig, und sollen dieselben entsprechend abgeändert, demnächst zu handen der Baukommission übermittelt werden.

 

2.     Weiterhin erstattet Hr. Präsident R. Jenni zu handen der Baukommission Bericht bezügl einer Unterredung mit David Jenni betr Entschädigung für Boden zur Strasse nach dem Kauf, derzufolge letzterer zwar keine Forderung geltend gemacht, dagegen erklärt hätte eine solche zu stellen, was aber bis anhin nicht erfolgt wäre. Beschluss der Baukommission: Jenni event bei Vornahme der Bodenschatzung nochmals anzufragen, oder aber die Bestimmung der Entschädigungssumme analog den beiden andern Bodenbesitzern durch die kant. Schatzungskommission festsetzen zu lassen.

 

3.     Kenntnissgabe bezügl der kant. Schatzungskommission I. Instanz, dass Solche zur Vornahme des Schätzungsverfahren den 27 dies morgens 9 Uhr in hier erscheinen werde. Zur Theilnahme als Vertretung des Tagwens werden laut Mehrheitsbeschluss der Baukommission sämmtliche Mitglieder derselben eingeladen und werden nachfolgende Beschlüsse, event gegenüber der Gegenpartei geltend zu machen erkennt.

 

a) betr. Strassenbreite 3,6 mtr, Abweichungen nach Convenienz gestattet

b) Auszahlung der Entschädigungssumme im Herbst zahlbar, Zinsabrechnung a 4% z. Theil für das laufende Jahr z. Theil von 1 Mai an.

c) Einfriedung der Strasse nach: auf der untern Seite ein drei oben ein zweiröhriger Zaun, ausserhalb eine Wandmauer nach Plan.

d) Betreffend den Bäumen der Strassenlinie entlang wird verlangt den grössten zu entfernen, indem derselbe hart an den Strassenrand zu stehen kommt. Die andern    dagegen könnten nach Befund der Baukommission entweder versetzt oder stehen gelassen werden.

e) Im Weitern wird auf eine allfällige Aufforderung zu einem gütlichen Vergleiche nur dann einzutreten beschlossen, wenn die Gegenpartei die gestellten Forderungen bedeutend reduziert andernfalls sei aber kein Angebot seitens der Baukommission zu eröffnen. Ferner ist der kant. Schätzungskommission die Entschädigungssumme nach der von Hrn Ingenieur H. Leuzinger normiereten Kostenberechnung vorzulegen.

f) Da der Tagwen über die Liegenschaften von Kaspar u Peter Jenni servitutberechtigt ist, wird Hr. Tagwensverwalter J. Jenny beauftragt die diesbezügl. Rechtbote und Urkunden zu Verfügung zu halten.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom 3  Mai 1901

 

 

betr. Expropriation von Grund und Boden zur Anlegung einer Strasse nach der Liegenschaft Kauf.

 

 

Vorlage und Belesung des Urtheils der kant. Schatzungskommission datiert v. 27 April 1901.

 

 

Vorerwähnte Kommission hat in Sachen der Ortsgemeinde Sool als Expropriantin

 

gegen

 

 

1.     Herrn Druker Peter Jenni, Thomasen sel in Sool als Besitzer des Heimwesen No. 169 des Grundbuches Sool

2.     Herrn Druker David Jenni Rudolfs sel als Besitzer des Heimwesen Nr. 170 des Grundbuches Sool und

3.     Herrn Kaspar Jenni, Josten sel. in Sool, als Besitzer vom Heimwesen Nr. 168 des Heimwesens & Gut Hoschet als Expropriaten

 

 

betreffend

 

Festsetzung der Entschädigung für die Abtretung des für die Anlage einer laut Leuzingerschem Plan 3,6 mtr Minimum breiten Gemeindestrasse erforderlichen Bodens, nach Vornahme des Augenscheins, Anhörung der Parteien und Einsichtnahme von den produzierten Akten und von dem Plan.

 

 

 

 

erkennt

 

Die Gemeinde Sool hat für die Expropriation der laut Leuzingerschem Plane für die Erstellung einer 3,6 m breiten öffentlichen Gemeindestrasse erforderlichen Boden zu bezahlen:

a)  dem Peter Jenny 7 Fr. sieben Franken per Quadratmeter und eine Entschädigung von Fr. 100 ein hundert Franken für theilweise Beseitigung des Hühnerhofes.

b)  dem David Jenny Fr. 7 sieben Franken per Quadratmeter

c)  dem Kaspar Jenni Fr. 4,50 Rp. Franken vier und fünfzig Rappen per Quadratmeter Fr. 250 für drei Obstbäume und Fr. 1500 für Minderwert des Heimwesens.

 

 

Mit folgenden Bedingungen

 

1.     Der exproperierte Boden sammt den drei Obstbäumen geht mit dem Inkrafttreten dieses Entscheides in das Eigenthum der Gemeinde Sool über, welche von diesem Tage an die obenerwähnte Entschädigung a 4% zu verzinsen und solche nach endgültiger Feststellung des Bodenmasses durch den bauleitenden Ingenieur an baar auszubezahlen hat.

2.     Sobald die Böschungen der Strasse die nöthige Festigkeit besitzen hat die Gemeinde Sool den Röhrenfried mit den erforderlichen Öffnungen d.h. auf der Liegenschaft Hoschet in zwei Blegenen zu beiden Seiten der Strasse, beim Hausplatz des Peter Jenni beidseitig einen Ausgang, beim Hausplatz des David Jenny einen Ausgang, zu erstellen.

Der Gemeinderat namens dem Tagwen Sool verpflichtet sich diese Blegenen, sowie beidseitig der Strasse einen dreiröhrigen Fried zu erstellen, soweit nicht Mauerwerk den Fried bildet und denselben stetsfort zu unterhalten.

3.     Die Böschungen verbleiben Eigenthum der Anstösser, sind aber von der Gemeinde Sool in ertragsfähigen Boden umzuwandeln. Die Beseitigung der Obstbäume hat bis spätestens Ende dieses Jahres zu erfolgen.

4.     Der durch die Anlage der Strasse entstehende Schaden jeder Art ist den Besitzern von der Gemeinde Sool zu vergüten und ist derselbe beim Mangel gütlicher Verständigung durch die Landesschatzungskommission zu normieren.

5.     Die heutigen Tageskosten im Betrage von 47 Fr hat die Gemeinde Sool zu bezahlen.

6.     Gegen diesen Entscheid kann von den Parteien innerhalb 14 Tagen vom Datum der Bestellung an bei der Landesschatzungskommission II Instanz Rekurs erhoben werden.

7.     Mittheilung an die Parteien.

 

 

Namens der Landesschatzungskommission I Instanz Der Präsident: M. Jenny

Der Aktuar: Jakob Ott

 

Nach Anhörung dieses Urtheils stellt Vorsitzender die Umfrage betr Einreichung eines Rekurses gegen dasselbe. Wird von der Baukommission einstimmig abgelehnt und bezügl demselben Vormerkung genommen.

 

 

Verhandlungen der Baukommission

v.  11 Mai 1901

 

 

1.     Unter Berufung auf den Entscheid der kant. Schatzungskommission I Instanz v. 27 April stellt Hr. Kaspar Jenni Bauer zufolge Mittheilung von Gemeindepräsident R. Jenny zu handen der Baukommission die Bedingung, dass er diesen Entscheid als rechtsgültig anerkenne, falls ihm gestattet werde, von der zu erstellenden Wasserleitung einen sog. Hausbrunnen zu dessen Wohnhaus auf eigene Kosten zu erstellen und zu beziehen und die Fruchtbäume drei an der Zahl, welche durch die Strassenanlage entfernt werden, ihm unentgeldlich zugesprochen werden.

Die Baukommission, nach Anhörung obigen Angebotes, erachtet sich als inkompetent auf dasselbe einzutreten und beschliesst unter Hinweis auf die bald abgelaufene Rekursfrist, demselben keine weitere Folge zu geben.

 

2.     Armengutsverwalter G. Blesi macht zu handen der Baukommission Mittheilung, dass letzter Tage das bereits früher angemeldete Geschenk im Betrage von Fr. 1000 von Fr Ratsherr Zopfi in Ranica b. Bergamo an die Kosten der elektrischen Beleuchtung in unserm Schulhause bestimmt, ihm zugegangen und nun der Schulgutsverwaltung übermittelt sei. Hr. Schulgutsverwalter J.U. Luchsinger spricht den Wunsch aus, dass das Geschenk von der Tagwensverwaltung in handen genommen werden möchte, welchem Wunsche, im Hinblick auf demnächst bevorstehende Ausgaben, nach Beschluss der Baukommission Rechnung getragen werden und das Geschenk der hochherzigen Geberin gebührend verdankt werden soll.  Durch Schreiben v. 12. dies.

 

3.     Weiterhin berichtet obiger Berichterstatter, dass ihm durch Hrn Hauptmann A Tschudi mitgetheilt wurde, für den Fall da die Gemeinde Sool behufs Lichtabgabe in das neue Schulhaus Anschluss an die elektrische Centrale in Schwanden wünsche, fragliche Leitung bis zum Schulhause gratis erstellt werde, somit die Gemeinde die Kosten für Installation und Transformator, sowie Anschluss an die Zentrale und der bestehenden Taxen per Lampe zu tragen hätte. Da es ausser allen Zweifel feststeht, dass die Beleuchtung im neuen Schulhause, wenn auch durch Petroleum produziert, jedenfalls bedeutende Mehrkosten als gegenwärtig fordern wird, beschliesst die Baukommission an den Gemeinderat von Schwanden das Gesuch um Aufnahme einer Kostenrechnung und Planierung der elektrischen Beleuchtung in das neue Schulhaus zu stellt, und später definitiv über vorliegende Frage zu entscheiden. Schreiben v. 12 dies.

 

4.     Festsetzung des Taglohnes für die Arbeiten den Schulhausbau betreffend. Diesbezüglich meldet Hr. Tagwenvogt Jenni, dass von sämmtlichen Arbeitern, welche bei den Erdarbeiten beim Schulhausplatz arbeiten, das Gesuch auf eine Lohnerhöhung (20 Rp per Tag) gestellt worden wäre, nichterfolgendenfalls sie die Arbeit nicht mehr aufzunehmen gedächten. Obschon die Bestimmung betr. Lohnauszahlung für die Tagwensarbeiten durch die Gemeindeversammlung von drei zu drei Jahren normiert und bis anhin im Dorfe oder dessen Umgebung nicht mehr als 3 Fr per Tag betragen hat, beschliesst die Baukommission dem Begehren mit Rüksicht auf die aussergewöhnlichen Arbeiten, zu entsprechen u. den Taglohn für sämmtliche Arbeiten den Schulhausbau betreffend auf 3 Fr 20 Rp festzustellen.

 

 

Verhandlungen der Baukommission v. 15. Mai 1901

 

 

1. Vorlage und Belesung der Bauvorschriften und Akkordbedingungen

 

für die

 

Erstellung eines Strässchens vom derzeitigen Schulhaus zum neu zu erstellenden Schulhaus auf dem Scheibenbüchel:

 

 

A Bauvorschriften

 

I  Grundlage der Bauausführung:

Als Grundlage der Bauausführung sind massgebend

a)  Gegenwärtige Bauvorschriften & nachstehende Akkordbedingungen

b)  die vorgelegten Pläne & die Vorausmasse

c)  die Abstekung u. Profilierung auf dem Terrain

 

 

II  Richtung und Länge des Strässchens

Die Richtung des Strässchens ist auf dem Terrain durch Pfähle abgestekt. Dieselbe zieht sich von Profil No 0 beim derzeitigen Schulhaus in westlicher Richtung, teils in Kurven, theils in geraden Linien gegen die Tagwensliegenschaft „Kauf“ hin. Die Leitpfähle sind mit Nummern versehen und es bedeuten die Nummern jeweilen die horizontal gemessene Distanz vom Anfangspunkt des Strässchens beim alten Schulhaus in der Wegrichtung gemessen. Die im Längenprofil schwarz eingezeichneten Coten beziehen sich auf die bei den Leitpfählen eingeschlagenen Bodenpfähle, die rot eingeschriebenen Coten geben die Höhe des Strassenrandes an. Die Gesammtlänge des neu zu erstellenden Strässchens beträgt 125 mtr.

 

III  Steigungsverhältnisse des Strässchens

Was die Steigungsverhältnisse des neu zu erstellenden Strässchens anbelangt, so ergeben sich folgende Steigungen: von der Dorfstrasse aus bis zu Profil No 25 beträgt die Steigung der Weganlage 6% und von Profil No 25 bis zu Profil No 125 auf 100 mtr Länge 6,5% um von da an aufwärts auf 1.50 Steigung überzugehen. Die Übergänge von einem bestimmten Gefälle auf das andere sind mittelst Übergangskurven zu vermitteln.

 

IV  Querprofil des Weges

Die Fahrbahnbreite des Strässchens beträgt durchwegs 3,60 mtr. Die Auftragsböschungen sind 1 ½füssig zu erstellen, Abtragsböschungen in Erde und Schutt sind mit 1füssiger Dossierung anzulegen. Stauden, Stök oder irgendwelche vegetabilische Stoffe dürfen für die Auffüllungen nicht verwendet werden. Ehe und bevor mit den eigentlichen Erdarbeiten begonnen wird, soll der Rasen sorgfältig in regelmässigen Tafeln abgegraben und behufs späterer Verwendung zur Andekung der Böschungsflächen deponiert werden. Grosse Auffüllungen sind schichtenweise aufzufüllen & soll mit den Karren stets über die Auffüllungen gefahren werden. Das Setzen des Auffüllungsmaterials ist bei den Arbeiten in Berüksichtigung zu ziehen und soll die Fahrbahn des Strässchens nach erfolgter Setzung die Höhe der gestellten Profile erreichen. Die Koffertiefe beträgt 15 cm.

 

V  Stütz u Wandmauern

Insofern in der obern Partie anstatt der Böschung eine Wandmauer erstellt wird, so erhält dieselbe eine Kronenbreite von 60 cm und einen äussern Anzug von 1/5. Die innere Seite ist senkrecht aufzuführen. Zu sämmtlichem Mauerwerk sind nur harte, frost & wetterbeständige Steine zu verwenden. Das Mauerwerk ist kunstgerecht & troken aufzuführen. Die Mauersteine sind mit Hammer & Zweispitz event Spitzeisen zu bearbeiten & das Mauerwerk ist so auszuführen, dass keine grossen Stoss & Lagerfugen entstehen und sich das Mass der Ausschieferung auf ein Minimum beschränkt. Schiefern, welche leicht von Hand ausgezogen werden können, dürfen nicht vorkommen. Für die Steine der Gesichtsfläche sind ausschliesslich grosse Steine von mindestens 0,15 mtr2 Gesichtsfläche zu verwenden. Die Mauerkrone ist mit grossen, die ganze Kronenbreite durchgehenden Steinen abzudeken.

 

VI    Wasserableitung

Für die Wasserableitung sind auf der Bergseite Randsteine mit einseitiger 0,30 mtr breiter Schale zu erstellen, sowie zwei Durchlässer aus 20 ctm weiten Cementröhren nebst kleinem Einfallschacht von 40/40 cm Lichtweite. Die Randsteine sollen eine Höhe von mindestens 40 cm erhalten und 20 cm über dem Kantenrand vorstehen.

 

VII    Beschotterung

Zur Beschotterung der Fahrbahn des Strässchens ist reines Kies zu verwenden. Die untere Schicht soll aus gröberem & die obere aus feinern, nussgrossen Steinen bestehen. Die Dike der Kiesschicht in der Strassenmitte soll mindestens 15 cm, am Rand 10 cm betragen.

 

 

VIII  Fried

Die Erstellung des Friedes ist Sache des Gemeinderathes.

 

 

Akkordbedingungen

 

Der Tit Gemeinderat der Gemeinde Sool übergibt die Erstellung eines neuen Strässchens vom derzeitigen Schulhaus zum neu zu erstellenden Schulhaus zu vorstehenden Bauvorschriften und nachfolgenden Akkordbedingungen in Akkord:

 

 

§1

 

Der Übernehmer hat die Baute genau nach den von Linthingenieur H. Leuzinger in Glarus angefertigten Plänen, sowie nach den gestellten Profilen auszuführen, und ist demselben ohne Genehmigung der Bauleitung irgendwelche Abänderungen an Plan und Bauvorschriften strengstens untersagt.

 

 

§2

 

Den Anordnungen und Weisungen der vom Gemeinderat von Sool bestellten Bauaufsicht hat der Unternehmer unbedingt & ohne Widerrede Folge zu leisten. Sollten zwischen der Bauaufsicht und dem Unternehmer aus irgendwelcher Ursache betreffend der Bauausführung Streitigkeiten entstehen, so entscheidet in erster Instanz die gemeinderätliche Baukommission, eventuell in zweiter Instanz die kantonale Baudirektion.

 

 

 

§3

 

Die Oberleitung des Baues liegt ob dem Tit Gemeinderat von Sool, welcher dieselbe durch die gemeinderätliche Baukommission, eventuell durch einen hiefür bestimmten Aufseher ausüben lässt.

 

 

§4

 

Die Arbeiten sind sofort nach Abgabe des Akkordes zu beginnen und sollen dieselben ununterbrochen und mit einer genügenden Anzahl von Arbeitern betrieben werden. Der Endtermin für die fix & fertige Vollendung der Strassenanlage wird auf 3 Wochen nach deren Vergebung festgesetzt.

 

 

§5

 

Überschreitungen über den vorstehend festgesetzten Endtermin hinaus haben in der ersten resp 4.Woche eine Conventionalstrafe v. 5 Fr. per Tag & im weitern eine solche von Fr. 10 per Tag zur Folge. Es ist Sache des Unternehmers, die Arbeiten so zu fördern, dass wenn immer möglich die Arbeiten vor dem festgesetzten Termin zur Vollendung gelangen.

  

§6

 

Für richtige Erfüllung der übernommenen Arbeiten hat der Übernehmer eine Realkaution von 20% der eingegebenen Übernahmssumme zu deponieren, welches Depositum dem Übernehmer nach Ablauf der in §8 bestimmten Garantiezeit ohne Zins zurükerstattet wird, unter Vorbehalt der im gleichen Paragraphen näher festgesetzten Bedingungen.

 

 

§7

 

Der Übernehmer hat dafür zu sorgen, dass während dem Strassenbau der Verkehr für Personen nicht gehindert oder erheblich erschwert wird.

 

 

§8

 

Als Garantiezeit wird ein Jahr nach Abnahme des Strässchens durch den Gemeinderat festgesetzt. Der Übernehmer ist gehalten alle & jede während der Garantiezeit sich zeigende Mängel an der Ausführung in seinen Kosten auszubessern und wird die sich ergebende Kostensumme von der deponierten Realkaution bei Zurükerstattung derselben in Abzug gebracht.

 

 

§9

 

Nach Abnahme des Strässchens durch den Gemeinderat wird dem Übernehmer die eingereichte Übernahmssumme im Verhältniss von 80% ausbezahlt. Die weitern 20% werden demselben nach Ablauf der Garantiezeit – als Realkaution – zurükerstattet, unter Vorbehalt der im Paragraph 8 bezeichneten Bestimmungen.

 

 

 

§10

 

Bei Anstellung von Arbeitern sind für Arbeiten, die keine besondern Fachkenntnisse erfordern, namentlich Bürger und Einwohner der Gemeinde Sool zu berüksichtigen.

 

§11

 

Für die Übernahme der Arbeiten hat jeder Bewerber dem Gemeinderath von Sool schriftliche und verschlossene Eingabe nach einer festen Übernahmssumme, spesenfrei einzureichen. Für diejenigen Arbeiten, welche in den Vorausmaassen & im Kostenvoranschlag – wie Mauerwerk, Randsteine, Kanteln Cementröhren – nicht näher bezeichnet sind, ist bei der Übernahmseingabe der Einheitspreis nach Ausmass anzusetzen.

 

§12

 

Für Mehrarbeiten, die während der Bauausführung erforderlich werden sollten, wird der Übernehmer nach dem Verhältniss der eingereichten Übernahmssumme zum Kostenvoranschlag, resp nach Massgabe der für die Kunstbauten eingereichten Einheitspreisen entschädigt und es verpflichtet sich der Übernehmer, diese Mehrarbeiten bis auf 20% der Vorausmaasse auszuführen nach Weisung und Anordnung der Bauaufsicht.

 

 

§13

 

Allfällig spätere Mitbetheiligung weiterer Übernehmer am Bau ist nur mit Bewilligung des Gemeinderates gestattet. Die rechtsverbindliche Unterschrift und Verantwortung für richtige Bauausführung trägt einzig und allein der ursprüngliche Übernehmer, welcher den nachstehenden Vertrag unterzeichnet hat.

 

§14

 

Bei allen von der Bauleitung während dem Bau vorzunehmenden Messungen und Profilierungen hat der Übernehmer unentgeldlich Hilfe zu leisten. Das Profilmaterial liefert die Gemeinde, alles übrige zum Bau erforderliche Material und Werkgeschirr hat der Übernehmer in seinen Kosten an und herbei zu schaffen. Die gestellten Profile sind möglichst zu schonen. Durch irgend welche Umstände zerstörte Profile hat der Übernehmer von sich aus wieder zu erstellen, und von der Bauaufsicht vor Beginn der Arbeiten an der betreffenden Stelle kontrollieren zu lassen. Profilmaterial darf vom Übernehmer oder dessen Arbeitern nicht zu Nebenzweken verwendet werden.

 

§15

Der Übernehmer ist gehalten, die nächste Umgebung vor den durch den Bau des Strässchens und durch die Erstellung allfälligen Mauern zerstreuten Steinschroppen zu säubern.

 

§16

 

Während der Dauer des Akkordes und bis zum Ablauf der Garantiezeit anerkennt der Übernehmer die Gemeinde Sool als sein Rechts Domizil.

 

 

Sool, den 4 Mai 1901

 

 

Vertrag u. Uebergabe der Arbeit.

 

 

Zu vorstehenden Bauvorschriften und Akkordbedingungen übergibt der Gemeinderat von Sool die Ausführung des neu zu erstellenden Strässchen vom derzeitigen Schulhaus zum neu zu erstellenden Schulhaus auf dem Scheibenbüchel an den Bauunternehmer:

Herrn Heinrich Jenni in Ennenda.

 

Und es verpflichtet sich vorstehender Übernehmer die Arbeiten zu der eingereichten Übernahmssumme & zu den Einheitspreisen plan- und vorschriftsgemäss, kunstgerecht und solid auszuführen.

 

Sool, den 4 Mai 1901

 

Der Übernehmer                                                        Für den Gemeinderat Sool

sig H. Jenni, in Ennenda                                           Der Präsident sig R. Jenny

 

Der Gemeindeschreiber

J. Jenny

 

 

 

 Vorschriften und Bedingungen

 

Für die Erstellung und Wiederaufüllung des Leitungsgrabens für die Erweiterung der Hydrantenanlage

in

Sool

Der Gemeinderat von Sool übergibt & Unterzeichneter übernimmt die Erstellung & Wiederaufüllung des Leitungsgrabens für die Erweiterung der Hydrantenanlage in Sool zu nachstehenden Vorschriften und Akkordbedingungen in Akkord.

Der Leitungsgraben erhält eine Länge von cirka 195 mtr, hievon entfallen auf die Streke vom Adlerbrunnen bis zum Schulhaus an der Dorfstrasse 45 mtr., vom derzeitigen Schulhaus bis zur Liegenschaftsgrenze des Saatengutes 125 mtr für die Wasserleitung zum neuen Schulhausbrunnen 25 mtr .

 

Die Breite des Grabens an der Sohle soll 0,50 mtr & im Anstich 0,90 mtr betragen & die Tiefe desselben durchwegs 1,20 mtr unter der Bodenfläche resp unter der Fahrbahn der neu zu erstellenden Strasse, wobei die Höhenpunkte der gestellten Profile massgebend sind.

Die Grabarbeiten sind sofort nach Vergebung der Arbeiten in Angriff zu nehmen zwar mit mindestens 6 Arbeitern. Die Streke vom Adler bis zum derzeitigen Schulhaus ist zunächst zu erstellen. Die Ausgrabung der Muffenlöcher nach Anweisung des Übernehmers der Röhrenleitung ist Sache des Übernehmers der Grabarbeiten & sind die Kosten hiefür im eingereichten Einheitspreis inbegriffen. Nach stattgefundener Legung & Abnahme der Rohrleitung von Seite des Kantonsingenieurs ist der Leitungsgraben wieder aufzufüllen und zwar so, dass auf die Gussröhren keine grössern Steine zu liegen kommen. Die Arbeiten sind im  Übrigen so zu betreiben, dass die Rohrlegung  ungehindert vor sich gehen kann.

Über die Richtung des Leitungsgrabens gibt der Strassenplan nähere Auskunft. Für die Übernahme von Grabarbeiten sind dem Tit Gemeinderat von Sool verschlossene Eingaben mit gestelltem Einheitspreis pro Laufmeter Grabarbeit & Wiederaufüllung des Grabens einzureichen.

 

 

 

Die Auszahlung des Akkordbetrages erfolgt nach vollständiger Vollendung der Zudekungsarbeiten

Streitigkeiten zwischen dem Gemeinderat & dem Übernehmer entscheidet der Kantonsingenieur

Den Anleitungen & Weisungen der vom Gemeinderat angestellten Bauaufsicht hat der Übernehmer Folge zu leisten.

Für richtige Erfüllung der übernommenen Arbeiten hat der Übernehmer dem Gemeinderat annehmbare Bürgschaft zu leisten

 

 

 

Vertrag und Übergabe der Grabarbeiten

 

 

Zu borstehenden Vorschriften & Akkordbedingungen übergibt der Gemeinderat von Sool die Grabarbeiten für die Erweiterung der projektierten Hydrantenanlage vom Adlerbrunnen bis zum neu zu erstellenden Schulhaus auf dem Scheibenbüchel an den Übernehmer Herrn Heinrich Jenni in Ennenda

Zu den, von demselben gestellten Einheitspreisen, nämlich von Fr. 0,6 für die Streke vom Adlerbrunnen bis zu Profil No 0 des Strasssenprojektes & zu Fr 0,6 für die Streke von Profil No 0 des Strassenprojektes bis zum neuen Schulhaus & es verpflichtet sich der Übernehmer die Arbeiten mit genügender Arbeiterzahl ohne Unterbruch & mit aller Energie zu betreiben, & so bald wie nur irgend möglich zur Vollendung zu bringen.

 

 

Sool, den 4 Mai 1901

 

 

Für den Gemeinderat von Sool: Der Präsident:

R. Jenny

 

Der Gemeindeschreiber:

J.  Jenny

 

 

Der Übernehmer:                                                                  Als Bürg desselben:

sig. H Jenni

 

 

1.  Vorstehende Bauvorschriften und Akkordbedingungen werden von der Baukommission mit Ausnahme der Grabentarife für die Hydrantenleitung genehmigt. Die Tiefe des Grabens dieser Leitung soll zufolge Beschluss der Baukommission bezw. Gemeinderat nicht wie projektiert 1,5 mtr sondern 1,2 mtr betragen. Im Weitern wird bestimmt die Grabenarbeiten sämmtliche in Akkord zu vergeben.

Die Ausschreibung dieser Arbeiten wird für solange verschoben, bis die Entschädigung für Bodenbruch(?) endgültig bestimmt ist.

 

2.  Rekursnahme betr. Bodenentschädigung für die Strassenanlage nach dem „Kauf“. Gemeindepräsident R Jenny erstattet zu handen der Baukommission Bericht, dass nachdem von der gegnerischen Partei gegen das Urtheil der kant. Schatzungskommission vom 27 April Rekurs erhoben worden, solcher nach Beschluss des Gemeinderates in Mehrheit ebenfalls eingeleitet werde. Und zwar aus dem Grunde da Hr Ratsschreiber J Ott zufolge einer Unterredung mit Tagwenvogt J. Jenny sich dahin erklärt, dass im gegebenen Falle eine sachliche Beurtheilung der Entschädigungsfrage durch die Landesschatzungskommission II

 

 

 

Instanz werde, d.h. im Falle nur die gegnerischen Parteien die Revisionsschatzung verlangen, entweder die zu bezahlende Entschädigung gleich oder aber höher taxiert werde. Die getroffene Verfügung wird einstimmig gut geheissen und im weitern bestimmt für den Fall da Kaspar Jenni gegen den erstinstanzlichen Entscheid nicht rekurriert, man namens dem Tagwen event auf eine nochmalige zweitinstanzliche Schadenschätzung ebenfalls zu verzichten gedenke.

 

3.  Anlässlich der Revisionsschatzung sollen als Vertretung des Gemeinderates sämmtliche Mitglieder desselben eingeladen werden. Mehrheitsbeschluss der Baukommission.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom 22 Mai 1901

 

 

Nachmittags 4 Uhr fanden sich sämmtliche Mitglieder auf dem Bauplatze ein, mit Hrn Architekt J. Schmid die Baustelle zu bezeichnen, so seie die Profilierung des Gebäudes vorzunehmen. Dasselbe erhält eine Längsrichtung Süd-Südwest-Nord-Nordost, somit nicht ganz ungünstig in Bezug auf die Windrichtung fallend, und nimmt ein Flächenraum von zirka 300mtr2 in Anspruch. Vom Dorfe resp alter Turnplatze aus, wird das Schulhaus, auf dessen Nord & Ostfacade der bezeichneten Stellung zufolge sichtbar.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

v. 24 Mai 1901

 

1. Vorlage u. Belesung des Urtheils betr. Bodenentschädigung zur Strasse nach dem Kauf. Dasselbe lautet:

 

 

 

Glarus, den 20. Mai 1901

 

 

Die Landesschatzungskommission II Instanz des Kantons Glarus

 

hat in Sachen

 

der tit Ortsgemeinde Sool, Expropriantin

 

 

gegen

 

1.  Herrn Druker Peter Jenny, Thomassen sel in Sool als Besitzer des Heimwesens No 169 des Grundbuches Sool

2.  Herrn Druker David Jenny, Rudolfs sel in Sool, als Besitzer vom Heimwesen No 170 des Grundbuches Sool und

3.  Herr Bauer Kaspar Jenny, Josten sel. als Besitzer vom Heimwesen und Gut Hoschet No 168 des Grundbuches Sool, Expropriaten

 

 

 

 

 

betreffend

 

Festsetzung der Entschädigung für die Abtretung des für die Anlage einer laut Leuzinger’schen Plan 3,6 m breiten Gemeindestrasse erforderlichen Landes,

 

nach

 

Belesung der Rekursschriften, wonach alle Beteiligten den Weiterzug verlangen, Vornahme des Augenscheines, Anhörung der Parteien, Einsichtnahme vom erstinstanzlichen Entscheide und von dem Plane

 

 

in Betracht:

 

I       Im Allgemeinen

 

a)  Durch Schlussnahme des Regierungsrates vom 12. April 1901 ist der Gemeinde Sool das Recht der Zwangsenteignung nach Massgabe von §22 des bürg. Gesetzbuches für die Erstellung einer laut Leuzinger’schem Plan 3,6 m breiten Verbindungsstrasse vom Dorf nach den Gemeindeliegenschaften „Kauf“ und „Holdern“ bewilligt und gleichzeitig diese Strasse als eine öffentliche Gemeindestrasse erklärt worden.

 

b)  Der Gemeinderat Sool wird bei der vor erster Instanz abgegebenen Erklärung behaftet, dass sich die Gemeinde Sool verpflichtet, auf beiden Seiten der Strasse, soweit nicht Mauerwerk den Fried bildet, einen eisernen Röhrenfried mit drei Röhren erstellen und solchen stetsfort zu unterhalten, sowie darin an den von den Anstössern bezeichneten Stellen Thürchen (Blegenen) anzubringen und zwar im Gut „Hoschet“ des Kaspar Jenni auf jeder Strassenseite zwei Ausgänge, beim Hausplatz des Peter Jenni beidseitig einen Ausgang und beim Hausplatz des David Jenni einen Ausgang.

 

c)  Über den Hausplatz des Peter Lenny und das Gut Hoschet des Kaspar Jenni führt zur Zeit ein 1,2 m breiter und anerkenntermassen mit verschiedenen Servituten belasteter Weg, welcher nach Erstellung der Strasse teils mit dieser zusammenfällt, teils durch die naturgemässe Verlegung der berührten Rechte auf die Strasse im Gute Hoschet ganz aufgehoben wird und über den Platz des Peter Jenny nur noch insoweit fortbesteht, als dies für die Ausübung der den Heimwesen No 167 u 168 von Burkhard Jenny sel und Kaspar Jenny zustehenden Rechte erforderlich ist.

Es findet also für Peter und Kaspar Jenny eine Befreiung von besondern Lasten statt, die gemäss §25 Absatz 2 des bürg. Gesetzbuches bei Ausmittlung der Entschädigung als Vorteil in Abrechnung zu bringen ist.

 

d)  Bezüglich der Taxation des Bodens ist zu konstatiren, dass das in den Strassenkörper fallende Areal Hausplatz und Wiesboden bildet, demnach seiner Lage und Ausdehnung und nach den örtlichen Verhältnissen hauptsächlich der aus seiner bisherigen Benutzungsart resultierende Wert zukommt. Abmachungen und Bauprojekte, welche offenbar nur im Hinblick auf in Aussicht stehende Zwangsenteignung getroffen worden sind, ohne eine greifbare Gestalt angenommen zu haben, fallen nach konstanter Praxis der Schatzungskommission ganz ausser Betracht.

Dagegen folgt aus der verfassungsmässigen Garantie des Eigentums, dass die Unfreiwilligkeit der Abtretung an und für sich als zum Begriff volle Entschädigung gehörig, besonders zu vergüten ist. Allerdings darf dieser Zwang nicht so hoch angeschlagen werden, dass die Tendenz des Gesetzes, welches die Ausführung öffentlicher dem Wohle der Gesammtheit dienende Werk ermöglichen will, völlig illusorisch wird.

 

 

 

 

II    Im Speziellen

 

a)  Der zwischen Haus und Stall des Peter Jenny sich befindliche Hausplatz wird von der Strasse durchschnitten. Es bildet der von letzterer beanspruchte Boden einen wertvollen Bestandtheil desselben und muss solcher desshalb verhältnissmässig hoch taxiert werden. Ausser dem effektiven Bodenverlust tritt eine Wertverminderung durch die Einschränkung des ohnehin kleinen Areals ein, auch wenn berüksichtigt wird, dass einerseits, wie in lit c der allgemeinen Erwägungen angeführt, der Boden theilweise servitutbelastet ist und andrerseits durch die Anlage der Strasse eine thatsächliche Verschönerung der nächsten Umgebung eintritt. Auch die nötig werdende Veränderung des am Stall angebauten Hühnerhofes rechtfertigt eine besondere Entschädigung.

 

b)  Vom Hausplatz des David Jenni fallen nur zwei ganz kleine Abschnitte in den Strassenkörper, welche als servitutfreier Boden etwas höher zu wertieren sind, als der Platz des Peter Jenny.

 

c)  Im Gut Hoschet des Kaspar Jenny ist die Strasse so projektiert, dass der an das Gut„Bühl“ des Rudolf Jenni anstossende und Wiesboden bester Qualität aufweisende Rain etwas oberhalb dem jetzigen Wege vom Hauptgut und Heimwesen ganz abgeschnitten wird, sowie dass einfüssige Abtrags- und einundeinhalbfüssige Auftragsböschungen in ziemlicher Ausdehnung enthalten. Unzweifelhaft tritt dadurch hinsichtlich der Bewirtschaftung dieses Grundstükes eine Erschwerung ein, aus der sich ein Minderwert ergibt, welcher durch die Aufhebung des ebenfalls berührten Weges keineswegs ganz aufgehoben wrd.

Besonders zu entschädigen sind drei infolge der projektierten Strasse zu beseitigende Apfelbäume, ein grosser ertragreicher Baum und zwei junge Bäume, von denen aber nur der eine in guter Entwiklung begriffen ist..

 

 

III    Der §22 u ff des bürgerlichen Gesetzbuches und der §8 u ff des Gesetzes über die Schatzungskommission und deren Verrichtungen

 

 

erkennt:

 

 

1.  Die Gemeinde Sool hat für die Expropriation der laut Leuzingerschem Plan für die Erstellung einer 3,6 m breiten öffentlichen Gemeindestrasse erforderlichen Boden zu bezahlen:

a)  Dem Peter Jenny Fr. 6 (sechs Franken) per Quadratmeter und eine Entschädigung von Fr 150 (einhundertundfünfzig Franken) für Minderwert und teilweise Beseitigung des Hühnerhofes

b)  dem David  Jenny Fr. 7 sieben Franken per Quadratmeter

c)  dem Kaspar Jenny Fr 3.75 Rp (drei Franken und fünfundsiebenzig Rappen ) pro Quadratmeter, 250 Fr (zweihundertfünfzig Franken) für die drei Obstbäume u. Fr 1500 (ein Tausend fünfhundert Franken)  für Minderwert des Gutes Hoschet

 

2.  Der exproperierte Boden sammt den drei Apfelbäumen geht mit heutigem Tage in das Eigentum der Gemeinde Sool über, welche von diesem Zeitpunkt an die laut Ziffer 1 gesprochenen Entschädigungen zu 4% zu verzinsen und solche nach endgültiger Feststellung des Bodenmasses durch den bauleitenden Ingenieur an baar auszuzahlen ist. Der vorhandene Grasnutzen kann noch vom bisherigen Eigentümer bezogen werden.

 

3.  Sobald die Böschungen der Strasse die nötige Festigkeit besitzen, hat die Gemeinde Sool den Röhrenfried mit den erforderlichen Öffnungen, (Blegenen mit Thürchen) im Sinne der sub Lit b der allgemeinen Erwägungen enthaltenen Erklärung zu erstellen.

 

 

 

 

4.  Die Böschungen verbleiben Eigentum der Anstösser, sind aber von der Gemeinde Sool in ertragsfähigen Boden umzuwandeln.

Die Beseitigung der drei Obstbäume hat bis spätestens Ende dieses Jahres zu erfolgen.

 

5.  Der durch die Anlage der Strasse in den anstossenden Grundstüken entstehende Schaden jeder Art ist den Besitzern von der Gemeinde Sool besonders zu vergüten.

Die Ermittlung dieses Schadens, welcher durch gegenwärtigen Entscheid nicht betroffen wird, ist beim Mangel gütlicher Verständigung wieder Sache der Landesschatzungskommission.

 

6.  Die heutigen Tageskosten im Betrage von Fr. 67 sind von der Gemeinde Sool und von Bauer Kaspar Jenni je zur Hälfte zu bezahlen.

 

 

7.  Mittheilung an die Parteien

 

 

Namens der Landesschatzungskommission II Instanz

 

Der Präsident:                                                                                   Der Aktuar:

sig. C. Pfeiffer-Pfeiffer                                                                       sig. Jakob Ott

 

 

Die Baukommission beschliesst hierüber Vormerkung zu nehmen.

 

 

2.  Strassenbauausschreibung. Zufolge Beschluss der Baukommission sollen die diesbezüglichen Arbeiten unverzüglich zur freien Konkurrenz in den beiden kant. Blättern ausgeschrieben werden. Mit dem Strassenbau wird zugleich das Graben der Hydrantenleitung verbunden. Plan & Bauvorschriften liegen bei Hrn Gemeindepräsident R. Jenny zur Einsicht auf und können daselbst Übernahmsofferten verschlossen eingereicht werden. Einrükung des betreffenden Inserates je 2 Mal.

 

3.  Zufolge Urtheil der Landesschatzungskommission II Instanz ist das Gras in der Hoschet von Kaspar Jenni, welches in den projektierten Strassenkörper fällt, bis dahin dessen Eigentum. Der durch den Bau verursachte Kulturschaden ist den Betreffenden vom Tagwen zu vergüten. Da nun demnächst mit dem Bau voraussichtlich begonnen werden soll, beschliesst die Baukommission den beiden Interessenten, als Kaspar Jenni Hoschet und Peter Jenni beim Schulhaus schriftliche Aufforderung zugehen zu lassen, damit das im Strassenkörper gewachsene Gras, sowie auf dem Hausplatz des Peter Jenni sich befindliche Gegenstände bis 3 Juni unverzüglich zu entfernen wären. Im Unterlassungsfalle sich der Tagwen gegen die daraus resultierenden Schädigungen, aller & jeder Haftbarkeit entledige. Schreiben 25. Dies

 

3. Entschädigung für Kommissionen

a)  mit der Landesschatzungskommission I & II Instanz wird den dabei betheiligten Mitgliedern ein Taggeld von je 4 Fr. denjenigen, welche bei ersterer nur am Vormittag anwesend waren, je 2 Fr. zuerkennt

b)  Für die Kommission betr Profilierung des Schulgebäudes d.d. 22. wird die Entschädigung auf 1 Fr. festgesetzt

 

 

Verhandlungen der Baukommission v. 28. Mai 1901

 

Betreffend einer Zuschrift von Hrn Architekt J. Schmid, datiert v. 29 dies, womit derselbe den Wunsch ausdrückt, so bald wie möglich mit der Baukommission den Kostenvoranschlag feststellen zu wollen.

Beschluss der Baukommission auf morgen den 29. eine Sitzung auf halb 4 Uhr zu veranstalten, wird somit dem Antrag entsprochen.

Mittheilung durch Schreiben v. 29 dies.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission v. 29. Mai 1901

 

Hr. Gemeinderat J.U. Luchsinger ist abwesend.

 

Geschäfte: Genehmigung des Kostenvoranschlages für den Schulhausbau. Derselbe ergibt nach den Berechnungen von Hrn Architekt J. Schmid folgendes Resultat

 

 

1.  Maurerarbeiten                                                                Fr. 15‘331

2.  Dachdekerarbeiten                                                                 1‘041

3.  Steinhauerarbeiten                                                                 3‘248

4.  Kunsteinarbeiten                                                                     4‘293

5.  Eisenarbeiten                                                                          1‘867

6.  Spenglerarbeiten                                                                    2‘121

7.  Zimmermannsarbeiten                                                            9‘351

8.  Gipserarbeiten                                                                        1‘517

9.  Glaserarbeiten                                                                        4‘008

10.  Schreinerarbeiten                                                                   3‘563

11.  Parqueteriearbeiten                                                                3‘240

12.  Schlosserarbeiten                                                                  2‘128

13.  Tapeziererarbeiten                                                                   320

14.  Heizung                                                                                 4‘500

15.  Badeeinrichtung                                                                     2‘100

16.  Installationen complet                                                           1‘265

17.  Malerarbeiten                                                                         1‘832

18.  Arbeiten der Umgebung                                                        1‘755

19.  Innere Einrichtung                                                                 1‘800

20.  Anschaffung der Turngeräte                                                   615

21.  Erdarbeiten                                                                            1‘400

22.  Zufahrtsstrasse incl. Bodenerwerb                                        6‘500

23.  Bauleitung                                                                              4‘000

 

Total Kostenvoranschlag                                                           77‘795

Beleuchtung nicht inbegriffen.

 

Hierüber macht sich im Schosse der Baukommission allgemein die Ansicht geltend, dass vorliegender Kostenvoranschlag für die Verhältnisse der Gemeinde Sool als sehr hoch zu bezeichnen sei, welcher dagegen event durch Weglassung der Badeeinrichtung, sowie der Berechnung der wirklichen, resp voraussichtlichen Kosten für die Bauleitung um einige Tausend Franken niedriger zu stehen käme. Ferner soll betr. Treppen u Potest im 2.tn Stok nochmals in Betracht gezogen werden, ob solches entgegen dem Projekt von Stein, solche von Holz zu erstellen, welch letztere Verfügung den Berechnungen von Hrn Architekt J.

 

 

 

Schmid zufolge ebenfalls eine Reduktion von zirka 800 Fr. zur Folge hätten. Vorläufig werden diese Fragen unentschieden belassen und sollen event dem Entscheide der Tagwensversammlung unterbreitet werden. Dagegen wird Hr Architekt J Schmid definitiv beauftragt, für sämmtliche Lokalitäten des Erdgeschosses als Bodenbelag Cementguss in Aussicht zu nehmen. Im weitern erklärt Obiger der festen Überzeugung zu sein, dass die wirklichen Kosten für den Schulhausbau eher etwas unter, als über dem Kostenvorschlag zu stehen kommen werden.

 

 

 

Verhandlungen resp. Sitzung der Baukommission v. 31. Mai 1901

 

 

Betr Entgegennahme der Wünsche und Ratschläge der Expertenkommission in Bezug auf Pläne und Kostenvoranschlag zum Schulhausbau.

 

Auf die unserseitige Veranlassung sind namens der Expertenkommission in heutiger Sitzung im Löwen dafür erschienen d. HH Sekundarlehrer C. Auer und Hauptmann A. Tschudi, sowie Architekt J Schmid. Die HH Dr. Schaeppi & alt Schulinspektor H. Heer sind infolge Krankheit Hr. Civilrichter M Luchsinger in Behinderung von Berufsgeschäften abwesend. Nach der üblichen Begrüssung und Einleitung des Präsidenten referiert Herr Sekundarlehrer Auer in bündiger, fliessender Weise über die Baupläne und betont dabei, dass solche nach gründlichem, sorgfältigem Studium von der Subkommission als zwekmässig anerkennt, und dafür sowohl der Baukommission, als auch der Gemeindeversammlung dieselben unverändert zur Genehmigung zu empfehlen seien, indem das nach den vorliegenden Plänen zu erstellende Schulhaus unzweifelhaft als das modernste, bisher existierende Schulhaus zu qualifizieren wäre und in Bezug auf die örtlichen Verhältnisse resp an Schönheit der Umgebung vereinzelt dastehe. Hr. Hauptmann A. Tschudi gibt in klarer, sachlicher Art und Weise in Bezug auf den Kostenvoranschlag Ausdruk, indem solcher ebenfalls zur Bewertung der Expertenkommission vorgelegen und gutgeheissen worden wäre. Gibt im Übrigen der Hoffnung Raum, dass die wirklichen Kosten nicht erheblich über, sondern eher unter dem Kostenvoranschlag sich resultiren  könnten, dies namentlich gestützt auf die enorme Konkurrenz einerseits und die gegenwärtig niedrig stehenden Rohmaterialpreise andrerseits. Nach eröffneter Diskussion macht sich seitens der Mitglieder die Ansicht geltend, der Kostenvoranschlag sei in der That für die Verhältnisse der Gemeinde sehr hoch bemessen und man soweit möglich durch Weglassung baulicher Einrichtung auf Reduktion desselben resp der wirklichen Erstellungskosten Bedacht nehmen müsse. So z B. die Badeeinrichtung, sowie Erstellung der Treppen im 2ten Stok anstatt wie vorgesehen aus Stein, dieselben aus Holz auszuführen. Hierüber replizirt Hr Auer dahin, dass in Bezug auf letztere Frage eine Abänderung sehr unzwekmässig erscheine, indem man andernorts mit den Holztreppen & Pottesten sehr schlechte Erfahrungen gemacht hätte und solche häufig von steinernen ersetzt werden. Bezügl der Badeeinrichtung wird erwähnt, dass in der hies. an öffentlichen Gewässern armen Gemeinde in sanitarischer und higienischer Hinsicht grosser Wert zustehe und daher eine solche namentlich zur Sommerszeit grosse Fragung aufweisen dürfte.

Zum Schlusse wird den anwesenden Mitgliedern der Spezialkommission der beste Dank für ihre Mühe und Arbeit ausgesprochen und der Aktuar beauftragt das nämliche den abwesenden Mitgliedern schriftlich zukommen zu lassen.  Schreiben v. 31. dies.

