Landeshypothekarkanzlei Glarus 2. Mai 1896
Kund und zu wissen sei mit Gegenwärtigem, dass zwischen nachbenannten Personen zu endgesetztem Datum ein wahrer und redlicher Kauf abgeschlossen worden ist, nämlich:
Es gibt und verkauft Bannwart Anton Juon von Sool, sein eigenthümlich besitzendes Gut „Boden“ No. 133 des Grundbuch Sool, samt dem dazu gehörenden halben Stall, in Zielen und Marchen und mit Rechten und Beschwerden wie der Verkäufer dieser Liegenschaft bis dato benutzt und beworben hat, zu .... seinem Sohn Feldarbeiter Gabriel Juon, von Sool, um die Kaufsumme von
Fr. 6'500.
Sechstausend fünfhundert Franken.
Mit nachfolgenden Zahlungsbedingnissen.
Dieser Kauf tritt in Kraft und Gültigkeit sobald der Kaufbrief welcher im Doppel gleichlautend geschrieben, mit den erforderlichen Unterschriften versehen und Ratifiziert ist
Sool den 15ten April 1896
Der Schreiber: Joh. Ulrich Luchsinger
Unterschrift des Käufers Unterschrift des Verkäufers
Gabriel Juon Anton Juon Bannwart
Unterschrift des Zeugen
Joh. Ulrich Luchsinger, Gemeinderat
Vormerkung vorgenommen
bescheint
Sool, den 3ten Mai 1896
Der Gemeindehypothekarbeamte
Joh. Ulrich Luchsinger