Original im Besitz von Samuel Jenny, Trogsite
Pfandbrief 1833
Beschriftung aussen:
Verschreibung
um Capital f 900
Reduziert Fr. 2000
Schazvogt Heinrich Dürst und Interessirte Saatengenossen auf Sool
Gegen
Tit. Kirchmeyer Christian Wild in Mitlödi
Anmerkungen:
Dieser Titel ist Waisengut und kann nicht verpfändet oder veräussert werden.
Mitlödi, 12. VIII 1904 Der Waisenvogt: Fritz Ruch
Waisenamtlich entlassen. Mitlödi, 16.12. 1905 Der Waisenvogt: Fritz Ruch
innen: (n: heisst „und“)
Wir Schazvogt Heinrich Dürst n: Interessierte Saatengenossen, Landleüte zu Glarus & wohnhaft auf Sool, bekennen n: thun kund offenbar mit diesem Brief, dass wir eine wahre aufrecht redliche und ganz Summe Geld schuldig worden sind & gelten solle, dem Herrn Kirchmeyer Christian Wild in Mitlödy, im Capidal f 900.
Sage mit Worten Neunhundert Gulden hiesig, wovon der Zins auf Martini 1834 fällt.
Hierüber geloben n: versprechen wir für uns & unsere Erben, dem Wohlgedachten Herrn Kreditor obige Summe Geld samt dem landläufigen Zins bis künftigen Martini 1834 wiederum dankbarlich auszurichten & zu bezahlen, es wäre dann Sache, dass um fernere Gestundung gehalten, oder wenn sonsten gerne länger gewartet würde, so sollte alsdann dieser Brief noch fernerhin in seinen Kräften verbleiben & gedachtes Capital auf dem hernach gesetzten Unterpfand am Zins stehen, bis zu gänzlicher Ausrichtung der Zinsen, Hauptguts und billigen Kösten.
Damit aber der Wohlgedachte Herr Creditore auch um das Seinige von uns genugsam versichert sein könne, so haben wir hiemit demselben zum gültigen Unterpfand eingesetzt n: verschreiben lassen, unser eigen Saatengut Lyh genannt, mit Recht & Gerechtigkeiten für frey ledig & baar. - Stosst an Balthasar Dischen Gut Lyh, & an Heinrich n: Peter Jennis Gut Lyh, & an Corporations Saatengut Lyh, n: re. an Hang.
Allso wenn wir oder unsere Erben in Abstattung der Zinsen oder Hauptguts hinterstellig oder säumig sein würden, so solle alsdann der billige Inhaber dieses Briefes, …. Macht und Recht haben, gedecktes Pfand anzufellen & anzugreiffen, darauf & darob zu schäzen, nach unseren schärfsten Landrechten, so lang n: soviel, bis Er um seinen Anspruch vollkommen ausgericht und bezahlt sein wird, dafür weder uns, unsere Erben nachgedachtes Unterpfand gar nichts schüzen, schirmen noch bedeken soll in kein Weis noch Weg Kraft dieses Briefes.
Dessen zu wahrer Urkunde haben wir anfangsgedachten Schuldner gezimend erbetten, den Hochwohlgeborenen Hochgeachteten Herrn Hh Landammann Os(wald) Heer der Zeit ruhmvoll würdigster Standes Präsident zu Glarus, ….. Hochselben sein Eigen Ehrensigill für uns & unsere Erben. ./.Jedoch Ihre … Herrn Landamman & seinen Erben in allweg ohne Schaden, ./. öffentlich auf diesen Brief hat gedrukt, angegeben worden, Glarus den 13ten April 1833.
Schmid Landschreiber
Unter dem Sigel:
Revidiert und in Band I unter No. 62 in das neue Pfandprotokoll der Wahlgemeinde Mitlödi, Sool und Schwändi eingetragen. (Grundbuch Nr. 101 Sool)
Glarus, den 7ten Januar 1874
Die Pfandrevisions-Commission.
In deren Namen;
Der Aktuar
F. Landolt
PFAND-REVISIONS COMMISSION KANTON GLARUS
AM 2173
Dass gegenwärtiger Pfandbrief, ………… Saatengut Lihn auf Untersool als Schuldner unverzinset, durch Erbschaft an den Herrn Melchior Wild alter von Mitlödi, ……………….. rechtmässig übergegangen sei und dieser sich gehörig ausgewiesen habe, bescheint hiemit mit aufgedrucktem Kanzleistempel
Glarus, den 21. Juli 1867 Der Landeshypothekarbeamte:
J.J. Weber, Ratschreiber
No. 4561
Dass gegenwärtiger Pfandbrief, zur Zeit von der Korporation vom Saatengut Lihn im Untersool als Schuldnerin verzinst, durch Erbschaft an Fräulein Margrit Sibilla Wild, Markussen sel., von Mitlödi, rechtmässig übergegangen sei und diese sich hierüber gehörig ausgewiesen habe, bescheinigt
Glarus, den 15. August 1904
HYPOTHEKARKANZLEI DES KANTONS GLARUS
Der Landeshypothekarbeamte J. Ott
Zürich 10/11 - 38
Den Betrag erhalten bescheint
Zürich 10/11 38 Marg. Luchsinger-Wild
Am 14. November 1938 laut Erklärung zufolge Einlösung übertragen auf: Johann Balthasar Jenny-Aker, alt Drucker, von und in Sool, und im Gläubigerregister angegeben, dies bescheinigt;
Grundbuchamt des Kantons Glarus
Der Grundbuchverwalter: Ruosch
Tagebuch Nr. 1849: Am 12. Nov. 1949 zufolge Erbganges auf Balthasar Jenny-Füllemann, Webermeister, geb. 1892, des Johann Balthasar sel., von Sool u. Rüti in Rüti (GL) übertragen und im Gläubigerregister angegeben. Dies bescheinigt:
Grundbuchamt des Kantons Glarus
Der Grundbuchverwalter: Ruosch
Möglichst wortgetreu abgeschrieben: Fridolin Baumgartner, Oktober 2013