 

 

Verhandlungen der Baukommission

         v. 1 Juni

 

 

bezügl einen von Kaspar Jenni Hoschet geäusserte Wunsche, es möchte der Boden, welcher der Tagwen für die Strasse auf den Kauf benöthigt vor Ingriffnahme der Arbeiten durch den zuständigen Ingenieur gemessen werden. Gestützt auf den klaren Wortlaut des Urtheils der Landesschatzungskommission II Instanz d.d. 20 Mai welches erkennt, dass die betr. Bodenmessung nach Fertigstellung der Strasse auszuführen sei, beschliesst die Baukommission dem Gesuch keine weitere Folge zu geben.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 2. Juni / vollzählig besammelt

 

 

1.  Vergebung der Arbeiten den Strassenbau & Grabung der Hydrantenleitung betreffend. Hiefür liegen folgende Anmeldungen vor:

 

1.  Joh. Comiotti, Maurermeister in Haslen

Übernahmsofferte: Total Fr. 1655.-

 

2.  J. Colombi Maurermeister in Netstal

Übernahmsofferte, Grabarbeit nicht inbegriffen 1973,35

 

3.  G. Luchsinger, Maurermeister in Schwanden

Übernahmsofferte  Total Fr. 1400.-

 

4.  Fritz Marti & Sohn, Maurermeister in Matt

Übernahmsofferte  Total Fr. 1320.-

 

5.  H. Jenny, Maurermeister in Ennenda

Übernahmsofferte  Total Fr. 1338.-

 

Da zwischen den zwei Letzteren keine erhebliche Differenzen resultieren wurden die Arbeiten Herrn Maurermeister H. Jenny übertragen, jedoch mit der Bedingung mit demselben betr etwelcher Reduktion der gestellten Forderung zu unterhandeln, worüber Hrn. Gemeindepräsident R. Jenny Auftrag & Vollmacht ertheilt wird. Als Bezugsort des Steinmaterials wird zufolge Mehrheitsbeschluss der Baukommission der Aushub beim Schulhausplatz angewiesen, d.h. das Steinmaterial für sämmtliches Mauerwerk, Randsteine, sowie für Kanten sind nach Bedarf anderweitig zu beziehen.

 

2.  Beschluss auf Abhaltung einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung.

Wie Hr Architekt J. Schmid, zufolge Mittheilung von Gemeindepräsident R. Jenny erklärt hat, sollen nächster Tages die Baupläne des neuen Schulhauses zur weitern Verfügung gestellt und daher den Stimmberechtigten zur Genehmigung unterbreitet werden. Auf Grund dieser Erklärung beschliesst daher die Baukommission auf Sonntag den 9. Juni die Gemeindeversammlung einzuberufen mit Beginn der Verhandlungen nachmittags halb 2 Uhr. Ferner sollen inzwischen späthestens von Donnerstag an, die Baupläne, behufs Einsichtnahme der stimmberechtigten Einwohner, auf der Gemeindekanzlei aufgelegt werden.

 

 

 

3.  Behandlung der Traktanden der Gemeindeversammlung vom 9 Juni 1901

 

a)  Genehmigung der von Hrn. Architekt J. Schmid in Glarus angefertigten Pläne für den Schulhausbau. Darüber soll nach Beschluss der Baukommission der Gmeindeversammlung einigermassen über das Gebäude, namentlich über die in Aussicht genommene Beschaffenheit Kenntnis gegeben werden.

 

b)  Badeeinrichtung. Hierüber beschliesst die Baukommission der Versammlung zu empfehlen im Gebäude die für die Badeinrichtung nötigen Zuleitungen während der Bauzeit, anbringen zu lassen, dagegen der Badekörper mit Rüksicht auf den Kostenbetrag vorläufig zu streichen resp wegzulassen.

 

c)  Kostenvoranschlag. Hierüber Mittheilung, dass derselbe für das Gebäude auf zirka 60‘000 Franken definiert sei.

 

d)  Schenkungen an den Schulhausbau. Zufolge Beschluss der Baukommission soll ein Verzeichnis über die bisher eingegangenen Schenkungen aufgenommen und die Geber zugleich mit dem Gabenbetrag der Versammlung genannt werden.

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 9 Juni

 

 

1.  Vorlage & Belesung des Kostenvoranschlages für den Schulhausbau bearbeitet von Hrn Architekt J. Schmid.

Nach demselben betragen die Baukosten zirka 65‘000 Fr. sammt Zubehör, als Zufahrtsstrasse, Bodenerwerb, Beleuchtung & Bauleitung, rund 74‘500 Fr. Hierüber beschliesst die Baukommission, es sei der Gemeindeversammlung darüber Kenntnis zu geben.

 

2.  In Bezug auf weiterhin zu treffende Verfügungen betr Schulhausbau macht sich im Schosse der Baukommission die Ansicht geltend, es sei nun unverzüglich der Erziehungsdirektion zu handen des Regierungsrates Pläne & Kostenberechnungen einzureichen und zugleich die Dekretation des gesetzlichen Landesbeitrages nachzusuchen. Beschluss ist in Folgendem enthalten:

 

 

Schreiben an den Hohen Regierungsrat des Kantons Glarus

 

 

Hochgeachteter Herr Landamann! Hochgeachtete Herren!

 

 

Durch Schlussnahme der Schulgemeindeversammlung v. 23. Dezember 1900 wurde in Bezug auf den Schuhausbau inhier uns Vollmacht und Auftrag erteilt, Planaufnahmen & Kostenberechnung aufstellen zu lassen. Diese Arbeiten wurden Hrn Architekt J. Schmid in Glarus übertragen, welcher dieselben unter Zurateziehung einer fünfgliedrigen Subkommission, aus pädagogisch & technisch gebildeten Fachmännern bestehend, ausführte. Unterm 9 dies wurden die Pläne, welche einige Tage vorher den Stimmberechtigten zur Einsicht auflagen, nach Antrag des Schulrates von der Schulgemeindeversammlung mit unwesentlichen Abänderungen genehmigt. Letztere betrifft namentlich Weglassung des Schulbades, welches hauptsächlich aus Sparsamkeitsrüksichten, weil nicht unbedingt notwendig, ausser Betracht fallen soll.

Dagegen wird als Beleuchtungsart die elektrische mit Anschluss an die Centrale in Schwanden bestimmt.

 

Tit. Wir übermitteln Ihnen Pläne & Kostenberechnung, sowohl für das nun zu erstellende Schulhaus, als auch der Zufahrtsstrasse indem wir Solches Ihrer Genehmigung unterbreiten und zugleich auf §62 des Schulgesetzes verweisend, Ihre Bewilligung auf Verabfolgung des gesetzlichen Landesbeitrages nachsuchen. Wir glauben umsomehr auf das Maximum des nach oben erwähnten Gesetze normirten Beitrags reflektieren zu dürfen, da nach Ihrem sehr sympathischen und verdankenswerten Antrag die h. Landsgemeinde vom 5. Mai letzthin in zustimmendem Sinne einem Spezialbeitrag an den Schulhausbau dekretiert hat.

Über das Projekt selber ist zu erwähnen, dass dasselbe auf den ersten Blik für unsere Verhältnisse sehr gross scheint, dagegen muss bei gründlicher Prüfung sich zeigen, dass die Dimensionen desselben durch die Einrichtung der Schulzimmer im ersten Stok bedingt wird. Die beiden Schulzimmer sind für zirka 100 Sitzplätze berechnet, unsrer Absicht nach, eine nicht zu hohe Zahl wenn man bedenkt, dass der Schüleretat des Jahres 1885 im Maximum 87 Köpfe zählte. Im weitern kann voraussichtlich ein gut konstruiertes Schulhaus 100 oder mehr Jahre seinem Zweke erhalten bleiben, während welcher Zeit auch eine entlegene Berggemeinde unter Umständen erhebliche Vergrösserung aufweisen dürfte. Wir gelangten daher zu dem Schlusse unter keinen Umständen den Schulhausbau kleiner in Aussicht nehmen zu können.

Den Dimensionen zufolge resultiert sich naturgemäss ein entsprechend hoher Kostenvoranschlag. Darüber können wir, auf Grundlage einer Besprechung mit dem bauleitenden Architekt, sich der Ansicht nicht verschliessen, dass die wirklichen Baukosten eher unter, als über demselben stehend, sich resultieren werden. Derselbe wird einschliesslich Zufahrtsstrasse sammt Bodenerwerb auf Fr. 79‘300 veranschlagt. Allerdings werden nach Abzug des Landesbeitrages zur Amortisation der Bauschuld der Bürgergemeinde enorme Opfer auferlegt werden müssen. Jedoch wird sich mit der Zeit der Weg finden lassen, wo unsere Gemeindefinanzen in normale Bahnen eingelenkt werden können. Somit vorliegendes Bauprojekt Ihrer Genehmigung empfehlend, zeichnet

Mit ergebener Hochachtung Namens dem Schulrate v. Sool: Der Präsident:

sig. R. Jenny

 

 

Der Aktuar: sig. J Jenny

 

 

3.  Taxation des Bodens für den Bauplatz. Derselbe soll zufolge Beschluss der Baukommission mit Berechnung von 1 Fr per mtr2 der Schulgemeinde abgetreten und in die Baurechnung bezw Kostenvoranschlag für den Schulhausbau aufgenommen werden. Die Vermessung wird Hrn. Tagwenvogt J Jenny übertragen.

 

4.  Berichtgabe zu handen der Baukommission durch Gemeindepräsident R. Jenny in Bezug auf den Strassenbau nach dem Kauf, dass bezüglicher Vertrag durch den Übernehmer H. Jenny, Maurermeister in Ennenda eigenhändig unterzeichnet sei, indem mit demselben eine Einigung dahin erzielt worden wäre, wonach für das Mauerwerk 4,5 Fr per mtr3 zu bezalen sei. Vormerkung

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

                   v. 16 Juni 1901

 

 

Betrifft Beschluss in Bezug auf Erstellung einer Stützmauer anstatt der projektierten Auftragsböschung bei der Kurve in der Strassenmündung auf den Bauplatz. Wird einstimmig beschlossen und mit Anhandnahme der Vermessung & Profilierung Hr. Ingenieur H. Leuzinger in Glarus betreut.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 18. Juni 1901

 

 

1.  Schriftliche Kenntnisgabe von Hrn. Architekt J. Schmid zu handen der Baukommission, dass im Laufe nächster Tage die Querschnitte für den Schulhausbau zur Vollendung gelangen und es alsdann als geboten erscheine, eine gemeinsame Sitzung behufs Vereinbarung bezügl Bauvorschriften abzuhalten. Nähere Mittheilung hierüber später. Vormerkung.

 

2.  Beschluss bezügl. Förderung der Erdarbeiten beim Schulhausbau. Da zurzeit in Bezug auf die Erdarbeiten Arbeitermangel eingetreten, beschliesst hierüber die Baukommission in den Glarner Nachrichten (zweimaliges Einrüken) vermittelst Insertion Erdarbeiter auszuschreiben, um damit die frühzeitige Vollendung der Erdarbeiten zu erzweken. Voraussichtlich wird bei Einstellung von auswärtigen Arbeitern die Frage betr. Lohnerhöhung die Baukommission beschäftigen. Wird für vorläufig verschoben.

 

 

 

 

Sitzung der Baumkommission

 

mit Architekt J. Schmid den 21 Juni 1901

 

Geschäfte:

1.  Vorlage & Belesung der Bauvorschriften, Pläne Querschnitte & Verträge erstere & letztere in Bezug auf Maurer, Zimmermanns & Spenglerarbeiten für den Schulhausbau.

Hierüber wünscht Herr Architekt J Schmid Beschlussfassung durch die Baukommission über nachfolgende Fragen

 

a)  Hat der Fundamentaushub in Regie zu geschehen, oder soll derselbe zu Einheitspreisen durch die Maurer ausgeführt werden. Es wird von der Baukommission letzteres beschlossen.

b)  Bestimmung der Fundamenttiefe. Wird für die Vorderseite auf 80 cm für die übrigen Seiten auf 60 cm festgstellt.

 

c)  Granit & Kunststeinlieferung. Hierüber beschliesst die Baukommission: Es sei vorerst durch zwei Mitglieder eine Prüfung der Steinsorten vorzunehmen, die Bestellung & Lieferung

 

 

 

derselben auf den Bauplatz durch die Gemeinde zu übernehmen und die Versetzung den Maurerarbeiten zu zuscheiden. Als Prüfungskommission wurden die HH Gemeindepräsident

R. Jenny & Gemeinderat G. Blesi ernannt.

 

d)  Bestimmung betr. Bodenplatten auf Korridor & Pottesten. Die Lieferung auf den Bauplatz übernimmt die Gemeinde das Versetzen wird dem Maurer übertragen.

 

e)  Beschlussfassung über Verwendung von Material an Mauerbug, Geläufer & Fensterbrüstungen. Werden in Kunststein, für Thürpfosten des Spritzenlokals & Hauptportal in Granit vorgesehen.

 

f)  Sand & Steinlieferung für den Rohbau. Beschluss der Baukommission, diese Materialien zu beschaffen ist Sache der Gemeinde. Das nötige Sand für die Verputzarbeiten hat der Übernehmer zu liefern.

 

g)  Die nötigen Unterhandlungen mit Installateuren & Lieferanten der Centralheizung wird Herrn Architekt Schmid übertragen.

 

h)  Bauleitung resp. Bauaufsicht. Darüber spricht Hr Architekt Schmid den Wunsch aus, es möge die Baukommission eine geeignete Persönlichkeit als Bauaufseher bezeichnen, indem dies sehr im Interesse der Gemeinde namentlich betr. Maurerarbeiten liege. Diese Frage wird durch die Baukommission in zustimmendem Sinne entschieden, jedoch die Wahl für heute verschoben.

 

i)  Im übrigen werden die Verträge & Bauvorschriften genehmigt.

 

2.  Vorlage der Baupläne & des Kostenvoranschlages zu handen dem Regierungsrate. Letzterer Voranschlag beziffert sich sammt Bodenerwerb auf Fr. 70‘500, mit Strassenkosten sammt Entschädigung für Boden & Minderwert auf Fr. 77‘350.

Beschluss der Baukommission: Vorliegendes Material als: Längen & Querschnitte, Bauskizzen & Grundrisse sammt Kostenvoranschlag für den Schulhausbau, sowie Planaufnahmen für die Strasse incl. Kostenvoranschlag zu handen der Erziehungsdirektion zu übermitteln, die Genehmigung & Bewilligung des gesetzlichen Landesbeitrages durch den

h. Regierungsrat nachzusuchen. Schreiben v. 21. Dies

 

3.  Bauausschreibung. Über die Maurer, Zimmermanns & Spenglerarbeiten soll zufolge Beschluss der Baukommission freie Konkurrenz eröffnet werden. Bezügl. Publikation ist vermittelst Insertion in den beiden Glarner – Zeitungen (dreimaliges Einrüken) auszuschreiben. Pläne & Bauvorschriften liegen auf dem Bureau von Hrn Architekt J. Schmid in Glarus zur Einsicht auf. Übernehmerofferten sind verschlossen mit der Aufschrift

„Schulhausbau“, Hrn Gemeindepräsident R. Jenny einzureichen. Eingabefrist bis 5 Juli ac.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 25 Juni 1901

 

 

1. Wahl des Bauaufsehers. Zur Aufsicht vorläufig der Maurerarbeiten zum Schulhausbau wird Gemeindepräsident R. Jenny bezeichnet. Die Lohnberechnung hat per Tag zu geschehen.

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 2 Juli 1901

 

 

1. Vorlage & Belesung eines Protokollauszuges des Regierungsrates, wonach nach folgenden Anträgen der Erziehungsdirektion vom Regierungsrate in seiner Sitzung v. 27 Juni Zustimmung ertheilt wurde.

 

a)  Den vom Schulrate Sool eingereichten Plänen für den Schulhausneubau wird die Genehmigung ertheilt.

 

b)  an die durch Belege ausgewiesenen Kosten der Ausführung des Baus wird in Anwendung von § 62 des Schulgesetzes ein Landesbeitrag von 20% bewilligt und zwar unter Vorbehalt der Aus & Abrechnung, sowie unter folgenden Bedingungen:

 

1.  Der Tagwen Sool übernimmt sämmtliche nach Abzug des ordentlichen & ausserordentlichen Landesbeitrages verbleibenden Kosten des Schulhausbaues auf seine Rechnung; das Schulvermögen darf hiefür nicht in Anspruch genommen werden, sondern es muss seinem bisherigen Zweke für die Bestreitung der laufenden gewöhnlichen Schulbedürfnisse erhalten bleiben.

 

2.  Das Schulhaus wird Eigentum der Schulgemeinde Sool & wird auf deren Namen im Grundbuch eingetragen.

 

3.  Die Kosten des Spritzenlokals & der Gemeindekanzlei fallen ausschliesslich zu Lasten der Gemeinde Sool

 

4.  Die Gemeinde Sool ist berechtigt, den Schulgemeindesaal ohne Zinsvergütung für sich zu benutzen, immerhin in der Meinung, dass dadurch der Schulunterricht nicht gestört werden darf & bei allfällig späterem Bedarf dieses Lokal der Schulgemeinde zur Benutzung für ihre Schulzweke ausdrücklich reserviert bleiben muss. (Vormerkung)

 

2. Kenntnisgabe über Prüfung von Kunststeinen für den Schulhausbau. Zufolge unterm 29 dies vorgenommenem Augenschein berichtet die Kommission bestehend aus den HH Gemeindepräsident  R. Jenny & Gemeinderat G Blesi folgendermassen:

 

a)  über die Kunststeinfabrik in Stäfa Kt. Zürich, weil Kleinbetrieb für grössern Bedarf kaum leistungsfähig. Das Material in Bezug auf Härte solid, dagegen sei zu befürchten dass dasselbe weil das Sandmaterial aus dem See bezogen werde & erdhaltig sei, den Witterungseinflüssen ungenügend Widerstand zu bieten vermöge und event. dadurch unterhalb angebrachter Verputz verunreinigt werden könnte.

 

b)  über die Kunststeinfabrik in Zürich, sehr leistungsfähige Firma, das Sandmaterial werde z. Theil aus Flüssen z. Theil aus dem See, bezogen, daher auch die unter lit. a bezeichneten Mängel zu befürchten seien

 

c)  Kunststeinfabrik Rapperswyl, weil Grossbetrieb ein sehr leistungsfähiges Geschäft. Das verwendete Material reines Flusssand, infolgedessen in jeder Beziehung ein solider Stein geliefert werde und somit nach jeder Richtung zum Bezuge von Kunststeinen zu empfehlen wäre.

 

Zufolge Befund der Baukommission sollen nun demnächst durch Hrn Architekt J Schmid mit verschiedenen Firmen über die Steinlieferung unterhandelt, d.h. Preislisten einbezogen werden.

 

 

Neubaute: Schulhaus in Sool

 

Akkordbedingungen

der Maurer-Arbeiten

 

 

§1

Der Übernehmer der Maurerarbeiten hat für das Aussteken der Gebäude die benötigten Arbeiter & Materialien für Erstellung des Schnurgerüstes unentgeldlich zu liefern & hat nach geschehener Ausgrabung für rechtzeitige Ausmauerung Sorge zu tragen, indem für die Beseitigung der Erde, welche wegen zu spätem Anfang der Mauerwerksarbeit in die Grube nachrutscht, keine Entschädigung bezahlt wird.

 

 

§2

Die Beseitigung des in den Fundamentgruben etwa sich zeigenden Grund oder Tagwassers liegt dem Übernehmer ohne besondere Entschädigung ob.

 

 

§3

Mit Anlegung der Fundamente hat der Übernehmer erst dann zu beginnen, wenn die Beschaffenheit des Grundes zuvor von der Bauleitung untersucht und zur Aufnahme der Fundamente tüchtig befunden worden sei.

 

 

§4

Bei allen Gattungen von Cement & Baksteinen etc. haftet der Unternehmer dafür, dass sie dem Wechsel von Nässe & Trokenheit, Frost & Hitze vollkommen widerstehen. Baksteine & Ziegel müssen kräftig gebrannt sein & dürfen dieselben keine Kalkteile enthalten. Für alle Fundamente & die äussern Mauern darf nur Mörtel, mit Wetterkalk bereitet, verwendet werden; für die innern Mauern kann auch fetter Kalk gebraucht werden, der aber mindestens 14 Tage vor seiner Verwendung abgelöscht & bis dahin eingesumpft werden soll, der magere Kalk dagegen muss frisch abgelöscht werden. Der Gips muss frisch gebrannt sein & ist, falls er einige Zeit auf der Baustelle bleibt, an einem trockenen, luftigen Orte aufzubewahren. Zur Mörtelbereitung ist das von der Bauleitung angewiesene Sand, welches keine erdigen Bestandtheile enthalten soll, zu verwenden.

 

 

§5

Für das Versetzen von sämmtlicher Steinhauerarbeit in Bruchsteinmauern wird keine Entschädigung geleistet, dagegen wird die Steinmasse, soweit sie in die Mauer eingreift, & zwar von der reinen Mauerflucht an, als Mauerwerk berechnet. Im Falle ein Quader so tief in Bruchsteinmauern eingreift, dass er nur mit Baksteinen hintermauert werden kann, soll hiefür keine Aufbesserung berechnet werden. Das Gleiche gilt auch bei Geläufen  & Ekbindern.

Bei Baksteinmauerwerk wird überall nur das reine Mauerwerk berechnet und das Versetzen von Hausteinen extra vergütet, abzüglich jeglicher Öffnung, ob solche vierekig oder rund sei.

 

 

§6

Das Fundamentgemäuer soll, wo es aus Bruchsteinwerk erstellt wird, aus möglichst grossen & diken glattförmigen Steinen, fest in Mörtel gestampft, hergestellt & satt ausgemauert werden.

 

 

 

§7

Das einhäuptige Mauerwerk im Kellergeschoss ist bis zur Unterkante des Sokels ebenfalls aus grossen Steinen, satt in Mörtel gelagert, auszuführen und mindestens alle 90 cm schichtweise auszubauen. Die Hintermauerung des Sokels soll namentlich satt & mit möglichst grossen Steinen ausgeführt & mit dem Sokel selbst schön ausgeglichen werden.

 

 

§8

Bei Stokgemäuer aus rauhen, nur mit Hammer & Zweispitz bearbeiteten Steinen müssen diese möglichst gut zusammengesetzt werden & grössere mit kleinern Steinen so abwechseln, dass ein tüchtiger Verband entsteht. Zur Fassung aller Eken & Geläufe sind grössere lagerhafte Steine auszuwählen & in Lager und Haupt nach dem Winkel zu richten. Bei dieser Gattung von Gemäuer ist auf das Material & die Bearbeitung des Mörtels besondere Sorgfalt zu verwenden.

 

 

§9

Zur Befestigung des Dachgesimses, Lambris (?), Brüstungen, Thürfutter, Fenstergesimsbretter sind Holzklötzchen einzumauern, die dem Unternehmer geliefert werden. Das Einpassen & Einlegen von Schliessen, Schlaudern (?), Schrauben, Klammern etc ist in dem Preise des Mauerwerks inbegriffen, ebenso das Schlagen der zur Befestigung der Schreiner, Schlosser & Glaserarbeiten erforderlichen Dübellöcher.

 

 

§10

Bei Spitzstein- oder Quaderverkleidung der Mauern hat sich der Unternehmer für die Eintheilung der einzelnen Stüke genau an die von der Bauleitung gegebenen Anweisungen zu halten & sollen die Steine so bearbeitet werden, dass die Weite der Lagerfugen bis auf 25 cm Tiefe höchstens 1 cm & die der Stossungen höchstens ½ cm beträgt. Wenn keine Bossen (?) stehen gelassen, sondern die Fläche glatt bearbeitet werden soll, darf unter keinen Umständen der Stokhammer gebraucht werden. Steine, welche an der sichtbaren Fläche beschädigt sind oder eingekittete Stüke enthalten, werden nicht angenommen.

 

 

§11

Für Baksteingemäuer darf nur Mörtel angewendet werden, welcher mit rein gesiebtem Sande bereitet ist, so dass die Weite der Lagerfugen höchstens 1 ctm beträgt.

Aussenmauern, auch wenn dieselben verputzt werden, sowie die Kamine über der Dachfläche, sollen nur aus gut gebrannten Steinen bestehen  .

 

 

§12

Dem Unternehmer der Maurerarbeiten liegt es ohne besondere Entschädigung ob, die Balkenlagen bleirecht zu untermauern, Aufschichtungen an Böden oder Deken, welche durch mangelhaftes Versetzen der Balkenlagen erforderlich werden, geschehen auf seine Kosten. Für etwa geleistete Beihilfe beim Aufrichten des Dachstuhles hat der Unternehmer sich mit dem Unternehmer der Zimmerarbeit zu verständigen, da die Bauverwaltung hiefür keine Entschädigung leistet.

Das Aufbringen & Versetzen von eisernen Balken wird besonders verrechnet.

 

 

§13

Der Unternehmer der Maurerarbeit hat ohne besondere Entschädigung beim Abladen der Steinmetzarbeiten behülflich zu sein & die nötigen Hölzer, Brettstüke, Walzen etc zu liefern, die in Empfang genommenen Steinmetzarbeiten hat der Maurer vor Beschädigung zu schützen, sauber zu versetzen & haftet dafür bis zur Abnahme des Baus, sowie auch dafür,

 

 

 

dass keine beschädigten, mit eingekitteten Stüken oder aus fehlerhaftem Material gefertigte Stüke  (alsda sind: Gallen Bebern etc.) versetzt werden. Nach dem Versetzen der Stufen sind dieselben gehörig & solid mit Brettern einzudeken. Dem Maurer ist es verboten, während des Versetzen beschädigte Stüke auszubessern & mit Cement zu verstreichen. Die Fliken sollen erst beim Nachputzen der sämmtlichen Steinhauerarbeiten gemacht werden & zwar sämmtliche auf Kosten des Maurers durch den Steinhauer, im Falle nicht erwiesen werden kann, dass die Beschädigung durch einen andern Bauhandwerker stattgefunden hat. Und zwar soll als Regel gelten, dass grössere Stüke eingesetzt werden & das Fliken mit Cement untersagt sein soll. Auf den Steinhauer kann der Maurer nicht zurükgreifen (besondere Uebereinkunft mit diesem & der Bauleitung vorbehalten) da er von diesem nur ganze und fehlerfreie Stüke abzunehmen hat. Die durch den Maurer beschädigten & durch den Steinhauer geflikten Stüke werden gar nicht bezahlt, resp ein Prozentabzug gemacht, welcher von Herrn Architekt J. Schmid festgestellt & von dem Unternehmer ohne Widerrede anzuerkennen ist & demselben in Rechnung gebracht wird.

 

 

§14

Für alle Fassaden in Hausstein ist ein dementsprechendes Holzgerüst samt den für das Heben der Haussteine nötigen Maschinerien vorgeschrieben

 

 

§15

Der äussere Verputz, zu welchem nur Wetterkalk, oder hydraulischer Bakkalk verwendet werden darf, ist nach vorheriger Reinigung & genügendem Besprengen des Grundes in dünnen Schichten anzuwerfen & soll dessen Dike 2 ctm betragen. Der Unternehmer hat dem Kalkanstrich ohne besondere Entschädigung eine von der Bauleitung zu bestimmende Farbe beizumischen. Wird von der Bauleitung Besenwurf verlangt, so hat dies ohne weitere Entschädigung zu geschehen.

 

 

§16

Bei Anfertigung von Mörteldeken hat der Unternehmer, wo es nötig ist, erst bleirecht aufzuschichten, die Gipslatten aufzuhaken gut aufzunageln & oberhalb mit Strohmörtel zu begiessen, die zu verwendenden Gipslatten müssen wenigstens 1 ½ ctm stark sein. Bei Verputz auf Riegelwänden soll das Holzwerk aufgehakt, mit Rohr, Ruten oder Blendnägeln benagelt werden. Für den ersten Anwurf bei allen drei genannten Verputzarbeiten soll der Mörtel mit Kalberhaaren vermischt werden.

 

 

§17

Aller Verputz im Innern soll zur Zeit erstellt werden, so dass derselbe beim Anschlagen der Schreinerarbeiten grösstenteils troken ist. Das Zuputzen nach Vollendung der Schreinerarbeiten ist in den für jede Verputzgattung oder Mauerwerk kontrahirten Preisen inbegriffen.

 

 

§18

Bei bevorstehendem Schnee & Frost sind unentgeldlich die Mauern abzudeken & die Oeffnungen mit Steinen zuzusetzen.

 

 

§19

Die Arbeiten sind sogleich nach Abschluss des Vertrages zu beginnen & so zu betreiben, dass die im Vertrage angegebenen Termine eingehalten werden.

 

 

 

Im Falle jedoch dieser Termin nicht eingehalten würde, steht der Baudirektion das Recht zu, die in Art 3 des Vertrages enthaltenen Bedingungen in Anwendung zu bringen und überdies noch für jeden Tag Verzögerung Fr.     abzuziehen.

 

 

§20

Den durch Vollendung seiner Arbeit im Baue liegenden Schutt hat der Unternehmer auf seine Kosten zu beseitigen, unbekümmert von wem derselbe herrühre.

 

 

§21

Das Ausmass der Maurerarbeit geschieht nach der in den Einheitspreisen bezeichneten Massgattung. Bei dem kubischen Inhalte werden die Abzüge der Lichtöffnungen berechnet durch Multiplikation des Quadratinhaltes der reinen Lichtweiten mit der Dike der Mauer.

Vertiefungen & Nischen in den Baksteinmauern werden mit ihrem wirklichen kubischen Inhalte in Abzug gebracht. Alle im Innern der Bruchsteinmauern vorkommenden Baksteinbogen sind in dem Preise des Mauerwerkes inbegriffen & sind je nach Angabe der Bauleitung zu belassen oder zu verputzen.

Bei den Baksteingewölben wird die sichtbare innere Fläche vom Gewölbeanfang an berechnet. Bei den Riegel- & Baksteinmauern wird die reine Lichtöffnung der Fenster & Thüren abgezogen, dessgleichen sämmtliches Holzwerk.

 

 

§22

Das von der Bauleitung geführte Baujournal ist von dem Unternehmer resp dessen Stellvertreter unbedingt anzuerkennen & je auf Verlangen eigenhändig zu unterzeichnen.

 

 

§23

Im Uebrigen gelten die in den allgemeinen Akkordbedingungen enthaltenen Bestimmungen.

 

 

 

Sool, den 10 Juli 1901

 

 

Namens der Schulgemeinde von Sool                     Der Unternehmer:

Der Präsident:                                                           sig. Heinrich Jenny, Baumeister

sig. R. Jenny                                                              Ennenda

 

Der Aktuar:

J.  Jenny

 

 

Vertrag

 

 

Zwischen der Schulgemeinde Sool, als Bauherr einerseits& Hrn Heinrich Jenni in Ennenda als Unternehmer andrerseits ist unter heutigem Datum folgender Vertrag abgeschlossen worden:

 

§1

Der Bauherr übergibt dem Unternehmer sämmtliche Maurer & Steinmetzarbeiten für den Neubau eines Schulhauses nach Massgabe der eingesehenen & unterzeichneten allgemeinen Bestimmungen & speziellen Vorschriften, sowie zu den eingegebenen & vereinbarten Einheitspreisen, welche sich auf die am Bau fix & fertig erstellten Arbeiten beziehen.

 

§2

Der Unternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Arbeiten genau nach Plan, Vorschrift & spezieller Anweisung der Bauleitung tadellos, kunstgerecht & aus gesundem Material herzustellen.

 

§3

Die Arbeiten sind nach erfolgtem Vertragsabschlusss sofort zu beginnen & so zu betreiben, dass dieselben zu der festgesetzten Zeit vollendet sind. Nichteinhalten der Termine zieht eine Konventionalstrafe von 5% der Akkordsumme pro Woche Verspätung nach sich.

 

§4

Die Termine sind folgendermassen festgesetzt:

 

 

 

§5

Allfällig vorkommende Nacharbeiten, Ergänzung von beschädigter oder von der Bauleitung wie vom Vergeber selbst refüsierter Arbeit hat der Unternehmer auf erhaltene Anzeige hin sofort zu leisten & nachzuliefern, widrigenfalls der Vergeber das unbedingte Recht hat, diese Arbeiten auf Kosten des Unternehmers ausführen zu lassen.

 

 

§6

Der Unternehmer haftet für allen & jeden Schaden, der durch seine Vernachlässigung irgend welcher Art auch für die übrigen Gewerbe entstehen sollte, Bauherr & Bauleitung entschlagen sich aller Folgen der Haftpflicht, der Unternehmer trägt dieselben allein.

 

§7

Für die Solidität der Arbeit leistet der Unternehmer zwei Jahre lang Garantie, vom Tage der Abnahme an gerechnet, in dem Sinn, dass alle & jede Änderung welche infolge von schlechtem Material oder mangelhafter Arbeit sich an seiner oder mit ihr im Zusammenhang stehender Arbeit anderer Unternehmer als notwendig erweist, auf erhaltene Anzeige hin sofort vornimmt, widrigenfalls §5 in Anwendung kommt.

 

§8

Abschlagszahlungen geschehen bis auf 80% der im Bau vertragsgemäss erstellten Arbeiten. Die Restauszahlung erfolgt nach definitiver Abnahme & erfolgter Abrechnung der Arbeiten. Die Kaution oder dann 10% der Akkordsumme bleiben unter 4% Verzinsung während der Garantiezeit stehen.

 

 

 

Doppelt ausgefertigt, gegenseitig unterzeichnet. Sool, den 10. Juli 1901

Namens der Schulgemeinde                                                 Der Unternehmer:

Sool                                                                                       Heinrich Jenny, Baumeister

Der Präsident:                                                                       Ennenda

sig. R. Jenny

 

 

 

 

Sitzung der Baukommission

den 6 Juli 1901

 

(Hr Tagwenvogt J. Jenni ist abwesend)

 

Geschäfte

 

1.  Prüfung der Eingaben für die Maurer, Zimmermanns & Spenglerarbeiten für den Schulhausbau.

 

a)  für die Maurerarbeiten liegen Anmeldungen vor:

 

1.  Caspar Leuzinger v. Glarus & David Jenni z.Bären in hier Mit einer Totalforderung v. Fr. 9‘986 lt Vorausmassen

 

2.  Hrch Jenni, Baumeister in Ennenda Totalforderung Fr. 14‘305

 

3.  J. Colombe Baumeister in Netstal Gesammtforderung  Fr. 12‘152,5

 

4.  J. Hämmerli, Maurermeister in Glarus Gesammtforderung  Fr. 10‘669

 

5.  Fritz Marti & Sohn, Baumeister in Matt Totalforderung  Fr. 10‘375,25

 

 

b)  Zimmerarbeit

 

1.  Hrch Hefti & Sohn, Zimmermeister in Schwanden

Mit Totalforderung von Fr. 8‘625 lt. Vorausmassen

 

2.  Fritz Schiesser, Zimmermeister in Glarus Gesammtforderung  Fr. 9‘507,5

 

3.  Fr. Aebly-Kuhn, Zimmermeister in Ennenda Gesammtforderung  Fr. 8‘711,5

 

4.  Dav. Hefti Zimmermeister in Schwanden Totalforderung Fr.8‘856

 

 

 

 

5.  Jenni & Blesi, Zimmermeister inhier mit Einlagesumme v. Fr. 9‘308,5

 

 

c)  Spenglerarbeit

 

1.  August & Jakob Zuppinger Spenglermeister in Schwanden Totalsumme Fr. 1‘936

 

2.  Jakob Ruch, Spenglermeister in Mitlödi Gesammtforderung  Fr. 2‘136

 

3.  Joh. Bosshard, Spenglermeister in Glarus Totalforderung  Fr. 1‘845

 

4.  Peter Luchsinger, Spenglermeister in Schwanden

Gesammtforderung unvollständig, wird daher ausser Betracht gelassen.

 

Sämmtliche Einlagen beziehen sich auf die Vorausmasse einerseits & die normierten Einheitspreise andrerseits.

Laut Beschluss der Baukommission sollen sämmtliche nochmals geprüft & nächsten Mittwoch nachmittags 3 Uhr eine Sitzung abgehalten & endgültig darüber enschieden werden.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 8. Juli 1901

 

 

Btr. Begünstigung von Angemeldeten für Übernahme der Maurer & Zimmermannsarbeiten zum Schulhausbau.

Unter Hinweis auf die enorme Differenz in den Übernahmeofferten einerseits, sowie mit Rüksicht auf von Gemeindebürgern eingereichte Anmeldungen oben erwähnter Arbeiten andrerseits, wird zu handen der Baukommission die Frage aufgeworfen, ob es zu gestatten sei 1. Hrn Maurermeister Hrch. Jenni in Ennenda u. 2. HH Jenni & Blesi Zimmermeister in hier, deren bezügl Einlagen zu erneuern, resp event Gelegenheit zu bieten mit niedriger gehaltenen Offerten konkurrieren zu können. Einstimmig wird dieser Antrag von der Baukommission zum Beschluss erhoben.

 

 

 

 Verhandlungen der Baukommission

 

v. 10 Juli  1901

 

vollzählig besammelt

im weiteren ist anwesend Hr. Architekt J. Schmid

 

 

1.  Vergebung von Arbeiten zum Schulhausbau

 

a)  Maurerarbeit.

Diesbezügl liegt zu handen der Baukommission eine reduzierte Preisofferte von Hrn. Baumeister Hrch. Jenni in Ennenda vor. Dieselbe resultiert zu den berechneten Einheitspreisen & Vorausmassen eine Totalsumme von Fr. 10‘517. Zufolge Befund der Baukommission werden nun hierauf die zwei höchsten Offerten der HH Maurermeister Colombi in Netstall & Hämmerli in Glarus fallen gelassen & verbleiben noch Marti, Jenni u Leuzinger-Jenni in Betracht. Bei den nun folgenden Unterhandlungen begibt sich Hr.

Schulgutsverwalter J.U. Luchsinger infolge Verwandschaftsrüksichten in Ausstand. Wie sich nun bei Prüfung erwähnter drei Offerten ergibt, resultiert zwischen der Offerte von Leuzinger & derjenigen von H. Jenni eine Differenz von zirka 5%. Hierüber wird beschlossen letztern bezügl. einer Reduktion zu ersuchen. Jenni, welcher zufällig in hier betr. Strassenbau anwesend ist, erklärt nach längerer Unterhandlung bereit, einen Abzug von 5% der zu den unter heutigem Datum eingereichten Einheitspreisen resultierenden Kostensumme zu kontrahieren. Einstimmig werden unter diesen Konditionen & mit Unterzeichnung des Vertrages, die Maurerarbeiten Hrn Baumeister Heinrich Jenni übertragen. Totalbetrag zirka Fr. 9‘990.

 

b)  Zimmerarbeit

Hierüber wurde von HH Zimmermeister Jenny & Blesi in hier eine reduzierte Preisofferte zu handen der Baukommission mit Totalbetrag v. Fr. 9‘308 übermacht. Bei den folgenden Verhandlungen begibt sich Hr. Tagwenvogt J. Jenny bezügl Verwandschaft in Abstand.

Gegenüber der niedrigsten Offerte (Hefti& Sohn, Schwanden) resultiert nun eine Differenz von zirka 670 Fr. Um aber womöglich die von Bürgern eingereichten Offerten zu berücksichtigen, beschliesst die Baukommission die bezügl Eingeber zu veranlassen 3% der Kostensumme in Abzug zu bringen resp dieselben darüber anzufragen & unter diesen Bedingungen die Arbeiten zu übertragen. Im Weigerungsfalle jedoch Hrn Hefti & Sohn in Schwanden zu zuerkennen.

 

c)  Spenglerarbeit

Darüber liegt eine Neuanmeldung mit Preisofferte von Jost Altmann, Spenglermeister in Engi, welche jedoch nicht in Betracht gezogen wird (verspätet eingegangen). Im Weitern theilt Hr Spenglermeister J. Bosshard in Glarus schriftlich mit, dass er gewillt wäre, eine Preisreduktion nach eingereichter Offerte v. 2% eintreten zu lassen.

Die nämliche Reduktion, sowie auf verschiedene Utensilien separat gewährt vermittelst vorliegender Zuschrift Hr. Aug & J. Zuppinger Spenglermeister in Schwanden, so dass deren Offerte sich auf Fr. 1‘797,5 stellt. Die Spenglerarbeit wird somit Letzterm, als dem niedrigsten Angebot einstimmig zuerkennt.

 

 

2.  Beschlussfassung betr. Bezug von Granitsteinen.

Zur Lieferung empfielt sich laut vorliegendem Preis-Curant die Genossenschaft schweiz. Granitbruchbesitzer in Zürich.

Zufolge Beschluss der Baukommission wird Hr. Architekt J. Schmid beauftragt behufs Lieferung des Granitsteinmaterials mit Festsetzung bezügl. Termine in Unterhandlung zu treten, d.h. es wird beschlossen, von obiger Firma dieses Material zu beziehen.

 

 

 

 

 

Preis-Courant

betr. Granitstein lieferbar frank Station Schwanden

 

1. Freitragende Tritte

per m

12 Fr.

2. dto abgossirt (?)

per m

11 Fr.

3. Eingangstritte mit Hohlkehle

per m

8,8 Fr.

4. Eingangsplatte

per m2

30 Fr.

5. Mauerdekel  32/10 cm

per m

8 Fr

6. Kellerfenster  1,2 mtr/ 0,8 mtr

Stük

30 Fr.

7. Äussere Thüren im Kellergeschoss 25/25 cm

Stük

12,5 Fr.

8. dto für Schlussstein                       Stük

 

18,5 Fr.

9. Gewände & Stürze 18/15 ctm      Stük

 

7 Fr.

10. Lesine (?)                                     Stük

 

8,5 Fr.

 

 

 

 

 Vorausmasse der Maurerarbeit

für den

Schulhausbau

Anmerkung:

Die Bruchsteine für den Rohbau & für die Stützmauern (evt Cyklogenmauerwerk) ferner die erforderlichen Rollsteine für die Cementböden & die Granit & Kunststeinarbeiten, werden dem Unternehmer kostenfrei auf den Bauplatz geliefert, sowie auch das Sand für den Rohbau. Alles übrige Material, als auch das Sand & Kies für sämmtliche Verputze und Cementarbeiten hat der Unternehmer in seinen Kosten zu liefern.

Zu sämmtlichem Mauerwerk darf nur hydraulischer Stakkalk (?) verwendet werden & zwar in einer Mischung von 1 : 4.

Zu sämmtlichen Verputzarbeiten darf ebenfalls nur hydraulischer Kalk evt Wetterkalk verwendet werden. Hierüber entscheidet die Bauleitung, für das Cementstein- & Kunststeinmauerwerk hat der Unternehmer je ein Muster einzureichen.

Zu sämmtlichen Cementarbeiten darf nur Ia Portlandcement verwendet werden.

 

 

1.  Aushub der Fundamente & Abortgrube, Wegtransport des Materials bis auf 50 mtr Distanz ca  90 m3   a  Fr. 1.20

 

2.  Fundamentmauerwerk der Umfangs & Zwischenwände, Treppenuntermauerungen, Abtrittsgrubenmauerwerk in Kunststein ausgeführt   ca 80 m3  a                                                                    6 Fr.

 

3.  Doppelhauptiges Kunststeinmauerwerk der Umfassungs & Zwischenwände im Kellergeschoss, Erdgeschoss, I Stok & Dachgeschoss mit beidseitigem Verputz.

NB. Der äussere Verputz ist genau nach Zeichnung auszuführen der innere Verputz ist abgerieben zur Aufnahme eines Gybsüberzuges. Im Preise des Mauerwerks ist also der Verputz, in welchem das Anbringen der Lesinen, Astragal (?), Quadrierung, Quadern inbegriffen ist, mitgerechnet, ebenso wird für den wetterfesten Anstrich des Facadenverputzes der mit Hypoerolin auszuführen ist, nichts vergütet                                                                                                ca 580 m3  a 10 Fr.

 

4.  Versetzen der sämtl. im Formular für Granitsteine bezeichneten Granitarbeiten. Bemerkung: Im Preise ist auch die Gerüstung für die Treppenanlage inbegriffen, sowie solche zur Montierung der I Tragbalken unter der Treppe. Aversal

 

 

 

 

5.  Versetzen der sämtl. im Formular für Kunststein bezeichneten Kunststeinarbeiten Aversal 50 Fr.

 

6.  Cementsteinpfeiler & Cementsteinwände, letztere 40 & 25 ctm stark mit beidseitigem, sauber abgeriebenem Verputz  ca 65 mtr3   a  ??

 

7.  Event. Baksteinpfeiler & Baksteinwände, letztere 40 & 25 ctm stark mit beidseitigem, sauber abgeriebenem Verputz ca 65 mtr3   a  30 Fr.

 

8.  ½ Stein starke Scheidwände & Treppenuntermauerungen in Cementsteinen mit beidseitigem Verputz, sauber abgerieben      ca 35 m2     à  5 Fr.

9.  Pos 8 event in Bakstein ausgeführt.  Ca 35 m2       a    5 Fr.

 

10.  Kamin & Ventilationsabzüge in Kaminsteinen ausgeführt mit beidseitigem Verputz, sauber abgerieben.  Ca 6 m3     a 30 Fr.

 

11.  Kamin über Dach in rot & gelben Verbundsteinen ausgeführt (mech. Kunststeinfarbrik Zürich  N2 & 5) mit Jalousiehut, Fugen mit Cement ausgezogen ca 1 m3   à 48 Fr.)

 

12.  Cementboden im Kellergeschoss, bestehend aus 15 – 20 ctm starkem Steinbett, 8 cm dikem Cementguss  1. 7 & Cementüberzug 1:1 gewalzt.   Ca. 170 m2   à 3,5 Fr.

 

13.  Betongewölbe über die Abortgrube sammt Einschalung im Scheitel 20 ctm dik, Mischung 1:7              ca. 7,5 m2        a          6 Fr.

 

14.  Beton zwischen T Balken 15 ctm hoch, ohne Überzug,

Mischung 1:7                                                 ca. 18 m2   a 4 Fr. 50 Rp.

 

15.  Versetzen von Bodenplättli sammt Unterlage

Bemerkung: Die Plättli werden dem Unternehmer geliefert   ca. 115 m2             a  3 Fr.

16.  Schrägbodenauffüllung mit trokener feiner Schlake   ca. 700 m2   à 30 Rp.

 

17.  Pflasterdeke im Kellergeschoss mit Dachlattenrost, letztere 30 ctm Sprengung (?) ca. 30 m2         à   2 Fr. 50 Rp.

18.  Cementbestrich der Abortgrube     ca. 30m2            a  2,5 Fr.

 

19.  Facadensokel mit Lesine, Face etc genau nach Zeichnung ausgeführt ca 40m2   a 3 Fr.

 

20.  Versetzen sämtlicher vorkommender T Balken, mit Ausbuchten der schrägen T Balken unter der Treppe   ca. 200 m1          a 15 Rp.

21.  Stützmauern in Cyklogen, Fugen in Cement ausgezogen  per mtr3        a  5,5 Fr.

 

22.  Cementrohrleitungen, ohne Grabarbeiten & ohne Zufüllen der Gräben, fertig gelegt 15 ctm Luftweite per mtr1              a  2,5 Fr.

dto in   18 ctm Luftweite per mtr1     a  2,8 Fr.

 

 

 

Taglohnarbeiten

 

Maurer:

pro Stunde

50 Rp.

Handlanger:

pro Stunde

40 Rp.

Anmerk: Abzug 5% der Akkordsumme

 

 

Sool, den 10 Juli 1901

Der Unternehmer:

sig. Hrch. Jenny Baumeister In Ennenda

 

 

Vorausmasse für die Zimmerarbeiten

 

1.  Tannenes, abgebundenes Konstruktionsholz incl. Aufrichten, wie Gebälke, Unterzüge, Mauerlatten, Wechsel, Sticher, Drischübel (?),Riegelholz, Lager & Dübelhölzer, Sprengwände & Sprengwechsel sämtl. Dachstuhlholz mit Thurm, wie Sparren, Zangen, Pfetten, Binder, Büge, Sticher, Sattelhölzer & Lucarnengerippe alls nach Plan kunstgerecht fertig erstellt. Das sichtbare Dachstuhlholz ist ohne Extravergütung zu hobeln

ca 100 m3        a 54 Fr.

 

2.  Tannene rohe Schifter unter Blechbedachung 60 mm dik durchschnittlich ca 20 ctm breit höchste Breite  ca 35 ctm nach Gefälle fertig versetzt             ca   230 m1       à   75 Rp.

 

3.  Tannene rohe Dachverschalung mit Nut & Federn unter Blechdach von 30 mm Dike nicht über 25 ctm breiten mit Stiften 19/90 genagelt, fertig gelegt, Überzähne sauber abgehobelt ca. 150 m2   a 2 Fr.

 

4.  Tannene rohe Dachverschalung von 18 mm Diken paralell linierten, nicht über 25 ctm breiten Latten, stumpf mit Stiften 18/80 gut genagelt.

Gelegt ca. 280 m2               a 1,3 Fr.

 

5.  Tannene rohe Gratlatten 50 mm dik & ca. 20 ctm hoch, oben abgerundet, fertig versetzt ca. 25 m1          a 80 Rp.

 

6.  Einlatten des Daches für Schieferung mit 3:5 ctm starken, tann. rohe Latten auf jedem Sparren mit 19/90 Stiften genagelt, die Latten auf 15 ctm Zug fertig ca 280 m2                                                                                                                                                                                                                      a 70 Rp.

 

7.  Tannene Schrägboden aus 24 mm diken Brettern roh genutet oder gefalzt auf 3/5 ctm starken Latten, an Balken gut genagelt sammt Nebenlatten, Balken mitgemessen, fertig gelegt ca 700 m2     a  1,75 Fr.

 

8.  Tannene rohe Blindboden, samt allfälligem Anschiften 24 mm dik von nicht über 25 ctm breiten Brettern 2 ctm weit auseinander gelegt mit Stiften 19/90 genagelt, fertig gelegt ca 310 m2             a 1,55 Fr.

 

9.  Tannene, einseitig, sauber gehobelten Fussboden im Dachgeschoss in Nut & Federn, 30 mm dik mit Stiften 19/90 genagelt, fertig gelegt  ca 245 m2     a 2,4 Fr.

 

10.  Tannene einseitig sauber gehobelte Fussboden in Nut & Federn 36 mm dik von paralell linierten 16-18 ctm breiten Brettern, mit Stiften 20/100 gut genagelt, gelegt                                                                                                                          a  3,6 Fr.

 

 

 

11.  Tannene Stirnbretter für das Wulstblech am Blechdach 20 ctm breit & 45 mm dik, roh ca 50 m1          a 50 Rp.

 

12.  Dachgesims an alle 4 Facaden, bestehend aus Kännelleisten, Stirnladen, Hängebretter & prof. Untergliedern nach Zeichnung ausgeführt samt allen nötigen Knarken (?) an die Sparren zum Befestigen des Gesimses, Lesinenverkröpfungen durchgemessen in Tannenholz ca 70 m1.

 

13.  Verschalung des Verandadaches mit tann. 15 ctm breiten Riemen mit angeschafften Kamm & Nute gefasst, Untersicht sauber gehobelt   ca 20 m2          a 3 Fr.

 

14.  Fallbrett in die Kännel nach Zeichnung ausgeführt & versetzt per mtr a

 

15.  60 mm starkes tannenes Futter, zusammengericht, inwendig sauber gehobelt ca 50 ctm hoch Grösse ca  0,7 & 1,8          per mtr   a  3,8 Fr.

 

 

Taglohnarbeiten

 

Zimmermann:                                                                        per Stunde                  50 Rp.

Handlanger:                                                                           per Stunde                  38 Rp.

 

Anmerkung:

Klammern, Schlandern, Schrauben & Zugstangen liefert der Bauschmid, das Versetzen derselben ist selbstverständlich Sache des Zimmermann

 

 

Sool, den 10 Juli 1901 Der Unternehmer:

sig. Jenny & Blesi, Zimmermstr. in Sool.

 

Anmerkung: abzügl. 3% der Akkordsumme

 

 

 

Vorausmasse der Spenglerarbeiten

 

1.  Sima (?) von galv. Eisenblech (9 Kilo) nach Zeichnung angebracht incl. Haken ca. 72 m1                  a 1Fr. 85 Rp.

 

2.  Innere Einlegkännel von Zink No. 14 50 ctm Abwiklung in Falt gelegt Ca. 72m1    a 3 Fr. 05 Rp.

 

3.  Abfallrohre (9 ctm lichte Weite) von Zink No. 13 samt Rohrschellen ca. 42 m1  a  2 Fr. 35 Rp.

 

4.  Gussstiefel 12 ctm, 1,5 m lang zum Anschluss an die Abfallrohre, oben mit Blechkappe ca 4 Stük          à  15 Fr. 50 Rp.

 

5.  Grat & Kehlbleche von Zink 14, 50 ctm Abwiklung  ca 27 m1     a 3 Fr.

 

 

 

6.  Wulstbleche als Zinnenbord von verbleitem Eisenblech No. 22 nach Zeichnung ausgeführt ca 54 m1a  2 Fr. 35 Rp.

 

7.  Zinnenbedachung von verbleitem Eisenblech Nr. 22 doppelt gefalzt, beidseitig 2 mal mit Oelfarbe angestrichen ca 150 m2   a 4,5 Fr.

8.  Winkelbleche von Zink 13-33 ctm Abwiklung ca 7 m1   a 2 Fr.

9.  Kamineinfassung von Zink  No. 13 ca 4m 2         a  7,8 Fr.

10.  Blechbedachung der Veranda von Zinkblech No. 14  ca 20 m2   a  6,1 Fr.

 

11.  Dachkännel an der Veranda, Gesimsform mit Haken 25 ctm Abwiklung von galv. Eisenblech No. 22 ca 13 m1   a 2,6 Fr.

 

12.  Wasserauslaufröhrli                     per Stük  a 2,5 Fr.

 

13.  Lamberquin (?) unter den Dachkännel der Veranda von Zinkblech nach Zeichnung ca 13 m1a  5,4 Fr.

 

14.  Bedekung der Turmkuppel mit Schuppenablauf samt Grateinfassung nach vorzulegendem Muster  ca 14 m2     a 12,5 Fr.

 

15.  Kuppelspitze nach Zeichnung, versetzt   1 Stük  a 85 Fr.

 

16.  Dunstrafen (?) von galv. Eisenblech   18 ctm  per mtr  a 3,3 Fr.

 

17.  Dunsthüte nach Vorlage                                      per Stük  a  3,5 Fr.

 

18.  Schieferlappen                                                     per Stük a     20 Rp.

 

 

 

Taglohnarbeiten

 

Spengler                                                                                            per Stunde 50 Rp.

 

 

Sool, den 10 Juli 1901

 

 

Der Unternehmer: sig. Aug. J Zuppinger

Spenglermeister in Schwanden

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom 18. Juli 1901

 

 

1.  Vorlage einer Empfehlung der Firma Eug. Bürli mech. Kunst-& Bauschreinerei in Klingnau Kt. Aargau zur Lieferung von Schulbänken (St. Galler System) in verschiedenen Grössen. Das Schreiben wird den Akten einverleibt & im Übrigen Vormerkung genommen.

 

2.  Über die Wasserleitung zum neuen Schulhaus wird beantragt Röhren von 1 ½ Zoll Lichtweite zu verwenden, damit event später zur Einrichtung des Schulbads genügend Wasser zur Verfügung stehe. Vorliegender Antrag wird für heute nicht definitiv entschieden, dagegen beschlossen, es sei darüber noch mit Hrn Architekt J Schmid oder event anderweitiger Sachverständiger Rücksprache zu nehmen und deren Ansicht, ob vielleicht nur 1 zöllige Röhren genügen könnten, einzuholen. (Stichentscheid des Präsidenten)

 

3.  Zufolge Mittheilung von Hrn Präsident R. Jenny ist Hr Baumeister Hch Jenny als Übernehmer der Maurerarbeiten im Falle den Transport des Kunst- & Granitsteinmaterials vom Bahnhof Mitlödi, oder event Schwanden  durch dessen Fuhrwerk zu besorgen & verlangt per 50 Kilo 30 Rp. Fuhrlohn. Obschon diese Offerte als ziemlich hoch taxiert werden muss, wird namentlich mit Rücksicht darauf, da beim Umladen erfahrene, fachkundige Arbeiter verwendet werden müssen, der Transport der Steine unter vollständiger Garantieleistung durch den Übernehmer, obigem übertragen und soll Hr Architekt J Schmid um Anfertigung eines schriftlichen Vertrages den Steintransport betreffend angegangen werden.

 

4.  Da im Zeitraum von einigen Wochen mit den Zimmerarbeiten begonnen werden muss, soll zufolge Beschluss der Baukommission die Schmiedearbeit zum Schulhausbau zur freien Konkurrenz ausgeschrieben werden. Mit der Ausführung wird der bauleitende Architekt betraut.

 

5.  Ein Antrag auf etwelche Abänderung resp. Verbreiterung der Strasse nach dem neuen Schulhaus und daher vom Hausplatz des Peter Jenni b. Schulhaus einige Meter Boden zu verwenden wird einstimmig durch die Baukommission zum Beschluss erhoben. Die geplante Abänderung bezieht sich auf die Kurve unmittelbar bei der Ausmündung aus der Dorfstrasse und soll durch Ingenieur Hch Leuzinger in Glarus ausgestekt werden.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom 24. Juli 1901

 

1.  Hr Präsident R. Jenny berichtet zu handen der Baukommission, dass für die Wasserleitung zum Schulhaus galvan. Röhren von 1 Zoll Lichtweite, weil von Hrn Architekt J. Schmid & Hr. Baumeister Hrch Jenny als zweckentsprechend anerkennt, verwendet seien. Ohne weiteres wird die getroffene Verfügung gutgeheissen.

 

2.  Vorlage von Planaufnahme mit Kostenberechnung für die Niederdruk-Centralheizung in das neue Schulhaus eingereicht zur Prüfung der Baukommission von Peter Kläsi, Schlosser & Eisenhandlung, Luchsingen, worüber vorläufig Vormerkung zu nehmen ist.

 

 

3.  Ein Antrag das auf dem Bauplatze sich vorfindliche Steinmaterial für die Fundamente u weiter bis solche erschöpft seien zu verwenden und alsdann die Messungen für den Abzug des übrigen Bruchsteinmaterials vorzunehmen, wird von der Baukommission einstimmig zum

 

 

 

Beschluss erhoben. Mit dieser Schlussnahme der Baukommission erklärt sich Tagwenvogt J. Jenny als Vertreter der Lieferanten der Bruchsteine einverstanden.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

den 26. Juli abends 5 Uhr mit Hrn Architekt Schmid

 

 

1.  Vergebung der Kunststeinlieferung.

Darüber liegen Offerten von zwei Firmen nämlich Brasselmann & Cie Zürich & Bangerter & Schärer in Rapperswyl vor. Namentlich mit Rücksicht darauf, da letztere zur Anfertigung des Steinmaterials reines Flusssand verwendet ausserdem als lieferungsfähig & solid bezeichnet wird & deren Offerte um zirka 600 Fr. niedriger als erstere sich herausstellt wird die Lieferung des Kunststeinmaterials der Firma Bangeter & Schärer in Rapperswyl übertragen dh unter vollständiger Garantie gegen schadhafte Materialien und womöglich franko Station Mitlödi.

Der Lieferungstermin ist durch den bauleitenden Architekt festzustellen & wird demselben durch die Baukommission Auftrag erteilt mit dem Lieferanten unverzüglich sich ins Einvernehmen zu setzen. Übernahmsofferte 5900 Fr.

 

2.  Ausschreibung der Schmiedearbeiten.

Darüber soll zufolge Mehrheitsbeschluss der Baukommission durch Insertion in den beiden Glarner Zeitungen je einmaliges Einrücken freie Konkurrenz eröffnet werden. Die Eingabefrist wird bis 3 August festgesetzt.

 

3.  Vorlage von Offerten für Erstellung der Niederdruk-Centralheizung in das neue Schulhaus (Lieferung des Materials inbegriffen)

a)  Firma Haupt, Ammann & Röder Zürich  Übernahmesumme                  3900 Fr.

b)  Firma Müller & Cie in Rüti Kt Zürich                                                         3873 Fr.

c)  Firma Helbling & Cie in Küssnacht Kt Zürich                                           6408 Fr.

d)  Firma Dav. Kläsi Schlosser & Eisenhandlung in Luchsingen                  4300 Fr.

 

Sämmtliche Offerten richten sich nach den eingesandten und vorliegenden Bauplänen. Wie bei Prüfung derselben sich ergibt, muss das Projekt von Helbling & Cie Küssnacht als das zweckmässigste bezeichnet, kann aber infolge der ausserordentlich hohen Offerte wegen nicht in Berücksichtigung gezogen werden. Von den übrigen drei Offerten zeigt sich deutlich, dass die Offerte der Firma Haupt, Ammann & Röder in Zürich als die billigste zu qualifizieren ist, indem nach dem bezügl. Projekt eine Ventilationsvorrichtung, sowie eine Minimalwärme von 18° Cel. in sämmtlichen grössern Zimmern vorgesehen ist, wonach selbstverständlich die Grösse der Heizfläche zu berechnen ist. Mit Rücksicht auf alle diese Umstände soll zufolge Befund der Baukommission die Ausführung dieser Arbeiten der Firma Haupt, Ammannn & Röder in Zürich definitiv übertragen, im Übrigen betr Anbringung der Heizkörper etwelche Abänderungen, nach dem bezügl. Projekt getroffen werden und zwar mit Genehmigung der Baukommission.

 

 

Verhandlungen der Baukommission

den 3. August 1901

 

 

1.  Vorlage & Belesung einer Zuschrift der Fima Schuster & Comp, Teppichgeschäft in Zürich enthaltend Empfehlung zur Lieferung von Linoleumboden in das neue Schulhaus. Das Schreiben wird für heute ad acta gelegt & Vormerkung genommen.

 

2.  Wie Hr. Präsident R. Jenny zu handen der Baukommission berichtet, soll zufolge eingezogenen Erkundigungen durch den bauleitenden Architekt die baulichen Einrichtungen des Archivs in Bezug auf Isolierung gegen das oberhalb liegende Stokwerk so getroffen werden, dass unter der Holzbalkenlage leichte Eisenschienen verwendet & der sich ergebende Zwischenraum durch Beton ausgefüllt wird. Die Angelegenheit soll gemäss Befund der Baukommission in nächster Sitzung mit Hrn Architekt J. Schmid in nochmalige Bewertung gezogen, & entgültig darüber entschieden werden.

 

3.  Vorlage & Belesung des Vertrages über den Transport der Granit & Kunststeine ab Station Mitlödi auf den Bauplatz. Derselbe wird durch die Baukommission einstimmig genehmigt.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom 7. August 1901

abends 5 Uhr

mit einer Vertretung von Hrn Architekt J. Schmid

 

 

1.  Beschlussfassung über die Isolierung des Archivs im neuen Schulhaus.

Von der Baukommission wird über die Ausführung, wie sie Hrn Architekt J. Schmid vorgesehen und in §2 Protokoll v. 3 August näher beschrieben ist, einstimmig Zustimmung ertheilt und im Weitern dem Vorsitzenden als Bauleiter Vollmacht ertheilt, mit dem Architekt nähere Details endgültig zu regeln.

 

2.  Uebertragung der Schmiedearbeit & Eisenlieferung zum Schulhausbau.

Auf die Inseration in den beiden Glarnerblättern liegen diesbezügl verschiedene Offerten vor z.Th. nur für die Schmiedearbeit theilweise nur für Lieferung der Eisenbalken.

Mit Rüksicht darauf da die Lieferungsfrist etwas knapp bemessen ist, beschliesst die Baukommission, es sei die Schmiedearbeit und Eisenlieferung separat zu übertragen, zugleich mit der Bestimmung sofort lieferbar.

 

a) Offerten für Eisenlieferung

1.  Hrn Fritz Marti, Winterthur per 100 Kg.                                                    a 14 Fr.

2.  Hrn Gebrüder Streiff in Schwanden                                                             17 Fr.

3.  Hrn R. Blumer-Luchsinger, Eisenhandlung Glarus                                     16 Fr.

4.  Hrn Heinr. Ruch, Schlossermeister Glarus                                                 17.2 Fr.

5.  Hrn B. Luchsinger, Schlossermeister Mitlödi                                              20 Fr.

 

 

Darüber beschliesst die Baukommission, mit der Firma Gebr. Streiff in Schwanden in Unterhandlung zu treten, & insofern diese in keine Preisermässigung (1 Fr. per 100 Kg franko Bauplatz) eintreten lasse, die Eisenlieferung der Firma Fr. Marti Winterthur definitiv zu übertragen.

 

 

 

b) Schmiedearbeit

 

1. Gebr. Streiff in Schwanden durchschnittlich per Kg

 

50 Rp

2. Kaspar Milt Schmid Glarus

 

51 Rp.

3. Frid. Beker, Schlossermeister Ennenda

ca.

51 Rp.

4. Gebr. Oertli, Schlossermeister Ennenda

 

52 Rp.

5. Heinr. Ruch, Schlossermeister Glarus

 

52 Rp.

6. Balth. Luchsinger Schlossermeister Mitlödi

ca.

47 Rp.

 

Die Schmiedarbeiten wurden von der Baukommission definitiv letzterem als der billigsten Offerte zu übertragen beschlossen.

 

3. Für die heutige Sitzung wird als Entschädigung 1 Fr. bestimmt.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

v. 15. August 1901

 

 

1.  Vorsitzender erstattet zu handen der Baukommission Bericht von der Übergabe der Eisenbalken in das neue Schulhaus an die Firma Gebrüder Streiff Eisenhandlung in Schwanden nämlich per 100 Kg a 16 Fr. lieferbar franko Bauplatz. (Vormerkung)

 

2.  Weiterhin berichtet obiger Berichterstatter der Baukommission, dass in den Zimmerverträgen resp den bez. Vorausmassen das sog. Blindholz zur Befestigung des Verputzes nicht enthalten wäre worüber die Baukommission beschliesst, dieses Material auf Rechnung des Tagwens zu beziehen & auf den Bauplatz zu liefern. Im Übrigen erklärt sich Berichterstatter als Bauaufseher bereit, das Holz nach Mass daselbst rüsten zu wollen. Die Dike des Holzes wird auf 6-8 ctm bestimmt. Quantität nach Bedarf.

 

3.  Wiedererwägung betr. Verbreiterung der Strasse beim Hausplatz von Peter Jenni b. Schulhaus.

Einem bereits gefassten Beschlusse festhaltend, erkennt darüber die Baukommission es sei von Obigem die Abtretung eines Streifens Boden längs dem Stalle zu verlangen resp denselben schriftlich anzufragen, ob er den von der kant. Schatzungskommission bereits normirten Preis für fragl. Boden anerkenne, widrigenfalls darüber vorerwähnte Kommission denselben neuerdings zu taxieren hätte.

 

4.  Über die Verwendung von Dachlatten zum Schulgebäude soll demnächst mit Hrn Architekt J Schmid Rücksprache genommen werden und später definitiv darüber entschieden werden.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

v  29. August 1901

 

 

1.  Vorlage & Belesung eines regierungsrätlichen Protokollauszuges vom 22. August über Bodenerwerbung von Peter Jenny b. Schulhaus zur Verbreiterung der Strasse nach dem Bauplatz.

Auf das unserseitige Gesuch um Verbreiterung der Strasse beim Hausplatz des Peter Jenni

b. Schulhaus, resp Expropriation von Grund & Boden hat der H. Regierungsrat aus den

 

 

 

nämlichen Gründen, die für die übrige Bodenabtretung massgebend erschienen, in zustimmendem Sinne entschieden. Die Festsetzung der Entschädigung für die Bodenabtretung ist Sache der gütlichen Verständigung unter den Parteien, eventuell der Landesschatzungskommission.  (Vormerkung)

 

2.  Ein Antrag beim Bauplatz gegen das Betreten des Baues eine Verbottafel anzubringen und sich namens des Tagwen gegen Schädigungen jeder Art gänzlich zu entschlagen, wird von der Baukommission einstimmig zum Beschluss erhoben, worüber dem Aktuar Auftrag ertheilt wird.

 

3.  Gestützt auf den regierungsrätlichen Entscheid betr Bodenerwerb zur Verbreiterung der Strasse beim Schulhaus wird von der Baukommission Hrn Gemeindepräsident R Jenni Vollmacht ertheilt, mit Peter Jenni beim Schulhaus zu unterhandeln.

 

4.  Bestimmung in Bezug auf Verwendung von Dachlatten zum Schulhausdach. Zufolge Bericht durch den Vorsitzenden sollen zu diesem Zweck von Hrn Architekt J. Schmid sogen. Schablonen mit Dachpappe empfohlen werden. Wird darüber durch die Baukommission in zustimmendem Sinne entschieden. Über die Ausführung akkordweise soll demnächst mit der Landesplattenbergverwaltung in Unterhandlung getretten werden.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom 7. Sept. 1901

 

1.  Hr Gemeindepräsident R. Jenni als Bauleiter beim Schulhausbau erstattet zu handen der Baukommission Bericht, dass in den Zimmerverträgen das sogen Blindholz enthalten wäre, von den Zimmermeistern z. Th. bereits auf den Bauplatz geliefert sei und daher der Beschluss der Baukommission v 15 Aug. ac §2 illusorisch gemacht werde. Wird von der Baukommission in zustimmendem Sinne entschieden.

 

2.  Weiterhin bemerkt obiger Berichterstatter bezügl der Qualität des bereits verwendeten Blindholzes, dass solches, weil aus ganz kurzen Stüken bestehend nicht vortheilhaft Verwendung finden könne & er daher bei den Lieferanten dahin vorstellig geworden sei, damit inskünftig längere Stüke zu erwähntem Zweke zu liefern seien. Im Übrigen denselben die Erklärung abgegebene, dass soweit kurze Stüke verwendet seien bezügl Maasse an der Mauer aufzunehmen wären.

Stillschweigend wird durch die Baukommission diese Verfügung gutgeheissen.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

v. 14 Sept 1901

 

 

1.  Durch Hrn Gemeindepräsident R. Jenny als Bauaufseher betr. Schulhausbau wird zu handen der Baukommission Bericht erstattet, es seie nun zum dritten Male vorgekommen, dass zerbrochene Kunststeine auf den Bauplatz geliefert worden seien und stellt zugleich die Anfrage, ob es zu gestatten sei mit dem nämlichen Rohmaterial die betr. Steine auszubessern resp zu verbinden. In zwei Fällen müsste nach Ansicht von Hrn Architekt J. Schmid die Bruchstelle abgemeisselt und dazwischen ein gewöhnlicher Cementziegel

 

 

 

untergeschoben werden & könne daher ein so reparierter Stein ebenso sich bewähren, wie ein ganzer.

Es wird diese Frage von der Baukommission in bejahendem Sinne entschieden, namentlich mit Rücksicht darauf, indem durch Beschaffung von Ersatzsteinen unliebsame Verzögerungen eintreten könnten.

 

2.  Eine gemachte Anregung, Hrn Sekundarlehrer C Auer in Schwanden als Aktuar der Expertenkommission nochmals einzuladen über allfällige Baarauslagen etc. Rechnung zu stellen, wird von der Baukommission zum Beschluss erhoben, worüber Hrn Tagwensverwalter J. Jenny Auftrag ertheilt wird.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

v. 28  Sept. 1901

 

 

1.  Vorlage und Belesung einer Zuschrift der Firma Schuster & Cie in Zürich enthaltend Empfehlung zur Lieferung von Linoleum als Bodenbelag in das neue Schulhaus. Das Schreiben nebst Prospekt wird für heute den Akten einverleibt & Vormerkung genommen.

 

2.  Liegt ein Prospekt über Schulbänke „Rettigsystem“ von der Firma Kradolfer & Billwyller in Zürich vor. Wird vorderhand ad acta gelegt.

 

3.  Zufolge Mittheilung durch Vorsitzenden soll von der Landesplattenbergverwaltung durch Hrn Architekt J. Schmid Offerte über Erstellung der Bedachung zum Schulhause übermacht worden sein und die Forderung per mtr2 Dachpappe inbegriffen auf Fr. 3.8 sich belaufen. Die in Frage liegende Arbeit wird von der Baukommission definitiv obiger Verwaltung übertragen.

 

4.  Weiterhin berichtet obiger Berichterstatter zu handen der Baukommission über das Zusammensetzen zerbrochener Kunststeine zum Schulhausbau, dass solche mittelst gutem Bindematerial ohne nennenswerte Spuren zu hinterlassen zusammengefügt worden wären. Ohne weitere Diskusion wird durch die Baukommission die getroffene Verfügung gutgeheissen.

 

5.  Über die Beschaffung der Finanzmittel betr. Schulhausbau gibt Hr. Tagwensverwalter J. Jenny zu handen der Baukommission Kenntnis, dass ihm durch die Direktion der Kantonalbank Glarus auf eine bezügl. Anfrage unbeschränkter Credit per Conto-Corrent eröffnet sei. Zufolge Befund der Baukommission soll jedoch die Frage geprüft werden, ob in den verschiedenen Verwaltungen event ausstehende Gutscheine abzukünden wären. Es wird daher diese Frage, resp. Regelung der Finanzangelegenheit auf eine spätere Sitzung vertagt.

 

 

Verhandlungen der Baukommission

v. 9. Oktober 1901

 

 

1.  Hr Gemeindepräsident R. Jenny berichtet zu handen der Baukommission, dass Bauer Kaspar Jenni Hoschet bei ihm dahin vorstellig geworden sei, indem derselbe die Regelung der Entschädigung betr Kulturschaden verursacht durch den Strassenbau über die Liegenschaft „Hoschet“ wünsche. Darüber wird von der Baukommission in Mehrheit

 

 

 

beschlossen mit Kaspar Jenni an Ort & Stelle nächsten Samstag nachmittags 4 Uhr zu unterhandeln.

 

2.  Berichtet obiger Berichterstatter in Bezug auf Vermessung des Bodens zur Strasse nach dem neuen Schulhaus, dass Kaspar Jenni, Hoschet ihm mitgetheilt habe, dass er wünsche es möchte vorerst die Zäunung der Strasse nach erstellt werden, bevor fragl. Boden gemessen werde. Laut Befund der Baukommission soll jedoch mit dem Gesuchsteller eine Unterredung stattfinden in Bezug auf Friederstellung, indem solche zweckmässiger erst nächstes Frühjahr vorgenommen werden könnte.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission v. 12. Oktober 1901

 abwesend ist Schulvogt J.U. Luchsinger

 

 

Verhandlungen:

1.  Festsetzung des Kulturschadens beim Strassenbau durch die Hoschet von Bauer Kaspar Jenni.

Nach den üblichen Einleitungen durch das Präsidium erklärt Obiger des bestimmtesten keine Forderung zu stellen. Die Baukommission in Mehrheit gelangt nach reiflicher Erwägung zum Schlusse: es sei dem Jenni eine Entschädigung von Fr. 100 anzubieten. Derselbe erklärt sich hierüber, das Angebot nicht entgegen nehmen zu können. Demzufolge wird es nun Sache der Landesschatzungskommission sein, in Frage liegender Kulturschaden festzustellen.

 

2.  Unterhandlungen mit Kaspar Jenni in Bezug auf Erstellung des Friedes der Strasse entlang. Die Baukommission beantragt darüber nächstes Frühjahr die Strasse einzufrieden, alsdann die Bodenmessung vorzunehmen & den Kostenbetrag sammt Zinsvergütung vom 20 Mai an abzutragen. Nach einigen Einwendungen erklärt sich der Angefragte schliesslich mit dem Antrag der Baukommission einverstanden.

 

3.  Ein Antrag der Baukommission auf Abtretung der dem Tagwen durch Urtheil der Landesschatzungskommission II. Instanz in der Liegenschaft Hoschet sich befindlichen Obstbäume , weist Kaspar Jenni entschieden ab.

 

4.  Die Profilierung der Friedmauer vor dem neuen Schulhause der Liegenschaft Hoschet entlang, soll laut Beschluss der Baukommission Hrn Architekt J. Schmid übertragen werden. Den Zeitpunkt der Ausführung resp dessen Bestimmung wird demselben überlassen.

 

5.  Vorlage und Belesung einer Zuschrift der Landesplattenbergverwaltung enthaltend Kenntnissgabe bezügl Übernahme der Dachung für das neue Schulhaus und offerirt zugleich die Erstellung derselben bei einer Sprengung(?) von 12 cm a 3 Fr. 50 Rp. Darüber beschliesst die Baukommission mit Rücksicht auf die geringen Differenzen letztere Offerte in Berücksichtigung zu ziehen, worüber Hr Architekt J. Schmid mündlich in Kenntniss zu setzen ist.

 

 

 Verhandlungen der Baukommission

 

 v. 14 Oktober 1901

Gemeinderat  P Dürst abwesend

 

 

1.  Gemeindepräsident R. Jenny berichtet, Dass Kaspar Jenni, Hoschet sich erklärt habe zur Taxierung des Kulturschadens beim Strassenbau durch die Liegenschaft Hoschet die Landesschatzungskommission berufen zu wollen. Als Abordnung namens dem Tagwen werden hiefür sämmtliche Gemeinderatsmitglieder bestimmt.

 

2.  Weiterhin wird zu handen der Baukommission beantragt anlässlich der Funktionierung der Landesschatzung, dieselbe einzuladen, den zur vorgesehenen Erweiterung der Strassenkurve beim Stalle von Peter Jenni nötigen Boden, abzusprechen resp den Preis feststellen zu lassen. Der Antrag wird jedoch mit Mehrheit abgelehnt.

 

3.  Laut Beschluss der Baukommission soll mit Peter Jenni beim Schulhaus Rücksprache betr. Verschiebung der Friederstellung & Vermessung des Strassenbodens genommen werden, wozu sich Vorsitzender bereit erklärt.

 

4.  Kenntnisgabe durch Gemeindepräsident R. Jenni, dass durch die Übernehmer der Zimmerarbeiten zu handen der Baukommission das Gesuch gestellt worden sei: es möchte denselben bewilligt werden, das Dachstuhlholz nicht zu hobeln. Weiterhin berichtet obiger Berichterstatter, in den bezügl Bauvorschriften sei das Hobeln der Dachschalung nicht enthalten, dagegen könne bei der bereits bestimmten Dachungsart, nach Ansicht von Architekt J. Schmid die Belattung des Daches gestrichen werden.

Beschluss der Baukommission: es sei gelegentlich mit den obigen Übernehmern betr. sämmtliche Fragen eine Vereinbarung zu treffen und somit die definitive Erledigung auf eine spätere Sitzung vertagt.

 

5.  Bezugnehmend auf den Beschluss er Baukommission vom 14 Sept §2 berichtet Tagwenvogt J. Jenny, dass er mit Hrn Sekundarlehrer Conr. Auer in Schwanden als Aktuar der Expertenkommission einen ……. getroffen, wonach er demselben für verschiedene Auslagen den Schulhausbau betreffend 10 Fr entrichtet habe. Ohne Opposition wird durch die Baukommission die getroffene Verfügung gutgeheissen.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

vom 17 Oktober 1901

 

1.  Vorlage und Belesung einer Zuschrift der H Regierungskanzlei d.d. 17. dies betrifft die Avisierung über Funktion der Landesschatzungskommission in Bezug auf Taxierung des Kulturschadens beim Strassenbau durch die Liegenschaft „Hoschet“ auf Samstag, den 19 Oktober nachmittags 1 ¼ Uhr.  Vormerkung.

 

2.  Anschliesend berichtet Hr Gemeindepräsident R. Jenny über eine Unterhandlung mit Kaspar Jenni, Hoschet, welche durch das Präsidium der Landesschatzungskommission, Hrn Landrat Meinr. Jenni in Mitlödi behufs gütlicher Verständigung bezügl. Kulturschaden in der Liegenschaft „Hoschet“ angebahnt wurde. Jenni verlangt als Entschädigung Fr. 150.- sowie die Abtretung der drei Obstbäume, welche laut Urtheil der Landesschatzungskommission II. Instanz dem Tagwen zugesprochen wurden. Für den Fall, da obige Offerte gutgeheissen werde, sei eine unverzügliche Abmeldung erforderlich, damit die übrigen Mitglieder der

 

 

 

Schatzungskommission abgemeldet werden könnten. Mit Rücksicht auf das genügende Angebot, das dem Kaspar Jenni von der Baukommission gemacht worden, wird diese obige Offerte einstimmig abgelehnt.

 

3.  Ein Wiedererwägungsantrag anlässlich der Funktionierung der Schatzungskommission, den Boden zur Verbreiterung der Strassenkurve auf dem Hausplatz von Peter Jenny b. Schulhaus taxieren zu lassen, wird namentlich mit Rücksicht einerseits darauf, da kein absolutes Bedürfnis für Verbreiterung der Strasse vorliege & andrerseits verspätete Avisierung erfolgen könnte, durch Stichentscheid des Präsidiums abschlägig entschieden.

 

4.  Zufolge Mittheilung von Gemeinderat G. Blesi wünscht Hr. Festungskommandant Jak. Walder- Luchsinger in Airolo beim Tagwen gegen landläufige Zinsberechnung ein Anleihen im Betrage von Fr. 5000 zu deponieren. Mit Rücksicht auf die annehmbaren Bedingungen beschliesst die Baukommission die Offerte entgegen zu nehmen und erklärt sich Berichterstatter, Hrn Walder über vorliegenden Beschluss mündlich in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

 Verhandlungen der Baukommission

 

 v. 22 Oktober 1901

 

1.  Berichtgabe über Erlaubniss betr Unterlassung des Hobelns der Dachbalken beim Schulhausbau. Hr. Präsident R. Jenni als Bauleiter beim Schulhausbau erstattet zu handen der Baukommission Bericht, dass er den betref. Unternehmern erlaubt hätte, die Dachbalken ungehobelt zu verwenden, namentlich mit Rücksicht darauf da fragl. Unternehmer sich im Rückstande mit den Arbeiten sich befänden. Einstimmig wird durch die Baukommission diese Verfügung genehmigt.

 

2.  Vorlage & Belesung eines Urtheils der kant. Schatzungskommission d.d. 19. dies. Dasselbe lautet:

 

 

Die Landesschatzungskommission I. Instanz des Kantons Glarus

hat in Sachen

 

der tit Ortsgemeinde Sool

gegen

Herrn Bauer Kaspar Jenni, Josten sel in Sool betreffend

Festsetzung des im Gut Hoschet des Kaspar Jenni infolge Anlage einer Gemeindestrasse entstandenen Kulturschadens

nach

Vornehmen des Augenscheins und Anhörung der Parteien

 

in Betracht

 

1.  Dass die Erledigung dieses an Kaspar Jenni infolge gestellten Begehrens nach Massgabe des zweitinstanzlichen Expropriationsentscheides vom 20 Mai 1901 betreffend Bodenabtretung vom Gut Hoschet für genannte Gemeindestrasse in die Kompedenz der Landesschatzungskommission I. eventuell II. Instanz fällt.

 

 

 

2.  Dass im Gut Hoschet des Kaspar Jenny durch Anlage der Strassenböschungen eine Bodenfläche von circa 1000 – 1100 mtr2 für das Jahr 1901 mit Ausnahme des ersten Grasnutzens ganz ertraglos geblieben ist und dieser Boden auch im nächsten Jahre voraussichtlich die frühere Ertragsfähigkeit noch nicht erlangen wird.

 

3.  Dass von genanntem Bodenareal der alte 1,2 m breite Weg auf eine Länge von etwa 100 m abzuziehen, dagegen aber die Erschwerung und Unannehmlichkeit einigermassen zu würdigen ist, die sich der Besitzer während des Baus der Strasse in der Bewirtschaftung des bez. Grundstükes gefallen lassen musste.

 

 

erkennt:

 

I  Die Gemeinde Sool hat dem Bauer Kaspar Jenny für den durch den Strassenbau in seinem Gut Hoschet entstandenen Kulturschaden mit Inkrafttreten dieser Erkenntniss Fr. 120 schreibe einhundert und zwanzig Franken zu bezahlen.

 

II  An die heutigen Tageskosten hat die Gemeinde Sool Fr. 20 zu bezahlen.

 

III  Gegen diesen Entscheid kann von den Parteien innerhalb vierzehn Tagen vom Datum der Mitteilung an bei der Landesschatzungskommission II. Instanz Rekurs erhoben werden.

 

IV  Mitteilung an die Parteien

 

Namens der Landesschatzungskommission erster Instanz: Der Präsident:

sig. M. Jenny

 

Der Aktuar

J. Ott

 

Datum der Mitteilung: 22 Oct. 1901

 

 

Anschliessend stellt Vorsitzender die Anfrage ob namens dem Tagwen von dem zustehenden Rekursrecht über vorstehendes Urtheil Gebrauch gemacht werden soll, wird jedoch durch die Baukommission einstimmig ablehnend entschieden.

 

3. Weiterhin gibt Hr. Gemeindespräsident R. Jenny zu handen der Baukommission Kenntniss über eine Unterredung mit Kaspar Jenni Bauer Hoschet, wonach derselbe sofortige Vermessung des Strassenbodens & Berichtigung der Entschädigungssumme bis 20 November nächsthin verlange. Vorliegende Frage wird vorläufig unentschieden, jedoch soll inzwischen bei Obigem womöglich dahin gewirkt werden, damit die Vermessung erst nächstes Frühjahr vorgenommen werden kann, namentlich mit Rücksicht auf die Senkungen der Auftragsböschung.

 

 

 

 Verhandlungen der Baukommission

 

 v. 26 Oktober 1901

 

 

 

1. Wie Hr Gemeindepräsident R. Jenni zu handen der Baukommission mittheilt, ist mit den Übernehmern der Zimmerarbeiten infolge Konstruktionsänderung des Dachstuhls dahin unterhandelt worden, dass für die Dachverschalung anstatt 6‘‘‘ deren 8‘‘‘ Latten verwendet werden sollen, wofür naturgemäss ein etwas höherer Preis bezahlt werden müsste. Schliesslich hätten die Übernehmer zu Mehrkosten von 15 Rp per mtr2, unter besonderer Berüksichtigung der Aberkennung der Hobelarbeiten am Dachstuhl sich einigen können. Die definitive Erledigung dieser Frage wird jedoch von der Baukommission auf eine spätere Sitzung vertagt.

 

 

2.  Weiterhin berichtet obiger Berichterstatter zufolge einer Unterredung mit dem Übernehmer der Maurerarbeiten, derselbe gedenke, nach Fertigstellung des Rohbaues die Treppen zu versetzen. Vorausgängig sei jedoch nach vorliegendem Plan T Balken als Unterlagen, sowie zudienende Schlosserarbeiten zu zurüsten. Die Baukommission beschliesst darüber, es sei über erwähnte Arbeiten vermittelst Insertion freie Konkurrenz zu eröffnen, worüber Hr. Architekt Schmid beauftragt werden soll.

 

3.  Über die bei Neubauten übliche Verabfolgung einer Gratifikation wird von der Baukommission bestimmt, solche in Form eines Abendessen bestehend aus Suppe, Fleisch & Gemüse u. per Mann 1 Liter Wein zu verabreichen. Die Einladung soll an die Behörde, sämmtliche gegenwärtig b. Bau beschäftigte Maurer, Handlanger, Steinbrecher. Fuhr & Zimmerleute, sowie an die Erdarbeiter im Verhältniss zur Arbeitszeit ergehen.

Als Verpflegungsstationen werden von der Baukommission sämmtliche hies. drei Wirtschaften in Aussicht genommen und mit den Besitzern bez. Preisnotierungen soll inzwischen in Unterhandlung getreten werden.

 

 

 

 Verhandlungen der Baukommission

 

 v. 29 Oktober 1901

 

 

1.  Laut Mittheilung von Hrn. Präsident R. Jenny wünscht Hr Waisenvogt J. Jenny in Schwanden auf nächste Ausrichtung beim Tagwen zirka 10 – 12000 Fr auf Obligo mit 4%tiger Verzinsung zu deponieren. Das Angebot soll entgegen genommen werden, lt einstimmigem Beschluss der Baukommission.

 

2.  Über die Verabreichung des Aufrichtemahles resp eines Abendessen für sämmtliche beim Schulhausbau beschäftigte Arbeiter sind von sämmtlichen Wirtschaftsbesitzern Offerten a 1 Fr. 30 Rp. per Mann gestellt worden, welche von der Baukommission einstimmig genehmigt werden. Laut Beschluss derselben soll die Einladung an sämmtliche Erdarbeiter mit einer Minimalzahl von 10 Arbeitstagen ergehen, welche sich gegenwärtig in hies Gemeinde befinden, worüber Hr. Tagwenvogt J. Jenny beauftragt wird.

Als Zeitpunkt der Abhaltung wird Samstag, den 2 November abends 8 Uhr event z. Th. 7 Uhr in Aussicht genommen. Im weitern wird von der Baukommission in Mehrheit beschlossen, beim Tit Polizeiamt über Ertheilung eines sog. Freiabend vorstellig zu werden, indem es allfällig in der Kompedenz des Gemeinderats liege, im Bedürfnisfalle Polizeistunde zu gebieten.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 2 Nov. 1901

 

1.  Übertragung der Schlosserarbeiten betr. I. Balkenunterlagen & Schneerechen zum neuen Schulhaus. Darüber liegen Eingaben vor:

 

a)  Gebr. Oertli Schlossermeister Ennenda, Forderung per 100 Kg T Balken ins Treppenhaus 45,5 Fr. per Kg. Schneerechen  40 Rp

 

b)  Balth. Luchsinger Schlossermeister in Mitlödi verlangt für  Schneerechen per Kg 45 Rp

 

c)  Joh. Luchsinger Schlossermeister in Schwanden, für Schneerechen per Kg 50 Rp

 

d)  Gebr. Streiff, Eisenhandlung in Schwanden offeriert T Balken per 100 Kg 40 Fr. Schneerechen per Kg  a 30 Rp.

 

Die Arbeiten werden lt. Beschluss der Baukommission letzterer Firma als der billigsten Offerte definitiv übertragen.

 

2.  Zufolge Berichtgabe durch Vorsitzenden als Bauaufseher sollen für die Dachverschalung in verschiedener Hinsicht nicht zweckentsprechende Latten geliefert worden sein. Darüber wird Hr. Architekt J. Schmid von der Baukommission definitiv beauftragt fragl. Latten einer Besichtigung zu unterziehen & nöthigenfalls Refüsierung derselben zu erwirken.

 

3.  Über die Lieferung der Kunststeine zum Schulhausbau theilt Hr. Architekt J. Schmid der Baukommission mit, diese sei vollständig erfolgt und wünsche der Übernehmer (Firma Bangerter & Scherrer in Rapperswyl) quittirt zu werden.

Im weitern berichtet obiger Berichterstatter, dass fragl. Betrag zirka 2-300 Fr. unter dem Kostenvoranschlag sich resultiere und die laut Vertrag geregelte Auszahlungssumme von 8% zirka 4500 Fr. betrage. Die Angelegenheit wird jedoch von der Baukommission auf eine spätere Sitzung vertagt.

 

 

Vorausmasse

für die Schlosserarbeiten B

 

1.  Liefern & montieren der T Balken unter die Stoktreppen, genau nach Zeichnung, Verbindungen sauber & kunstgerecht ausgeführt, sammt Verbindungsteilen & Montage per 100 Kg a 40 Fr.

 

2.  Schneerechen, genau nach Zeichnung, Dike der Stangen 18 mm ca 90 Stük per Kg 30 Rp.

 

Schwanden, den 2 Nov. 1901 Die Übernehmer:

sig. M & Th. Streiff, Eisenhandlung

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 9 November 1901

 

 

1.  Einer Anregung, die für den Schulhausbau die nun folgenden Arbeiten beförderlich vergeben zu wollen, wird von der Baukommission Zustimmung ertheilt.

 

2.  Antrag auf Feststellung der Nachmasse für die beim Schulhausbau bereits oder demnächst fertig erstellten Arbeiten.

Die Regelung dieser Angelegenheit wird dem bauleitenden Architekten überlassen d.h. auf später verschoben.

 

 

 

 Verhandlungen der Baukommission

 

 v. 16 Nov. 1901

 

 

Betrifft Kenntnisgabe durch Präsident R. Jenni, dass er Hr. Architekt J. Schmid beauftragt habe, die Verträge & Vorschriften für die Schreiner, Glaser & Gybserarbeiten zum Schulhausbau zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig mit erwähnten Arbeiten, soll über die Erstellung des Röhrenfriedes der neuen Strasse entlang, Konkurrenz eröffnet werden.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 30 Nov. 1901

 

 

1.  Ausbezahlung des Kulturschadens für den Strassenbau zum neuen Schulhaus. Darüber wird von der Baukommission im allfälligen Einverständniss mit dem Bodenbesitzer bestimmt, den Schadenbetrag mit der für Bodenerwerb sich ergebenden Summe auszuzalen und vom Schatzungstage an zu 4% zu verzinsen.

 

2.  Zufolge Berichtgabe durch Vorsitzenden wünscht Hr. Maurermeister H. Jenni auf Rechnung der erstellten Arbeiten beim Schulhausbau 1000 Fr. von der Bauverwaltung zu beziehen. Wird dem Wunsche einstimmig entsprochen.

 

3.  Weiterhin berichtet vorerwähnter Berichterstatter laut einer Unterredung mit Hrn Architekt

J. Schmid, derselbe hätte geäussert, dass nun demnächst die Auszahlung der Kunststeinlieferanten vorzunehmen sei. Laut Befund der Baukommission soll jedoch noch einige Wochen zugewartet werden.

 

4.  Ferner theilt Hr. Präsident R. Jenny der Baukommission mit, dass Hr. Architekt J Schmid im Falle wäre, nächsten Freitag, den 6 Nov, ac in hier zu erscheinen, um mit der Baukommission eine Besprechung über Vorlagen für Glaser- Schreiner- u Gybserarbeiten vorzunehmen, damit weitere Verfügungen getroffen werden könnten. Vormittags benannten Tages beabsichtige Hr. Schmid die Ausmessungen der gelieferten Arbeiten vorzunehmen,

 

 

 

und wird daher von der Baukommission eine gemeinsame Sitzung auf nachmittags 4 Uhr mit vorausgehender Avisierung in Aussicht genommen.

 

5.  Zufolge Mehrheitsbeschluss der Baukommission ist es geboten den Winter über sämmtliche Fensteröffnungen, sowie die Eingangsthüre zum neuen Schulhaus vermittelst Bretterverschlag zu verdichten. Bezüglich diese Arbeiten ist laut Berichtgabe durch Vorsitzenden mit den Unternehmern der Zimmerarbeiten unterhandelt worden und verlangen diese per Öffnung 3 Fr. Entschädigung. Die Baukommission findet diese Forderung mit Rücksicht auf die enorme Zahl der Lichtöffnungen (32 Stük) als etwas zu hoch und glaubt mit 2 ½ Fr. per Stük sei diese Arbeit hinlänglich entschädigt. Zum Schlusse wird dem Vorsitzenden Compedenz übertragen mit den Übernehmern sich endgültig zu einigen.

 

6.  Weiterhin theilt Hr. Präsident R. Jenni der Baukommission mit, dass in den Bauvorschriften über die Deke im Kellergeschoss nur eine Fläche von 30 m2 in Pflaster vorgesehen sei, währenddem sämmtliche Räumlichkeiten eine bedeutende Mehrausgabe verursache falls diese ebenfalls in Pflaster auszuführen seien. Ungeachtet dessen beschliesst die Baukommission die sämmtlichen Deken im Unterzuge mit Pflaster in Aussicht zu nehmen, jedoch darüber, sowie betr. der Bodenart in den Schulzimmern und Gemeindesaal eine Besprechung mit Hrn Architekt J Schmid vorzunehmen.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 mit Hrn Architekt J. Schmid v. 6 Dez. 1901

vollzählig besammelt.

 

 

1.  Vorlage der Planaufnahmen für die Glaserarbeiten bezw. Fenster sammt Storen neuntheilig mit Klapp & Zugvorrichtung. Als Einfassung für die äussern Fenster ist Lerchenholz, für die inneren Föhrenholz in Aussicht genommen. Es wird von der Baukommission in diesem Sinne beschlossen, jedoch im weitern bestimmt ein Musterfenster verfertigen zu lassen, worüber Hr Glasermeister Müller in Glarus beauftragt werden soll. Diese Arbeit, resp. Anfertigung eines Musterfensters ist im Zeitraum einer Woche zu vollführen und alsdann vermittelst Insertion über die Glaserarbeiten freie Konkurrenz zu eröffnen.

 

2.  Bestimmung betr. Ausführung der Schreinerarbeiten in das neue Schulhaus. Darüber wird von der Baukommission die Frage aufgeworfen, ob dafür Krallen- oder gefälztes Täfer in Aussicht zu nehmen sei. Nach einlässlicher Besprechung und Prüfung nach jeder Richtung einigt man sich für letzteres, zugleich mit der Bestimmung dasselbe mit Anstrich versehen zu lassen. Die Höhe der Täfer wird in den beiden Schulzimmern auf 1,5 mtr in den übrigen Lokalitäten auf 0,8 mtr Brüstungshöhe festgesetzt. Für Abort, Treppenhaus und Korridor werden Fusslamperien(?) in Aussicht genommen, sowie als Scheidewand im Abort Krallentäfer mit Feder, event mit Kamm.

 

3.  Thürenarbeit. Laut Befund der Baukommission sollen diese Arbeiten event separat vegeben werden. Im weiteren wird darüber bestimmt, solche mit 4 Füllungen gefalzte Einfassung zu verwenden. Die Portalthüre wird in Eichenholz mit Gussfüllung und Oberfenster zur Beleuchtung des Korridors bestimmt.

 

4.  Gybserarbeit. Als Zimmerverkleidung wird von der Baukommission ein glatter Gybsüberzug, mit Anbringung von  K…….. in den Eken vorgesehen.

 

 

 

Über sämmtliche Arbeiten soll demnächst Konkurrenz eröffnet werden.

 

5.  Wiedererwägung des Beschlusses der Baukommission betr. Anbringung von Pflasterdeken in den Räumlichkeiten des Erdgeschosses.

Darüber einigt sich die Baukommission nach den bez. Mittheilungen von Hrn Architekt J Schmid dahin, es sei den unterm 30 Nov. ac gefassten Beschlusse festzuhalten, somit in sämmtlichen Lokalitäten des Erdgeschosses Pflasterdeken anbringen zu lassen, ferner wird darüber beantragt mit dem Übernehmer der Maurerarbeiten betr. etwelcher Reduktion der Einheitspreise für die Dekarbeiten in Unterhandlung zu treten.

 

6.  Parqueterie. Die darüber sich ergebenden Fragen werden vorläufig unentschieden belassen. Im weiteren erklärt sich Hr Architekt J Schmid bereit in Bezug auf die verschiedenen Bodenarten Informationen betr. Einheitspreise einzuziehen und der Baukommission darüber Kenntniss zu geben.

 

7.  Zufolge Mittheilung von Hrn Schulhausbauverwalter J. Jenny sollen beim Aufrichtmahle einige Bauarbeiter nicht theilgenommen haben und stellt daher die Anfrage ob event den Betreffenden ein entsprechender Baarbetrag auszubezalen wäre. Wird von der Baukommission in Mehrheit ablehnend beschieden.

 

8.  Weiterhin berichtet obiger Berichterstatter, dass Bannwart Anton Juon während der Bauzeit mehrere Sonntage resp. Abende beim Schulhaus Wache gestanden habe und dafür demselben event eine Entschädigung zu verabfolgen wäre. Grundsätzlich ist die Baukommission mit der Anregung einverstanden, jedoch soll Juon betr. Zeitversäumnis vorerst angefragt werden. Die Bestimmung der Entschädigung wird somit auf eine spätere Sitzung vertagt.

 

 

 

 

 Verhandlungen der Baukommission

 

v. 11 Dez. 1901

 

 

1.  Berichtigung des Protokolls v. 6 dies bezieht sich dahin, §1 Seite 148 soll es heissen: Fenster ohne Storen, ferner §3 S. 149 Thürenarbeiten: Zusatz: Wie die Portalthüre ist auch diejenige Hauptthüre zum Erdgeschoss in Eichenholz vorgesehen.

 

2.  Einer gemachten Anregung bei Ausschreibung der Schreinerarbeiten, sowohl für Kralltäfer als auch für gefalzte Täfer Einheitspreise einzubeziehen, wird von der Baukommission einstimmig zugestimmt.

 

3.  Vergebung der Pflasterdeken im Erdgeschoss.

Vorsitzender berichtet darüber zu handen der Baukommission, dass mit Baumeister H. Jenni eine Einigung dahin erzilt worden wäre, dass für fragliche Arbeiten, Heizraum ausgenommen per mtr2 2 Fr. 20 Rp zu bezahlen sei. Wird die Verfügung durch die Baukommission gutgeheissen.

 

4.  Weiter meldet obiger Berichterstatter von einem mit den Zimmermeistern für Verschalung der Fensteröffnungen abgeschlossenen Vertrag, wonach per Öffnung 3 Fr. zu entschädigen wäre. Wird ebenfalls genehmigt.

 

 

 

5.  Bestimmungen betr. Erstellung des Röhrenfriedes der Strasse zum neuen Schulhaus entlang. Darüber werden von der Baukommission vorberatend nachfolgende Vorschriften aufgestellt.

 

Die Erstellung eines gusseisernen dreitheiligen Röhrenfriedes bezieht sich

a)  der vorbenannten Strasse entlang auf eine Länge von zirka 180 – 190 mtr

b)  des Grenzfriedes beim Schulhausplatz gegen die Liegenschaft Hoschet auf eine Länge von zirka 20 mtr. Somit Gesamtlänge zirka 200 mtr. In der Liegenschaft Hoschet des Kaspar Jenni sind nach dem Urtheil der Landesschatzungskommission II. Instanz beidseitig der Strasse je 2 Blegenen oder Thürchen anzubringen, ebenso auf dem Hausplatz von Peter Jenni u. David Jenni 1 Stük zu beiden Seiten. Die Dike der Röhren (Lichtweite) soll 25 mm betragen. Im Abstande von 1,8 mtr ist ein gusseiserner Pfosten (T-Balken) einzusetzen und dessen Höhe über dem Cementsokel gemessen 1 mtr betragen soll. In den Pfosten ist die oberste Röhre 90 ctm über dem Cementsokel anzubringen mit je 30 cm Abstand von der darunter durchführenden Röhre. Der Cementsokel soll eine Oberfläche von 30/30 ctm besitzen und im Minimum 40 ctm in die Erde eingegossen werden. Als Garantiezeit wird 1 Jahr festgesetzt.

Mit der Aufstellung eines diesbezügl. Vertrages wird der Aktuar betreut. Die Ausschreibung dieser Arbeit soll mit den Schreiner- Glaser- u. Gybserarbeiten Anfang nächster Woche vermittelst Insertion in den beiden Glarner Zeitungen (einmaliges Einrücken) erfolgen mit Eingabefrist bis 26 Dez. ac.

 

 

Schmiedearbeiten für den Schulhausbau

 

No 1 Mauerschlaudern (?), seitlich an die Balken zu befestigen mit Spitzhaken 2 Löchern für Nägel & Schlüssel von Flacheisen 15/40 mm

7 Stük  à 1,20 lg 14 Nägel      per Kg ???

 

No 2 Mauerschlaudern, oben auf die Balken zu befestigen mit Spotzhaken 2 Löcher für Nägel und Schlüssel von Flacheisen, abgekröpft  15/40 mm

11 Stük & 22 Nägel a 1,20-1,50 lg die genaue Länge & die Stelle der Löcher ist am Bau, bez vom Zimmermann zu entnehmen.

 

No 3 Holzklammern für das Gebälke (Balkenstösse) Wechsel im Dachstuhl mit Spitzhaken 90 mm lang von Flacheisen 30/10 mm stark.

120 Stük a 0,30 lg                     per Kg ???

 

No 4 Holzklammern (Verbindung von Holzbalken über T Balken von Flacheisen 30/18 mm stark

9 Stük a 0,75 lg                         per Kg ???

 

No 5 Mutterschrauben zur Armierung v T Balken von Bandeisen 25 mm dik mit Scheiben 2 3 Stük zwischen Kopf & Mutter 0,26 lg angezogen        per Kg ????

 

No 6  Dito für die Dachbinder, zur Verschraubung von Streben & Sparren mit untern

….wandzangen von Bandeisen 25 mm dik mit Scheiben 27 Stük zwischen Kopf & Mutter 0,35 lang angezogen           per Kg ???

 

No 7 Mutterschrauben für Dachbinder zur Verschraubung von Sparren & Streben mit obern Bandzangen von Bandeisen 25 mm dik mit Scheiben 28 Stük 0,40 lang zwischen Kopf & Mutter angezogen.

 

No 8 Mutterschrauben zur Verbindung von Überzügen mit Holzbalken von Bandeisen 30 mm dik mit 2 Scheiben  21 Stük a 0,52 lg zwischen Kopf & Mutter angezogen   per Kg

 

 

 

No 9 Dto zur Verbindung von Holzbalken mit Sattelhölzern von Bandeisen 25 mm dik mit Scheiben 17 Stük a 0,40 lg zwischen Kopf &  Mutter angezogen.

Zu den unter Pos. 5-9 angegebenen Massen ist zur Schraube 5-6 mm zuzugeben vor Vorsprung des Gewindes über die Mutter hinaus.

 

No 10 Schrauben mit Kopf & Mutter zur Verstärkung von Holzbalken über Erdgeschoss & im Dachboden von Rundeisen 35 mm dik zusammengeschweisst oder durch Gelenke verbunden im mittelsten Balkenfeld, das Maass hiefür ist von Zimmermann zu entnehmen:

 

1 Stük a 9,20 m lang zwischen Kopf und Mutter

1 Stük a 9,60 m lang zwischen Kopf und Mutter                 je angezogen per Kg 1 Stük a 9,65 m lang zwischen Kopf und Mutter

 

No 11 Mutterschrauben zur Verbindung der Hängwerkstreben mit Sattelhölzer v. Rundeisen 25 mm dik mit Scheiben 10 Stük a 0,40 lang zwischen Kopf & Mutter  per Kg

 

No 12 Winkel von Flacheisen 40/20 mm dik mit Scheiben 10 Stük a 0,40 lg zwischen Kopf 6 Mutter           per Kg

 

No 13 Hängwerkeisen im Dachboden zur Verbindung von Balkenüberzug & Hängwerkpfosten von Flacheisen 45/25 mm stark mit 2 Spitzhaken & Schrauben 0,20 lang zwischen Kopf & Mutter für die Hängwerkpfosten  3 Stük 1,20 hoch                                                                                                                        per Kg

 

No 14 Dito im Dachboden zur Verbindung von Balken mit Hängwerkpfosten von Flacheisen 45/25 mm stark mit 2 Spitzhaken & einer Schraube 0,20 lg zwischen Kopf & Mutter, 2 Stük 0,70 hoch    per Kg

 

 

Der Übernehmer:

sig. B. Luchsinger Schlossermeister, Mitlödi

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 16 Dez. 1901

 

 

1.  Vorlage der Bauvorschriften & Akkordbedingungen über die Erstellung des Röhrenfriedes der Strasse zum neuen Schulhaus entlang. Vorausgängig erstattet Vorsitzender Bericht, dass darin entgegen dem Beschlusse der Baukommission verschiedene abgeänderte Bestimmungen enthalten wären, welche bezügl. Unterredung mit Fachmännern aufgenommen worden seien. Ohne Opposition werden von der Baukommission die aufgestellten Bedingungen genehmigt.

 

2.  Hr. Präsident R Jenny erstattet zu handen der Baukommission Bericht über die mit Hrn Architekt J. Schmid getroffene Verfügung bezügl. Eingabetermin für die bereits ausgeschreibenen Arbeiten zum Schulhausbau, wonach entgegen dem Beschlusse der Baukommission, der Endtermin betr Eingaben für die Glaser, Schreiner u. Gybserarbeiten (auf den 26 dies) auf 23 Dez. bestimmt worden wäre, indem Letzterer über Weihnachten u. Neujahr verreise werde. Einstimmig wird durch die Baukommission diese Verfügung

 

 

 

gutgeheissen und die Vergebung der Arbeiten auf Dienstag den 24 dies in Aussicht genommen. Besammlung abends 4 Uhr.

 

3.  Für die unterm 6 dies abgehaltene Sitzung der Baukommission wird per Mitglied 1 Fr. Entschädigung festgesetzt.

 

4.  Vorsitzender theilt weiterhin zu handen der Baukommission mit, dass von der Firma Bangerter &Scherrer in Rapperswyl als Kunststeinlieferanten & ebenso vom Holzlieferanten bezw. den Zimmermeistern die baldige Begleichung ihrer Rechnungen gewünscht werde. Mit Rüksicht auf baldige Einrükung von Geldern, wird vorläufig die Bezahlung dieser Rechnungen verschoben, jedoch soll der bauleitende Architekt bezügl. Abgabe der Massscheine angegangen werden. Im speziellen wird durch die Baukommission bestimmt ersterer Firma (Kunststeinlieferung) eine Abschlagszahlung von Fr. 4000 auszugeben (allfällig durch die Kantonalbank) von dem in Aussicht stehenden Kantonsbeitrag.

 

5.  Über die, für in Aussicht stehende Anleihen auszustellenden Obligationen wird von der Baukommission dem Aktuar bestimmte Direktion ertheilt.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 11 Dez. 1901

 

 

1.  Über Finanzangelegenheiten betr. Schulhausbau berichtet Hr. Verwalter J. Jenny, dass ihm letzter Tage Anlehen

 

a)  von Joh. Walder-Luchsinger in Airolo im Betrag von Fr. 5000

 

b)  von Waisenvogt Jakob Jenni in Schwanden solcher v. 10‘000 Fr eingegangen wäre. Davon habe er den Zimmermeistern bereits als Abschlagszahlung Fr. 5000, den Kunststeinlieferanten Bangerter & Schärrer in Rapperswyl Fr 4000 geleistet & ferner Hrn Architekt J Schmid 900 Fr ausbezahlt.

 

Einstimmig werden von der Baukommission die getroffenen Verfügungen genehmigt, und im weitern dem Berichterstatter Auftrag ertheilt allfällig zugehende Rechnungen nach vorausgängiger Prüfung nach Massgabe der Akkordbedingungen zu begleichen, oder falls die Massscheine noch nicht angefertigt sein würden, z.H. den Zimmerleuten weitere Zahlung von 1000 – 1500 Fr. zu leisten.

Weiterhin berichtet obiger Berichterstatter, dass Hrn. Joh. Walder eine Schuldverschreibung ausgehändigt wäre, dagegen Hrn Waisenvogt J. Jenni ein Empfangsschein. Ausserdem wünsche Letzterer bezügl. Obligation ausgestellt in Bezug auf Aufkündigung analog den Hypotekaranlehen resp. alljährliche Kündigung bis 26 Okt. Diesen Bestimmungen wird auch von der Baukommission Zustimmung ertheilt & der Aktuar mit Aufstellung der Obligationen beauftragt.

 

2.  Vorsitzender berichtet der Baukommission über die Treppenanlage im Schulhaus, dass diese verfehlt angelegt worden & nach Weisung von Hrn Architekt Schmid durch die Übernehmer der Maurer & Schlosserarbeiten resp in dessen Kosten entfernt werden müsse. Wie es sich herausstelle, sei die Ursache beiden Übernehmern zugleich zuzuschreiben. (Vormerkung).

 

 

 

Weiterhin berichtet Vorsitzender der Baukommission, dass nächsten Dienstag 24 Dezember ohne weitere Anzeige die Vergebung der zur freien Konkurrenz ausgeschriebenen Arbeiten, als Glaser- Schreiner & Gybserarbeiten, sowie die Erstellung des Röhrenfriedes vorzunehmen sei. Besammlung abends halb 5 Uhr.

 

3.  Vorlage und Belesung einer Zuschrift von Hrn. Schlossermeister M. Zindel & Sohn, Linthal, wonach diese Firma Informationen über die Erstellung des Röhrenfriedes wünscht. Dem Gesuch wird entsprochen & der Aktuar mit der Übermachung der nöthigen Angaben beauftragt.   (Schreiben vom 22 dies.)

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

mit Hrn Architekt J Schmid v. 24 Dez. 1901

 

1. Vergebung von Arbeiten zum Schulhausbau.

Auf die unterm 16 dies publizierte Konkurrenzeröffnung haben sich nachfolgende Übernehmer angemeldet:

 

A Glaserarbeiten

 

1.  Hr Glasermeister C. A. Baer, Glarus

2.                             B. Luchsinger in Schwanden

3.                             Ilchmann in Ennenda

4.“                             F. Müllers Söhne in Glarus

 

Die Prüfung der Eingaben ergibt, dass letztere zwei Reflektanden sozusagen als Mindestfordernde konkurriren. Mit Rüksicht bezüglich Leistungsfähigkeit werden die Arbeiten von der Baukommission Frid. Müllers Sohn mech. Bauglaserei in Glarus definitiv übertragen.

 

 

B Gybserarbeiten

 

Darüber liegen Offerten vor:

a)  von J. Oertly Gybsermeister in Ennenda

b)  H. Jenny Baumeister in Ennenda

c)  Adler, Gybsermeister in Glarus

d)  Schuler, Gybsermeister in Glarus

 

Die gestellten Offerten ergeben zwischen Oertly & Schuler als Mindestfordernde einen Preisunterschied von zirka Fr. 50.

Allein mit Rüksicht auf günstige Referenzen & die minimen Differenzen, wird die Arbeit von der Baukommission Herrn Gybsermeister Christ. Schuler in Glarus zuerkennt.

 

 

C Röhrenfried

 

Dafür sind angemeldet:

a)  Schlossermeister M. Zindel & Sohn, Linthal  Eingebung per mtr            5,3 Fr

b)  Schlossermeister J & F Oertly in Ennenda                                              6,95 Fr

c)  Baumeister H. Jenni in Ennenda                                                              5,5 Fr.

d)  Schlossermeister B. Luchsinger, Mitlödi                                                  5,7 Fr.

e)  Gebr. M & Th Streiff Eisenhandlung Schwanden                                    4,4 Fr. Die Arbeit wird letzterer Firma zugesprochen.

 

 

 

D Schreinerarbeiten

 

Darüber liegen Offerten vor:

 

a)  Blesi & Jenni Zimmermeister in Sool

b)  Jak. Jenni Zimmermeister in Sool

c)  Huber & Sohn, mech. Schreinerei in Glarus

d)  H. Hefti & Sohn, mech. Schreinerei in Schwanden

e)  Schilter & Brak, mech. Schreinerei, Näfels

f)  J & Ptr Schiesser, Schreinermeister in Linthal

g)  Altmann & Söhne mech. Schreinerei in Glarus

 

Die Baukommission in Mehrheit beschliesst darüber, die Arbeiten unter sub lit a b & g bezeichneten Firmen zu übertragen, nämlich mit Genehmigung der Betheiligten u. zwar werden nach Eingabeformular Pos. 1-4 & 9 & 10 der Firma Blesi & Jenni (Zimmerthüren/ Fusslamperien & Scheidewände mit Thüren im Abort) Pos. 7 & 8 Jak. Jenni (Täferarbeiten) & Pos. 5 & 6 (zwei Hauptthüren) der Firma Altmann & Sohne in Glarus zu den eingereichten Einheitspreisen zuerkennt. Über sämmtliche Offerten ist zu bemerken, dass dieselben nicht grosse Differenzen aufweisen & daher die Baukommission einstimmig bei der Vergebung das einheimische Handwerk berücksichtigen zu sollen glaubte.

 

2.  Vorlage der Maasse für die Steinlieferung (rote Bruchsteine) von Hrn Architekt J. Schmid ausgestellt. Lieferungsquantum 407,55 mtr3. Laut Berichtgabe durch den Bauaufseher Hrn Präsident R. Jenni sollen ohnedies für die Cyklopenmauer, rechts vom Schulhause, mehrere zweispännige Lasten Steine geliefert worden sein, welche in obigen Maassen nicht enthalten wären. Wird dafür in gegenseitigem Einverständnis die Ausbezahlung von 412 mtr3 mit Fr. 1442 an die Steinlieferanten verfügt.

 

3.  Vorlage einer Rechnung für Spenglerarbeiten.

Darüber wird der Verwalter angewiesen eine Auszahlung von zirka 1200 Fr. zu leisten.

 

 

 

Preiseingabe für die Glaserarbeiten

 

 

Pos 1 Kastenfenster für sämmtliche Lichtöffnungen im I Stok & im Erdgeschoss genau nach Zeichnung & angefertigtem Musterfenster ausgeführt, mit sauberm Halbdoppelglas verglast: äussere Fenster in Lärchenholz, innere Winterfutter in Föhrenholz incl.

Beschläge excl Stangen; Zwischenkasten, auf drei Seiten in Tannenholz, Simsbrett ausgegründet in Eichenholz, desgleichen das untere Rahmstük vom Winterfenster, ein Mal mit Leinöl getrichen fertig eingesetzt.

Ausmaass: ein Mal gemessen in höchster Höhe & Breite der Winterfensterrahmen ca. 150 mtr2    per mtr2   a 25,5 Fr.

 

Pos 2  Stangen genau nach Muster, fertig angeschlagen  per Stük  2 Fr.

 

Pos 3 Innere und äussere Kellerfenster mit Futterrahme 30 mm auf Stein, bezieh. mit Dübel auf die Mauer angeschlagen, zweiflüglig, bezw. zum Aufklappen eingerichtet. Flügel Rahmholz 33 mm stark auf Fase, äussere Fenster von Lärchenholz, innere von Föhrenholz mit einfachem Glas verglast per Mtr2     9 Fr.

 

NB Das Liefern & Versetzen der nöthigen Dübel für die Zwischenkasten ist im Preise inbegriffen.

 

 

 

 

 

Glarus, den 21. Dezember 1901

 

 

Der Unternehmer:

sig. Fridolin Müllers Sohn mech. Bauglaserei

 

 

Preiseingabe für die Gypserarbeiten

 

 

Pos 1  Gypsdeken auf Dachlattenrost, Sprengung der Dachlatten 30 ctm, Dachlatten mit 19/90 Stiften genügend genagelt, in allen Zimmern & in den Korridoren des Erdgeschosses und des I Stokes (Ekgesimse werden mitgemessen)                                                                                                                    per mtr2     2 Fr.

Pos 3  Ekgesims in den Zimmern nach Zeichnung  57 a ausgeführt     per mtr1    1,5 Fr. Pos 4  Ekgesims in den Zimmern nach Zeichnung 57 c ausgeführt                                                                                               per mtr1   1,5 Fr. Pos 2  Ekgesims im Saal nach Zeichnung 57 a per mtr1       3 Fr.

Pos 5 Weissputz auf Mauern, die vom Maurer verputzt sind auf die Wände in den Zimmern & im Treppenhaus              per mtr2       0,5 Fr.

 

NB Der Weissputz auf den Wänden wird jeweilen nur bis zu den Ekgesimsen gemessen. Für Ausgleichung von allfälligen Unebenheiten in den vom Maurer verputzten Wänden wird nichts vergütet. Für Mehrarbeit der Ekgesimse bei den Fensterverkleidungen wird ebenfalls nichts vergütet.

Glarus, den 22 Dezember 1901 Der Unternehmer:

sig. Christof Schuler Gypsermeister

 

 

4.  Geschenke für den Schulhausbau

 

Herr Armengutsverwalter legt zu handen der Baukommission zwei Geschenke vor

a.  von Herrn Kantonsrat Jenny-Ryffel in Stäfa Kt. Zürich im Betrage von Fr. 250.— &

b.  von Frau Oberst Tschudi-Merian, Herren, Fr. 500.—

 

Dankgerührt beschliesst die Baukommission, es sei den verehrl. Gebern die hochherzigen Gaben bestens zu verdanken.

Im weitern wird der Geldbetrag der Verwaltung betr. Schulhausbau überweisen.

 

 

 

 

 

Preiseingabe für die Schreinerarbeiten

 

Pos 1 Gestemmte Kellerthüren incl. Steinrahme, letztere 42 mm stark, Thürenfries 33 mm, Füllungen 27 mm stark fertig angeschlagen   per Stük  22 Fr.

 

Pos 2 Gestemmte Zimmerthüren ohne Futter & Verkleidung, Fried 43 mm Füllungen 27 mm stark auf deutschem Stab fertig angeschlagen nach Zeichnung ausgeführt  per Stük 20 Fr.

 

Pos 3 Gestemmte Zimmerthüren wie Pos 2 mit 15 ctm starke tiefem Futter & beidseitiger Verkleidung nach Zeichnung ausgeführt, fertig angeschlagen, Thürenschwelle in Eichenholz   per Stük   27 Fr.

 

Pos 4 Gestemmte Thürenfutter, 40 ctm tief mit beidseitiger Verkleidung nach Zeichnung ausgeführt, angeschlagen, Schwelle in Eichenholz     per Stük 18 Fr.

 

Pos 5 Thüre in das Spritzenlokal, bestehend aus tannener Blindthüre & eichenem Doppel auf eichener  Steinrahme, genau nach Zeichnung ausgeführt angeschlagen

per Stük   42 Fr.

 

Pos 6 Thüre beim Hauptportal bestehend aus tannener Blindthüre & eichenem Doppel auf eichener Steinrahme, genau nach Zeichnung ausgeführt angeschlagen

per mtr2   42 Fr.

 

Pos 7 Gestemmtes Anstrichtäfer & in den Schulzimmern auf 15 ctm Höhe, Holzstärke & Eintheilung nach Zeichnung 56 a angeschlagen       per mtr2     4 Fr.

 

Pos 7a Eventuell in den gleichen Zimmern Krallentäfel nach Zeichnung 56 b angeschlagen per mtr2   3 Fr. 70 Rp.

 

Pos 8 Gestemmtes Anstrichtäfer im Saal & in allen übrigen Zimmern auf Simshöhe ca 75 ctm hoch, Ausführung wie Pos 7  per mtr2              4 Fr.

Pos 8a Event. Krallentäfer ausgeführt wie Pos 7a   per mtr2   3 Fr. 70 Rp.

 

Pos 9 Fusslampries (?) in den Aborten, Corridoren & im Treppenhaus 15 ctm hoch 30 mm dik, angeschlagen per mtr170 Rp.

 

Pos 10 Scheidwände in den Aborten bestehend aus gehobeltem Geripp 42 mm starkem Krallentäfer & gestemmten Thüren, Höhe ca. 2,30 mtr nach Zeichnung 56 c ausgeführt, fertig angeschlagen  per mtr2   6 Fr.

 

 

Die Unternehmer:

Pos. 1-4 & 9 & 10 sig. Blesi & Jenni, Zimmermeister Sool Pos. 7-8          sig. Jak. Jenni, Zimmermeister Sool Pos. 5&6          sig. Jak. Jenni, Zimmermeister Sool

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 28 Dezember 1901

 

 

1.  Vorsitzender berichtet zu handen der Baukommission, dass die hies. Schreiner sich für die Übernahme der Schreinerarbeiten, wie diese von der Baukommission bestimmt, ausgesprochen hätten.   Vormerkung

 

2.  Vorlage & Belesung einer Zuschrift von Joh. Walder-Luchsinger in Airolo, wonach sich derselbe mit dem Antrage der Baukommission, betr. alljährliche Kündung der zu seinen Gunsten unterm 20 dies errichteten Obligation, einverstanden erklärt.

 

3.  Vorlage einer Rechnung für Spenglerarbeiten zum Schulhausbau im Betrage von Fr. 1520.90 Rp. Der Verwalter wird angewiesen eine Abschlagszahlung von Fr. 1350 daran zu leisten.

 

4.  Ein Prospekt über Wandkartengestelle (verschiedene) von Ernst Kronaur in Erlenbach liegt vor, worüber Vormerkung genommen wird.

 

5.  Bestimmung von Entschädigungen

a)  für die Sitzung der Baukommission v. 24 dies wird 1 Fr. bestimmt.

b)  für Wachtdienst an Anton Juon, während der Bauzeit des Schulhauses. Die diesbezügliche Entschädigung für 3 Sonntage & 9 Abende wird von der Baukommission auf 12 Fr. festgesetzt.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 4. Januar 1901

 

1.  Vorlage einer Geldanweisung der Staatskasse betr. Erhebung des ausserordentlichen Kantonsbeitrages an den Schulhausbau im Betrage von Fr. 13‘000 bei der Kantonalbank deponiert. Hr. Tagwensverwalter J. Jenny theilt anschliessend der Baukommission mit, dass er für Ausbezahlung von Rechnungen vorläufig zirka 3000 Fr. bedürfe und stellt im weitern den Antrag, den Überschuss mit 10‘000 Fr. per Konto Korrent bei der Kantonalbank anzulegen. Wird in diesem Sinne beschlossen. Behufs Erhebung des Betrages wird der Chek von Hrn Schulgutsverwalter J.U. Luchsinger in Empfang genommen.

 

2.  Hr. Tagwensverwalter J. Jenny wird von der Schulhausbaukommission angewiesen, der Landesplattenbergverwaltung, sowie Hrn Schlossermeister B. Luchsinger Mitlödi für gelieferte Arbeiten beim Schulhasbau als Abschlagszahlung je Fr. 1000 auszuzahlen.

 

3.  Hr Präsident R. Jenny berichtet zu handen der Baukommission, dass letzter Tage bei ihm eine Frau von Glarus (Name unbekannt) vorgesprochen hätte, beim Tagwen Sool ein Anleihen von Fr. 8000 zu deponieren. Das Angebot wird jedoch unberücksichtigt belassen.

 

 

Bauvorschriften & Akkordbedingungen

für die Erstellung eines Röhrenfries zum neuen Schulhaus in Sool

 

Die Schulgemeinde Sool ist im Falle

a     längs & beidseitig der Strasse vom alten Schulhause zum neuen Schulhause ein auf eine Länge von zirka 180 mtr

 

b     beim Schulhausplatz gegen die Hoschet Kaspar Jenni auf eine Länge v. zirka 20 mtr einen dreitheiligen Röhrenfried erstellen zu lassen. Dieser Fried hat aus Betonsokel eisernen Pfosten (T Balken) sowie aus drei durchführenden Röhren zu bestehen. Der Betonsokel ist aus gutem Material zu verfertigen, welches vom Übernehmer geliefert wird. Ferner ist der Sokel im Minimum 50 ctm tief in die Erde einzufügen & soll obenauf eine Stirnfläche von 30/30 ctm aufweisen. Mit dem Guss des Sokels ist ein eiserner Pfosten zu verbinden dessen Höhe über dem Sokel gemessen 1 mtr zu betragen hat. Derselbe ist aus doppeltem T Eisen anzufertigen, welcher eine Kronenbreite von 8/4 ctm repräsentiert & zu oberst ist Solcher beidseitig etwas abzurunden. Die Röhren sind in dem Pfosten im Abstande von je 30 ctm durchzuführen, somit die oberste Röhre 90 ctm über dem Sokel zu liegen kommt. Diese Röhren haben einen Durchmesser von 1 engl Zoll gleich 25 mm aufzuweisen. Dazu sind sogen Gussröhren zu verwenden. Der Abstand von Pfosten zu Pfosten hat 2 m zu betragen, vorbehalten diejenigen Abänderungen, welche durch das Anbringen von Blegenen oder Einfriedung von Hydranten als nöthig erachtet werden. Scharfe Kurven sind vermittelst Bogenmuffen zu bewerkstelligen. Sämmtliche Friedanlage ist ohne besondere Entschädigung vermittelst zweimaligem Anstrich mit Diamantfarbe zu versehen, ebenso ist der Pfosten, soweit er in den Betonsokel eingelassen ist, gehörig mit Oelfarbe zu tränken. In der Friedanlage sind nach Weisung der Aufsichtsorgane sechs Öffnungen (Blegenene) incl ein eisernes Thürchen anzubringen. Die Blegenen haben aus verschiebbaren Röhren zu bestehen, welche durch einen Nagel an einem Kettchen am Eisenpfosten angebracht, festgemacht werden können. Die Grabarbeit für das Versenken der Betonsokel  ist Sache des Uebernehmers.

 

 

Akkordbedingungen

 

Der Schulrat namens der Schulgemeinde Sool übergibt & endunterzeichneter Übernehmer übernimmt die Erstellung des Röhrenfrieses nach vorstehenden Bauvorschriften & nachstehenden Akkordbedingungen in Akkord.

 

§ 1

 

Der Übernehmer hat vorerwähnten Fried genau nach Vorschrift auszuführen. Jegliche Abänderung ohne Genehmigung der Aufsichtsorgane ist ihm strengstens untersagt.

 

 

§ 2

 

Die Beschaffung sämmtlichen Materials, sowie der Transport desselben auf die Baustelle ist Sache des Übernehmers.

 

 

 

§  3

 

Sämmtliches Material muss aus besten Rohstoffen bestehen. Für richtige Erfüllung der übernommenen Arbeiten leistet der Übernehmer Realkaution von 20% der Akkordsumme, welches Depositum nach Ablauf der in nachstehenden Paragraphen festgesetzten Zeit ohne Zinsvergütung wieder zurükerstattet wird, immerhin unter Vorbehalt der im § 4 enthaltenen Bestimmungen.

 

 

§ 4

 

Als Garantiezeit wird ein Jahr nach Abnahme der Arbeiten durch den Schulrat von Sool festgesetzt. Der Übernehmer ist gehalten, alle & jede während der Garantiezeit an der Ausführung sich zeigenden Mängel in seinen Kosten auszubessern. Allfällig lässt der Schulrat diese Mängel auf Kosten des Übernehmers von sich aus ausbessern und es wird die sich hiedurch ergebende Kostensumme von der deponierten Hinterlage bei Zurükerstattung derselben in Abzug gebracht.

 

 

§ 5

 

Dem Übernehmer wird von der Bauverwaltung nach Abnahme der Arbeit durch den Schulrat innert 14 Tagen 80% der Akkordsumme ausbezahlt.

 

 

§ 6

 

Die Arbeiten sind bis spätestens Ende März 1902 zu vollenden. Sollte dieser Termin nicht innen gehalten werden, hat der Übernehmer für jeden Tag Verspätung 3 Fr. Strafe zu bezahlen.

 

 

§ 7

 

Für Übernahme der Arbeiten hat jeder Bewerber gemäss Publikation dem Schulrate von Sool, Eingaben fertig gestellten Friedes per laufenden Meter einzureichen. Sofort nach Vergebung der Arbeiten werden sämmtliche Bewerber von der Schulratskanzlei über den Erfolg oder Nichterfolg ihrer Offerten in Kenntniss gesetzt.

 

 

§ 8

 

Entschädigungen jeder Art d.h. an Privateigenthum ist durch den Übernehmer auf eigene Kosten zu vergüten.

 

 

 

 

Vertrag & Übergabe der Arbeit

 

Zu vorstehenden Bauvorschriften und Akkordbedingungen und zu dem unterm 22 Dezember eingereichten Einheitspreise übergibt der Schulrat von Sool die Erstellung eines dreitheiligen Röhrenfriedes der Strasse zum neuen Schulhause entlang, sowie zur Abgrenzung des Schulhausplatzes gegen die Liegenschaft „Hoschet“ an den Übernehmer  Herrn M & Th.

Streiff, Schwanden per Längmeter zu 4,4 Fr. & es verpflichtet sich vorstehender Übernehmer

 

 

 

die Arbeiten zu dem eingereichten Einheitspreis den gestellten Anforderungen, sowohl in Bezug auf die Qualität des verwendeten Materials, als auch in Bezug auf Auslieferung vorschriftsgemäss & solid auszuführen.

 

 

Sool, den 24. Dezember 1901

 

 

Der Übernehmer:                                                       Namens d. Schulrate v. Sool:

sig. Gebr. M & Th. Streiff                                           Der Präsident:  sig. R. Jenni

Schwanden                                                                Der Aktuar: sig. J. Jenny

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 11 Januar 1902

 

 

1.  Betr. Visierung der Konto-Korrent-Rechnung der Glarner Kantonalbank für den Tagwen Sool.

Dieselbe partizipirt per 31 Dez. 1901 mit einem Betrage von Fr. 5058 worüber Vormerkung zu nehmen ist.

 

2.  Weiterhin berichtet Hr. Tagwensverwalter J. Jenny, dass auf Rechnung dem Tagwen Sool bei der Kantonalbank in Glarus mit 1. Januar im Betrag von Fr. 10‘000 deponiert wäre (Konto-Korrent) und der Überschuss vom ausserordentlichen Kantonsbeitrag im Betrage von 3000 Fr. zur Dekung der Ausgaben für den Schulhausbau verwendet sei.  (Vormerkung)

 

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 15. Februar 1902

 

Betrifft eine Mittheilung durch Präsident R. Jenni bezügl. einer mit Hrn Architekt J. Schmid getroffenen Verabredung über die beim Schulhausbau zu übertragenden Arbeiten, zufolge dessen im Laufe nächster Woche diesbezügl. eine Vorberatung stattfinden soll. Im weitern wird beschlossen, zur Besprechung der Beleuchtungsanlage Hrn Direktor Egg in Schwanden beizuziehen.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 21 Febr. 1902

 

 

1.  Vorlage & Belesung von Zuschriften betr. Empfehlung zur Lieferung von sogen. Pitsch- Stein als Bodenbelag.

 

a)  von Baur & Cie, Baumeister in Zürich franko Schwanden & fertig gelegt per mtr2   5 Fr. 60 Rp.

 

b)  Hefti & Cie, Baugeschäft in Altdorf            7 Fr. 60 Rp.

 

 

2.  Vorlage von Mosaikmustern sammt Katalog der Firma Tibilleti & Comp. Zürich offerieren in Frage liegenden Bodenbelag

 

a)  nach Zeichnung No 2  a 6 Fr. 50 Rp. per mtr2

b)  nach Zeichnung No 4  a 6 Fr. 90 Rp. per mtr2

 

Die Auswahl betr. Bodenbelag soll laut Beschluss der Baukommission in nächster Sitzung mit Hrn Architekt J. Schmid des Nähern besprochen werden.

 

3.  Beschlussfassung betr. Vergebung der Thurmuhr.

Diesbezügl. sind zu handen der Baukommission bereits früher ausser von zwei ausländischen Firmen, auch von der Thurmuhrfabrik Maeder in Andelfingen Empfehlungen zur Anfertigung einer Uhr in das neue Schulhaus vorgelegen.

Namentlich gestützt darauf, dass letztere Firma in hies. Bauten bereits zahlreich derartige Werke geliefert hat, welche zufolge solider Konstruktion als mustergültig bekannt sind, beschliesst die Baukommission vorläufig mit derselben in Unterhandlung zu treten & Hrn Maeder zu ersuchen, so weit möglich Anfangs nächster Woche zu diesem Zweke persönlich in hier zu erscheinen.

Gleichzeitig wird eine Besprechung beim Schulhausbau noch pendenten Fragen, namentlich betr. Installation der elektrischen Beleuchtung mit Hrn Direktor Egg in Schwanden in Aussicht genommen, unter Mitwirkung von Hrn Architekt J. Schmid. Zur Betheiligung an der sich ergebenden Kommission sollen laut Mehrheitsbeschluss sämmtliche Mitglieder der Baukommission eingeladen werden.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 25 Febr. 1902 vormittags

 

 

Daran haben theilgenommen: Hr. Präsident R. Jenny, Steuervogt G. Blesi, Schulvogt J.U. Luchsinger, Tagwenvogt J. Jenny & Gemeindeschreiber J. Jenny

 

Geschäfte:

 

1.  Vergebung der Turmuhr. Zur diesbezüglichen Unterhandlung ist erschienen Hr. Maeder Turmuhrenfabrikant in Andelfingen Kt. Zürich. Vorerst nimmt derselbige die nöthigen Messungen zur Platzierung des Uhrenwerkes mit Halbstundenschlag sowie der Gloke vor &

 

 

 

offeriert im weitern eine Uhr samt Kasten, Zifferblatt rot gestrichen mit 130 ctm Durchmesser, Zeiger vergoldet, Gloke im Gewicht von 40 Kg fertig montiert und installiert zum Preise von Fr. 893. Die Transportkosten der Uhr ab Fabrik bis Station Schwanden sind vom Übernehmer, alle weiteren durch den Tagwen zu tragen. Als Garantiezeit wird ein Zeitraum von 5 Jahren in Aussicht genommen, resp darüber vorläufig keine bindende Bestimmung seitens der Baukommission getroffen.

Zahlung. Der Übernehmer beantragt darüber, dahin, dass ¾ der Kostensummen nach fertiger Installation zu bezahlen seien, ¼ nach Ablauf der Garantiezeit, welcher Rest a 4% verzinst werden müsste.

Da aber diese Firma auch von Architekt J. Schmid als solide bezeichnet wird & die Übergabe fraglichen Werkes vertraglich geregelt werden soll ist die Baukommission einstimmig schlüssig, die mit Fr. 890 vereinbarte Akkordsumme nach Installation der Uhr gänzlich auszubezahlen.

Unter vorliegenden Bestimmungen wird dem Hrn. Maeder in Andelfingen die Anfertigung der Uhr mit Halbstundenschlag & Gloke von der Baukommisssion definitiv übertragen.

 

2.  Vorlage von Skizzen für Verzierungen am Thürmchen. Darüber wird Hrn Architekt J. Schmid seitens der Baukommission bestimmte Direktion ertheilt.

 

3.  Vorlage des detaillierten Planes für die Saalthüre. Derselbe wird genehmigt & im weitern durch die Baukommission, nach Antrag von Hrn Architekt J. Schmid, bestimmt, bei den Thüren des Kellergeschosses Schwellen aus Beton anbringen zu lassen.

 

4.  Beleuchtungsanlage in das Schulhaus. Zur Unterhandlung diesbezügl. Ist auf heutige Sitzung erschienen Hr Ek, Direktor des Elektrizitätswerk Schwanden. Derselbe erklärt zu handen der Baukommission, um Kostenberechnung etc aufnehmen zu können, sei es nötig, den Lichtbedarf (Zahl der Lampen & Kerzenstärke) zu bestimmen. Im weitern sei er bereit, sobald der Boden schneefrei sei, die nötigen Vorarbeiten zu treffen, damit man über den Kostenpunkt sich endgültig einigen könne. Die Anschluss & Installationskosten incl. Transformator sei ausschliesslich Sache der Gemeinde, während die Erstellungskosten der Zuleitung je im Verhältnis betr. Lichtkonsums, entweder gänzlich auf Kosten des Elektrizitätswerkes fallen, oder theilweise auch der Tagwen in Mitleidenschaft gezogen werden müsste. Zur Unterbringung des Transformators wird die süd-westliche Eke im Dachboden, vermittelst Bretterwand abgeschlossen, in Aussicht genommen & ist die Zuleitung zu dem Bestimmungsorte durch das Treppenhaus zu bewerkstelligen. Im weitern ist die Baukommission einig, in Bezug auf Lichtbedarf demnächst die nötigen Aufnahmen machen zu wollen.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 28 Febr. 1902

 

 

betrifft Kenntnisgabe durch Hrn. Präsident R. Jenny laut einer Unterredung mit Hrn Architekt

J.  Schmid derselbe werde nächste Woche mit den Plänen für Malerarbeiten, Parqueterie, Veranda & Treppengeländer in hier eintreffen um mit der Baukommission endgültig darüber zu beraten. Zur Betheiligung an dieser Sitzung sollen laut Befund der Baukommission sämmtliche Mitglieder eingeladen werden.

 

2. Bestimmung der Entschädigung für die Sitzung v. 25 dies. Wird auf 2 Fr. festgesetzt.

 

 

Sitzung der Baukommission den 5 März 1902

 

vollzählig besammelt

 

 

Betreffend Besprechung nachfolgender Arbeiten zum Schulhausbau mit Hrn Architekt J. Schmid.

Letzterer legt zu handen der Baukommission vor:

1.  Den Vertrag über die Lieferung der Turmuhr. Derselbe wird ohne Abänderung genehmigt, einzig wird bezügl Ausbezahlung der Realkaution die Frage aufgeworfen, resp. beantragt den Kostenbetrag nach Fertigstellung der Arbeit auszubezahlen. Dieser Antrag wird aber vorläufig unentschieden belassen.

 

2.  Hr. Architekt J Schmid theilt zu handen der Baukommission mit, dass die Rechnung für die Kunststeinlieferung auf Fr. 5470 sich belaufe. 4000 Fr. seien den Lieferanten Bangerter & Schärrer in Rapperswyl bereits ausbezahlt & beantragt eine weitere Auszahlung von Fr. 1000 zu leisten. Einstimmig wird dem Antrage beigestimmt & Hr Tagwenvogt J. Jenny mit der Ausführung beauftragt.

 

3.  Vorlage der detaillierten Pläne für die Veranda. Ohne Opposition werden diese von der Baukommission genehmigt.

 

4.  Vorlage von Plänen für die Treppengeländer. Darüber wird Hr. Schmid beauftragt über beide Projekte Preiseingaben einzubeziehen. Die definitive Beschlussfassung in dieser Frage wird auf eine spätere Sitzung verschoben.

 

5.  Frage bezügl einer Thüre ins Archiv. Hr. Architekt J. Schmid beantragt darüber der Baukommission eine starke Thüre von Eichenholz zur Abschliessung des Archives in Aussicht zu nehmen, indem einer solchen was Einbruchssicherheit & Feuersgefahr anbetreffe gegenüber einer einfachen Eisenthüre entschieden der Vorzug zu geben wäre. Über die Kosten derselben, ist er der Ansicht dass zwar letztere ziemlich niedriger zu stehen kämen als erstere. Im weiteren erklärt er sich bereit nähere Informationen über diese Frage einziehen zu wollen & wird somit eine weitere Besprechung über diese Angelegenheit auf eine spätere Sitzung verschoben.

 

6.  Über die Ausführung der Malerarbeiten erstattet Hr J. Schmid der Baukommission einlässlich Bericht, wie er dieselben in Aussicht zu nehmen gedenke, so z.B. anstatt Weissputz im Korridor gedenkt er die Wände daselbst mit Leimfarbe (dreimaliger Anstrich) zu versehen. In den Zimmern beabsichtigt er diese Arbeiten in verschiedenen Abtönungen ausführen zu lassen. Dem Antrage wird seitens der Baukommission einstimmig die nachgesuchte Zustimmung ertheilt.

 

7.  Über die Ausführung der Parqueteriearbeiten empfielt Hr Architekt J Schmid der Baukommission in sämtlichen Zimmern sogen. Riemen aus Buchenholz zu verwenden. Ebenso für das Pottest im II. Stok. Ferner für den Korridor Mosaikplatten nach vorliegenden Mustern event gerippt. Über den Bodenbelag in den Aborten ist er zur Zeit noch unschlüssig ob Mosaikplatten oder eine Betonmasse aus Estrichgips. Diese Fragen werden für heute noch unentschieden belassen, dagegen Hr Schmid beauftragt über sämmtliche vorbenannte Bodenarten von verschiedenen Firmen & über verschiedene Qualitäten Muster & Preise einzubeziehen, um bei Vergebung der Arbeiten definitiv beschliessen zu können.

 

8.  Zur Abschliessung des Spritzenkellers wird eine Thüre (Rollladen) mit Schlüssel & Gegengewicht in Aussicht genommen, d.h. Hr. Architekt J. Schmid wird von der Baukommission beauftragt, darüber Preisofferten nach vorgelegter Zeichnung ein zu beziehen.

 

 

 

9.  Wiederwägungsanträge betr. Täferarbeiten im II. Stok, sowie Fusslamperien im Treppenhaus.

Was letztere Frage anbetrifft, berichtet Hr Architekt J. Schmid, dass fragliche Arbeiten, bezügl Haltbarkeit & Kosten, anstatt in Holz, zweckmässiger in Betonschicht aus Estrichgybs ausgeführt werden könnten. Einem diesbezüglichen Antrage stimmt die Baukommission einstimmig bei & ertheilt dem Antragsteller Auftrag betr Ausführung mit Hrn Gybsermeister Schuler in Glarus in Unterhandlung zu treten. Was erstere Frage betr. Täferarbeiten in sämmtlichen Zimmern des II. Stokes anbetrifft ist die Baukommission einstimmig der Ansicht, eine Abänderung in dem Sinne vorzunehmen: die Täferarbeiten anstatt auf 80 ctm Höhe auf 120 ctm Höhe ausführen zu lassen, es wird dies definitiv beschlossen. Die Höhe der Fusslamperien wird auf 1,5 mtr festgesetzt.

 

10.  Zum Schlusse wird Hr. Architekt J. Schmid beauftragt vermittelst einmaligem Einrüken eines Inserates in den beiden Glarner Blättern über die Spengler, Schlosser, Parqueterie & Malerarbeiten freie Konkurrenz zu eröffnen. Eingabetermin 22 März. Über die Übertragung der Zimmerarbeiten wird die Bestimmung getroffen, mit den hies. Handwerkern in Unterhandlung zu treten.

 

11.  Ein weiteres recht erfreuliches Traktandum bildet eine Berichtgabe von Hrn Schulrat Gabriel Blesi, wonach ihm letzter Tage, laut Legat von Fr. Henriette Jenni-Ryffel sel in Schwanden eine Geldanweisung im Betrage von Fr. 500 für den Schulhausbaufond bestimmt, von deren Nachlassenschaft zugegangen sei. Beschluss der Baukommission als Schulrat, das Vermächtnis gebührend zu verdanken. (Schreiben v. 6 dies)

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 12 März. 1902

 

 

1.  Strassenangelegenheit.

Zur Erledigung der Friedanlage der Schulhausstrasse entlang, sind an Ort & Stelle sämmtliche Mitglieder erschienen. Als erstes Traktandum bildet die Plazierung der Blegenen & Thürchen zur Einfriedung der Hausplätze. Kaspar Jenni Hoschet verlangt behufs einer genügenden Zufahrt zu seinem Wohnhause ein Doppelthor von zirka 2 Meter Breite. Wird dies demselben gestattet, und demselben die Plazierung & Anbringung der Blegenen auf die Liegenschaft überlassen.

Im weitern wird mit dem Peter Jenni & David Jenni eine Einigung dahin erzielt: die Friedanlage auf linker Strassenseite von auswärts so weit zu erstellen, bis da wo der Hausplatz von David Jenni an denjenigen des Peter Jenni angrenzt. Beim Hausplatz des David Jenni ist eine Blegi und ein Thürchen von 1 mtr anzubringen. Die nähere örtliche Bestimmung  wird den Interessenten überlassen.

Auf der Strassenseite rechts verlangt Peter Jenni zur Abschliessung des Platzes hinter dessen Stall eine Blegi und ein Thürchen von 1 mtr Breite. Wird darüber seitens der Baukommission ebenfalls Zustimmung ertheilt. Ebenso einem Gesuch von letzterem, es sei ihm ein Streifen Boden, den er von Kaspar Jenni für eine Weganlage zu dessen Wohnhause abzutreten gewillt wäre, aus der Tagwenskasse bezahlt werde. Erwähnter Boden ist an der westlichen Grenze gegen die Liegenschaft Hoschet und repräsentiert eine Breite von 120-75 ctm. Der Preis wird auf 6 Fr per mtr2 festgesetzt.

 

2.  Als Entschädigung für die heutige Kommission sowie für diejenige v. 5 dies wird je 1 Fr. bestimmt.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 19 März 1902

 

 

1. Bestimmung betr. Erstellung des Röhrenfriedes. Zufolge Berichtgabe durch Hrn Gemeindepräsident R. Jenny wünscht Kaspar Jenni Hoschet Auskunft, wie es sich betr Erstellung der Zäunung seiner Liegenschaft „Hoschet“ entlang verhalte, ob

1.  Die Zäunung in der projektierten Strassenbreite von 3,6 mtr als inbegriffen zu betrachten sei, oder aber dieselbe ganz oder theilweise darüber hinaus zu stehen komme.

2.  ferner stellt er zugleich das Begehren, dass der Zaun vollständig mit zu messen wäre, & erklärt sich im weitern bereit mit der Baukommission über den Boden, welcher über das vorgesehene Maass zur Strasse beansprucht werde, allfällig in Unterhandlung zu treten. Was erstere Frage anbetrifft entscheidet die Baukommission in Mehrheit dahin: für die Strasse ohne Zaun 3,6 mtr zu beanspruchen und im weitern die Feststellung des Bodenmasses dem bauleitenden Ingenieur (Hr Leuzinger in Glarus) anheim zu stellen. Über letztere Frage einigt sich die Baukommission einstimmig, mit Kaspar Jenni nicht in Unterhandlung zu treten, sondern das weitere Vorgehen zu gewärtigen, und allfällig diese Frage gerichtlich beurtheilen zu lassen.

 

2. Weiterhin berichtet obiger Berichterstatter zufolge gemachter Abredung mit Architekt J. Schmid, derselbe werde nächsten Dienstag nachmittags 4 Uhr in hier erscheinen, um die Vergebung der ausgeschriebenen Arbeiten vornehmen zu können, worüber jedoch die Mitglieder der Baukommission noch speziell avisiert werden sollen.  (Vormerkung)

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 22  März 1902

 

 

1.  Vorlage eines Prospektes der Firma Hunziker & Comp. Aarau über verschiedene Systeme von Schulbänken & anderweitiger Stuhlungen. Die Baukommission beschliesst darüber Vormerkung zu nehmen.

 

2.  Hr. Präsident R. Jenny berichtet der Baukommission über eine Unterredung mit Kaspar Jenni, Bauer Hoschet, betr. die Schlussnahme über die Erstellung der Zäunung der Schulstrasse entlang: derselbe gestatte den Zaun ausserhalb der Strassenbreite von 3,6 mtr anzubringen, predendire jedoch darauf, dass der Zaunpfosten mitgemessen wäre. Über die Abgabe des Bodens ausserhalb der vorgesehenen 3,6 mtr sei Jenni gegenwärtig noch unschlüssig, es sei jedoch zu hoffen, dass hiedurch keine weitern Schwierigkeiten entstehen werden.  (Vormerkung)

 

 

Verhandlungen der Baukommission (vollzählig)

 

         v. 25 März 1902

 

 

1.  Übertragung von Arbeiten zum Schulhausbau

 

a)  Parqueteriearbeit: Für Übernahme derselben liegen Anmeldungen sammt eingelieferten Mustern  I & II vor:

1.  Zacharnas Schindler, Schreinerei, Mollis

2.  Grob, Schreiner Filzbach

3.  J. Lamendinger, Schreiner, Ennenda

4.  Schilter & Brak, Schreinerei Näfels

5.  Durrer & Comp. Kerns, Obwalden

6.  Sam Hefti & Comp, Schreinerei, Engi

7.  Parqueterie Baden

8.  Hefti-Albrecht, Schreinerei, Weesen

9.  Parqueterie Ragaz

10.  Stuber & Comp., Parqueterie Schüpfen, Bern

11.  Parquetfabrik Interlaken

12.  Gilg Steiner, Winterthur

13.  Krinke, Schreiner, Glarus

14.  Georg Hefti, Luchsingen.

 

Durch Prüfung der Muster wird vorerst die Frage betr Qualität des Holzes entschieden, wobei die Baukommission einstimmig zum Schlusse gelangt, hiefür II. Qualität zu verwenden, und im weitern dem Antrag von Hrn Architekt J Schmid, nur gedämpftes Holz zur Konkurrenz zuzulassen, zustimmt. Die Qualität der eingereichten Muster weist ein frappanter Unterschied auf, die Preise per mtr2  variieren von Fr. 5,70 Rp.  - 6,20 Rp.

Namentlich mit Hinsicht auf erstern Umstand wird die Arbeit nach nachstehenden Conditionen Hrn Schreinermeister Krinke in Glarus zuerkennt.

 

Preiseingabe für Parqueteriearbeiten

 

1.    Buchene Riemen auf Blindboden fertig gelegt, incl einmaliges Oelen oder Wichsen ca 380 mtr2   I Qualität per mtr2                 a 6 Fr. 10 Rp.

2.  Event         II Qualität per mtr2      a 5 Fr. 80 Rp.

3.  Buchene Fussleisten 4 ½ ctm breit fertig angeschlagen per mtr1     a 20 Rp.

 

 

Glarus, 20. März 1902

 

Der Unternehmer: Jos. Krinke, Schreiner

 

 

b)  Malerarbeiten

Darüber liegen Offerten vor:

1.  Tobias Hefti, Malermeister, Schwanden

2.  Seb. Heiz, Malermeister, Glarus

3.  Christ. Schmuki, Maler, Schwanden

4.  A. Zehnder-Blesi, Maler, Schwanden

5.  E. Blumer, Malermeister, Schwanden

Die Preiseingaben der letzteren drei Meister weisen einen sehr minimen Unterschied punkto Forderung auf. Die Baukommission (Hr. Schulrat Blesi begibt sich bezügl

 

 

 

Verwandtschaftsrüksichten in Abstand) beschliesst daher die Arbeit, unter allfälliger Zustimmung der Interessenten so zu vertheilen, wonach Hrn Malermeister Zehnder-Blesi sämmtliche Zimmerarbeiten sammt Fenster, die übrigen Arbeiten Hrn Malermeister E. Blumer zutrifft.

 

 

 

Preiseingabe für Malerarbeiten

 

1.    Glatter Oelfarbenanstrich (3 mal) der Wände im Treppenhaus auf 1,5 m Höhe mit abgetöntem 3 ctm breiten Band als Abschluss per mtr2     95 Rp.

 

2.    a) Leimfarbenanstrich der Wände & Deken im Treppenhaus, glatt event auch in sämmtlichen Zimmern per mtr2  a  20 Rp.

 

b)  Event Leimfarbenanstrich der Wände & Deken im Treppenhaus & in sämmtl. Zimmern mit Fries, Band & Füllungen in 2 Tönen per mtr2   35 Rp.

 

3.    Einmaliger Oelfarbenanstrich der sichtbaren I Unterzüge & der eisernen Trischübel (?)  per mtr2  30 Rp.

 

4.    Dreimaliger Oelfarbenanstrich der Treppen T und Balken     per mtr2   80 Rp.

 

5.  Dreimaliger Oelfarbenanstrich der Kellerfenstergitter,   per Stük   50 Rp.

 

6.  Bronzieren der Portalgitter                      en bloc  6 Fr.

 

7.    Dreimaliger Anstrich der Rollladen im Spritzenlokal zweiseitig, per mtr2   90 Rp.

 

8.    Dreimaliger Oelfarbenanstrich sämmtlicher Eisentheile der Eingangstreppenüberdachung, des Scharreisens vor dem Portal, sämmtlicher Leitungen für die Heizung & Closetanlagen, Heizkörper, Beschläge, Kleiderhaken, Schirmständereinrichtung

 

9.    Dreimaliger Oelfarbenanstrich des eisernen Treppengeländers, incl. Oelen der Handgriffe.

 

10.  Lakieren der eichenen Thürendoppel, & der eichenen Fenstersimsen & Heizungsunterlagen           per mtr2  a 1 Fr. 10 Rp.

 

11.  Dreimaliger Oelfarbenanstrich des Dachgesimses, sämmtlicher Holztheile bei derTreppenüberdachung, sämmtlicher Holztheile am Thurm seie Gesims, Dekenuntersicht, Verzierungen per mtr2       a 80 Rp.

 

12.  Dreimaliger Oelfarbenanstrich sämmtlichen Holzwerkes im Innern, wie Thüren, Fusslamperries, Täfer, Wandkasten, Scheidwände in den Aborten, Fensterverkleidungen & Geläufe, Wand & Putzleisten in zwei Tönen  per mtr2      85 Rp.

 

13.  Dreimaliger Anstrich der innern & äussern Fenster & der Fensterkasten und Kellerfenster  per mtr2   85 Rp.

 

 

 

NB. Für sämmtliche Arbeiten müssen unentgeldlich Muster angefertigt werden.

 

 

Schwanden, den 20 März 1902 Der Unternehmer:

……………………..

 

 

c)  Übertragung der Schlosserarbeit

1.  Ruch, Schlossermeister Glarus

2.  B. Luchsinger, Schlossermeister, Mitlödi

3.  J & F Oertly, Schlosserei, Ennenda

4.  J. Sauter, Schlossermeister, Netstall

5.  Georg Streiff, Eisenhandlung, Schwanden Wird die Arbeit letzterer Firma definitiv zuerkennt.

 

 

 

Preiseingabe für Schlosserarbeiten

 

1.    Liefern & Versetzen des Schutzdaches über der Freitreppe bestehend aus gusseisernen Säulen, schmideisernem Geländer, Pfettenkreuz aus 140 mm U Eisen, Gebälk von T Balken 80 mm & schmiedeisernen Bügel 50 mm breit, in Abständen von 80 ctm zur Befestigung der Stirn & Untersichtsladen, incl Bohren der nöthigen Löcher für Anschluss der Zimmermannns- & Spenglerarbeiten, alles genau nach Zeichnung in sauberer kunstgerechter Ausführung, sauber & solid versetzt. Das Schlagen der nöthigen Mauer- & Steinlöcher ist im Preise inbegriffen.     En bloc 520 Fr.

 

2.  Liefern & Versetzen des Treppengeländers der Stoktreppe nach Zeichnung A in sauberer, kunstgerechter Ausführung, solid versetzt. Das Schlagen der Löcher & das Eincementieren der Pfosten i n die Granittritte ist im Preise inbegriffen ca. 17,5 mtr1  a  85 Fr.

 

2.  a  dito nach Zeichnung B     ca. 17,5 mtr1   a  9 Fr. 50 Rp

 

3.    Gitter in die Kellerfenster nach Zeichnung fertig versetzt. Das Schlagen der Löcher & das Eingiessen der Stangen ist im Preise inbegriffen            per Stük   5 Fr. 20 Rp.

 

4.  Eiserne Thür in das Archiv. Grösse derselben 2,10 mtr x 1 mtr sammt Rahmen, Beschläg & Schloss, an Ort & Stelle fertig angeschlagen  per St. 95 Fr.

 

5.  Schmiedeiserne Füllungen in die Hauptthüre nach Zeichnung auf die Baustelle geliefert   per Stük  35 Fr.

 

6.  Scharreisen beim Eingang  1,54 x 1,04 m. Eisenstärke 6mm a  48 Fr.

 

7.  Schmiedeiserne Füllungen in due Thüre in das Spritzenlokal nach Zeichnung auf die Baustelle geliefert  per St. 8 Fr. 50 Rp.

 

 

 

NB. Pos. 1  3     4   & 6 müssen Mitte Mai an Ort & Stelle fertig erstellt sein. Alle übrigen Arbeiten  Mitte Juni.

 

Schwanden, den 20 März 1902 Der Unternehmer

sig. Gebr. M & Th. Streiff

 

 

d)  Bodenbelag in Korridor und Pottest

Darüber liegen Mosaikmuster der Firma Bangerter & Schärrer, Rapperswyl, sowie in Thon der Firma Georg Streif in Winterthur & lt Katalog ein Mosaik der Firma Tibeletta Zürich vor.

Die Preisofferten in Mosaik lauten per mtr2 auf 6,3 – 6,7 Fr., die Kosten für den Transport ab Station sowie das Versetzen nicht inbegriffen. Für dasjenige von Thon excl. Transport ab Station zu Fr. 8.10 Rp. per mtr2, somit ein sehr minimer Preisunterschied besteht. Die

Baukommission nach Prüfung der Sachlage, ertheilt Hrn Architekt J. Schmid den Auftrag mit der Firma Georg Streif, in Winterthur dahin zu unterhandeln, dass sie zu dem verlangten Preise auch sämmtliche Transportkosten zu übernehmen habe, resp die Arbeiten derselben zu übertragen.

Als Bodenbelag im II. Potest beim Arbeitszimmer & Gemeindesaal wird mit Mehrheit Parquetriemen, in die zwei Pottesten im obern Stok Cementbelag bestimmt.

Die Frage betr. Bodenbelag in den Abtritten wird vorläufig noch unentschieden belassen.

 

2.  Vorlage einer Zuschrift der Firma C.F. Billwyler & Comp. Zürich nebst Prospekt über Zimmereinrichtungen, Schulbänke. Diese Firma stellt zu handen der Baukommission die Anfrage, ob die Erledigung der Schulbankfrage bald entschieden werde, in welchem Fall ein Vertreter ihrer Firma mit Muster von Schulbänken vorsprechen würde. Die Anfrage wird dahin beantwortet, erwähnte Angelegenheit sei gegenwärtig nicht spruchreif & daher erst später hierüber einzutreten.

 

3.  Für die heutige Sitzung wird eine Entschädigung von 1 Fr. festgesetzt.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 8 April 1902

 

 

1.  Berichtgabe über die elektrische Beleuchtungsanlage in das Schulhaus betrifft die Kenntnisgabe durch Vorsitzenden, dass letzter Tage durch Hrn Direktor Egg in Schwanden die Markierung des Sekundärnetzes vorgenommen worden wäre. Dabei stelle es sich heraus, dass auf die Liegenschaft von Thomas Zimmermann Loch (dem Rain unmittelbar ob dem sogen. hohlen Köpfli) 2-3 Stangen, auf die Liegenschaft „Au“ von Fritz Jenni, Schulrat, Schwanden 3 event 4, im sogen. Köhlberg von Dav. Luchsinger sel. Nachlassenschaft Schwanden 1 Stange zu stehen komme. Erstere zwei Interessenten wurden an Ort & Stelle beschieden um mit denselben eine Einigung betr. Entschädigung für fragliche Rechtsabtretung zu erzielen. Allfälliger Kulturschaden wäre im speziellen zu vergüten, u. besitzen die Grundbesitzer jederzeit das Recht, eine Verlegung der Leitung auf Kosten des Elektrizitätswerkes zu verlangen, sind aber auch pflichtig auf dem nämlichen Grundstük ein

 

 

 

neues Trace anzuweisen. Unter diesen Bedingungen verlangt Thomas Zimmermann lt. vorliegendem Vertrag per Stange 3 Fr. Fritz Jenni in Schwanden gestattet der Schulgemeinde unentgeldlich die Leitung durchzuführen, lässt sich aber trotz wiederholter Anfrage nicht bewegen, den diesbezügl. Vertrag zu unterzeichnen. Der Vertrag mit Th.

Zimmermann wird von der Baukommission genehmigt, u. fragt es sich im weitern, ob nun mit Erstellung der Leitung fortgefahren oder ob vorerst der Kostenvoranschlag welcher lt Zusage der Direktion des Elektrizitätswerkes in Schwanden nächster Tage zugehen soll, in Beratung zu ziehen wäre. Es wird darüber Ersteres beschlossen.

Hr. Präsident R. Jenni erklärt sich bereit vorerwähnte Direktion von dieser Schlussnahme in Kenntnis zu setzen, sowie mit der Nachlassenschaft von Dav. Luchsinger sel betr.

Plazierung einer Leitungsstange in Unterhandlung zu treten.

 

2.  Weiterhin stellt Vorsitzender zu handen der Baukommission die Anfrage, ob Hr. Baumeister H. Jenni anzuhalten wäre, die Abplanierungsarbeiten für die Strasse zum Schulhause auszuführen, oder falls derselbe einer diesbezügl. Aufforderung im Laufe nächster Tage nicht Folge geben werde, fragliche Arbeiten in dessen Kosten beendigen zu lassen. Die Baukommission stimmt dem Antrage ohne Opposition bei.  (Schreiben v. 9 dies)

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 12 April 1902

 

 

1.  Berichtigung des Protokolls. In §1 des Protokolls v. 8 dies soll es heissen: die Unterhandlungen betr Plazierung einer Leitungsstange mit der Nachlassenschaft v. Dav. Luchsinger sel Schwanden übernimmt die Direktion des Elektrizitätswerkes Schwanden.

 

2.  Hr. Schulrat G. Blesi stellt zu handen der Baukommission den Eventualantrag, für den Fall die Kosten der Badeeinrichtung in späterer Zeit nicht den laufenden Schulausgaben zugetheilt werden dürften, erwähnte bauliche Einrichtung zunächst ausführen zu lassen, damit mit dem Kanton die Subvention an die Baukosten mit einem Male berechnet werden könnten, worüber jedoch durch die Gemeindeversammlung vorerst Vollmacht einzuholen, resp der Gemeindebeschluss v. 9. Juni 1901 in Wiedererwägung zu ziehen wäre. Der Antrag wird von der Baukommission in Mehrheit mit Rüksicht auf finanzielle Verhältnisse in ablehnendem Sinne beschieden.

 

3.  Wie zu handen der Baukommission gemeldet wird, ist die Strasse nach dem Schulhaus bereits fertig erstellt & könnte die Abnahme durch den Tagwen erfolgen, sowie die Bodenmaasse festgestellt werden. Die Baukommission beschliesst hierüber, nächsten Donnerstag den 17 dies eine Inspektion über erwähnten Strassenbau vorzunehmen. Der Zeitpunkt wird auf nachmittags 4 Uhr festgesetzt. Ausserdem Hr. Ingenieur H. Leuzinger als Bauleitender zu ersuchen ebenfalls unterm 17 dies den Boden auszumessen & die Zeitbestimmung wird demselben überlassen. (Schreiben v. 13 dies)

 

 

 

Sitzung der Baukommission

 

v. 17. April 1902, abends 4 Uhr Sämmtliche Mitglieder anwesend

 

 

Geschäfte

 

1.  Vorlage einer Preisofferte für Zimmerarbeiten zum Schulhausbau (Veranda)

 

Pos.1   Dach über der Freitreppe

Gesims bestehend aus Stirnbrett, Untersichtsbrett & Kehlleiste. Die sichtbaren Stellen sauber gehobelt, Stirnladen mit Holzschrauben, Untersichtsbrett mit Mutterschrauben befestigt, alles genau nach Zeichnung in sauberer Ausführung fertig angeschlagen per mtr2   3 Fr. 50 Rp.

 

2.  Armierung des U Eisenkranzes, sichtbare Fläche sauber gehobelt, mit Rundstab, an U Eisen mit Mutterschrauben befestigt 6 ½ / 14 ctm stark aus maarchfreiem Holz per mtr1  1 Fr. 50 Rp.

 

3.  Schalung aus gleich breiten, saubern, 24 mm starkem Krallenriemen incl. 3 / 41/2 ctm starkem Ekkehlleisten & Dachlattenschiftung  per mtr2   4 Fr.

 

4.  Rippen 7 ½ / 4 ½ zwischen T Balken zur Befestigung der Kännelbalken, solid befestigt  per mtr1   60 Rp.

 

5.  Rippe 7/7 ctm stark zwischen T Balken in Nuth & Feder Überzähne sauber gehobelt per mtr1  60 Rp.

 

6.  Schalung 30 mm auf die T Balken in Nutz & Feder Überzähne sauber abgehobelt per mtr1   2 Fr. 30 Rp.

 

7.  Handgriffe zum eisernen Geländer der Stoktreppe aus Eichenholz, nach Zeichnung

a.  in sauberer Ausführung an das Geländer angeschraubt, Schrauben mit vernikelten Köpfen, oben mit Rundkopf, vorstehend. Die Kropfstüke (?) gehen in den gleichen Preis  per mtr1  3 Fr. 20 Rp.

8.  dito nach Zeichnung b    per mtr1   ….

9.  Fallbretter in die Kännel nach Zeichnung per mtr1    30 Rp.

 

Sool, den 28 März Der Unternehmer

sig. Jenni & Blesi Zimmermstr

 

Diese Arbeiten werden den Unternehmern Jenny & Blesi Zimmermeister in hier einstimmig von der Baukommission zuerkannt.

 

 

2.  Vorlage & Belesung des Vertrages für den Lichtbezug vom Elektrizitätswerke Schwanden. Bei einem Minimalkonsum an Licht für 120 Fr. hätte der Tagwen per Jahr für Amortisation des Leitungsnetzes 80 Fr. zu leisten. Der Kostenvoranschlag für letzteres ist auf 1500 Fr. berechnet.

 

 

 

Grundsätzlich wird der Vertrag von der Baukommission genehmigt, immerhin unter der Voraussetzung dass die Amortisationsquote etwas reduziert werden möchte, dagegen spricht die Baukommission sich einstimmig für Lichtabonnement definitiv in zustimmendem Sinne aus. (Schreiben nach Schwanden v. 18 dies)

 

3.  Da unter heutigem Datum verschiedene Utensilien für die Heizungsanlange in das neue Schulhaus eingetroffen, findet die Baukommission es für angezeigt, Herrn Maurermeister Hch. Jenni in Ennenda als Übernehmer der Mauererarbeiten zu veranlassen, die Ausführung der Pflasterdeken im Erdgeschoss in Angriff zu nehmen, damit in nicht allzu ferner Zeit mit der Montage der Heizungsanlage begonnen  werden könnte. (Schreiben v. 17 dies)

 

4.  Vermessung des Röhrenfrieds der Schulhaustrasse entlang. Laut vorgenommener Messung beträgt die Gesamtlänge incl. Thüren 230,8 mtr, ohne dieselben netto 226 mtr.

 

 

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 25 April 1902

 

 

1.  Abnahme der Strasse zum Schulhause, sowie des Röhrenfriedes der Strasse. Eine diesbezügl. gestellte Anfrage wird von der Baukommission einstimmig dahin beantwortet, es seien vorerwähnte Realitäten den bezügl. Unternehmern Heinr. Jenni, Baumeister, Ennenda bezw. Gebr. Streiff Eisenhandlung in Schwanden als solid & kunstgerecht ausgeführt durch den Tagwen, immerhin unter den vertraglich geregelten Bestimmungen, definitiv entgegen zu nehmen.

 

2.  Vorlage der Rechnung für den Röhrenfried der Schulhausstrasse entlang. Lt. Berichtgabe durch Hrn Tagwenvogt J. Jenni soll darin irrthümlicher Weise 80 ctm mehr Zäunung enthalten sein, als in Wirklichkeit bestehen soll, was auch durch die Übernehmer bereits zugegeben worden sei. Demnach beträgt die Rechnung netto Fr. 1124. 40 Rp. Dieselbe wird genehmigt & die Ausbezahlung eines Betrages von Fr. 1000 an die Übernehmer Gebr. Streiff Eisenhandlung Schwanden nach Abzug des lt Vertrag normirten Depositium verfügt.

 

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 6 Mai 1902

 

 

1.  Bestimmung betr. Schrankeinrichtung im Gemeinderats & Lehrerzimmer.

Eine diesbezügl. gestellte Anfrage wird von der Baukommission dahin beantwortet, es sei für ersteres ein dreitheiliger für letzteres ein eintheiliger Schrank erstellen zu lassen. Die näheren Bestimmungen werden dem bauleitenden Architekten übertragen.

 

 

 

2.  Laut Berichtgabe durch Vorsitzenden ist demnächst die Prüfung der Zentralheizung vorzunehmen & dafür zu sorgen damit ein Quantum Cooks zur Verfügung steht. Die Baukommission als Schulrat beschliesst darüber, von diesem Heizmaterial ein Quantum von 8 – 10 Centner von der Gaskonsumgesellschaft Glarus zu beziehen, womit Hr. Tagwenvogt

J.  Jenny beauftragt wird.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 12 Mai 1902

 

 

1.  Übertragung der Plattenboden im Estrich b. Transformator.

Dafür ist angemeldet Hr. Heinr. Jenni, Baumeister Ennenda & verlangt per mtr2 2 Fr.. Diese Arbeit wird Hrn Jenni zu diesem Preise zuerkennt.

 

2.  Laut Berichtgabe durch Hr. Tagwenvogt J. Jenny wünscht die Firma Haupt. Ammann & Roeder als Übernehmer der Centralheizung in das Schulhaus auf Rechnung ein Betrag von 1500 Fr., sowie die Lieferanten der Granitsteine den Rest ihres Guthaben im ungefähren Betrage von Fr. 700. Die Ausbezahlung dieser Beträge wird von der Baukommission zum Beschluss erhoben.

 

3.  Hr. Präsident R. Jenni theilt der Baukommission mit, dass Hr. Architekt J. Schmid im Lehrerzimmer einen doppelthürigen Schrank, in der Gemeinderatskanzlei ein zirka 3 mtr breiter, bis an die Zimmerdeke durchgehend, event sei derselbe 4 theilig, d.h. mit 4 Flügelthüren versehen, vorausgesehen habe. Die Baukommission stimmt dem Antrage einstimmig zu.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

den 17 Mai 1902

 

ausser Steuervogt G. Blesi sind sämmtliche Mitglieder anwesend

 

1.  Übertragung der Schlosserarbeiten.

Darüber liegen Waarenmuster von zwei Firmen mit nachfolgenden Preisnotierungen vor.

 

 

 

 

Eisenhandl. Gebr Streiff Schwanden

Fr.

Dürst Glarus Fr.

Pos. 1

Kastenschloss schwer samt Zubehör für Portalthür Incl. Pfauenbeschlag (?)

 

26,8

Pos 2

Einstekschloss compl. Für Zimmerthüren (2 Riegel)

7,2

9,8

Pos 3

Fischband, per Paar

1

1

Pos 4

Rollerschloss (Kasten) fertig

6,8

4,5

Pos 5

Abtrittkastenschloss mit Schlüssel

2,8

2,8

 

 

 

 

 

Unter gründlicher Prüfung der vorgelegten Muster wird die Lieferung Hrn Fr. & Josua Dürst Eisenhandlung Glarus grundsätzlich zuerkennt, jedoch Hrn Architekt J. Schmid Auftrag & Vollmacht ertheilt, über etwelche Abänderung in Pos. 1 & bezügl. Preisreduzierung in Pos 2 mit obiger Firma zu unterhandeln.

 

2.  Beschluss betr. Besichtigung von Schulbänken. Wie Hr. Architekt J. Schmid der Baukommission mittheilt, sind gegenwärtig in den Schulen der Stadt Glarus verschiedene Banksysteme im Gebrauche, worunter zum Theil Neuanschaffungen zu verzeichnen seien. Da die Lösung der Bankfrage für das neue Schulhaus der Baukommission als zeitgemäss erscheint, beschliesst dieselbe, sich mit dem Schulpräsidium in Glarus ins Einvernehmen zu setzen, um Sonntag den 25 dies vormittags an den Schulen Glarus die daselbst gebräuchlichen Banksysteme in Augenschein zu nehmen, wozu sämmtliche Mitglieder einberufen werden sollen.  (Schr. v. 19 dies)

 

3.  Erstellung einer Ableitung aus dem Badraum.

Ein diesbezügl gestellter Antrag wird von der Baukommission zum Beschluss erhoben. Zur Leitung werden Eisenröhren von zirka 7 mm Lichtweite in Aussicht zu nehmen und hat dieselbe in die Abortgrube auszumünden. Im weitern wird bestimmt erwähnte Leitung mit der Closetanlage zu übertragen.

 

4.  Frage betr. Abschluss des Archivs. Eine Beschlussfassung darüber wird vorläufig auf eine spätere Sitzung vertagt.

 

5.  Vorlage & Belesung einer Zuschrift ohne Datum von Peter Jenni b. Schulhaus betrifft Reklamation über unkorrekte Zäunung bei dessen Hausplatz.

Dem Schreiben wird jedoch keine weitere Folge gegeben.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 21 Mai 1902

 

1.  Wiedererwägung des Beschlusses betr. Besichtigung der Schulbänke an den Stadtschulen in Glarus.

Vorsitzender stellt zu handen der Baukommission die Anfrage, ob es nicht zweckmässiger & dienlicher wäre, die auf nächsten Sonntag vormittags projektierte Kommission auf Samstag nachmittags den 24. dies zu verlegen. In Mehrheit wird die Anfrage in zustimmendem Sinne entschieden.

 

2.  Weiterhin berichtet Vorsitzender der Baukommission über eine Unterredung mit Hrn Architekt J. Schmid, letzterer werde demnächst über die Kanalisations & Closetanlage zum Schulhaus eine bestimmte Skizze sammt Kostenvoranschlag der Baukommission zur Genehmigung unterbreiten.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 31 Mai 1902

 

 

1.  Vorlage der Maassscheine ausgestellt von Hrn Ingenieur Leuzinger über den für die Schulhausstrasse beanspruchten Privatboden.

Laut denselben ist zu vergüten:

a)  dem Kaspar Jenni Hoschet                                               442,85m2

b)  dem Peter Jenni b. Schulhaus                                            78,39m2

c)  dem David Jenni Rudolfs sel.                                               7,41m2

 

Anschliessend berichtet Vorsitzender der Baukommission, dass durch Kaspar Jenni gegen die diesbezügl. Maasse Einwendungen erhoben worden seien, erstens, da ein Mauervorsprung bei der Strassenkurve nicht mitgemessen worden sei & zweitens nach Angaben Sachverständiger bei der Berechnung durch Hrn. Ingenieur Leuzinger Differenzen obwalten sollen. Was erstere Frage anbetrifft findet es die Baukommission für angezeigt, nachdem sich die Behauptung von Kaspar Jenni als Thatsache herausstellt, auf Grundlage einer vorzunehmenden Messung mit demselben eine Verständigung zu erzielen. Über letztere Angaben ist man einstimmig der Ansicht, die Berechnung von H. Leuzinger bis auf weiteres als massgebend, anzunehmen & darüber den Betheiligten eine Copie der Maassscheine zukommen zu lassen.

 

2.  Anlässlich der Besichtigung der Schulbanksysteme an der Stadtschule in Glarus, nahm die Baukommission Augenschein über ein zum Verkaufe angebotenes Brunnenbett im Besitze von Hauptmann Aebly in Glarus. Laut Berichtgabe durch Hrn Präsident R. Jenni ist derselbe zum Preise von 80 – 100 Fr. offeriert, die Transportkosten sind vom Tagwen zu tragen. Die Baukommission beschliesst darüber in einen Ankauf einzutreten & Hrn Architekt

J. Schmid zu beauftragen, fragl. Brunnenbett zum Preise von 80 oder event. 100 Fr. anzukaufen. (Schreiben vom 1 dies)

 

3.  Weiterhin berichtet obiger Berichterstatter bezügl. Erledigung der Schulbankfrage, werde Ende nächster Woche Hr. Architekt J. Schmid zu einer Sitzung eintreffen, um in dieser Frage auf Grundlage einer Vorbesprechung mit Hrn Schulratspräsident Jenni-Studer in Glarus, der Baukommission geeignete Vorschläge sammt Kostenvoranschlag zu unterbreiten.

 

4.  Frage betr. Gybserarbeit im Treppenhaus. Dieselbe soll laut Beschluss anlässlich nächster Sitzung mit Hrn Architekt Schmid in Beratung gezogen werden.

 

5.  Weiterhin theilt Hr. Präsident R. Jenni der Baukommission mit, dass im Vertrage betr. Maurerarbeiten die Lieferung & Legung der Cementröhren Ableitung mitenthalten seien. Einzig wäre allfällig die hiefür nöthige Grabarbeit noch zu vergeben, oder durch die Tagwensarbeiter besorgen zu lassen. Diese Frage wird für diesmal unentschieden belassen.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission v. 7 Juni 1902

 

Abwesend ist einzig Gemeinderat P. Dürst

 

 

1.  Vorlage und Belesung einer Zuschrift von Hrn Ingenieur H. Leuzinger betrifft Kenntnisgabe, dass der von Kasp. Jenni Hoschet abgetretene Boden für die

 

 

Schulhausstrasse 442,85 plus 2,56 = 445,41m2 beträgt. Die diesbezügl. Differenzen sollen infolge zweier Rechnungsfehler entstanden sein, worüber Vormerkung zu nehmen ist.

 

2.  Vorsitzender berichtet der Baukommission, dass durch Architekt J. Schmid für das Schulhaus ein Brunnenbett zum Preise von 90 Fr. gemäss Auftrag, anerkauft sei; worüber v. der Baukommission Zustimmung ertheilt wird. Der Transport des Kaufobjektes wird Hr. Baumeister H. Jenni in Ennenda übertragen.

 

3.  Weiterhin berichtet Hr. Präsident R. Jenni der Baukommission zufolge einer Unterredung mit Architekt J. Schmid derselbe werde nächsten Mittwoch den 11 dies nachmittags halb 2 Uhr eintreffen, um mit der Baukommission, behufs Erledigung diverser Fragen, eine Sitzung abhalten zu können.  (Vormerkung)

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission v. 11 Juni 1902

 

vollzählig besammelt.

unter Beizug von Hrn Architekt J Schmid

 

 

1.  Vorlage eines Musters für Zimmerthürenschloss sammt Drüker. Hr Architekt J Schmid berichtet darüber, dass fragliches Schloss von Gebr Dürst Glarus zum Preise von Fr. 7.20 Rp geliefert werde. Das vorliegende Muster wird von der Baukommission als zweckentsprechend anerkennt, & somit die Lieferung definitiv obiger Firma übertragen.

 

2.  Vorlage von Eingaben resp. Offerten für die Closetanlage

 

a)  von Spenglermeister Bosshard Glarus, complet erstellt & fertig montiert Fr. 1458.40

 

b)  von Haupt, Ammann & Roeder Zürich, complet erstellt & fertig montiert  Fr. 1559.-

 

Hierüber wird vorläufig die Frage betr. Einführung der Pissoirspülung entschieden, mit deren Weglassung die Offerte um zirka 80 Fr. reduziert würde. Unter Hinsicht auf die minime Kostendifferenz, wird die Einrichtung der Pissoirspülung definitiv zum Beschluss erhoben.

 

Behufs Übertragung der Arbeiten wird Hr Architekt J. Schmid beauftragt mit Spenglermeister Bosshard in dem Sinne in Unterhandlung zu treten, dass derselbe die diesbezügl. Offerte auf 1450 Fr. stelle & mit der Wasserableitung der Anschluss an den Brunnen, sowie eines Reserverohrs für die Spülvorrichtung für die Pissoir zu obiger Offerte inbegriffen sei. Im Übrigen werden die vorgelegten Pläne genehmigt.

 

3.  Weiterhin berichtet Hr Architekt J. Schmid zufolge einer Unterredung mit Hrn Jenni-Studer Schulpräsident in Glarus über die von den dortigen Schulen verwendeten Schulbänke neusten Systems, dass sich dieselben bis anhin als Ideal von Schulbänken erweisen sollen.

Die Preise für dieselben sollen sich

a)  mit Gussfüssen & beweglicher Pultplatte für sogen. Zweisitzer auf Fr. 55.-

b)  für solche in Holz auf 50 Fr.

c)  für solche in Holz mit festem Pult     49 – 50 Fr. stellen

 

Die definitive Erledigung der Schulbankfrage wird jedoch von der Baukommission auf eine spätere Sitzung vertagt, jedoch von derselben beschlossen, nächsten Sonntag vormittags nochmals an der Stadtschule Glarus das besprochene Banksystem in Augenschein zu nehmen.

 

 

 

 

4.  Über die Erstellung der Rollladen zur Abschliessung des Spritzenlokals liegen zu handen der Baukommission zwei Offerten vor:

 

a)  von Leins & Comp. Stuttgart mit 19 Fr. per mtr2  notirt (fertig montiert)

b)  von Fr. Gauger Zürich mit 18 Fr. per m2 notirt (z.Th. fertig montiert)

 

Bei Prüfung der Offerten ergibt sich, dass ersteres Produkt als das entschieden zweckmässigere erscheint. Es wird daher die Erstellung ersterer Firma definitiv übertragen.

 

5.  Weiterhin erstattet Hr. Architekt J. Schmid der Baukommission Kenntniss über die elektrische Lichtanlage in das Schulhaus, wonach er in 38 Positionen mit total 53 Kerzenstärke die Beleuchtung des Schulhauses vorgesehen habe. Die Baukommission findet diese Ansätze etwas hoch gestellt & beschliesst daher diese Frage nochmals einer Prüfung unterziehen zu wollen.

 

6.  Ferner liegt zu handen der Baukommission ein Prospekt sammt Kostenvoranschlag von Turnlehrer Müller in Glarus über Turngeräte vor.

Diese Frage wird für diesmal verschoben.

 

7.  Durch Hrn Architekt J. Schmid wird der Baukommission rügend erwähnt, dass durch den Übernehmer der Mauererarbeiten, Baumeister H. Jenni in Ennenda von ihm ertheilte Weisungen die Bauausführung betreffend rundweg unbeachtet worden wären; sowie im weitern ihm durch H. Jenni über Taglohnarbeiten kein Rapport erstattet werde; wodurch bei der Abrechnung unter Umständen Streitigkeiten & Differenzen entstehen könnten. Berichterstatter ist daher der Ansicht, solche Vorgänge sollten dem Arbeitnehmer ernstlich verwiesen werden; indem die diesbezüglichen Akkordbedingungen ausdrücklich die gestellten Forderungen enthalten. Die dadurch sich ergebende Frage wird von der Baukommission auf eine spätere Sitzung vertagt.

 

8.  Über die Einwiklung der Treppenunterlagen, sowie die Anbringung einer Scheidewand im Korridor wird von der Baukommission Hrn Architekt J. Schmid bestimmt Direktiven ertheilt.

 

9.  Zufolge einer mit Kasp. Jenni resp dessen Vertreter Lehrer Kasp. Hefti, Schwanden vorgenommenen Messung eines Mauervorsprungs beträgt derselbe rund 1 m2; somit repräsentirt der für die Schulhausstrasse in der Hoschet von Kasp. Jenni beanspruchte Boden total 446,41 m2 (Vormerkung)

 

 

  

 Verhandlungen der Baukommission

 

v. 15. Juni 1902

 

 

betrifft

1.  Eine Besichtigung von Schulbänken an der Stadtschule in Glarus. Namens dem Schulrate nehmen theil:

Die HH Schulpräsident R. Jenni, Schulrat J. Jenny, Schulrat G. Blesi, Aktuar J. Jenni, sowie Lehrer J. Zimmermann & Architekt J. Schmid.

 

 

 

Auf dem Burgschulhause wurde das Schulbanksystem „Fouron“ in Augenschein genommen, wobei Hr. Schulpräsident Jenni-Studer in Glarus mit jeder nur wünschbaren Auskunft zur Verfügung stand. Derselbe betont dabei u. A., dass das vorliegende Banksystem das Produkt eines langjährigen Studiums bilde. Was Solidität & in higienischer Hinsicht anbetreffe sei dasselbe bis anhin noch von keinem andern System übertroffen, so dass die Schulgemeinde Glarus beabsichtige, sucsessive sämmtliche Schulzimmer damit auszustatten.

 

Die anwesenden Mitglieder des Schulrates, sowie die übrigen Herren sprechen sich im allgemeinen & speziellen sehr anerkennend über diese Schulbank aus, ohne jedoch eine definitive Lösung dieser Frage vorzunehmen. Event. soll über den Kostenpunkt, Solidität etc. des sog. Steinerschen Systems Erkundigungen einbezogen werden.

 

Weitere Geschäfte

2.  Wiedererwägung des Beschlusses der Baukommission betr. Abschlusswand im Korridor. Auf Grundlage einer wiederholten Prüfung an Ort & Stelle wird zu handen der Baukommission beantragt, es sei erwähnter Abschluss gänzlich wegfallen zu lassen; dagegen die Treppen mittelst Geländer einzufassen, sowie die Treppenunterlagen mit einem Gybsüberzuge zu versehen. Die Baukommission stimmt dem Antrage einstimmig zu. Auf Antrag von Architekt J. Schmid wäre es ausserdem geboten, im Erdgeschoss, links der Treppe ein Scheidwändchen anbringen zu lassen. Wird darüber von der Baukommission Zustimmung ertheilt.

 

3.  Bezugnehmend auf unterm 7 dies gepflogene Verhandlungen der Baukommission bezügl Dienstverhältniss des Übernehmers der Maurerarbeiten zum Schulhausbau wird von derselben dem Aktuar Auftrag ertheilt, obigem Unternehmen schriftliche Weisung zu ertheilen, in dem Sinne, dass er

 

1.  inskünftig den Aufträgen & Befehlen der Bauleitung unverzüglich Folge zu geben habe

 

2.  da er bis dato über im Taglohn ausgeführte Arbeiten & dazu verwendetes Material kein Rapport erstattet, sei Jenni aufzufordern im Zeitraum von 14 Tagen a dato diesbezügl. Rechnung zu stellen, im Unterlassungsfalle alle & jede Entschädigung abgelehnt werde.

 

3.  sei die Ausbesserung der Kunststeinarbeiten dem Lieferanten derselben zu übertragen & die dadurch erwachsenden Kosten durch den Bauunternehmer zu übernehmen (Schreiben v. 15 dies)

 

4.  Eine zu handen der Baukommission gestellte Anfrage ob der, von der Direktion des Elektrizitätswerkes Schwanden eingereichte Vertragsentwurf als rechtsverbindlich zu betrachten wäre, wird in definitiv zustimmendem Sinne entschieden. Diesbezügl Mittheilung an obige Direktion. (Schreiben vom 15 dies)

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 18 Juni 1902

 

 

betrifft

1.  die Frage betr. Bodenbelag in den Aborten. Die Baukommission in Mehrheit bestimmt dafür ein einfaches Muster von Mosaik zu verwenden.

 

 

 

2.  Anfrage betr. Zahlungsleistung an Kaspar Jenni & Peter Jenni für Strassenboden. Hr. Tagwenvogt J Jenni als Verwalter betr. Schulhausbau stellt zu handen der Baukommission die Anfrage ob allfällig Obigen die Entschädigung für Boden für die Schulhausstrasse ausbezahlt werden soll, indem nun die bezügl Maasse bereits festgestellt seien.

Die Anfrage wird grundsätzlich in bejahendem Sinne entschieden, immerhin mit der Bestimmung, falls die die Zahlungen auf nächsten Herbst gewünscht werden sollten, diesem Wunsche Rechnung zu tragen wäre.

Anschliessend berichtet Fragesteller der Baukommission, die Tagwenskasse sei gegenwärtig sozusagen erschöpft; worauf Anweisung ertheilt wird, die nöthigen Geldbeträge aus dem Schulhausbaufond oder event gegen Conto-Corrent von der Kantonalbank zu deken.

 

3.  Gebäudeschatzung.

Anlässlich der alljährlichen ordentlichen Vornahme der Gebäudeschatzung soll lt Beschluss der Baukommission auch das Schulgebäude neu aufgenommen werden.

 

4.  Entschädigung für Kommissionen.

Für diejenigen v. 11. & 15 dies wird die Entschädigung auf je 2 Fr. bestimmt.

 

5.  Über die Schulbankfrage berichtet Hr. Präsident R. Jenny zu handen der Baukommission, Hr. Architekt J. Schmid hätte über das sogen. Schneidersche System Erkundigungen einbezogen resp. Anfragen gestellt, welche bis dato noch nicht beantwortet & daher diese Frage noch nicht spruchreif sei. Letzter Ansicht pflichtet auch die Baukommission einstimmig bei.

 

6.  Durch die Baukommission wird die Frage ventiliert, sich darüber zu entscheiden, in welcher Form die in Aussicht stehende Schulhauseinweihung vorzunehmen wäre, je nach Umständen, es an der Zeit wäre, gewisse Vorbereitungen zu treffen. Diese Angelegenheit wird jedoch auf eine spätere Sitzung verschoben.

 

7.  Beschlussfassung über Installation der elektrischen Beleuchtung in das Schulhaus einschliesslich Bestimmung der Kerzenstärke.

Darüber werden von der Baukommission nachfolgende Bestimmungen getroffen:

1. Spritzenlokal           1 Lampe          v.  16 Kerzenstärken  Grund & Consumtaxe Fr. 9.80 Rp.

2. Heizraum

1 Lampe

v.

10 Kerzenstärken

8.-

3. Archiv

1 Lampe

v.

5 Kerzenstärken

6.50 Rp.

4. Arrest

1 Lampe

v.

5 Kerzenstärken

6.50 Rp.

5. Gang

1 Lampe

v.

5 Kerzenstärken

6.50 Rp.

6. Korridor (Erdgeschoss)

 

1 Lampe

v.

10 Kerzenstärken

8.-

7. Materialkammer

1 Lampe

v.

10 Kerzenstärken

8.-

8. Aborte je

1 Lampe

v.

5 Kerzenstärken

13.-

9. Schulzimmer je

6 Lampen

v.

16 Kerzenstärken

77.60Rp.

10. Korridor I. Stok

1 Lampe

v.

10 Kerzenstärken

8.-

11.  Gemeindekanzlei 1 Lampe (zweiarmig)  2x 16 Kerzenstärken „ 12.60 Rp

12.  Gemeindesaal       2 Lampen (dreiarmig) 6x 16 Kerzenstärken „ 38.80 Rp

13.  Handfertigkeitszimmer 1 Lampe (Leitung f. 2 Lampen) 16 Kerzenstärken 19.60 Rp

14.  Arbeitszimmer      4 Lampen        v.    16 Kerzenstärken            „ 29.20 Rp

15.  Dachboden           1 Lampe          v.    10 Kerzenstärken            „ 8.-

16.  Uhrgehäuse          1 Lampe (transportabel) v. 5 Kerzenstärken 6.50 Rp

17.  Baderaum             2 Lampen        v.     10 Kerzenstärken 16.-

18.  Materialkammer  1 Lampe          v.       5 Kerzenstärken 6.50 Rp

a)    Eke Schulhaus      1 Lampe          v.     25 Kerzenstärken          

b)    Veranda                1 Lampe          v.     10 Kerzenstärken                     zus. 40.50 Rp

 

 

 

Laut obiger Zusammenstellung beträgt die Zahl der Grundtaxen 34 mit total 444 Kerzenstärke.

Falls nun die Lichtanlage der ersten Klasse zugetheilt wird, würde nach dem vom Elektrizitätswerk aufgestellten Tarif die Beleuchtung per Jahr incl. Amortisationsquote, eine Ausgabe von Fr. 323,6 repräsentieren.

Im weitern wird die Bestimmung getroffen, auch in den Baderaum die Leitung für 2 Lampen installieren zu lassen, damit event später die Lampen ohne weitere Reparaturen angebracht werden können.

 

8. Vorsitzender berichtet zu handen der Baukommission dass die im Schulhaus verwendete Heizungsanlage durch die Direktion der Firma Haupt, Ammann & Roeder einer Probe vermittelst Maximaldruk von 80% unterstellt worden wäre. Die Untersuchung habe dabei ein in jeder Beziehung befriedigendes Resultat ergeben. Im Weitern sei zu empfehlen zur Siebung der Ofenrükstände ein Sieb anzuschaffen, da dadurch bedeutend Heizungsmaterial gespart werden könne. Ferner gibt Berichterstatter bekannt, die zur Heizung zudienenden Utensilien seien ihm zur Aufbewahrung übergeben worden.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 25. Juni 1902

 

 

betrifft

1.  Eine Kenntnisgabe durch Präsident R. Jenni wonach Betriebsdirektor Egg in Schwanden gegenüber Hr. Architekt J. Schmid bezügl. dem Lichtbezug in das Schulhaus bemerkt habe, dass für die installierten Lampen in den Schulzimmern per Zimmer nur eine Grundtaxe erhoben werde. (Vormerkung)

 

2.  Schulhauseinweihung

Eine diesbezügl. gestellte Anfrage, in welchem Rahmen sich dieses in Aussicht stehende Fest zu bewegen habe, wird vorläufig verschoben;

 

3.  Anschaffung der Turngeräte

Darüber wird beantragt, diesbezügl mit Hrn. Turnlehrer Müller in Glarus zu unterhandeln. Wird in diesem  Sinne beschlossen.

 

4.  Hr. Tagwenvogt J. Jenni berichtet der Baukommission, dass ihm durch P. Jenni b. Schulhaus & David Jenni Rudolfs sel. für Bodenentschädigung Rechnung zugestellt worden wäre. Die Begleichung dieser Rechnungen wird zum Beschluss erhoben & Berichterstatter angewiesen den nöthigen Geldbetrag (auch für die Erstellungskosten der Schulhausuhr) vom Schulhausbaufond zu erheben.

 

5.  Hr. Präsident R. Jenny ertheilt der Baukommission Kenntniss über die von Glasermeister Müller eingelieferten Fenster für den Schulhausbau, dieselben sollen sich von dem vorgelegten Musterfenster dahin unterscheiden, indem an den innern Rahmen keine Karnissen angebracht seien, wodurch allerdings punkto Solidität kein Unterschied zu verzeichnen wäre. (Vormerkung)

 

6.  Weiterhin berichtet vorerwähnter Berichterstatter die Hauptthüren seien bereits fertig erstellt & die zudienenden Beschläge sofort lieferbar & es erscheine im Übrigen als wünschbar, die Thüren einsetzen zu lassen. Letzterer Ansicht stimmt auch die Baukommission zu, indem die dem Berichterstatter Auftrag ertheilt, mit Hrn Architekt J.

 

 

 

Schmid Rüksprache zu nehmen, damit nun die Arbeiten, für den Schulhausbau möglichst rasch vollendet werden könnten.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 1. Juli 1902

 

 

1.  Abschliessung des Uhrgehäuses.

Die Baukommission findet es als nothwendig das Uhrenwerk durch eine einfache Bretterwand (3 seitig) von 10 ctm Dike, mit Eingangsthüren abzuschliessen.

 

2.  Bestimmung in Bezug auf die Abortgrube. Hr. Architekt J. Schmid empfielt der Baukommission diese so zu erstellen, indem über dem eigentlichen Ablagerungsraum eine Wasserschicht, unten & oben vermittelst Betondeckel abgeschlossen, zu liegen kommt, weil dadurch der üble Geruch nach aussen am besten vermieden werde.

In den eigentlichen Ablagerungsraum ist ein eigens konstruierter Zusatzapparat anzubringen, welcher bezwecken soll, dass die festen Ekremente als Wasser ablaufen. Die Kosten für letztere bertragen zirka 40 Fr. Das Ganze ist mit einer entsprechenden Kiessschicht zu überdecken. Die Baukommission beschliesst darüber nach gründlicher Erwägung in Sachen, dem Antrag von Architekt J Schmid zu zustimmen.

 

2.  Vorlage der Pläne für das Kanalisationssystem. Hr. Tagwenvogt J. Jenni wird beauftragt, nach den vorliegenden Zeichnungen mit den Grabarbeiten beförderlichst zu beginnen.

 

3.  Erledigung der Schulbankfrage. Diesbezüglich fallen in Frage, das sogen. Steinersche & Touronsche Banksystem, welch letzteres an den Stadtschulen in Glarus durch die Baukommission einer Besichtigung unterzogen wurde. Namentlich mit Hinsicht auf eingezogene Referenzen, sowie eingenommenem Augenschein, entscheidet sich die Baukommission für letzteres System, & trifft im weitern die Bestimmung, dass für die 1-4 Klasse solche mit festem Pultdekel, für die übrigen Klassen mit umlegbarem Pultdekel Verwendung finden sollen. Über die Konstruktion wird im weitern bestimmt, Pultdekel aus Eichenholz, Seitenwände Buchenholz, & Rükwand & Sitzblatt & Stützen aus Eschenholz anfertigen zu lassen. Die Zahl der Schulbänke mit drei Sitzplätzen wird auf 27 Stük festgesetzt, lieferbar bis Mitte September.

 

4.  Anschaffung von Tische & Stühle für das Arbeitschulzimmer. Die Baukommission bestimmt darüber die im allgemeinen Gebrauch stehenden Arbeitstische, samt zudienenden Stühlen für 25 – 30 Personen anfertigen zu lassen.

 

5.  Bestuhlung des Gemeindesaals. Darüber wird zuhanden der Baukommission beantragt, die für zirka 140 Sitzplätze nöthige Stuhlung, analog derjenigen gegenwärtig im Gemeindesaal Schwanden in Gebrauch sich befindlichen Stühle, anzuschaffen.

Wird in diesem Sinne beschlossen.

 

6.  Frage betr. Anschaffung der Lehrerpulte & Wandtafeln. Laut Beschluss der Baukommission sind erstere in Aussicht zu nehmen, dass sie ohne Podium unmittelbar vor die mittlere Reihe der Schulbänke aufgestellt werden können. Die Wandtafeln sollen zweitheilig mit Zugvorrichtung (verstellbar) aus Schiefer hergestellt werden. Hr. Architekt J. Schmid wird im weitern beauftragt, bis 12 Juli über sämmtliche Anschaffungen, Planaufnahmen, Verträge etc auszuarbeiten, sowie inzwischen von verschiedenen Handwerkern Preise & Offerten einzubeziehen, damit benannten Tages nachmittags die Übertragung der Arbeiten vorgenommen werden kann.

 

 

 

7.  Über Installation der elektrischen Beleuchtung wird von der Baukommission Hr. Architekt Schmid beauftragt von Bäbler & Sohn Glarus, Störi Arth & dem Elektrizitätswerke Schwanden Offerten einzubeziehen. Anschliessend berichtet Hr. Architekt J. Schmid, dass ihm durch die Direktion des Elektrizitätswerkes Schwanden mitgetheilt worden sei, die jährlichen Belastungskosten werden auf zirka 230 Fr. zu stehen kommen, indem in Bezug auf die Lampengrundtaxen eine ziemliche Preisermässigung Anwendung finden soll.

 

8.  Übertragung betr. Turngerätschaften. Die Baukommission findet es als zeitgemäss die Turngeräte als 1 Stemmbalken, 1 Rek, zwei einfache Barren v. 3.3 mtr Länge erstellen zu lassen. Darüber liegt eine Offerte von Turnlehrer Müller in Glarus vor, laut welcher diese Geräte, wie sie in Aussicht genommen sind, auf 478 Fr zu stehen kommen. Die Baukommission beauftragt Hr. Architekt J. Schmid die Erstellung Hrn. Turnlehrer Müller definitiv zu übertragen, unter der Bedingung, wonach wenigstens einzelne Gerätschaften mit der Abplanierung des Turnplatzes einzuliefern wären.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 18. Juli 1902

 

 

betrifft 1. Eine schriftliche Kenntnisgabe durch Hr. Architekt J. Schmid, dass er auf morgen Samstag nachm. 2 Uhr behufs Abhaltung einer Sitzung der Baukommission in hier erscheinen werde. (Vormerkung)

 

2.  Weiterhin berichtet Hr. Präsident R. Jenny, dass durch Hr. Lehrer Zimmermann eine Messung der Alltagsschüler behufs Festsetzung der Bank No. auf Sonntag den 20. Dies anberaumt sei, & sich daher die Schulkinder vormittags 9 Uhr auf der Schulstube einzufinden hätten. Der Schulrat ertheilt darüber Zustimmung & im weitern Auftrag dies durch Anschläge bekannt zu machen.

 

3.  Hr. Tagwensverwalter J. Jenny gibt zu handen der Baukommission Kenntnis, dass er dieser Tage an Mäder Turmuhrenfabrik Andelfingen ein Betrag von Fr. 700, & an Kaspar Jenni Hoschet für Bodenentschädigung zirka Fr. 3700 verausgabt & daher von der Kantonalbank ein Geldbetrag v. Fr. 5000 bezogen habe. Ohne weiteres wird die getroffene Verfügung genehmigt.

 

 

 

 

 

Sitzung der Baukommission

 

v. 19. Juli 1902

 

 

Geschäfte:

1.  Vergebung von Arbeiten & Installation der Lichtanlage.

 

 

 

a Schulbänke (Dreiplätzer)

Darüber liegen Offerten vor: a von L. Altmann & Sohn mech. Schreinerei Glarus & b Jakober, Schreinerei Glarus. Durch die Prüfung der Offerten ergibt sich eine sehr minime Preisdifferenz & werden daher die Arbeiten z. Th. nämlich Bank No 1-4 mit festem Pultdekel

 

No 1

à

Fr.

51.50 Rp.

No 2

à

Fr.

52.50 Rp.

No 3

à

Fr.

53.50 Rp.

No 4

à

Fr.

55.50 Rp.

 

Hrn Altmann Glarus zuerkannt

 

 

No 5

à

Fr.

67.—

No 6

à

Fr.

69.—

 

Wird Jakober, Schreinerei Glarus übertragen (Ablieferungstermin bis 15. Sept.)

 

 

b Arbeitstische (7 Stüke) Altmann Glarus offeriert solche per Stük                                                                       à    22 Fr.

Jakober Glarus                                       à    19 Fr.

 

Diese Arbeit wird von der Baukommission letzterem Übernehmer zuerkannt.

 

 

c Tabourets (21 Stük)

 

Offerten: von Altmann, Glarus

per Stük

à Fr. 4

von Jakober, Glarus

4.50 Rp.

 

 

d Saalstühle (18 Stük)

 

Darüber liegen Offerten vor:

Altmann, Glarus für solche von 3 m Länge  Fr. 28.50 Rp.

              4.5 m               42.50 Rp.

 

Jakober Glarus  für solche  von 3 m Länge  Fr. 27.—

               4.5 m                40.—

 

Mit Rüksicht darauf, das noch von einer weitern Firma Preise in Aussicht stehen, wird die Vergebung der Arbeiten vorläufig verschoben.

 

 

E  Wandtafeln  (2 Stük)

 

Zufolge vorliegender Offerten liefert Hr. Vaubank, Glarus hiezu Gestelle à Fr. 32.—Tafel per mtr2  zu 22 Fr.

Unter Hinsicht auf die Ausführung wird die Übertragung der Arbeit auf später vertagt.

 

 

 

F Installation der Beleuchtungsanlage in das Schulhaus.

Es offerieren:  Störi & Comp. Goldau (Anlage complet)       Fr. 980 Bäbler & Sohn, Glarus                                                                931

Elektrizitätswerk Schwanden                            982

 

Mit Rüksicht auf den unwesentlichen Preisdifferenz einerseits & da voraussichtlich je nach Ausführung der Arbeiten sich die Preise stellen dürften, wird die Arbeit zu 980 Fr letzterer Firma zuerkannt. Hr. Architekt J. Schmid wird im weiteren beauftragt namentlich bezüglich der sogen. Zuglampen mit dem Übernehmer sich ins Eivernehmen zu setzen. Anschliessend wird durch die Baukommission bestimmt, dass im Gemeindesaal 2 dreiarmige Zugleuchter Verwendung finden sollen.

 

2.  Es wird Hr. Architekt J. Schmid von der Baukommission über Anbringung von einfachen Dekenverzierungen im Gemeindesaal im Rayon der Zuglampen, in Gybs ausgeführt, Vollmacht ertheilt.

 

3.  Für die nächstfolgende Sitzung der Baukommission wird der Donnerstag (24 Juli) in Aussicht genommen. Beginn nachmittags 2 Uhr.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

d. 24. Juli 1902

nachmittags 4 Uhr

 

Anwesend sind ausser der Baukommissionsmitgliedern Hr. Lehrer J Zimmermann &

Hr. Architekt J. Schmid

 

Geschäfte:

1.  Mobiliaranschaffung

 

 

a Saalbestuhlung (18 Stük)

 

Darüber wird offeriert:

v.  Altmann, mech. Schreinerei, Glarus                     Stühle von 3 m    Länge         Fr. 28.50 Rp.

Stühle von 4.5 m Länge         Fr. 42.50 Rp.

v. Jakober, mech. Schreinerei, Glarus                      Stühle  von 3 m  Länge         Fr. 27.—

Stühle von 4.5 m Länge         Fr. 40.—

v. Hefti, Schreinerei, Engi                                         Stühle von  3 m Länge                                            Fr. 16.— Stühle von 4.5 m Länge                                            Fr. 24.—

 

Mit Rüksicht auf den enormen Preisdifferenz wird die Arbeit letzterem Übernehmer zuerkannt; & zugleich darüber bestimmt: es habe derselbe vorerst ein Muster anzufertigen.

Zu erstellen sind 12 Stük à 3 m   und 6 St.  À 4-4.5 m

 

b Taburets mit Rüklehnen & gebogenem Sitzblatt (24 Stük) Altmann, Glarus offeriert solche per Stük zu 7 Fr.

Jakober                                                         5.5 Fr.

 

 

 

Hefti Engi                                                      3 event 3.5 Fr.

 

Namentlich mit Hinsicht auf Leistungsfähigkeit wird die Erstellung der Stühle Hrn. Jakober, mech. Schreinerei, Glarus übertragen, nämlich per Stük zu 5 Fr.

 

 

c Wandtafeln (2 Stük)

Darüber wird nach Antrag von Lehrer J. Zimmermann durch die Baukommission beschlossen, solche mit Schiebervorrichtung & drehbar anfertigen zu lassen. Die Schreibflächen derselben wird auf 126/65 ctm bestimmt. Kostenvoranschlag per Stük lt Katalog von Krieg & Sohn Lausane 85 Fr. (Stellvorrichtung nicht inbegriffen) Über die Anschaffung der Wandtafeln wird dem Architekt Vollmacht ertheilt.

 

 

d Nähtische

 

Darüber wird z.h. der Baukommission beantragt mit Rüksicht auf den Stand der Arbeitsschule die Zahl der zu beschaffenden Nähtische von 7 auf 8 zu erhöhen. Es wird dieser Antrag zum Entschluss erhoben & fragliche Arbeit per Stük à 17 Fr. Hrn Jakober mech. Schreinerei Glarus definitiv zuerkannt.

 

 

2.  Bestimmungen betr. Zahl und Sortierung der Schulbänke. Hr. Lehrer Zimmermann bemerkt darüber einleitend, da voraussichtlich die I – III Schulklasse der Unterschule zugetheilt werde, für dieselbe ausschliesslich Schulbänke mit festem Pult in Aussicht zu nehmen wären, währenddem für die Oberschule Bänke mit beweglichem Pult, zwar nicht ausnahmslos, Verwendung finden könnten. Dem Antrag von Lehrer Zimmermann stimmt die Baukommission zu, indem sie beschliesst, 16 Schulbänke mit festem Pult & 11 Bänke mit beweglichem Pultdekel anfertigen zu lassen. Die Ermittlung der Bank-No. Auf Grundlage der aufgenommenen Körpermasse der Schulkinder, wird Hrn. Architekt J. Schmid übertragen.

 

3.  Frage bezüglich dem nördlichen Treppeneingang in das Schulhaus. Hr. Architekt J. Schmid erklärt darüber der Baukommission, dass die ursprüngliche Planierung auf Fortsetzung der Granittreppen bis neben der Thüre zum Eingang in den Heizraum hinsichtlich des abschüssigen Terrains eine Abänderung erheische & legt darüber der Baukommission zwei Skizzen vor. Die Baukommission, nach gründlicher Prüfung an Ort & Stelle, ist mit der Abänderung einverstanden, in dem Sinne, dass nun der Eingang vermittelst einer Wendetreppe mit spitzwinkligem Pottest seitwärts ausmündend erstellt werden soll.

 

4.  Der Vergebung a der Scheidwände im Erdgeschoss, b der Abschlusswand beim Transformator, c Erstellung eines Uhrgehäuses wird für diesmal verschoben.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 26 Juli 1902

 

 

1.  Betrifft eine Zuschrift von Hrn Architekt J. Schmid, enthaltend die Mittheilung, dass die Firma Haupt, Ammann & Roeder, als Ersteller der Centralheizung eine Anzahlung von Fr. 2000.—zu erhalten wünscht. Laut Beschluss der Baukommission soll dem Wunsche Rechnung getragen werden, somit dem Verwalter des Schulhausbaus Auftrag ertheilt wird,

 

 

 

die verlangte Geldsumme auszubezahlen. Anschliessend berichtet letzterer, indem in kurzer Zeit einige grössere Zahlungen zu leisten wären, sei er genöthiget Geld zu erheben, worauf er von der Baukommission angewiesen wird, bei der Kantonalbank ein Betrag von 4000 Fr. zu erheben.

 

2.  Konkurrenzeröffnung über Abschlusswände beim Transformator, Uhrgehäuse, sowie im Erdgeschoss.

Die Baukommission findet es für angezeigt, über diese Arbeiten unter den hiesigen Handwerkern frei Konkurrenz zu eröffnen. Eingabefrist bis 2. August. Im weitern soll Hr. Architekt J. Schmid beauftragt werden, über die Ausführung bestimmte Maasse & Vorschriften aufzustellen.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 3. August 1902

 

 

1.  Vorlage & Belesung einer Zuschrift von Hrn. Mayor Peter Tschudi-Freuler in Schwanden betrifft die Mittheilung, dass durch dessen Neffen Friedrich & Henry Tschudi, Friedrichs sel. zum Andenken an deren verstorbenen Vater ein Geschenk von Fr. 500.—an die Kosten für den Schulhausbau vergabt sei; worüber hiemit mit bestem Danke Vormerkung genommen wird. Anschliessend berichtet Vorsitzender, dass dem Adressaten zu handen den beiden jugendlichen Wohlthätern das Geschenk namens der Schulgemeinde schriftlich verdankt sei. Der Geldbetrag wird durch das Präsidium dem Verwalter des Schulhausbaus Hrn. Tagwenvogt J. Jenny übergeben.

 

2.  Vorlage eines Kataloges mit Preisen der Firma Em. Bodenmann Zürich über Möblements etc.. Wird für heute ad acta gelegt.

 

3.  Vorlage & Belesung von Eingabeformularien über die Abschlusswände beim Uhrgehäuse, Transformator & Erdgeschoss. Grundsätzlich werden dieselben von der Baukommission genehmigt, einschliesslich der Abänderung wonach die hiezu verwendeten Gerippe, Stäbe per laufenden Meter zu berechnen sind.

 

4.  Hr. Präsident R. Jenny als Mitübernehmer der Schreinerarbeiten spricht zu handen der Baukommission den Wunsch aus, es möchte ihnen, da erwähnte Arbeiten bereits ihrer Vollendung entgegen gehen, auf Rechnung ein Betrag von Fr. 500 ausbezahlt werden. Die Auszahlung fragl. Betrages wird von der Baukommission zum Beschluss erhoben.

 

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 9 August 1902

 

1.  Vorsitzender berichtet der Baukommission, nächsten Dienstag werde, nach getroffener Abrede, die Baukommission zu einer Sitzung mit Hrn. Architekt J. Schmid einberufen.

 

 

 

2.  Die Festsetzung des Programms für die Schulhauseinweihung wird auf später verschoben.

 

3.  Entschädigung für Kommissionen. Für diejenigen v. 1 & 19 Juli wird 2 Fr. für eine solche v. 24 Juli auf 1 Fr. bestimmt.

 

4.  Übertragung von Schreinerarbeiten: Eingaben für dieselben.

 

 

 

Uhrengehäuse

 

Eingaben von

(Fr.)

 

 

J. Blesi

P. Jenni

J. Jenni

a)

Krallentäfer beidseitig gehobelt, einseitig mit

Fase 30 mm stark. An Ort & Stelle fertig angeschlagen per mtr2

4,5

3,2

3,2

b)

Gerippe z. Uhrgehäuse, bestehend aus gehobelten Platten, Schwellen, Pfosten, Riegeln, fertig montiert 8/8 ctm stark per m1

0.85

0,9

1

c)

Gestemmte Thüre zum Uhrgehäuse 80/200 ctm gross auf deutschem Stab, glatte Füllungen.

Fertig angeschlagen (ohne Beschläge) St.

13,5

16

18

 

Wand beim Transformator

 

 

 

a)

Krallentäfer wie Pos 1a per m2

4,5

3,2

3,2

b)

Gerippe zur Wand wie Pos 2b  per m2

0,85

0,90

1

c)

Thüre in Wand wie Pos 3c

13,5

16

18

 

Abschlusswand bei der Kellertreppe

 

 

 

a)

Krallentäfer 30 mm stark, beidseits gehobelt, mit beidseitigen Krallen auf blinden Wangen solid

befestigt, diese 45 mm stark, fertig angeschlagen per m2

5

4,5

5,5

b)

Tannener Pfosten 15/18 ctm stark, allseitig Gehobelt ca 2,5 m hoch, mit Kapitäl & Basis

nach Zeichnung per St.

6,5

10

8

 

 

 

Nach Einsichtnahme dieser Offerten beschliesst die Baukommission (die H.H. Präsident R. Jenny & Tagwenvogt J. Jenni begeben sich in Ausstand) die Arbeiten in dem Sinne zu übertragen, wonach Peter Jenny & Sohn die Erstellung des Uhrgehäuses, J. Jenny die Wand beim Transformator, & J. Blesi das Wändchen bei der Kellertreppe zu den eingereichten  Preisen zugetheilt wird.

 

 

 

Sitzung der Baukommission

 

v. 12 August 1902 nachmittags 2 Uhr

Abwesend ist einzig: Hr. Gmdrt P. Dürst.

 

Geschäfte

 

1.  Hr. Architekt J. Schmid legt zu handen der Baukommission eine Planaufnahme über Gärtnerarbeiten für das Umgelände des Schulhauses vor. Der Ersteller derselben Hr. Handelsgärtner Schweizer, Glarus berechnet die Kosten der gesammten Anlage nach Plan im Betrage von Fr. 217.70 Rp. Die Baukommission einstimmig findet die Ausführung als zu weitläufig und kostspielig & beschliesst bis auf weiteres zur Anpflanzung der Ost & Südseite des Schulplatzes 10 hochstämmige Kastanien oder Ahornbäume zu verwenden. Die weiteren Bestimmungen werden für diesmal verschoben.

 

2.  Vorlage & Belesung einer Zuschrift von S. Hefti mech. Zimmerei, Engi betrifft zu handen der Baukommission unter Bezugnahme auf Übertragung der Saalstuhlung die Mittheilung, dass Hefti nach Anfertigung eines Musterbankes von seinen bereits eingegangenen Übernahmepflichten entbunden zu werden wünscht, indem er sich irrtümlicher Weise in dem Glauben befunden habe, die Tische & Stühle für die Arbeitsschule seien ihm mitübertragen worden, was nun thatsächlich nicht der Fall ist. Gestützt auf vorliegende Erklärung, sowie nach Augenscheinnehmen des Musterbankes beschliesst die Baukommission dem gestellten Wunsche Rechnung zu tragen & den Musterbank, falls der Ersteller nicht anders verlangen sollte, zum bereits vereinbarten Preise von 16 Franken entgegen zu nehmen.

 

3.  Frage bezügl. der Saalstühle. Nachdem nun im Gemeindesaal ein Muster zur Einsicht aufliegt, fragt es sich 1. ob nach diesem Modell sämmtliche Stühle nachgemacht werden sollen. Die Baukommission verneint einstimmig diese Frage, indem sei dem Architekt Auftrag ertheilt als Modell der im Gemeindesaal in Schwanden im Gebrauche stehende Bank in Aussicht zu nehmen.

Eine weitere Frage ergibt sich betr. Stuhllängen. Die Baukommission ist darüber der Ansicht ein 3 oder mehr mtr langer Stuhl sei zur Anschaffung in verschiedener Hinsicht nicht zu empfehlen. Demgemäss werden die Banklängen nach Antrag von Architekt J. Schmid auf 2 & 2.5 bezw. 2.7 mtr festgesetzt. Eine weitere Frage ergibt sich, wem die Erstellung der Stühle zu übertragen wäre. Darüber wird dem Architekt Auftrag ertheilt, mit Altmann mech. Schreinerei in Glarus in Unterhandlung zu treten & diesbezüglich der Baukommission Bericht zu hinterbringen.

 

4.  Kenntnisgabe von Hrn. Architekt J. Schmid , dass nun die Schulbänke, sowie Arbeitstische & Stühle definitiv z. Erstellung übertragen seien. Was erstere anbetrifft seien nach der Grössenstatistik 15 mit festem 12 mit bewegl. Pult einschliesslich verschiedenen Dimensionen, bestellt worden.

 

5.  Vorlage einer Zuschrift der Firma Ödörisa (?) in Zürich als Ersteller des Mosaikbodens in den Abtritten, enthaltend das Gesuch, es möchte derselben auf Rechnung 100 Fr. übermacht werden. Dem Gesuch wird entsprochen.

 

6.  Hr. Architekt J. Schmid legt der Baukommission die Nüancen für den Anstrich der verschiedenen Zimmer vor. Mit diesen erklärt sich letztere als einverstanden.

 

7.  Ferner beantragt Hr. Architekt J. Schmid der Baukommission die Thürverkleidungen mit Dekleisten einfassen zu lassen. Ferner sollen in den Schulzimmern & Arbeitszimmer behufs Anbringung von Tabellen Vorlagen breite Wandleisten angebracht werden.

Weiterhin empfielt obiger in den Korridoren zum Aufhängen von Kopfbedeckungen oder Kleidungsstüken sogen. Garderobeständer mit Haken anzubringen. Darüber wird durch die

 

 

 

Baukommission Zustimmung ertheilt. Die diesbezügl. Arbeiten in den Schulzimmern wird dem Zimmermeister Jak. Jenni, die Dekleisten dem Jost Blesi & die Garderobeständer dem Zimmermeister P. Jenni zur Erstellung übertragen. Erstere & letztere Arbeit ist in Hartholz auszuführen.

 

8.  Bezügl. der Erstellung der Eichenthür in das Archiv wird Hr. Architekt J. Schmid angwiesen, mit der Firma Altmann, mech. Schreinerei, Glarus zu unterhandeln.

 

9.  Im weitern wird Obiger beauftragt, bei J. & F. Dürst, Eisenhandlung, Glarus, zwei bewegliche Schirmständer in die Korridore, zu bestellen.

 

10.  Für Abhaltung einer Sitzung der Baukommission wird Samstag den 16. dies nachmittags 2 Uhr in Aussicht genommen.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 v. 16. August 1902

(Hr. Schulgutsverwalter Luchsinger ist einzig abwesend)

Zur heutigen Sitzung 2 Uhr ist Hr. Architekt J. Schmid erschienen.

 

 

1.  Vergebung der Saalstühle. Die Firma Seb. Altmann mech. Schreinerei Glarus offerirt solche zu 12.5 Fr zu liefern. Die Preise gelten für das im Gemeindesaal Schwanden im Gebrauch stehende Bankmodell, in weissem Lärchenholz ausgeführt, fertig montiert & lakirt. Diese Arbeit wird Obigem übertragen.

 

2.  Anschaffung der nöthigen Sessel. Laut vorliegendem Katalog der Firma E. Baumann Mögelfabrik Horgen liefert dieselbe Sessel N0 1 zu 5,5 Fr.. Die Baukommission stellt das zur Verwendung nöthige Quantum auf 24 Stük fest & beschliesst die Lieferung zu obigen Conditionen benannter Firma zu vergeben.

 

3.  Bestellung der Tische a. Gemeinderatszimmer b. Arbeitszimmer, e. Gemeindesaal & d. Lehrerzimmer. Die Masse für die Tische b & e werden von der Baukommission zu 2/0,7 m, für b 2,4/0,8m bestimmt & dafür die nach Katalog v. E Baumann Horgen pag. 137 in Aussicht genommen. Die Preise richten sich je nach Grösse & betragen für 2/0,7 mtr Fr. 37,5, für 2,4/0,8 m Fr. 44 & für solche 2,6/0.8 m auf 47,5 Fr. bei 5% Skonto.

 

Die Baukommission erkennt die Lieferung fragl. Möbel grundsätzlich obiger Firma zu, ertheilt jedoch Hrn. Architekt J. Schmid Vollmacht mit derselben bezügl. Preisreduktion zu unterhandeln. Die Ausführung der Arbeiten soll in Weiss-Buchenholz vollzogen werden.

 

4.  Feststellung der Umgebungsarbeiten. Darüber legt Hr. Architekt J. Schmid der Baukommission eine Skizze vor, nach etwelcher Abänderung, wird die Bepflanzung der Ränder, hauptsächlich d. Süd & Ostseite des Schulhausplatzes, mit zirka 10 Stük hochstämmigen Ahorn oder Kastanien, sowie die Anbringung von etwas Rasen, event einiger niedriger Gesträuche bei der süd-west & süd-ost Eke des Schulhausplatzes zum Beschluss erhoben. Ferner ist der Rasenplatz mit Randsteinen einzufassen, letztere liefert der Tagwen auf die Baustelle, die Versetzung ist Sache des Gärtners. Über die Erstellung fraglicher Arbeiten wird Hr. Architekt J. Schmid angewiesen, unter zwei Bewerbern Konkurrenz zu eröffnen & so weit möglich auf nächste Sitzung der Baukommission Bericht zu hinterbringen. Ferner sind daselbst nach den Platzverhältnissen berechnet, zwei Bogenstücke anzubringen.

 

 

 

5.  Frage betr. Wandtafeln. Die Firma Krieg & Sohn, Lausanne hat für solche ein Miniaturmuster eingeliefert. Nach vorgenommer Prüfung ergibt sich, dass fragl. Wandtafel in verschiedener Hinsicht den an sie gestellte Anforderung vollkommen entspricht. Es wird daher Architekt J. Schmid beauftragt für Tafeln von 4 m & incl. Rahmen 1 m hoch Preise einzuverlangen. Die Ausführung hätte genau nach Zusicherung zu geschehen.

 

6.  Vorlage der Rechnung für gelieferte Glaserarbeiten. Diese repräsentiert ein Betrag von 4‘436,0 Fr. irrthümlich mit 3‘437.5 Fr. aufgetragen. Die Schulhausbauverwaltung wird darüber angewiesen, eine entsprechende Theilzahlung verabfolgen zu lassen.

 

7.  Einem gestellten Antrage die Wandmauer längs der Schulhausstrasse, d.h. deren Fugen mit Cement auszubessern, wird zum Beschluss erhoben. Hr. Maurermeister H. Jenni Ennenda soll diesbezügl. veranlasst werden Übernahmeofferten per m2 einzureichen. Die Maueranlage repräsentiert zirka 50 m2.

 

8.  Beschlussfassung in Bezug auf den Röhrenfried zur Einfriedung des Schulhausplatzes. Darüber ergibt sich vorerst die Frage ob hiezu ein Zaun mit einer oder 3 Röhren zu verwenden sei, worüber letzteres beschlossen wird. Überhaupt ist derselbe auch in anderweitiger Hinsicht zu erstellen, wie der, der Schulhausstrasse entlang führende Zaun. Die Baukommission bestimmt ferner darüber die Firma Gebr. Streiff, Eisenhandlung über Preis-Courant anzugehen & konvenierenden Falles, die Arbeit derselben zu übertragen, womit Hr. Architekt J. Schmid beauftragt wird.

 

9.  Frage bezügl Erststellung Wendetreppe auf der Nordostseite des Schulhausplatzes. Hr. Architekt J. Schmid stellt zu handen der Baukommission den Antrag zur bequemeren Verbindung des nördlich vom Schulhaus gelegenen Hausplatz mit demjenigen auf der Ostseite bei der bereits erstellten Abschlussmauer eine Wendetreppe mit 8 Tritten in Granit oder Schwarzmarmor anfertigen zu lassen. Es wird dem gestellten Antrage seitens der Baukommission zugestimmt & hat Hr. Schmid über benannte Steinsorten Preise derselben vorzulegen resp. inzwischen einzubeziehen.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 23  August 1902

 

 

betrifft 1. Eine Anfrage zu handen der Baukommission von Sekundarlehrer Conr. Auer in Schwanden, nämlich ob es dem Sekundarschulturnverein gestattet werde, sich anlässlich der Schulhauseinweihung in hier zu produzieren.

Unter Hinsicht darauf, da erwähnte Feier in bescheidenem Rahmen sich abwikeln soll, wird das verdankenswerte Anerbieten in Mehrheit abgelehnt.

 

2.  Als Entschädigung für die unterm 16 dies abgehaltene Kommission wird per Theilnehmer 2 Fr. bestimmt.

 

3.  Die nächste Sitzung der Baukommission wird auf Dienstag den 26 dies nachmittags 2 Uhr in Aussicht genommen.

 

4.  Vorlage & Belesung des Vertrages für die elektrische Beleuchtung in das Schulhaus. Derselbe lautet:

 

 

 

Zwischen der Gemeinde Sool, vertreten durch ihren Präsidenten Herrn Zimmermeister Rud. Jenni, wohnhaft in Sool & der Gemeinde Schwanden, als Besitzerin eines Elektrizitätswerkes am Niedernbach vertreten durch ihren Präsidenten Herrn Reg.rath Dr. F. Hefti, Arzt in Schwanden ist über die elektrische Beleuchtung des neuen Schulhauses in Sool folgender rechtsverbindliche Vertrag abgeschlossen worden:

 

§ 1.

 

Die Gemeinde Sool erstellt im neu erbauten Schulhause bei Sool eine eigene Transformatorenstation zur ausschliesslichen Beleuchtung des neuen Schulhauses in Sool & bezieht die hiezu notwendige Energie vom Elektrizitätswerk am Niedernbach der Gemeinde Schwanden in Form von einphasigem, hochgespanntem Wechselstrom von 3000 Volt Spannung.

 

 

§ 2.

 

Die Gemeinde Sool gestattet dem Elektrizitätswerke das Stellen der Stangen & das Ziehen des Drahtes durch ihren eigenthümlichen Grund & Boden kostenlos & ist zu gütlichen Abmachungen mit den übrigen Bodenbesitzern nach Kräften behilflich.

 

 

§ 3.

 

Die Kosten der Hochspannungsleitung übernimmt die Gemeinde Schwanden. Dieselbe soll so bemessen sein, dass eine event. später gewünschte Beleuchtung des ganzen Dorfes ermöglicht werden kann. An die Kosten der Hochspannungsleitung leistet die Gemeinde Sool jährlich eine Amortisationssumme von Fr. 80.- achtzig Franken - & dies so lange, bis der Anschluss der ganzen Gemeinde gesichert ist.

 

 

§ 4.

 

Die Taxen für die Beleuchtung des Schulhauses werden nach Grundlage des Tarifes vom Elektrizitätswerk berechnet & es werden die sämmtlichen Lampen in die niedrigste Klasse des Tarifes eingetheilt. Das Elektrizitätswerk stellt der Gemeinde Sool vierteljährlich Rechnung & ist der Betrag jeweils auf den angegebenen Termin an die Gemeindeverwaltung Schwanden einzuliefern. Das Jahresabonnement für das Schulhaus soll mindestens Fr.

120.- betragen.

 

 

§ 5.

 

Die Gemeinde Sool verpflichtet sich, für die Beleuchtung des neuen Schulhauses & speziell auch für die Gemeinde während der Zeitdauer des Vertrages von keinem andern Werke Strom zu gleichen Zweken zu beziehen.

 

 

§ 6.

 

Die Gemeinde Schwanden übernimmt auf Rechnung der Gemeinde Sool die Instandhaltung der Transformatorenstation, soweit dieselbe im Besitze der Gemeinde ist.

 

 

 

§ 7.

 

Vorliegender Vertrag wird auf 20 Jahre angeschlossen. Sollte inzwischen die ganze Beleuchtung der Gemeinde zu stande kommen, so tritt an dessen Stelle der Gemeindevertrag für totale Beleuchtung.

 

 

§ 8.

 

Die Kündigung erfolgt 1 Jahr vor Ablauf des Vertrages durch eingeschrieben Brief an beide Kanzleien der vertragsschliessenden Gemeinden. Erfolgt keine Kündigung, so läuft der Vertrag stillschweigend 1 Jahr weiter.

Im Übrigen gelten die Vorschriften des Elektrizitätswerkes am Niedernbach, Schwanden. Doppelt gefertigt & beidseitig rechtsgültig unterzeichnet

 

Schwanden & Sool den 23 August 1902

 

 

Namens der Gemeinde Sool:                                    Namens der Gemeinde Schwanden:

Der Präsident:                                                           Der Präsident:

sig. Rud. Jenny                                                          sig. Dr. P. Hefti

Der Gemeindeschreiber:                                           Der Gemeindeschreiber:

J.  Jenny                                                                     sig. Johs. Zopfi

 

 

Der Zeuge:

p Elektrizitätswerk Schwanden Der Betriebsdirektor

sig. Emil Egg

 

Vorliegender Vertrag wird durch die Baukommission definitiv genehmigt.

 

 

5.  Vorlage einer Übernahmeofferte für die Erstellung des Röhrenfriedes in der Umgebung des Schulhauses. Gebr. Streiff Eisenhandlung Schwanden offerieren laut vorliegender Zuschrift in Frage liegenden Fried per m zu 4,4 Fr zu erstellen, unter den nämlichen Bedingungen & Vorschriften, gemäss gegenseitiger Vereinbarung v. 24. Dez. 1901. (Röhrenfried der Schulhausstrasse entlang)

Unter diesen Conditionen wird fragl. Fried obigen Unternehmern zur Erstellung übertragen.

 

 

 

Sitzung der Baukommission

 

Vom  26 August 1902 Abwesend ist einzig Gemeinderat P. Dürst.

 

 

Geschäfte

 

 

1.  Bezügl Reparatur der Deke im Heizraum wird Hr. Architekt J. Schmid von der Baukommission Auftrag ertheilt, fragl. Arbeit in Gybs ausführen zu lassen & darüber mit Hrn Gybsermeister Schuler Glarus über die Bedingungen Rüksprache zu nehmen.

Weiterhin soll demselben die Eingybsung der Treppenbalkenunterlage im Erdgeschoss mit übertragen werden.

 

2.  Vorlage von Offerten für Gärtnerarbeiten beim Schulhaus ausgestellt von J. Schweizer Handelsgärtner Glarus & Gärtnermeister Zimmermann Schwanden. Letztere Offerte erweisst sich jedoch als etwas unbestimmt gehalten & soll daher solche nach Eingabeformular ausgefüllt werden, es wird daher die Vergebung der Gärtnerarbeiten auf die nächste Sitzung verschoben.

 

3.  Vorlage einer Rechnung von Leins & Comp. In Stuttgart im Betrage von Fr. 222,9 für gelieferte & versetzte Rolladen. Die Auszahlung derselben wird beschlossen.

 

4.  Hr. Architekt J. Schmid theilt der Baukommission mit, dass bezügl der Schulbank No 1 im Sinn der Erhöhung Aenderungen getroffen worden wären, indem dadurch Vorsorge getroffen sei, damit allfällig Schulkinder nach deren Körpergrössen in nicht zu kleine Bänke plaziert werden müssten. Mit dieser Abänderung erklärt sich die Baukommission einverstanden.

 

5.  Weiterhin stellt Obiger zu handen der Baukommission den Antrag, die Wendetreppe nach dem Turnplatz in Granit auszuführen, indem sich dies, gegenüber Verwendung von schwarzen Marmorsteinen als billiger erweise. Letztere ist jedoch darüber der Ansicht, dass zu diesem Zweke sogen. Melserplatten, falls solche erhältlich wären, zu verwenden. Die Treppenbreite für I. Etage wird auf 2,5 m für II. Etage auf 2 m bestimmt.

 

6.  Zutheilung der Zimmer für die Unter & Oberschule. Die Baukommission als Schulrat bestimmt darüber, der Oberschule das Schulzimmer nach Süd-Osten, der Unterschule dasjenige auf der nordöstlichen Seite zuzuweisen.

 

7.  Über die Anschaffung eines Kohlenbehälters, sowie die Anschaffung eines kleineren Ofens(?) mit Kessel für Reinigungszweke in das Schulhaus wird Hrn Architekt J. Schmid beauftragt, darüber der Baukommission Antrag zu unterbreiten.

 

8.  Bei der Scheidewand in den Aborten ist nach Befund der Baukommission ein zweitheiliges Fenster anzubringen. Diese Arbeit soll durch Architekt J. Schmid dem Glasermeister B. Müller Glarus übertragen werden.

 

9.  Anschaffung der Wandtafeln. Die Baukommission ist darüber einstimmig der Ansicht, vorerst noch gründlich zu prüfen, ob punkto Leistungsfähigkeit & Preisdifferenz einer Wandtafel von Schiefer oder Leinwand den Vorzug zu geben wäre & beauftragt dafür Hr. Architekt J. Schmid auf die nächstfolgende Sitzung über beide Sorten Preise einzubeziehen.

 

10.  Als nächster Sitzungstag wird Samstag den 30 Aug. nachmittags in Aussicht genommen.

 

 

 

Sitzung der Baukommission

 

vom 30. August 1902

Theilgenommen haben die Hr. Hr. Gemeindepräsident R. Jenni, Steuervogt G. Blesi, Schulvogt J.U. Luchsinger, Gemeindeschrbr. J. Jenny & Architekt J. Schmid

 

 

Geschäfte

 

 

1.  Frage betr. Wandtafel. Die Baukommission findet es vorerst für angezeigt, zu prüfen ob für den Gebrauch namentlich in Bezug auf Lichteffekt, eine Tafel von Schiefer sich als zweckentsprechend herausstelle. Die vorgenommene Probe bestätigt letzteres in hohem Masse, so dass die Baukommission grundsätzlich beschliesst, in jedes der zwei Schulzimmer zwei Schreibtafeln von Schiefer anzuschaffen. Über die Dimensionen derselben in Bezug auf Höhe wird 1,2 m Schreibfläche bestimmt. Weitere Bestimmungen in Bezug auf Länge hat der bauleitende Architekt den Raumverhältnissen entsprechend festzusetzen. Im Übrigen beschliesst die Baukommission die Tafeln einzurahmen & an den Wänden zu befestigen. Die Vergebung derselben wird aus dem Grunde verschoben indem für Wandtafeln keine Eingaben vorliegen.

 

2.    Weiterhin ertheilt die Baukommission der Firma Gebr. Streiff in Schwanden Auftrag zur Befestigung der Treppengeländer, daselbst 4 Stük Bandeisen an die Granitsteine anzubringen. Ferner zur Anbringung der Wandgriffe die nöthigen Eisentheile & zum Abschluss zweier Treppenbotteste einfache Gasröhren einzuliefern & zu versetzen. Weiterhin ist der Wendepunkt der Treppe nach dem Erdgeschoss mit einem Bogenstük (schmiedeisern) der Geländerabschluss im untern Korridor mit einem gusseisernen Pfosten genau nach Zeichnung zu versehen, ebenso das Geländer der Veranda mit einem Handgriff.

 

3.    Über die Erstellung des Röhrenfriedes zur Einfriedung des Schulhausplatzes bestimmt die Baukommission an Ort & Stelle folgendermassen. Der Röhrenfried beginnt auf der Westseite entsprechend der nördlichen Front des Schulhauses, führt in gerader Richtung südlich, als Übergang zur Südseite ist eine kleine Kurve vorgesehen, führt alsdann in gerader Richtung von da ostwärts, um in weiterm Bogen auf der Ostseite bei der anzulegenden Wendetreppe zu endigen.

Ferner ist auch die Abschlussmauer mit Röhrenfried zu versehen. Erwähnte Mauer ist vermittelst Beton abzudeken.

 

4.  Frage betr. Erstellung der Wendetreppe nach dem Turnplatz. Vorausgängig berichtet Hr. Gemeindepräsident R. Jenny der Baukommission, dass er sich darüber informiert hätte, ob für erwähnten Zwek sogen. Melsersteine erhältlich wären, was aber sehr wahrscheinlich verneint werden müsste; worauf die Baukommission sich definitiv für Erstellung dieser Treppe in Granitstein entschliesst & Hr. Architekt mit der Bestellung fragl. Steine beauftragt. Die Kosten betragen für die letzteren laut Mittheilung von Hr. Architekt per Längenmeter 9 Fr.

 

5.  Die Übertragung der Gärtnerarbeiten wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 3  September 1902

 

 

1.  Vorlage von Skizzen & Offerten über die Erstellung einer Thür zum Archiv, bestehend

 

a)  aus eichener Blindthüre & eichenem Doppel; Friese je 36 mm stark. Füllungen der Blindthüre gestemmt, die des Doppels von sauberen gleichbreiten Krallen. Die beiden Thüren sind solid mit einander zu verschrauben. Fertig angeschlagen (die Werkleitung & die Mauerkloben werden vom Maurer eingelassen). Die Thürschrauben sind zu liefern, per Stük Fr. 125.-

 

b)  Archivthüre nach Zeichnung genau Projekt a) entsprechend nur statt Krallen & gestemmte Füllungen beidseitig mit überschobenen Füllungen per Stük Fr. 115.-

 

 

Der Unternehmer

sig. Altmann und Sohn, Glarus

 

 

Die Baukommission beschliesst in vorliegender Frage, sich vorerst darüber zu informieren, ob diese Thür b) unbeschadet der Stabilität, etwas einfacher konstruiert & dementsprechend billiger erstellt werden könnte. Grundsätzlich wird jedoch die Arbeit obigem Unternehmer zuerkannt.

 

 

 

 

2.  Vorlage von Offerten für Gärtnerarbeit


 

Schweizer Glarus       Zimmermann

Schwanden

 

 

a  Platanen  4 Stük offerirt            à

Fr. 3.80

Fr. 3.50

b  Kastanien 2 Stük offerirt            à

4.20

3.50

c  Vogelbeerbäume 3 Stük offerirt            à

3.80

3.50

d  Baumpfähle, starke  11 St  à

0.80

0.50

e gewöhnliche Deksträucher 40 fertig verpflanzt à

0.90

0.80

f  veredelte Sträucher  8  fertig verpflanzt à

1.20

1.20

g Coniferen   fertig verpflanzt à

4.--

3.—

Transport

4.50

bezahlt

 

Erdarbeit

a Planierung d. Ruheplätze, Steine versetzen, enbloc         12.--                                                                                               15.—

b Baumlöcher auswerfen, pflanzen d Bäume                        9.--                                                                                                          15.— Total                                                                                     138.90                               131.60

 

Die Arbeit wird von der Baukommission Hrn Gärtnermeister Kasp. Zimmermann Schwanden übertragen.

 

3.  Schulhauseinweihung. Die Baukommission findet es als zeitgemäss, darüber spezielle Bestimmungen zu treffen, indem sie beschliesst

 

1.  als Festmusik eine Abtheilung der Harmoniemusik Schwanden (event 10 – 12 Mann stark) in Aussicht zu nehmen, resp über Conditionen mit derselben zu unterhandeln, wozu sich Vorsitzender bereit erklärt

 

 

 

2.  soll eine Einladung an den Männerchor Sool behufs Mitwirkung ergehen.

 

3.  Weiterhin ist die Baukommission einstimmig der Ansicht, die Mitglieder des Regierungsrates, Schulinspektorat, Expertenkommission zur Theilname am Feste einzuladen. Ebenso sämtliche Übernehmer von Arbeiten. Die definitive Beantwortung vorliegender Fragen wird für heute verschoben.

 

4.  Feststellung des Tagesprogrammes. Darüber wird beantragt:

 

a)  Vormittags: Besuch des Gottesdienstes d. sämtliche Schulkinder & des Schulrates.

 

b)  Nachmittags: 1 Uhr Besammlung b. alten Schulhaus. Daselbst Ansprache durch Lehrer

J.  Zimmermann nachher Formierung d. Festzuges & Zug z. neuen Schulhaus. Dann folgt die Festrede, gehalten von Hrn. Schulrat G. Blesi, weiterhin offizielle Übergabe des Schulhauses, Produktion des Männerchors, der Festmusik, sodann turnerische Leistungen & Spiele der Schüler. Abends Bankett.

 

Die endgültige Beratung des Festprogramms wird jedoch auf eine spätere Sitzung vertagt.

 

4. Vorsitzender berichtet der Baukommission über eine Unterhandlung mit Maurermeister H. Jenni. Derselbe sei gewillt, die Betonarbeiten an der Mauer der Schulhausstrasse um die Pauschalsumme von Fr. 100 zu übernehmen.

Wird zu diesen Conditionen Obigem die Arbeit übertragen.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 9. September 1902

 

Betrifft die Frage bezügl. Engagement einer Festmusik für die Schulhauseinweihung. Den Verhandlungen voraus gängig berichtet der Präsident über eine mit einem Vertreter der Harmoniemusikgesellschaft Schwanden gemachten Unterredung, laut welcher es mit verschiedenen Unzukömmlichkeiten verbunden sein soll, wenn sich nur die Gesellschaft z. Th. produzieren sollte. Obige Gesellschaft 22 Mann stark verlangen als Honorar 80 Fr.. Die Baukommission beschliesst daher in Mehrheit, mit Rüksicht auf die billige Offerte die Harmoniemusik Schwanden als Festmusik zu engagieren. In obigem Honorar inbegriffen ist eine allfällige Theilnahme einiger Mitglieder der Festmusik anlässlich einer zu veranstaltenden Vorprobe, bei welcher die Musik mitzuwirken hat.

 

 

 

Sitzung der Baukommission

 

vom 14. September 1902

Zur heutigen Sitzung sind eingeladen & erschienen die HH Lehrer J. Zimmermann & G. Dürst

 

 

Geschäfte:

1.  Frage betr Wirtschaftsbtrieb anlässlich der Schulhauseinweihung. Ein gestellter Antrag, die Wirtschaft einem der hies. Wirte zu übertragen, wird von der Baukommission zum Beschluss erhoben, mit der Bestimmung derselbe habe gegen eine mit demselben zu vereinbarenden Entschädigung das Bankette, sowie das den Kindern zu verabreichende Festessen zu servieren ausserdem an gewöhnlichen Tischweinen, diverse Flaschenweine disponibel zu halten. Die Beschaffung des Wirtschaftsmobiliars, Aufstellung genügender Aufwärter event die Bewirthung der Festmusik ist Sache des Festwirtes.

 

2.  Frage betr. Verabreichung von Gratisbankettkarten. Die Baukommission beschliesst darüber, einschliesslich den zur Schuhauseinweihung eingeladenen Gästen, auch den Aktivmitgliedern des Männerchors Bankettkarten zu verabfolgen.

 

3.  Bestimmungen in Bezug auf Festessen. Zufolge Beschluss der Baukommission ist der Schuljugend an Speisen anlässlich der Schuhauseinweihung zwei Gänge bestehend

a.  in Wurst & Brot

b.  einem währschaften Eierbrödchen, zu verabreichen.

 

Ersteres ist durch den Festwirt zu liefern, über die Beschaffung des letzteren gedenkt die Baukommission als Schulrat mit dem hies. Bäckermeister in Unterhandlung zu treten. Die Portionenzahl wird auf 100, die Kosten per Eierbrödchen auf 15 Rp. berechnet.

Das Bankettessen hat zu bestehen aus kaltem Braten & geräuchertem Fleisch & Wurstwaaren mit Gemüsen.

 

4.  Beratung des Tagesprogrammes für die Schulhauseinweihung. Dasselbe wird, weitere Abänderungen vorbehalten, wie folgt festgestellt:

 

a)  Vormittags: Kirchenbesuch

b)  Nachmittags: 1 Uhr

1.  Besammlung beim alten Schulhaus

2.  Gesang der Schüler

3.  Ansprache durch Hr. Lehrer J. Zimmermann

4.  Gesang der Schüler

5.  Zug zum neuen Schulhause

6.  Vortrag d. Männerchors

7.  Festrede (Referent Hr. Schulrat G. Blesi)

8.  Correferat durch die Vertretung der Regierung

9.  Vortrag d. Schüler

10.  Offizielle Übergabe des Schulhauses (Besichtigung desselben)

 

Weiterhin Produktion der Festmusik, turnerische Leistungen der Schüler, Vorträge des Männerchors ect.

c)  Abends: 7 Uhr Bankett

 

5.  Über Anbringung von Dekorationen ist die Baukommission einstimmig der Ansicht, dass ausser dem neuen Schulhause, auch das alte durch Anbringung von Inschriften & Kränzen solle verziert werden & zwar ersteres ausschliesslich beim Hauptportal, ferner soll beim Eingange zum Schulplatze Girlanden mit beidseitiger Inschrift angebracht werden, deren

 

 

 

Ausführung event dem Ersteller der Gartenanlagen (Hrn Gärtner Casp. Zimmermann) übertragen werden soll. Die Bekränzung des alten Schulhauses hätte durch die Schuljugend unter Anleitung der Lehrerschaft zu geschehen. Die Formulierung der sämtlichen Inschriften wird den beiden Lehrern übertragen.

 

6.  Ein gestellter Antrag event einzelne Kinderspielgruppen mit Kostümen versehen zu lassen wird von der Baukommission in ablehnendem Sinne entschieden.

 

7.  Als Zeitpunkt für die Schuhauseinweihung wird Sonntag, den 12 Okt. In Aussicht genommen.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 19. September 1902

 

Betrifft eine Kenntnisgabe durch Hrn. Gemeindepräsident R. Jenny, wonach die Inhaber der Wirtschaften z. Löwen & Bären die Übernahme der Festwirtschaft anlässlich der Schulhauseinweihung ohne weiteres ablehnen. Somit als Festwirt Heinr. Jenni z. Adler in Aussicht zu nehmen wäre.

Nach dieser Eröffnung beschliesst die Baukommission mit letzterem nun demnächst in Unterhandlung zu treten, unter welchen Conditionen derselbe die Festwirtschaft zu übernehmen gewillt wäre.

Mit Führung der Unterhandlungen werden die Hh Hh Gemeindepräsident R. Jenni, Tagwenvogt J. Jenny & Steuervogt G. Blesi beauftragt.

 

 

 

 

Sitzung der Baukommission

 v. 20. September 1902 anwesend sind sämtliche Mitglieder

sowie Hr. Architekt J. Schmid

 

 

Geschäfte

1.  Hr. Architekt J. Schmid stellt zu handen der Baukommission die Anfrage, ob die Tische ins Gemeinderatszimmer & Gemeindesaal (resp. Tischplatten) in Eiche oder Buchenholz ausgeführt werden sollen, worüber nach Berichtgabe durch den Vertreter der Möbelfabrik keine Preisdifferenz bestehen soll. Die Baukommission entscheidet sich einstimmig für erstere Holzsorte.

 

2.  Weiterhin legt Hr. Architekt J. Schmid der Baukommission Skizzen über Lehrerpulte vor. Es wird die Anschaffung zweier Exemplare mit einer Schublade ohne Potteste, zum Beschluss erhoben & diese Arbeiten je von J. Jenny & Peter Jenny Zimmermeister in hier zur Auslieferung übertragen, die Pultdekel sind in Hartholz zu fertigen.

 

3.  Erstellung des Pottestes im Gemeindesaal. Nach Antrag von Architekt Schmid wird die Erstellung eines Bodiums nach Zeichnung beschlossen & fragl. Arbeit an Zimmermeister J &

K.  Blesi zuerkannt.

 

 

 

 

4.  In Bezug auf Anschaffung eines Badofens, auch für Reinigungszwecke benutzbar wird Hr. Architekt J. Schmid beauftragt, darüber in nächster Sitzung Zeichnung mit Kostenvoranschlag vorzuweisen.

 

5.  Frage bezügl. Fenstervorhänge. Nach einbezogenen Informationen beantragt über diese Materie Hr. Architekt J. Schmid der Baukommission wenigstens für die drei Schulzimmer Vorhänge aus dichtem Segeltuch anzuschaffen, welche durch mechan. Vorrichtung stabil gemacht & beliebig geschoben werden könnten. Alle übrigen Zimmer dagegen könnten ganz wohl mit einfachen Vorhängen versehen werden. Die Preise für erstere Qualität dürften, Schlosserarbeit inbegriffen, sich per Lichtöffnung auf 25 Fr. stellen. Darüber wird dem Architekt Auftrag ertheilt, über beide Sortimente Muster mit Preis-Courants ein zu beziehen & somit die definitive Erledigung dieser Angelegenheit auf eine spätere Sitzung vertagt.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 23. September 1902

 

1.  Berichtgabe betr. Übernahme der Festwirtschaft anlässlich der Schulhauseinweihung. Vorsitzender berichtet darüber den Mitgliedern der Baukommission laut einer Unterredung mit Adlerwirt Heinr. Jenni, derselbe sei gewillt die Wirtschaft zu übernehmen, wünsche jedoch vorerst die Zahl der Teilnehmer resp. Ehrengäste zu erfahren, bevor er Bedingungen zu stellen im Falle sei. Nach diesem Berichte einigt sich die Baukommission dahin: es seien ausser den Mitgliedern des Regierungsrates, der Expertenkommission, den beiden Geistlichen in Schwanden, dem Schulinspektor, die sämmtlichen Übernehmern von Arbeiten zum Schulhausbau, sowie die Schul & Gemeindepräsidenten der Nachbargemeinden Mitlödi, Schwändi & Schwanden zur Theilnahme an der Schulhauseinweihung einzuladen & sämmtlichen je eine Gratisbankettkarte verabfolgen zu lassen.

 

2.  Eine gestellte Anfrage, ob allfällig Frauenzimmern die Theilnahme am Bankett bei der Schulhauseinweihung zu gestatten wäre, wird von der Baukommission in ablehnendem Sinne entschieden.

 

3.  Frage bezügl. Dekorationen beim neuen Schulhaus anlässlich dessen Einweihung. Darüber berichtet Hr. Tagwenvogt J. Jenni der Baukommission, dass Gärtnermeister C. Zimmermann in Schwanden sich bereit erklärt habe, bei Anbringung der Dekorationen mitwirken zu wollen, dagegen habe man sich schlüssig zu machen, ob der Tagwen die nöthigen Materialien als Tannästchen, Papierblumen (verschiedenfarbige) liefere. Nach Ansicht des Berichterstatters könnten letztere durch Frauenspersonen in hier angefertigt werden, falls denselben Papier zur Verfügung gestellt werde. Die Baukommission beschliesst das nöthige Quantum Papier zu beschaffen.

 

 

 

 Verhandlungen der Baukommission

v. 27. September 1902

 

 

1.  Übertragung der Festwirtschaft anlässlich der Schulhauseinweihung. Hr. Präsident Jenni berichtet der Baukommission über gepflogene Unterhandlungen mit Adlerwirt Heinr. Jenni, demzufolge eine Einigung dahin erzielt wäre: Letzterer übernimmt die Festwirtschaft, leistet an den Unterhalt der Festmusik Fr. 40 oder falls durch das Fest einen günstigen, finanziellen Erfolg erzielt werden Fr. 50. Per Bankettkarte für das Festessen mit ½ Flasche Wein ist dem Festwirt 2 Fr. zu entrichten.

 

2.  Eine gestellte Anfrage, ob bei der Schulhauseinweihung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Besorgung des Wachtdienstes etc. Mannschaft aufzubieten wäre, wird von der Baukommission in zustimmendem Sinne entschieden. Zur Besorgung erwähnter Dienstleistung sollen 6 Mann der Feuerwehr sowie Polizist Nik. Zopfi in Mitlödi beauftragt werden.

Die Frage betr. Entschädigung bezügl. der Dienstleistung wird auf später verschoben.

 

3.  Vorlage eines Telegramms aufgegeben von Broggi, Vertreter der Granitsteinbruchbesitzer in Goldau, enthaltend Berichtgabe, dass daselbst unterm 26. dies die Granitsteine für die Treppen zum Schulhause abgegangen wären. Hr. Tagwenvogt J. Jenni berichtet diesbezügl. Steine seien bereits auf der Station Mitlödi eingetroffen. Die Avisierung von Arbeitskräften, zur Mithülfe beim Steintransport, Auf & Abladen derselben, wird dem Berichterstatter übertragen.

 

4.  Weiterhin wird zu handen der Baukommission die Anfrage gestellt, in welcher Weise die Putzarbeiten beim Schulhausbau zu vollführen wären, wird dahin beantwortet fragliche Arbeiten im Taglohn auszuführen, worüber dem Tagwensverwalter Auftrag & Vollmacht ertheilt wird.

 

5.  Über die Beschaffung zweier Leitern in Hartholz in das neue Schulhaus soll Hr. Architekt

J.  Schmid beauftragt werden.

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 4. Oktober 1902

 

 

1.  In Wiedererwägung eines Beschlusses der Baukommission v. 23. Sept. a e § 1. betr. Einladung von Ehrengästen zur Schulhauseinweihung beschliesst die Baukommission in Mehrheit, es seien verschiedene anderweitige Schulfreunde & Gönner zur Theilnahme am Festchen einzuladen.

 

2.  Über Verabfolgung von Gratisbankettkarten einigt sich die Baukommission dahin, es seien solche den Vertretern des Regierungsrates, der Expertenkommission, der Baukommission, der Lehrerschaft, den Geistlichen & Herrn Architekt J. Schmid zu verabfolgen. Ebenso den Mitgliedern des Männerchors & den auswärtigen Sängern, welche zur Mitwirkung bei den Gesangsvorträgen beigezogen werden.

Alle übrigen Theilnehmer und Ehrengäste haben, falls sie am Bankette theilnehmen wollen, die Bankettkarte à 2 Fr. zu lösen.

 

 

 

3.  Ein gestellter Antrag die Redaktionen der kant. Zeitungen einzuladen, im Laufe nächster Woche, das nun seiner Vollendung entgegen gehende Schulhaus zu besichtigen, sowie an dessen Einweihung theilzunehmen, wird von der Baukommission zum Beschluss erhoben.

 

4.  Die Frage betr. Erstellung eines Bodiums auf dem Festplatz wird in zustimmendem Sinne entschieden.

 

5.  Ein Antrag, zur Dekoration des neuen Schulhauses eine grosse Flagge in den Kantonsfarben zu verwenden wird von der Baukommission einstimmig aceptiert.

 

6.  Die Anschaffung eines Festabzeichens für die Mitglieder der Baukommission wird abgelehnt.

 

7.  Zur Mithülfe bei den beim Schulhausbau im Laufe nächster Woche noch zu treffenden Arbeiten, werden sämmtliche Mitglieder der Baukommission eingeladen & Hr. Tagwensverwalter J. Jenni beauftragt für die dazu nöthigen Arbeiter besorgt zu sein.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 5. Oktober 1902

 

betrifft.

1.  Engagement der Wachmannschaft anlässlich der Schulhauseinweihung. Die Baukommission ertheilt dem Kommandanten des Hydr & Rettungskorps Auftrag, dafür 6 Mann engagieren zu wollen. Für Beaufsichtigung dieser Mannschaft wird in dessen Einverständnis Hr. Vice Kommandant Sam. Jenni beordert. Als Entschädigung für diese Dienstleistung ist der Mannschaft ein Vesperessen, bestehend aus Wurst & Brod mit je 1 Flasche Wein & ausserdem ein Entgeld von 2 Fr. oder eine Gratisbankettkarte zu verabreichen.

 

 

2.  Aufstellung des Festprogrammes für die Schulhauseinweihung

 

a.  Beginn der Feier nachmittags 1 Uhr

Abschied vom alten Schulhause. Lied der Schüler. Ansprache des Lehrers. Vortrag Schüler

 

b.  Zug zum neuen Schulhause

Musik, Schüler, Vertreter der Regierung, Expertenkommission, Behörden, Ehrengäste, Bauunternehmer, Männerchor

 

C Aufstellung beim neuen Schulhause Südseite

Rechts vom Podium:

Regierungsabgeordnete, Expertenkommission, Baukommission, Ehrengäste etc.

 

Links vom Podium: Schulkinder & Vereine

 

Vortrag Männerchor, Rede des Sprechers der Baukommission, Rede des Vertreters der Regierung, Vortrag des Männerchors, Öffnung und Besichtigung des Schulhauses, nachher Produktionen der Festmusik, der Schulkinder, des Männerchors etc. Abends Bankett.

 

 

 

Beschluss der Baukommission: vorstehendes Festprogramm im Druke erscheinen zu lassen & jedem Theilnehmer resp. den Eingeladenen ein Exemplar zu zustellen.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 9. Oktober 1902

 

 

1.  Da nächsten Sonntag anlässlich der Schulhauseinweihung eine Beerdigung stattfindet, werden zur Führung der Schulkinder zur Kirche die beiden Lehrer dazu abgeordnet.

 

2.  Gemäss Beschluss der Baukommission v. 4 dies § 5 ist zur Dekoration des neuen Schulhauses eine grosse Flagge in den Kantonsfarben vorgesehen & fragt es sich, ob eine solche miets-, oder kaufsweise beschafft werden soll. Mit Rüksicht auf den minimen Kostenpunkt (eine 5 m Fahne kostet zirka 4 Fr.) wird die Anschaffung einer solchen beschlossen.

 

3.  Frage betr Verabreichung der Eierbrödchen an die Schuljugend. Eine gestellte Anfrage, ob nun einem bereits gefassten Beschluss Rechnung tragend, ein etwas grösser als gewöhnliches Eierbrödchen per Kind verabreicht werden solle, wird zum Beschluss erhoben & die zu bestellende Zahl auf 100 bestimmt.

 

4.  Zur Bedienung & Beaufsichtigung der Schuljugend während der Einweihungsfeier werden die Arbeitslehrerin, beide Lehrerfrauen & Hr. Lehrer G. Dürst abgeordnet.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 11. Oktober 1902

  

1.  Vorlage von Geschenken an die Baukosten des neuen Schulhauses:

 

1   Herr Mayor Peter Tschudi-Freuler in Schwanden übermacht der Schulgemeinde ein Geschenk von Fr. 600 nebst einer Zuschrift, welche sehr ehrend für unsere Ortschaft lautet.

 

2   Hr. Hauptmann Alfred Tschudi-Jenni in der Herren spendet ebenfalls im Betrag von Fr. 500

 

3   Frau Oberst M. Tschudi-Merian ein solcher von Fr. 500

 

Es ist dies am Vorabend des Festes der Einweihung ein Akt, dem die vollste Anerkennung, der verbindlichste Dank gezollt wird, so recht geeignet, die Empfänger in eine weihevolle Stimmung zu versetzen.

 

Beschluss der Baukommission: den hochverehrten Gebern unsern Dank zu überbringen. Der Gesammtbetrag, bestehend in 22 Fünfziger & 5 Hunderter Banknoten wird durch das Präsidium dem Schulgutsverwalter übergeben, worüber hiemit Vormerkung genommen wird.

  

 

2.  Vorlage & Belesung einer Zuschrift von Hrn. Dr. Henry Schaeppi in Mitlödi, worin er sich entschuldigt, der morgigen Schulhauseinweihung fern bleiben zu müssen; jedoch der Gemeinde einen sehr sympathischen Festgruss übermacht.

 

3.  Hr. Architekt J. Schmid spricht zu handen der Baukommission den Wunsch aus den Schulhausbau bald der Schulgemeinde übergeben zu können, indem er das in ihn gesetzte Zutrauen während der Bauperiode bewegt verdankt. Die Baukommission spricht sich im allgemeinen ebenfalls lobend & dankend über die Leistungen von Herrn Architekt J. Schmid aus.

 

4.  Ein Wiedererwägungsantrag, die Frauen grundsätzlich beim Abendbankett zu zu lassen, wird im Sinne der Verschiebung auf den Festtag erledigt.

 

5.  Einem Gesuch von Fr. Susanna Jenni z. Löwen um mietweise Abgabe des Tisches im alten Gemeinderatszimmer auf die morgige Schulhauseinweihung wird entsprochen.

 

6.  Die Mitglieder der Baukommission werden, falls auf Morgen dem Feste ungünstige Witterung eintreten sollte, auf morgens 7 Uhr zu einer Sitzung avisiert.

 

7.  Ein Antrag zur Theilnahme an der Schulhauseinweihung zwei Veteranen einzuladen, einem dritten, welcher infolge Altersschwäche nicht theilnehmen kann, einen Imbiss zu verabfolgen, erstern eine Gratisbankettkarte einzuhändigen, wird zum Beschluss erhoben.

 

  

 

Bericht

über den ersten Theil der Schulhauseinweihung den 12. Oktober 1902

 

 

Schon während einigen Tagen machte sich im sonst so stillen Ortschaft ein aussergewöhnlich reger Verkehr bemerkbar. So liessen z.B. verschiedene Lasten von grünen Tannenreisern, welche im Wald geholt wurden und die schwungvoll betriebene Fabrikation von Papierrosen, grösseren & kleineren Flaggen & Fahnen etc. auch den Uneingeweihten ahnen, dass ein seltenes Ereignis, ein fröhliches Fest, in Aussicht stehe. Es galt dies alles der Schulhauseinweihung.

Samstagnachmittags versammelte sich die Baukommission mit Herrn Architekt J. Schmid beim neuen Schulhause, um daselbst die nöthigen Vorkehrungen für Dekorationen, Ergänzungsarbeiten, Platzierung von Mobiliar, zu treffen. Am Vorabend des Festtages verschleierten sich die umliegenden Berge mit jenen unheimlich grauen Wetterwolken, welche stets für den kommenden Tag nichts Gutes ahnen lassen. Die Wetterprognose lautete ungünstig und die darauf folgende ganze Nacht spendete Gott Pluwins (?), der Regengott, ohne Unterbruch das zwar um die gegenwärtige Jahreszeit recht gut zu entbehrende Nass zur Erde hernieder.

Ein ebenso regnerischer Morgen brach an, dichte Nebelschleier zogen zeitweise an den Berghängen hin. Die Festkommission versammelte sich nach 7 Uhr auf der Schulstube, um weitere Dispositionen zu treffen, männiglich hoffte man, die Tageskönigin, die liebe Sonne werde gegen mittags das Nebelmeer zerteilen & uns mit ihrem Besuche beehren. Im Einverständnis mit dem Festwirt wurde beschlossen, den endgültigen Entscheid betr.

Abhaltung des offiziellen Festaktes nach Schluss des Gottesdienstes zu treffen; dagegen an die Ausführung des ersten Theils der Feier (Besuch des Gottesdienstes mit der Schuljugend) zu schreiten. Starke Regenschauer waren dabei stete Begleiter.

 

  

Herr Pfarrer H. Böniger hielt nach Absingung des Liedes No. 8 des neuen Gesangbuches die Festpredigt & zwar auf Grundlage des Textes: siehe Apostelgeschichte Kap. 9 Vers 36 & 37. In markanten Zügen schildert Redner eingehend welch hohen Wert ein Besitztum von Kindern bildet, & betont dabei die Bedeutung & grosse vielseitige Aufgabe der gegenwärtigen Schulen für die Jugend. Im Speziellen weist der Vortragende auf hies.

Gemeinde hin, wie sie im Begriffe stehe ein Schulhaus einzuweihen & für deren Ausbau, Erwerbung einer neuen Lehrkraft, keine finanziellen Opfer gescheut werden, um die Schule auf der Höhe der Zeit erhalten zu können. Die Vorbedingungen für eine gute Schule seien bereits erfüllt. Allein zu alledem müsse eben in der Schule derjenige Geist vorherrschen, welcher berufen sei, die Jugend nicht nur zu geschikten, sondern auch zu sittlich tüchtigen Menschen heranzubilden. Er appeliert an das Religionsgefühl der Lehrerschaft, diesen Geist herein zu tragen in die Schule & zu verbreiten zum Wohl & Segen der Schüler.

Nach dem Vortrage des Liedes No.22 des neuen Kirchengesangbuches & der üblichen Abdankung durch den Geistlichen schliesst der erste Akt der Schulhauseinweihung.

 

Ausserhalb der Kirche besammelt sich die Festkommission um darüber zu entscheiden, ob nun der zweite Festakt nachmittags abzuhalten, oder auf den nächsten Sonntag zu verschieben sei. Die Entscheidung mochte nicht schwer fallen: das obligate Nass machte sich eher stärker als am Morgen bemerkbar & ein Aufhören desselben für den Nachmittag war kaum denkbar. Somit entschied die Festkommission die Einweihungsfeier auf den kommenden Sonntag (19. Oktober) zu verlegen. Möge alsdann ein blauer Himmel über dem Festorte lächeln.

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 14 Oktober 1902

 

1.  Hr. Präsident R. Jenny berichtet der Baukommission über eine getroffene Verabredung mit Hrn Direktor E Egg in Schwanden bezügl. Verhinderung des summenden Geräusches beim Transformator im Schulhause. Letzterer wäre bereit, darüber so weit möglich Abhilfe zu schaffen, wünsche jedoch einen Aufschub der Angelegenheit für zirka 2 Wochen. Derselbe beabsichtige nämlich eine Unterlage von Holzbalken zu probieren. Laut Beschluss der Baukommission soll dem Wunsche Rechnung getragen werden.

 

2.  Vorerwähnter Berichterstatter gibt fernerhin über eine mit Direktor Egg bezügl. der elektr. Beleuchtung getroffene Vereinbarung Kenntniss, indem sich derselbe bereit erklärt habe, anlässlich der Schulhauseinweihung zur Beleuchtung des Gemeindesaals Lampen von 25 Kerzenstärke anstatt 16er zu verwenden. Diese Verfügung wird gutgeheissen & im weitern bestimmt, dass an erwähntem Feste die 16er Lampen anstatt der 10er in den Korridoren Verwendung finden sollen.

 

3.  Weiterhin berichtet Präsident R. Jenni, dass für Ausbesserung einer schadhaften Wasserleitung bei der Closetanlage bereits Schritte eingeleitet seien. Die beschädigte Stelle sei entdekt & werde voraussichtlich morgen von dem Ersteller Hr. Spenglermeister Bosshard in Glarus repariert.

 

4.  Zufolge Berichtgabe durch Hr. Schulrat G. Blesi wünscht Fr. Hauptmann Tschudi-Jenni durch deren Töchter bei Anlass der Schulhauseinweihung in besondern Kostümen einen Tanz aufführen zu lassen, worüber laut Beschluss der Baukommission dem Wunsche Rechnung getragen werden soll.

 

5.  Ein Antrag, das Festprogramm für die Schulhauseinweihung im Inseratentheil der Glarner Nachrichten erscheinen zu lassen, wird einstimmig zum Beschluss erhoben. Es ist

 

 

 

demselben beizufügen: Für den Fall die Einweihungsfeier nächsten Sonntag witterungshalber nicht stattfinden könne, werde dieselbe auf den nächstfolgenden schönen Wochentag verlegt.

 

6.  Über die Erstellung eines Kohlenbehälters im Heizraum des neuen Schulhauses, soll mit Herrn Architekt J. Schmid Rüksprache genommen werden.

 

7.  Die Baukommission ist einstimmig der Ansicht die zur Schulhauseinweihung Regierungsabgeordneten durch eine Abtheilung des Schulrats am Bahnhof Schwanden empfangen zu lassen. Dafür werden HH Schulratspräsident R. Jenni, Schulrat G. Blesi & Schulrat J. Jenni bestimmt.

 

8.  Bezugnehmend auf Verhandlungen der Baukommission vom 9. Okt. § 3. berichtet Vorsitzender der Baukommission die bestellten Eierbrödchen für die Schuljugend seien letzten Samstag für die Einweihungsfeier angefertigt worden & stellt daher die Anfrage, ob dieselben nun an der Einweihung oder anderweitig zu verwenden wären. Die Frage wird für diesmal unentschieden gelassen.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 17. Oktober 1902

 

1.  Vorlage eines Geschenkes an die Baukosten des neuen Schulhauses im Betrage von Fr. 1000 gespendet von Herrn Consul M. Wild in Mitlödi. Dankerfüllt wird der Betrag dem Schulgutsverwalter übergeben & Vormerkung genommen. Vorsitzender berichtet anschliessend, dass die übliche Verdankung bereits durch den Aktuar besorgt worden sei, durch Schreiben v. 16. dies.

 

2.  Ein Antrag, das Festprogramm z.Th. auch im Inseratentheil der „Neuen Glarner Zeitung“ einrüken zu lassen, wird zum Beschluss erhoben, worüber dem Aktuar Auftrag ertheilt wird.

 

3.  Frage betr. Verwendung der für die Schulhauseinweihung angefertigten Eierbrödchen. Obwohl die der Festkomission vorgelegten Muster keineswegs das Prädikat eines guten Eierbrödchen verdienen, beschliesst dieselbe dennoch solche der Schuljugend zutheilen zu lassen; dagegen ist zufolge Mehrheitsbeschluss der Baukommission ein weiteres & womöglich besseres Exemplar von Eierbrod zum Preis von 10 Rp. anfertigen & jedem Kind verabfolgen zu lassen.

 

4.  Für den Fall auf nächsten Sonntag bezügl. Abhaltung der Schulhauseinweihung ungünstige Witterung eintreten sollte, wird die Festkommission auf morgens 8 Uhr zu einer Sitzung im alten Schulhaus ohne spezielle Avisierung einberufen.

 

5.  Über die Ausführung der Dekorationsarbeiten bei den beiden Schulhäusern wird Herrn Tagwenvogt J. Jenny Auftrag & Vollmacht ertheilt.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 19. Oktober 1902

 

1.Verschiebung der Schulhauseinweihung.

Angesichts der regnerischen Witterung wird diese Feier auf den nächstfolgenden schönen Wochentag verschoben. Die Mitglieder des Regierungsrates d.h. die dazu Abgeordneten werden telegraphisch über vorliegenden Beschluss orientiert.

 

2.  Ein Antrag Herr Pfarrer P. Kind in Schwanden zu ersuchen, anlässlich der Schulhauseinweihung die Abdankung der Jugend, bei der Entlassung zu übernehmen, wird zum Beschluss erhoben.

 

3.  Die Frage betr Zulassung der Frauen zum Abendbankett, wird für diesmal verschoben.

 

 

 

Berichtgabe

über den zweiten (offiziellen) Theil der Schulhauseinweihung

 

abgehalten den 20. Okt. 1902

 

 

Nachdem am gestrigen Sonntag den 19. dies die Einweihungsfeier des neuen Schulhauses infolge schlechter Witterung verschoben wurde, am Montagmorgen die Bergspitzen durch die aufgehende Sonne vergoldet erscheinen & das Firmament einen leidig schönen Nachmittag ankündigte, entscheidet die Festkommission nach kurzer Beratung, das Fest nachmittags abzuhalten.

Wer in den vorgerükten Vormittagsstunden unser Dorf durchwanderte, musste geradezu staunen, ob all den Dekorationen, welche durch zarte Hände an den Häusern inzwischen angebracht worden waren. Auch eingefleischte Opponenten des Schulhausbaus mochten es nicht über sich ergehen lassen, ohne ihr Heim zu Ehren des heutigen Festes, sowie zum Grusse der anrükenden Gäste, zu schmüken. In der That bot das ganze Dorf das Bild eines reichverzierten Festortes, den Ein & Ausgang desselben bewachte das Sooler Wappentier: der Uhu.

Unsere Bevölkerung hat dadurch ein anschauliches Zeugnis abgelegt, welche hohe Begeisterung sie dem heutigen Festtage entgegenbringen, welch enormen Wert sie der Einweihung des neuen Schulhauses beimessen. Doch nicht nur die festerfreudige Gemeinde hatte sich ins bunte Festgewand geworfen, auch die Mutter Natur feierte mit buntem Farbenschmuke mit.

 

Nachmittags ein Uhr hatten sich ausser der flott kostümierten Schuljugend, den eigeladenen Ehrengästen, sowie den Abgeordneten des Regierungsrates, eine zahlreiche Gesellschaft von Festbesuchern beim alten Schulhause eingefunden.

Die Abschiedsfeier daselbst wurde von dem Schülerchoral: „Mit dem Herrn fang alles an“ eingeleitet, welches Lied mit dem Refrain: „Volksbildung ist Volksbefreiung“ für den gegebenen festlichen Anlass wie geschaffen schien. Hr Lehrer J. Zimmermann richtete hierauf an die Festgemeinde eine recht wechselvolle Ansprache & führt aus, dass mit Hinsicht auf den wohlgelungenen zweckentsprechenden Neubau, die Trennung der Gesamtschule, der Abschied von diesem alten Hause nicht schwer falle. Dasselbe bilde eine Frucht der Aussaat von Vater Pestalozzi, welcher der Bau im Jahr 1832 durch die grosse Opferwilligkeit der damaligen Generation seine Entstehung verdanke, währenddem früher die Schulkinder in einer engen, dumpfen Privatstube unterrichtet worden seien. Redner gedenkt in kurzen Zügen all der Männer, welche seither sich dem Unterrichte an der Schule gewidmet haben, so z B. u. a. des verstorbenen Lehrerveteranen Hr. Kaspar Luchsinger sel., welcher während vollen 25 Jahren (1849-1874) ununterbrochen im Dienste der Schule gestanden, welcher durch sein praktisches Wissen, seinen weitsichtigen Blik grosse Verdienste für die Ausbildung eines grossen Theils der heutigen Generation sich erworben habe.

Einem unabweisbaren Bedürfnisse folgend, habe die Schulgemeinde an der denkwürdigen Versammlung vom 16. April 1900 sich für die Erstellung eines Neubaus entschieden & sich durch den ehrenvollen Entschluss auf Trennung der überfüllten Gesamtschule, das Zeugniss einer opferwilligen Bevölkerung ausgestellt. Er ermahnt die Kinderschar, den Eltern durch Fleiss & Arbeitsamkeit, zu danken & sich der dargebrachten Opfer als würdig zu erweisen.

 

Nach einem Liedervortrage der Schüler setzte sich der Festzug, voran die stattliche Festmusik (Harmonie Schwanden) in Bewegung & vollzog sich der Umzug zum Platz des neuen Schulhauses.

 

Ein Vortrag des Männerchors bildete hier die Einleitung zu dem nun folgenden Einweihungsakt. Darauf bestieg als Sprecher der Baukommission Hr. Schulrat Gabriel Blesi die Rednerbühne. Nach der üblichen Begrüssung entrollt er eingehend die Geschichte des Schul & Gemeinwesens seit den dreissiger Jahren, welcher Zeit das alte Schulhaus seine Entstehung verdankt. Er gedenkt des wakern Pioniers in der Förderung des Schul & Gemeindewesens, Kaspar Luchsinger sel; wie derselbe an der Märzengemeinde des Jahres 1886, den Antrag auf Erstellung eines neuen Schulhauses gestellt habe; seine wohlgesinnten Worte seien jedoch auf unfruchtbaren Boden gefallen; derselbe habe seither für das Projekt vorbereitet werden müssen, so sei dann an der ewig denkwürdigen Gemeindeversammlung vom 16. April 1900 der schulfreundliche Sinn zum Durchbruch gelangt & seither der nun vollendete, wohlgelungene Bau erstellt worden. Er dankt wärmstens allen denen, welche der Gemeinde dabei mit Rat und That zur Seite gestanden; den hochherzigen Gebern, die sich durch die Liebe für die Jugend selbst geehrt, als auch denjenigen, welche durch die Arbeit zum Gelingen des Ganzen beigetragen haben. Das heutige Fest gelte einem Doppelwerke: der Erstellung eines neuen Jugendtempels & der Reorganisation des Schulwesens, hoffentlich zum Segen einer späteren Generation. Indem Redner das Schulgebäude dem Machtschutz des Allerhöchsten empfahl, strahlte plötzlich warmer Sonnenschein, von dem sonst bedeckten Himmel hernieder, wie wir hoffen zum Zeichen dafür dass der soeben gesprochene, fromme Wunsch Erhörung finden werde.

Donnernder Applaus folgt der schwungvollen Rede.

Sodann spricht Herr Schulinspektor Dr. Hafter namens des Regierungsrates. Er zieht eine Vergleichung zwischen dem heutigen Feste & einer solchen, wie Redner es in seiner Vaterstadt Zürich während seiner Jugend erlebt. Überall ein & dasselbe Bild. Was damals in Zürich geschaffen, sehe er heute in Sool, mit einer Bevölkerung von 500 Seelen vor Augen. Dies beweise, dass dieselbe trotz des wirtschaftlichen Kampfes & aller Sorge für die eigene Existenz, einen gesunden Bürgersinn bewahrt & sich empor gerungen habe, zu idealem Denken & Wollen für die Gemeinde. Redner verdankt namens der Erziehungsdirektion, die schöne, zweckmässige Ausführung des Gebäudes & erwähnt dann, dass dasselbe nicht ohne heisse Kämpfe entstanden sei, doch hätten dieselben mehr der Zeit & den Ansprüchen, als der Sache gegolten. Lobend hebt er hervor, wie im alten Schulhause, der Stätte 70 jähriger emsiger Thätigkeit, eine unendliche Fülle von Arbeit geleistet & eine tüchtige gemeinnützige Gesinnung gross gezogen worden sei. Redner führt weiterhin aus, die Gemeinde Sool bedürfe nach den Anstrengungen der letzten Jahre der Ruhe, doch soll die Ruhe nicht Müssiggang, sondern eine Schule für den innern Menschen, zur Pflege der idealen Güter, sein. Dadurch zeigt sich erst der wahre Wert des Menschen, indem er stets seinem Denken und Handeln bestimmte Ziele anzuweisen wisse. Er ermahnt die Schüler mit klarem Kopfe einzutreten in die Schule, daselbst zu lernen, alsdann werde der Fuss den rechten Weg durchs Leben finden. Er legt der Lehrerschaft ans Herz, die Kinder in dem

 

 

 

Geiste zu unterrichten, der ihrem Wachsthum an Körper & Geist zur Wohlfahrt im späteren Leben behilflich sei.

Damit empfiehlt Redner das Gebäude der Obhut des Allmächtigen. Ohne Zweifel wird der reiche Gedankengang der in diesem Vortrage ausgesprochen wurde, einen bleibenden Eindruck in den Herzen der zahlreichen Zuhörerschaft hinterlassen.

 

Nach der Besichtigung des Schulhauses entwikelte sich auf dem Festplatz ein ungezwungenes munteres Festleben. Turnerische Übungen der Knaben & Mädchen. Gesangsproduktionen des Männerchors, Vorträge der Festmusik wechselten in bunter Reihenfolge. Auch der ärgste Hypochonder mochte helle Freude ob der wakern, schön kostümierten Turnerschar empfinden, wie dieselben u. a. die Stabübungen ausführten, mit einer Präzision die jedem Turnerkorps alle Ehre machen würde. Auch die übrigen Spiele ernteten reichen Beifall, ein fröhliches Tänzchen der überglüklichen Jugend bildete den Schlusspunkt des wohlgelungenen Festens. Den Abschied feiert in trefflicher Rede Herr Pfarrer Kind. Er legt den Kindern ans Herz dem heutigen Feste ein liebevolles Andenken zu bewahren & Gott zu danken für all die Wohlthaten, die ihnen durch das neue Schulhaus beschert werden. Der Dank bestehe aber vor allem in der rechten Liebe zu den Eltern & dem eifrigen Bestreben denselben Freude, durch Treue, Lernbegierde, Wahrheitsliebe & Arbeitsamkeit, zu bereiten.

Damit schliesst der offizielle Festakt.

 

Hierauf besammelt sich die Baukommission, um darüber zu beraten, ob den eingeladenen Ehrengästen & Bauhandwerkern die Gratisbankettkarten zu verabfolgen wäre. Es wird dies zum Beschluss erhoben.

 

Zur Verschönerung des Abendbankettes trugen die gut einstudierten Produktionen der Männerchors & der Festmusik wesentlich bei. Nicht zu vergessen, die von rauschendem Beifall begleiteten Gesangsvorträge von Herrn Musikdirektor Hobi in Schwanden.

Auch das freie Wort kam zu seinem Rechte. Den Ciklus der Reden eröffnet Lehrer Gabr Dürst, sein Hoch gilt dem Vaterland. Hr. Landesstatthalter E. Schropp vertritt den Standpunkt der Regierung: er verdankt die freundliche Einladung zum heutigen Feste, die schöne Arrangierung desselben, gedenkt mit waren Worten der zwekmässigen & schönen Ausführung des Schulhausbaues, der einen Abglanz desjenigen von Schwanden bilde, legt eine Lanze für den weiteren Ausbau der Volksschule ein & lässt die Opferwilligkeit der Soolerbürger hochleben.

Mit wahrer Begeisterung schildert Herr Sekundarlehrer Conr. Auer in Schwanden die Funktionen der Expertenkommission. Sein Gruss gilt dem gegenwärtig in Rom weilenden Herr alt Schulinspektor Heinr. Heer in Mitlödi, welcher als Präsident der Expertenkommission viel zum Gelingen des Schulhausbaus beigetragen. Er erwähnt die glükliche Lösung der Platzfrage für denselben. In jeder Richtung wäre der gegenwärtige Schulhausplatz als ideal, die Einrichtungen im Schulhause als modern zu bezeichnen. Er gibt auch als Präsidium der Lehrerschaft des Kantons darüber seiner Freude Ausdruk, dass nun auch die letzte Gemeinde im Kanton Glarus im Besitze eines zwekmässigen Schulhauses sei. Er freut sich darüber, dass die überfüllte Gesammtschule in zwei Lehrkräfte getheilt werden könne. Dies setzte dem Neubau des Schulhauses die Krone auf. Er ermahnt die beiden Lehrer, obwohl sie sich nicht als Kanditaten für die Lehrstelle gegenüber gestanden, sich gegenseitig zu achten & Hand in Hand zu arbeiten dem hohen Ziele der Menschenbildung & dem Erziehungswerk der Jugend entgegen. Vor allem sei dasselbe von einer höhern Warte aus zu vollziehen, nämlich nach dem Geiste Gottes, zur allgemeinen Wohlfahrt & zum Besten für die Menschen. Sein Hoch gilt der Schule als Pflanzstätte des patriotischen Geistes.

In sinnvoller Art & Weise vergleicht Herr Pfarrer P. Kind in Schwanden die Schulhauseinweihung mit einer Taufe. Darum bringt er dem Täufling im Namen der Grossmutter, der ältesten Schulstube in Schwanden, wo einst auch die Kinder von Sool unterrichtet wurden, den herzlichsten Glückswunsch dar. Er erinnert an die Veränderungen, welche inhier seit jenem Felsabsturz vorgegangen seien, dem der Soolerhügel seine Entstehung verdanke, auf dem erst die Rätier, später die Allemannen sich niedergelassen haben sollen. Der Geist der Arbeitsamkeit & Strebsamkeit verbunden mit religiöser Gesinnung ist es, führt Redner aus, der die Gemeinde Sool auf die gegenwärtige Stufe gebracht hat. Er bringt sein Hoch aus, auf die Gemeinde Sool & deren Vorsteher.

Herr Lehrer Sam Wichser in Schwanden feiert in poetischer Form die heutige Einweihungsfeier.

Telegraphisch bringt Herr Schulrat Fr. Jenni in Schwanden seiner ursprünglichen Vaterstadt Sool, Glückwünsche dar. Herzlichen Festgruss entbietet namens der Gemeinde Mitlödi, deren Präsident Hr Dr. F. Spieler. Er lässt die guten Beziehungen der Nachbargemeinden hochleben.

Herr Hauptmann Alfred Tschudi in der Herren erwähnt das schöne Zusammenwirken so vieler Faktoren. Vom Arbeiter bis zum obersten Leiter habe jeder sich bestrebt vorzügliches zu leisten, dem vereinten Streben sei das Gelingen des Schulhausbaus zu verdanken, ihm gilt sein Hoch.

 

Damit war der Reigen der Reden erschöpft & auch der offizielle Theil zu Ende, indem sich die Ehrengäste zum Heimgehen anschikten.

 

Damit fand das für die Gemeinde Sool so ehrenhaft verlaufene Festchen seinen Abschluss. In guter Erinnerung wird dasselbe bleiben bei Alt & Jung. Vergeblich suchen wir in den Annualen der Geschichte Sools noch einen zweiten derartigen. Möge nun die ausgestreute Saat Früchte zeigen, zur Ehre & Ruhm der heutigen, zu bester Wohlfahrt künftiger Generationen & der schöne Jugendtempel erhalten werden können, damit er seinem hehren Zwek zu dienen vermag, für & für.

Gottes Segen mit ihm.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 24. Oktober 1902

 

betrifft:

1 Entschädigungsfragen in Bezug der Festmusik bei Anlass der Schulhauseinweihung. Eingedenk der trefflichen Produktionen, welche die Festmusik Harmonie Schwanden bei der Einweihungsfeier darbot & sich auch bei einer diesbezügl. Vorprobe nahezu vollzählig betheiligte, findet man es als angemessen, dieser Gesellschaft ausser dem vereinbarten Honorar von Fr. 80 eine Gratifikation von Fr. 20 zu zukommen. Ohne Zweifel hat erwähnte Gesellschaft ihr möglichstes zur Verschönerung des Festes beigetragen.

 

2.  Hr. Tagwenvogt J. Jenni theilt der Baukommission mit, dass voraussichtlich morgen Samstag nachmittags 4-5 Uhr Hr. Landrat Thomas Streiff, Eisenhandlung eintreffen werde, um die Masse des Röhrenfriedes beim Schulhausplatz aufzunehmen. Zur allfälligen Hülfeleistung bei fragl. Vermessung wird namens der Baukommission der Berichterstatter & Gemeindeschreiber J. Jenny beauftragt.

 

3.  Gemäss Beschluss der Baukommission sollen die beiden Lehrer an der morgigen Sitzung des Schulrates eingeladen werden, ein Verzeichniss derjenigen Gegenstände einzureichen, deren Anschaffung momentan als geboten erscheine & alsdann definitiv darüber durch die Baukommission gemeinsam zu beraten wäre.

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 1. Nov. 1902

 

 

1.  Frage betr. Zahlungsleistung für  gelieferte Arbeiten zum Schulhausbau. Herr Tagwenvogt

J. Jenni als Verwalter betr. Schulhausbau berichtet der Baukommission, dass Hr. Schreinermeister J. Krinke in Glarus als Ersteller der Parqueteriearbeiten das Gesuch, um Gewährung einer Anzahlung für diese Arbeit, bei ihm gestellt habe. Fragesteller wird hierüber bevollmächtigt eine Anzahlung auf Rechnung im Betrage von zirka 1500 Fr. zu leisten.

 

2.  Vorlage einer Rechnung der Firma Baumann, Möbelfabrik in Horgen für geliefertes Mobiliar als 24 Stük Sessel, 3 Tische ect. Im Gesammtbetrage von Fr. 263,4 abzügl. 5% Skonto. Dieselbe soll dem Visum durch Hrn Architekt J. Schmid unterbreitet werden.

 

3.  Wiedererwägungsantrag betr. Erstellung der Fenstervorhänge. Ein hierüber gestellter Antrag in sämmtlichen Zimmern des Schulhauses Vorhänge mit Zugvorrichtung anbringen zu lassen wird von der Baukommission zum Beschluss erhoben. Über diesen Beschluss ist Hr. Architekt J. Schmid schriftlich in Kenntnis zu setzen, damit sich derselbe mit dem Lieferanten Hr. Sattlermeister J. Jenni in Schwanden ins Einvernehmen zu setzen hat.

 

4.  Einen weiterhin gestellten Antrag, auf den Aborten zur Aufbewahrung von Papierfetzen kleine hölzerne Behälter den örtlichen Verhältnissen entsprechend, anbringen zu lassen, wird von der Baukommission ebenfalls Zustimmung ertheilt.

 

5.  Herrn Schulgutsverwalter J. U. Luchsinger wird gemäss Beschluss der Baukommission, bevollmächtigt die für das Schulhaus als nöthig zu erachtenden, kleineren Gegenstände, von sich aus anzuschaffen.

 

6.  Ein Antrag, das Rauchen im Schulgebäude gänzlich zu verbieten & diesbezüglich im untern Korridor eine Verbotstafel anbringen zu lassen, wird einstimmig in bejahendem Sinne entschieden.

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 15. Nov. 1902

 

1.  Vorlage einer Rechnung von Gebr. Streiff, Eisenhandlung in Schwanden für gelieferte Schlosserarbeit im Gesamtbetrage von Fr. 4268.35 Rp. An diesen Betrag ist laut Berichtgabe der Schulhausbauverwaltung ein solcher von Fr. 2000 als Abschlagszahlung bereits geleistet. Es wird jedoch von den Lieferanten eine weitere Zahlung von zirka 1800 Fr. gewünscht.

Grundsätzlich ist die Baukommission gewillt dem Wunsche gelegentlich Rechnung zu tragen, beschliesst jedoch vorerst die Rechnung dem Visum durch Hr. Architekt J. Schmid zu unterbreiten.

 

2.  Vorlage einer Rechnung über die Kosten der Schulhauseinweihung von Adlerwirt Heinrich Jenni in hier. Der Gesamtbetrag beziffert sich auf Fr. 547.80 Rp, woran der Rechnungssteller gemäss getroffener Vereinbarung ein Beitrag von 40 event. 50 Fr. zu leisten hätte. Wie nun Hr. Tagwenvogt J. Jenny der Baukommission mittheilt ist bei ihm durch den Festwirt darüber Klage geführt worden, weil das Fest die gesetzten Erwartungen nicht erfüllt, somit finanziell schlecht ausgefallen wäre. Es stellt daher Obiger das Gesuch auf etwelche Reduktion des vorerwähnten Beitrages. Die Baukommission einstimmig findet das Gesuch an & für sich

 

 

 

gerechtfertigt & stellt in Mehrheit den zu leistenden Beitrag auf Fr. 30 fest, eine Minderheit will denselben auf 20 Fr reduzieren. Die Regelung wird im Übrigen genehmigt & die Ausbezahlung derselben beschlossen.

 

3.  Wie durch Hr. Schulrat G. Blesi der Baukommission berichtet wird, sind in sämmtlichen Schulzimmern zu Öffnung der obern Klappflügel entsprechende Haken erforderlich.

Die Anschaffung von 3 solcher Stüke 2 m lang in Eschenholz wird von der Baukommission beschlossen.

 

4.  Die Frage betr. Isolierung des Heizraums soll nach Ansicht der Baukommission mit Hr. Architekt J. Schmid des nähern besprochen werden.

 

5.  Eine Anfrage, ob dem Bauer Kaspar Jenni es zu gestatten wäre, die in dessen Liegenschaft Hoschet durch den Tagwen exproperierten Obstbäume an ihrem Standorte zu belassen, wird in ablehnendem Sinne entschieden. Es ist somit Obiger anzuhalten, fragl Baum zu versetzen, resp zu entfernen.

 

 

 

 

.

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 23. November 1902

 

 

beschlägt ein zu handen der Baukommission gestellten Antrag auf Erstellung einer innern Thür zur Isolierung des Heizraumes. Mit Rüksicht auf die Frostgefahr der daselbst sich vorfindlichen Leitungen der Closetanlage wird die Anbringung einer dreitheiligen Abschlussthüre aus Tannenholz (einfache Konstruktion) von der Baukommission zum Beschluss erhoben.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 1. Dezember 1902

 

 

betrifft die Frage in Bezug auf Beseitigung des Geräusches beim Transformator. Zufolge Berichtgabe des Präsidiums ist darüber wiederholt mit der Direktion des Elektrizitätswerkes unterhandelt worden, ohne dass bis anhin eine befriedigende Lösung dieser Frage, resp.

Beseitigung des Übelstandes erzielt worden wäre. In Bezug auf das weitere Vorgehen in Sachen, beschliesst die Baukommission in Mehrheit, sich nochmals mündlich an die Kommission des Elektrizitätswerkes Schwanden, d.h. an dessen Präsidium Hrn Hauptmann

A.  Tschudi in der Herren zu wenden, damit nun dem Übelstande energisch entgegen getreten werden möchte. Mit dieser Mission wird Hr. Gemeinderat Gab. Blesi betreut. Eine Minderheit ist der Ansicht fragl. Gesuch schriftlich an obige Kommission zu stellen & energisch Abhülfe zu verlangen.

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 10 Dez. 1902

 

 

1.  Berichtgabe durch Herr Architekt J. Schmid, dass voraussichtlich Mitte Dezember die Rechnungen für den Schulhausbau bereinigt werden & inhier eingehen sollen, worüber Vormerkung zu nehmen ist.

Im weitern sind der Zuschrift Skizzen über einen Kohlenbehälter, sowie einer Thür in den Heizraum beigelegt, worüber jedoch jegliche Angaben in Bezug auf die zu verwendende Holzstärke, fehlen. Es wird daher von der Baukommission beschlossen, in fragl.

Angelegenheit zuzuwarten, um mit Hr. Architekt J. Schmid anlässlich Überbringung der Baurechnungen, mündlich unterhandeln zu können.

 

2.  Vorlage & Belesung einer Zuschrift von Spenglermeister J & A. Zuppinger Schwanden betrifft das Gesuch um eine zu leistende Anzahlung von Fr. 750. Zufolge eingereichter Schlussrechnung soll zu gunsten obiger Firma ein Betrag von Fr. 924,50 Rp. restieren. Die Baukommission beschliesst darüber, dem Gesuch zu entsprechen.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 20 Dezember 1902

 

1.  Vorlage von Bauskizzen a. für den Kohlenbehälter im Heizraum, b. für die Thüre daselbst. Ohne Abänderung werden dieselben von der Baukommission genehmigt. Über die Ausführung dieser Arbeiten soll zufolge Beschluss der Baukommisssion unter den hiesigen Arbeitern Konkurrenz eröffnet werden, die Eingabefrist wird bis 26 Dezember, der Endtermin für Ausführung frag. Arbeiten auf Mitte Januar festgesetzt. Weitere Bestimmungen werden getroffen

a.  Bezügl. dem Kohlenbehälter: der Übernehmer hat sämmtliches Material, allfällig nöthig werdende Eisentheile, Klammern Dübel inbegriffen auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Einheitspreise sind für die Lattenwand per m2 für die Kosten per Längemeter einzureichen. Das Eingiessen & Befestigen der letztern ist Sache des Übernehmers.

 

b.  Thüre in den Heizraum. Die Beschläge, Steinschrauben etc. liefert der Tagwen in seinen Kosten, das Schlagen der Löcher für die Steinschrauben, sowie das Befestigen derselben, besorgt der Übernehmer ohne spezielle Vergütung. Einheitspreise per m2 fix & fertig angeschlagen.

Hr. Gemeindepräsident R. Jenni & Schreiber dies werden beauftragt auf Grundlage dieser Bestimmungen Vorschriften & Bedingungen aufzustellen.

 

2- Hr. Tagwenvogt J. Jenni erstattet zu handen der Baukommission als dem Gemeinderate Bericht, dass letzter Tage durch Hr. Waisenvogt Jak. Jenni in Schwanden ein Geldbetrag von Fr. 5000 auf Rechnung des Tagwens deponiert worden sei, worüber Vormerkung genommen wird.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 27. Dezember 1902

  

betrifft

1.  die Vergebung der Erstellung eines Kohlenbehälters sowie einer innern Thüre in den Heizraum.

Darüber liegen Offerten vor:

1.  J. Jenni & Cie. fordert für  Pfosten i d Kohlenbehälter per mtr1   1 Fr. 20

Bretterwand daselbst per m2 3 Fr. 50 Thüren daselbst per m2   12 Fr.

 

2.  Peter Jenni Zimmermeister f. Pfosten i d Kohlenbehälter per m1        1 Fr. 60 Rp Bretterwand daselbst per m2   2 Fr. 20,  2 Fr. 65

Thüren            per m2  10 Fr.

 

3.  Jost Blesi Zimmermeister f Pfosten i d Kohlenbehälter  per m1     90 Rp.

Bretterwand daselbst per m2 2 Fr. 30 Rp Thüren      per m2    Fr. 7.50

 

Die Arbeiten werden von der Baukommission (die HH Gemeindepräsident R. Jenny & Tagwenvogt J. Jenni sind im Ausstand) dem letzteren Übernehmer als der billigsten Offerte zuerkannt.

 

2.  Genehmigung der Verträge & Bedingungen über die Erstellung eines Kohlenbehälters, sowie der dreitheiligen Thüre in den Heizraum. Dieselben werden ohne Abänderung gutgeheissen.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 16. Januar 1903

 

 

1.  Belesung einer Zuschrift von Hrn. Architekt J. Schmid enthaltend Berichtgabe, er werde morgen Samstag nachmittag in Sachen der Abrechnungen in hier eintreffen. Seitens der Baukommission werden die HH Gemeindepräsident R. Jenny & Tagwenvogt J. Jenny dazu abgeordnet.

 

2.  Abnahme der Arbeiten betr. Kohlenbehälter im Heizraum . Gegen die Ausführung findet die Baukommission keinen Anlass, Opposition zu erheben & wird somit die Arbeit durchwegs als korrekt ausgeführt, entgegen genommen.

 

 

 

Sitzung der Baukommission

 

den 23. Januar 1903 (nachmittags)

Sämmtliche  Mitglieder sind anwesend.

 

 

Traktanden

 

1.  Herr Architekt J. Schmid legt zu handen der Baukommission die detaillierte Rechnung über den Schulhausbau vor. Dieselbe weist folgende Zahlen auf:

 

 

1.

Für Maurerarbeiten

total

Fr. 14‘691.76

2.

Für Fuhrlöhne

total

762.35

3.

Für Zimmerarbeit (Akkord)

total

10‘724.27

4.

Für Zimmerarbeit (speziell)

total

357.85

5.

Für Schreinerarbeit

total

2504.73

6.

Für Gipserarbeit

total

2052.03

7.

Für Spenglerarbeit

total

2255.30

8.

Für Eisenlieferung

total

3201.45

9.

Für Kunststeine sammt Fracht

total

5694.95

10.

Für Granit sammt Fracht

total

3410.85

11.

Für Rolladen sammt Fracht

total

222.90

12.

Für Schieferdachung, Wandtafeln etc.

total

1209.25

13.

Für Parqueterie sammt Legen

total

2212.51

14.

Für Mobiliar (Jakober Glarus)

total

1278..--

15.

Für Sessel und Tafeln (Iseli Glarus)

total

256.50

16.

Für Mobiliar (Altmann Glarus)

total

2682.76

17.

Für Turngeräte

total

493.--

18.

Für Bodenplatten

total

352.60

19.

Für Closetanlage

total

1771.85

20.

Für Schlösser (Gebr Dürst Glarus)

total

509.05

21.

Für Elektrische Beleuchtung (Installation)

total

961.20

22.

Für Transformator (complet)

total

1033.90

23.

Für Glaserarbeit

total

4551.25

24.

Für Schlosserarbeit (Luchsinger Mitlödi)

total

488.80

25.

Für Tapeziererarbeit

total

525.--

26.

Für das Brunnenbett

total

80.--

27.

Für Thürschoner

total

6.80

28.

Für Schlosserarbeit bei der Heizung

total

29.30

29.

Für die Turmuhr

total

890.--

30.

Für Malerarbeit (Blumer Schwanden)

total

766.98

31.

Für Malerarbeit Zehnder Schwanden)

total

1079.88

32.

Für Fuhrlohn (Kundert Mitlödi)

total

40.--

33.

Für Anlagen

total

114.90

34.

Für die Heizungsanlage

total

3877.10

35.

Für Mosaikboden

total

124.75

36.

Für Bauleitung

total

2600.--

37.

Für Rosetten im Gemeindesaal

total

24.36

38.

Für Strassenanlage sammt Boden

total

7321.78

39.

Für Erdarbeiten

total

4267.10

40.

Für Steinlieferung

total

1442.--

41.

Für Passivzinse, Firstwein etc.

total

901.70

42.

Für Kommissionen, Bauleitung

total

763.50

 

 

 

43.

Für Diverses

total

355.45

44.

Für Einweisungskosten

total

684.40

 

Totalkosten

 

89‘574.10

 

 

Die Baukommission findet über vorstehende Rechnung keinen Anlass, dieselbe zu beanstanden & wird dieselbe (Irrthum & Vergess vorbehalten) genehmigt.

 

2.  Unter Hinweis auf die, vom Schreiber dies & Herrn Tagwenvogt J. Jenny als Rechnungsführer über den Schulhausbau, während der Bauperiode geleistete Mehrarbeit, wird zu handen der Baukommission die Frage gestellt, ob den Betreffenden eine Entschädigung zu verabfolgen wäre. Die Frage wird im Sinne der Verschiebung erledigt.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 27. Jan. 1903

 

 

1.  Verifikation der Baurechnung zur Abrechnung mit dem Kanton, resp. zur Festsetzung des Landesbeitrages.

 

a.  Berechnung des Schulhausplatzes. Laut oberflächlicher Schatzung beträgt derselbe zirka 1600 m2, mit Fr. 2 wertiert, ist gemäss Mehrheitsbeschluss der Baukommission für Boden 3200 Fr. in die Baurechnung einzustellen.

 

b.  Architektur. Im Hinblick auf die glükliche Lösung der Schulhausbaufrage einerseits & auf die enorme, architektonische Arbeit andrerseits findet es die Baukommission für angezeigt, dem bauleitenden Architekten Herrn Josef Schmid in Glarus für seine während der Bauperiode entfaltete, treue & gewissenhafte Tätigkeit etwelche Erhöhung an Honorar eintreten zu lassen. Mit Mehrheit wird dasselbe auf rund Fr. 2700 festgesetzt.

 

c.  Brunnenleitung. Gemäss Beschluss der Baukommission ist für die Grabarbeit des Brunnens Fr. 162.—aufzunehmen.

 

d)  Anschaffung kleinerer Gegenstände für den Schulbedarf. Darüber entscheidet die Baukommission bezw. der Schulrat dahin, die diesbezüglichen Ausgaben in die laufende Schulrechnung einzustellen. Ebenso diejenigen Ausgaben für die Innere Thüre & den Kohlenbehälter im Heizraum.

 

2.  Auf Grundlage einer mit Herrn Regierungsrat E. Schropp gepflogenen Konferenz berichtet Hr. Präsident R. Jenni mit Bezug auf die Abrechnung betr. Festsetzung des Landesbeitrages an die Baukosten, sei die ganze Rechnungsmaterie der Erziehungsdirektion einzusenden, welche dieselbe zu prüfen & dem Regierungsrat Bericht darüber zu hinterbringen habe, & nach dessen Begutachtung alsdann die Berechnung des Landesbeitrages vorzunehmen wäre. Im Übrigen seien sämmtliche  bis à dato für den Schulhausbau erlaufene Ausgaben der Baurechnung zu zutheilen.

 

3.  Hr. Tagwenvogt J. Jenni als Rechnungsführer für den Schulhausbau stellt zu handen der Baukommission die Anfrage, ob nun sämmtliche Baurechnungen zu Quittieren, oder event. für einzelne die nach den Verträgen festgesetzte Garantiesumme zurükbehalten werden solle.

 

 

 

a.  Mit Bezug auf die Maurerarbeiten wird letzteres beschlossen.

 

b.  Über die Ausbezahlung der Rechnung für die Thurmuhr ist die Baukommission einverstanden, unter der Voraussetzung, dass sich daran Lieferant Maeder in Andelfingen schriftlich erkläre, die während der Garantiezeit sich allfällig zeigenden Mängel betr. Konstruktion kostenlos zu beseitigen.

 

c.  Bezügl. Begleichung der Rechnung für Kunststeine ist die Baukommission einstimmig der Ansicht, sich vorerst darüber zu informieren, ob in diesem Vertrage überhaupt eine Garantiezeit vorgesehen sei.

 

d.  Im weitern wird dem Rechnungsführer Auftrag & Vollmacht ertheilt alle übrigen Rechnungen auszubezahlen.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom  2 Februar 1903

 

 

1.  Vorlage & Belesung eines regierungsrätlichen Protokollauszuges d.d. 29. Januar a e., wonach in Anbetracht dessen, da über den Schulhausbau à dato keine Rechnung eingereicht sei, à Conto per 1902 ein Betrag von Fr. 12‘000 ausbezahlt werde. Anschliessend berichtet Hr. Tagwenvogt J. Jenny als Verwalter des Schulhausbaus, dass er für Quittierung von Baurechnungen vorläufig noch zirka 9000 Fr. benöthige, worüber Hr. Schulgutsverwalter J. U. Luchsinger beauftragt wird, den vom Regierungsrat offerierten Geldbetrag zu erheben, der Bauverwaltung letzteren Betrag zu zustellen & den Rest mit 3000 Fr. per Conto-Corrent bei der Kantonalbank anzulegen.

 

2.  Hr. Tagwenvogt J. Jenni berichtet der Baukommission infolge einer mit Hrn. Architekt J. Schmid, Glarus, gemachten Unterredung, derselbe werde voraussichtlich bis nächsten Mittwoch, die zur Abrechnung mit dem Lande fertigen Baurechnungen einsenden. Im weitern sei derselbe mit dem durch das von der Baukommission festgesetzten Honorar muthmasslicherweise nicht vollständig zufrieden gestellt.

Darüber beschliesst die Baukommission, Hrn. Schmid zu veranlassen, für spezielle Arbeiten eine Seperatrechnung aufzustellen & im Übrigen das laut Vertrag festgesetzte Honorar, 3% der effektiven Baukosten, zu verabfolgen.

 

3.  Ferner berichtet obiger Berichterstatter, dass für die Kunststeine eine 2 jährige Garantie mit 10% Realkaution vertraglich vorgesehen wäre. Es wird darüber die Einbehaltung der noch restierenden Geldsumme zirka 400 Fr. zum Beschluss erhoben.

 

4.  Festsetzung der Entschädigung für Seperatarbeiten des Aktuars, sowie Verwalters über den Schulhausbau.

Im gegenseitigen Einvernehmen wird dem letzteren eine Gratifikation von Fr. 80, dem ersteren eine solche von Fr. 100 zuerkannt.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

v. 4 Februar 1903

 

bezügl. einer Zuschrift von Hrn. Architekt J. Schmid über obwaltende Differenzen mit dem Übernehmer der Mauererarbeiten, Baumeister Heinr. Jenni, Ennenda.

Obiger Zuschrift zufolge sind über den Vertrag der Maurerarbeiten zum Schulhausbau in dem Sinne Meinungsverschiedenheiten entstanden, indem der Übernehmer der Ansicht ist, den innern & äussern Mauerverputz speziell berechnen zu können, währenddem im Vertrage der beidseitige Verputz im Mauerwerke inbegriffen, bezeichnet ist.

Im Übrigen gibt Hr. Architekt J. Schmid die Versicherung, während seiner ausgedehnten Praxis nie keinen andern Passus als letzteren eingeschlossen zu haben. Die Baukommission ist mit Hinweis auf den Wortlaut des Vertrages einstimmig gewillt, sich an denselben zu halten, somit nöthigenfalls diese Rechtsfrage gerichtlich beurtheilen zu lassen. Es wird Hr.

Architekt J. Schmid in diesem Sinne Mittheilung übermacht.

 

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 14 Februar 1903, nachm. 4 Uhr

 

1.  Zur heutigen Sitzung ist Hr. Architekt J. Schmid erschienen, um mit der Baukommission über die mit dem Übernehmer der Maurerarbeiten obwaltenden Differenzen, bezügl. der Berechnung des Mauerverputzes, zu beraten. Wie aus den vorliegenden Zuschriften von Baumeister Hch. Jenni Ennenda, Bauunternehmer contra Architekt J. Schmid zu ersehen ist, beläuft sich der streitige Betrag auf Fr. 608.15 Rp. Mit diesem Zuschlag berechnet, hätten die Umfassungsmauern eine Stärke von 64 cm, die Scheidwände & Innenmauern eine solche von 44 bezw. 54 cm aufzuweisen. Die vorgenommenen Messungen ergeben, dass dies jedoch nicht vollständig zutrifft, so z.B. weisen die Umfassungsmauern mit Verputz eine Dike von 62 – 63 cm, Scheidewände 40 cm, Innenwände 51 cm auf. Gestützt auf dieses Resultat einerseits, sowie auf den allseitig gehegten Wunsch, die Streitfrage gütlich erledigen zu können, andrerseits, beschliesst die Baukommission den Maurermeister H. Jenni einzuladen, nächsten Dienstag den 17. Febr. a e nachmittags 4 Uhr in hier zu erscheinen.

 

2.  Vermittelst Zuschrift vom 6. dies berichtet Hr. Architekt J. Schmid der Baukommission, sei zur Abschliessung der Baurechnung dessen Honorar noch endgültig festzusetzen. Derselbe macht dabei die Bemerkung, dass ihm durch die Ernennung der Expertenkommission, welcher er verschiedenene Projekte ausgearbeitet habe, eine bedeutende Mehrarbeit erwachsen sei. Ferner seien für den jetzigen Bau, abgesehen von vielen anderen Zeichnungen, über 80 Originale angefertigt worden, wozu noch eine Unmasse schriftlicher Arbeiten, dann Bauleitung, Ausmaasse, Abweichungen, Reisen etc. hinzu zu rechnen seien, so dass er mit Recht auf eine billige Entschädigung, Anspruch erheben dürfte. In Anbetracht dessen findet es die Baukommission gerechtfertigt, Herrn Architekt J. Schmid ausser dem auf Fr. 2600.—fixierten Honorar, für Mehrarbeiten im ein Betrag von Fr. 350.—zu zusprechen.

 

3.  Vorlage einer Rechnung von Haupt, Amann & Roder, als Lieferanten der Zentralheizung. Dieselben weist u. a. für Versetzen von Radiatoren & Reiseentschädigung, ein Betrag von Fr. 34.25 Rp. auf. Es wird fragliche Rechnung dem Architekt zur Prüfung überwiesen.

 

 

 

4.  Vorlage einer Rechnung der Landesplattenbergverwaltung im Betrage von Fr. 16.20 Rp. für gelieferte Bodenplatten. 10,8 m2. Die Quittierung derselben wird einstimmig beschlossen.

 

5.  Vorlage & Belesung einer Zuschrift v. 11. dies von J Maeder in Andelfingen, Lieferant der Thurmuhr. Derselbe ist gewillt den Garantiebetrag ohne Zinsvergütung entgegen zu nehmen, & gibt die schriftliche Erklärung ab, die Garantieverpflichtung dessenungeachtet pünktlich innehalten zu wollen. Bezügl. Erklärung wird dem Tagwensverwalter zur Aufbewahrung übergeben.

 

 

 

Sitzung der Baukommission

 den 17 Febr. 1903

anwesend sind Gemeindepräsident R. Jenny, Tagwenvogt J. Jenny, Steuervogt G. Blesi, Gemeindeschreiber J. Jenny, Architekt J. Schmid

 

 

1.  Zur heutigen Sitzung ist eingeladen & erschienen der Übernehmer der Maurerarbeiten zum Schulhausbau. Maurermeister Heinr. Jenni in Ennenda, um mit der Baukommission in Bezug auf eine streitig gemachte Forderung für Verputzarbeiten zu unterhandeln.

 

Das Präsidium eröffnet demselben namens der Baukommission, dass die Mauern nicht die vorgeschriebene Dike aufweisen. Für den Fall Jenni für den Verputz Entschädigung verlange, hätten vorerst die Mauerstärken konstatiert werden sollen. Überdies sei bei der Vermessung seitens dem Unternehmer keine Einsprache erhoben worden. Hr. Architekt J. Schmid theilt darüber mit, dass, nach den unterm 14. dies vorgenommenen Messungen, der Bauunternehmer bei der Berechnung des Mauerverputzes höchstens Anspruch auf Fr. 250 erheben könnte. Übrigens spreche der Wortlaut des Vertrages gegen eine derartige Entschädigung.

 

Hr. Jenni erklärt sich darüber, auf seiner gestellten Forderung zu beharren es sei dies sein gutes Recht, ist auch nicht gewillt die Mauern zu messen, sondern beruft sich auf die Ausmaasse der Gybserarbeiten einerseits, sowie die Baupläne andrerseits.

Nach der Aufforderung seitens des Präsidiums, die Streitsache gütlich auszutragen, gibt Jenni die bestimmte Erklärung ab, sich mit einem Betrage von Fr. 500, gütlich abfinden zu wollen. Die Baukommission findet diese Forderung als zu hoch gestellt, um auf eine Einigung eintreten zu können. Der weitere Beschluss ist daher in Folgendem enthalten:

 

 

Schreiben an Maurermeister Heinr. Jenni, Ennenda

 

Gestützt auf die unter heutigem Datum gepflogenen Unterhandlungen bezüglich der endgültigen Abrechnung über die Maurerarbeit für den Schulhausbau, haben wir Ihnen vermittelst Chargebrief zu bemerken, dass wir die Ihrerseits geltend gemachte Berechnung für Verputzarbeiten im Betrage von Fr. 606.15 Rp. gänzlich bestreitten, nämlich mit Bezugnahme auf die, von Ihnen unterzeichneten Bauvorschriften und Akkordbedingungen, sowie auf die Baupläne.

Sollten Sie im Falle sein, die streitige Forderung zu annulieren, so offerieren wir Ihnen die sofortige Ausbezahlung des übrigen Betrages, zwar ohne Zinsvergütung, und unter Abzug der vertraglich vereinbarten Garantiesumme von 10% des Gesammtbetrages.

 

Ihnen solches mittheilend, zeichnet Namens dem Schulrate Sool:

Der Präsident sig. R. Jenny

 

 

 

Der Aktuar sig J. Jenny

 

 

2.  Vorlage einer Rechnung von Fuhrhalter K. Elber Glarus im Betrage von Fr. 10 für den Transport von Schulbänken. Wird dieselbe zur Prüfung dem Architekt überwiesen.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 24 Februar 1903

 

1.  Vorlage und Belesung einer Zuschrift vom Vermittleramt Mitlödi, betrifft eine Vorladung vor Vermittleramt, in Bezug auf die von Maurermeister Heinr. Jenni Ennenda geltend gemachte Rechtsfrage über Berechnung der Maurerarbeiten zum Schulhausbau.

Die bezügl. Verhandlungen haben im Beisein der klägerischen Anwaltschaft nächsten Donnerstag 26 Febr. abends 6 Uhr stattzufinden. Seitens der Baukommisssion werden die HH Gemeindepräsident R. Jenni & event. Tagwenvogt J. Jenni, mit Zuzug von Architekt J. Schmid abgeordnet. Die gestellte Anfrage, ob anlässlich dieser Rechtsfrage, seitens dem Tagwen ein Rechtsanwalt beizuwohnen habe, wird in zustimmendem Sinne entschieden & dafür Hr. Regierungsrat E. Hauser event Hr. Oberst R. Gallatti in Aussicht genommen. Um allfällig mit dem Kläger eine gütliche Einigung zu erzielen, werden die Abgeordneten seitens der Baukommission in Mehrheit bevollmächtigt, mit einer Aversalsumme von Fr. 300 sich abzufinden. Eine Minderheit will den Betrag auf 350 Fr. festsetzen. Event. weitergehende Beschlüsse wären der Genehmigung des Schulrates als Baukommission zu unterbreiten.

 

2.  Entschädigung für Kommissionen. Für solche unterm 14. & 17. Februar wird per Mitglied je 1 Fr. best

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 27. Februar 1903

 

1.  Berichtgabe über einen, mit Maurermeister Heinr. Jenni Ennenda abgeschlossenen Vermittlungsvergleich. Die namens der Baukommission resp. des Schulrates bezeichneten Vertreter nämlich HH Schulpräsident R. Jenny & Tagwenvogt J. Jenny berichten: es sei unterm 26 dies vor Vermittleramt mit Maurermeister Heinr. Jenni Ennenda als dem Übernehmer der Maurerarbeiten zum Schulhausbau eine Einigung erzielt worden:

 

1.  Sei die Rechnung für Maurerarbeit auf Fr. 14‘115.85 Rp. festgestellt.

 

2.  Ist die streitige Forderung für Mauerverputz im Betrage von Fr. 606.15 Rp. zu annulieren; dagegen ist dem Kläger eine Gratifikation von Fr. 300 zugesprochen.

 

3.  Die rechtlichen Kosten sind gemeinsam zu tragen.

 

4.  Unter Ratifikationsvorbehalt des Schulrates als Baukommission.

 

Ohne Opposition stimmt letzterer der getroffenen Vereinbarung zu, somit obiger Vergleich in Rechtskraft erwachsen ist. Im weitern ist das Vermittleramt Mitlödi um

 

 

 

Einhändigung einer Abschrift über obigen Vergleich zu ersuchen & zugleich über den gefassten Beschluss in Kenntniss zu setzen.

 

 

2.  Beschlussfassung über Beibehaltung des Garantiebetrages bezügl. der Maurerarbeiten. Eine darüber gestellte Anfrage, ob dem Übernehmer der Maurerarbeit die nun fixierte Rechnung auszubezahlen, oder gemäss Vertrag der festgesetzte Garantiebetrag zurük zu behalten wäre, wird durch Stichentscheid des Präsidiums in letzterem Sinne entschieden & die Garantiesumme auf rund 1200 Fr. festgesetzt.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 7. März 1903

 

1.  Vorlage der Rechnungen zum Schulhausbau, visiert durch Herrn Architekt J. Schmid. a für Kunststein: Akkordarbeiten     Fr. 5‘423.50

Taglohnarbeiten                           45.50 Total                 5‘469.—

Abzüglich Flickarbeiten                29.—

Bleibt                    5‘440.—

 

Ausbezahlt            5‘000.—

 

Bleibt während der Garantiezeit bis 31. Dez. 03 stehen 440 Fr. à 4% vom Jan. 1902 an verzinsbar

 

B Zentralheizung

Anlage laut Akkord                                           Fr. 3‘900.—

Wieder-Montage v. Radiatoren                                 29.45 Total              3‘929.45

Abzüglich Maurerarbeit, Frachten, Versetzen            31.15

Bleibt                      3‘868.85

 

 

Für Wiedermontage mit Fr. 29.45 Rp., sowie für den Aschenkessel 16 Fr. ist die Rechnung extra zu stellen.

Die Anzahlung beträgt bis dato Fr. 3‘500, der Rest ist nach Ablauf der Garantiezeit (1 April 1904) auszubezahlen & soll vom 1 Juli 1902 an à 4% verzinst werden.

Vorliegende Rechnungen werden von der Baukommission anstandslos genehmigt.

 

2.  Vorlage einer Copie über den Vermittlungsvergleich abgeschlossen namens dem Schulrate der Schulgemeinde als Beklagschaft & Baumeister Heinr. Jenni Ennenda als Kläger unterm 26. Februar 1903 vor Vermittleramt Mitlödi.

Es wird dieselbe den Akten einverleibt (siehe Copierbuch No 86, Seite 540) & im übrigen Vormerkung genommen.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 vom 8. Juli 1903 anwesend sind sämtliche Mitglieder

 

 

Das heutige einzige Traktandum bildet die Unterhandlung mit der kant. Erziehungsdirektion betreffend Festsetzung des gesetzlichen Landesbeitrages an die Kosten des Schulhausbaues.

Seitens des Regierungsrates sind zur heutigen Sitzung erschienen die HH Landesstatthalter

E.  Schropp, Kantonsingenieur N. Hefti, Schulinspektor Dr. E Hafter & Ratsschreiber B. Trümpi. Den Vorsitz führt Hr. Landesstatthalter E. Schropp, als Inhaber der Erziehungsdirektion.

 

Derselbe verdankt einleitend der Baukommission die während der Bauperiode entfaltete Tätigkeit & spricht im Allgemeinen die Anerkennung über die gefällige, zwekmässige Bauart des Schulhauses aus.

Er macht die Baukommission darauf aufmerksam, dass das Schulhaus als Eigenthum der Schulgemeinde zu betrachten & als solches in die Grundbücher einzutragen sei, ferner stehe der Gemeinde das Mitbenutzungsrecht nur in der Weise zu, insoweit solches mit den Bedürfnissen der Schule als vereinbar erscheine, somit sämmtliche Lokalitäten des Schulhauses im Bedürfnisfalle für Schulzwecke zu dienen haben. Weiterhin eröffnet Hr.

Schropp der Baukommission, es möge über letztere Bedingungen der nächsten Gemeindeversammlung Kenntnis gegeben, deren Genehmigung nachgesucht & darüber vermittelst Protokollauszug zu handen dem Regierungsrate Bericht erstattet werden.

Über den Befund der Baurechnung erstattet Vorsitzender Mittheilung, es sei dieselbe einlässlich geprüft & in allen Theilen als richtig befunden & genehmigt. Mit Rüksicht darauf, da einzelne Einrichtungen speziellen Gemeindezweken zu dienen bestimmt seien & der Gemeinde das allerdings bedingte Benutzungsrecht der Lokalitäten zustehe, erscheine es als logische Consequenz, dass durch die Prüfungskommission eine Ausscheidung der subventionsberechtigten Ausgaben von den übrigen vorgenommen worden wäre. Dieselbe beantragt daher, unter Genehmigungsvorbehalt seitens dem Regierungsrate:

Es sei von den Gesamtbaukosten von Fr. 93‘3227.54 Rp. in Abzug zu bringen:

 

1. Einweihungskosten

Fr.

684.40 Rp.

2. Bestuhlung d. Gemeindesaals

Fr.

1‘008.50 Rp.

Transport

Fr.

1‘691.90 Rp.

3. Für Mitbenutzung von Lokalitäten, welche

 

 

Ausschliesslich Gemeindezweken dienen

Fr.

2‘307.50 Rp.

 

Somit Total in Abzug zu bringen                               Fr.      4‘000.—

 

Es ergibt sich zur Berechnung d. L. Beitrages Total Fr. 89‘227.54 Rp.

 

Einstimmig erklärt sich die Baukommission unter bester Verdankung an die Abgeordneten, mit dem Antrage als einverstanden.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 14. Juli 1903

 

 

1.  Vorlage & Belesung eines regierungsrätlichen Protokollauszuges vom 9. dies pag. 676. Demnach ist der Schulgemeinde Sool an die Baukosten des neuen Schulhauses nach dem Antrag der Erziehungsdirektion ein Landesbeitrag nach § 62 des Schulgesetzes im Totalbetrag von Fr. 17‘845.50 Rp. zuerkannt & zwar unter folgenden Bedingungen:

 

1.  Der Tagwen Sool übernimmt sämmtliche nach Abzug des ordentlichen & ausserordentlichen Landesbeitrages verbleibenden Kosten des Schulhausneubaus auf seine Rechnung. Das Schulvermögen darf dafür nicht in Anspruch genommen werden, sondern muss seinem bisherigen Zweke für die Bestreitung der laufenden, gewöhnlichen Schulbedürfnisse erhalten bleiben.

 

2.  Das Schulhaus wird Eigenthum der Gemeinde Sool & auf deren Namen im Grundbuch eingetragen.

 

3.  Die Gemeinde Sool ist berechtigt, den Schulgemeindesaal ohne Zinsvergütung für sich zu benützen, immerhin in der Meinung, dass dadurch der Schulunterricht nicht gestört werden darf & dass bei allfällig späterm Bedarf dieses Lokal der Schulgemeinde zur Benutzung für ihre Schulzweke reserviert bleiben muss.

 

 

In obigem Bericht ist ferner vorgemerkt, dass im Vorjahre als ordentlicher Landesbeitrag im Betrag von Fr. 14‘000 zur Ausbezahlung gelangt wäre, währenddem in Wirklichkeit Fr.

12‘000 von der Staatskasse bezogen wurden. Es fragt sich daher, ob man sich hierüber mit der Erziehungsdirektion ins Einvernehmen zu setzen habe. Es wird dies zum Beschluss erhoben.

 

 

 

Verhandlungen der Baukommission

 

vom 26 Juli 1903

 

 

betreffend Zuschrift v. 15. Juli a e der Erziehungsdirektion in Bezug auf die unserseitige Anfrage über die Restzahlung an den Schulhausbau (gesetzlicher Landesbeitrag). Zufolge vorliegendem Schreiben ist der gesetzliche Landesbeitrag pro 1902 Fr. 12‘000 zur Auszahlung gelangt; dagegen in die Landesrechnung ein Betrag von Fr. 14‘000 eingestellt worden. Im weitern ist die Staatskasse angewiesen, den Restbetrag von Fr. 5‘845.50 Rp. auszuzahlen, wovon für das laufende Jahr in der Landesrechnung Fr. 3‘845.50 Rp. zur Verrechnung gelangen.

 

Anschliessend berichtet Hr. Tagwenvogt J. Jenny es sei ihm vorerwähnte Geldüberweisung bereits zugegangen & der Betrag von Fr. 5‘845.50 Rp. bei der Kantonalbank bereits in Conto-Corrent angelegt.

 

 

Abschluss der Baukampagne

 

 

Mit Ausbezahlung der Realkaution für die Maurerarbeiten & Centralheizung gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 9. Okt. 1904 § 7. findet nun die Bausaison betr. das Schulhaus ihren definitiven Abschluss. Vollständig drei Jahre sind nun verflossen, seit dem der erste Ekstein für dieses Gebäude gelegt worden & hat sich bis à dato, dank der umsichtigen Bauleitung, kein grober Fehler an der Konstruktion desselben gezeigt.

 

Allgemein, auch von notorischen Kritikern, wird Stil & Bauart als wohlgelungen & praktisch ausgeführt, bezeichnet; wodurch sich durch diese Gesichtspunkte geleitet, die ursprünglich starke Opposition gegenüber dem Schulhausbau vollständig ausgesöhnt, obwohl die Baukosten mit total Fr. 93‘000 sich erheblich über den Kostenvoranschlag mit 77‘300 Fr. stellen. Namentlich fallen dabei die Ausgaben für die Zufahrtsstrasse in Betracht, für welche der dazu beanspruchte Boden durch Expropriation in ganz abnormaler Kostenhöhe erworben werden musste. Dagegen ist zu erwähnen, dass durch diese Strassenanlage eine vorzügliche Verbindung mit den Tagwensliegenschaften „Kauf“ & „Holderboden“ geschaffen wurde & daher solche infolgedessen einen erheblichen Mehrwert präsentieren dürften, welcher infolge Erleichterung in der Benutzungsweise der Bürgerschaft zu gute kommt.

Früher bestand nämlich behufs Verkehr mit diesen Liegenschaften nur das Fusswegrecht; sowie mit einem einrädrigen Karren zu fahren.

An die Gesammtkosten von Fr. 93‘000 wurde durch den Kanton beigetragen:

a  als ausserordentlicher Beitrag                                                              Fr.   13‘000

b als gesetzlicher Beitrag 20%                                                                   Fr.   17‘845

 

c an Liebesgaben seitens versch. Wohlthäter                                       Fr.   12‘050

 

Somit verbleiben dem Tagwen ca. Fr. 50‘000 zur Amortisation. Mit dem Abschluss der Tagwensrechnung pro 1903 beträgt die Gesammtschuld total ca. Fr. 49‘000, Realkonditionen zirka 2‘100 Fr. nicht inbegriffen, dagegen steht diesen Passiven der Schulhausbaufond mit Fr. 8‘900 als Aktiven gegenüber.

 

In Betracht, da

 

1.  Die Gemeinde gegenwärtig zirka 460 Seelen zählt

 

2.  zirka 110 Tagwenrechte benutzt werden

 

3.  das steuerbare Vermögen Fr. 152‘000 beträgt

 

4.  der Abgabesatz unserer Waldungen à dato auf 120 m3 berechnet ist jährlich

 

5.  die Unterhaltungskosten für Schulen, Strassen & Gebäude jährlich enorme Summen erheischen &

 

6.  die Erträge der Liegenschaften, namentlich der Alpen eine stete Tendenz nach rükwärts aufweisen,

 

ist es leicht zu erklären, dass nunmehr im Gemeindehaushalt Sparsamkeitspolitik Platz zu begreifen hat, wenn in absehbarer Zeit die finanzielle Lage auf normale Basis gestellt werden will. Zu bedenken ist ferner, dass seit vielen Jahren bereits das gesetzliche Maximum an Gemeindesteuern erhoben wurde & sich in dieser Beziehung, ausser einer Tagwensrechtauflage, eine Steigerung der Einnahmen nicht erzielen lässt. Einzig wurde im Jahr 1901 durch die Gemeinde vom 21 April der Einbezug der Wachtsteuer gewissermassen als Aquivalent gegenüber den Schulhausbaukosten, zum Beschluss erhoben, welche Steuer

 

 

 

nach Massgabe der Haushaltungen & Assekuranzsumme, einen Betrag von jährlich Fr. 550 ergibt. Zu erwähnen ist ferner, dass der Ertrag der Waldnutzungen ein relativ hoher ist & im weitern die Verdienstverhältnisse der Bevölkerung gute zu nennen sind, trotzdem im fernen Osten seit zirka einem Jahr zwischen Russland & Japan ein schreklicher Krieg entbrannt ist. Bereits ist im Jahresanfang im europäischen Russland eine ernsthafte Revolution ausgebrochen, indem sich die Arbeiterschaft gegen die brutale Staatsgewalt auflehnt. Möge derselbe Konflikt zu Nutz & Frommen aller beigelegt werden können. -

 

Werfen wir einen Rükblik auf die Zeit da das Schulhaus gebaut worden, so ist vor allem das schöne Verhältnis zwischen Arbeitgeber & Arbeitnehmer zu erwähnen. Einzig sind dabei bezüglich der Maurerarbeit etwelche Differenzen entstanden, welche aber dennoch auf gütlichem Wege erledigt werden konnten.

 

Die Baukommission kann bei diesem Anlasse auf ein Gebiet weitschichtiger Arbeit zurükbliken. Zirka 160 Sitzungen wurden nöthig, um das umfangreiche Material zu bewältigen, trotzdem beinahe jeder Sitzung der bauleitende Architekt Josef Schmid beiwohnte.

Der Verkehr mit demselben gestaltete sich in jeder Weise als ein sehr schöner.

 

Möge nun das ausgeführte Werk, das in jeder Beziehung den Meister lobt, zu Nutz & Frommen der gegenwärtigen & zukünftigen Generationen dienen & erhalten bleiben können.

 

 

Der Aktuar

J. Jenny, Gmdschrb.

 

 

Verzeichnis der Ehrengaben

 

für den Schulhausbau 

1901 - 1902

 

 

 

1.

Hr. Kaspar Jenni z. Soolerbogen  Glarus

Fr. 300

2.

Hr. Fabrikant Dr. Henry Schaeppi  Mitlödi

5000

3.

Tit. Nachlassenschaft v. Wwe Anna Jenni- Wittenwyler  Sool

200

4.

Anonym von Schwanden & Glarus  je 100  Fr.

200

5.

Hr. Kantonsrat Jenny-Ryffel Stäfa

250

6.

Frau  Ratsherr  Maria Zopfi-Aebly Ranica

2000

7.

Frau Oberst Tschudi-Merian  Schwanden

1000

8.

Herr Mayor Peter Tschudi-Freuler Schwanden

600

9.

Herr Hauptmann Alfred Tschudi-Jenny Schwanden

500

10.

Herr Konsul Max Wild-Wild Mitlödi

1000

11.

Titl. Nachlassenschaft der Frau Henriette Jenny- Ryffel Schwanden

500

12.

Titl. Nachlassenschaft von Herrn Friedrich Tschudi- Ravenel Schwanden

500

 

Total

12‘050

 

 

 

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